Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Antrag gestellt worden ist, die Vorlage an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und außerdem an die Ausschüsse für Landwirtschaft und Verkehr zurückzuverweisen, möchte ich 'in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Wirtschaftspolitischen Ausschusses doch Bedenken zum Ausdruck bringen. Wir haben schon von den Vorrednern gehört, daß wir dieses Gesetz brauchen, weil wir nämlich sonst am 31. März ins Leere fallen werden. Dieses Gesetz trägt nicht zuletzt dem in diesem Hause einheitlich geäußerten Wunsche Rechnung, das Zentralbüro zu beseitigen. Die gesamte Wirtschaft hat sich selbstverständlich darauf eingerichtet, daß das ZB verschwinden wird. Das hat eine Menge organisatorischer Vorbereitungen bedeutet, die wir natürlich nicht jetzt einfach zum Stoppen bringen können. Damit würden wir alle die Tendenzen, die beinahe einheitlich vom Hause verfolgt worden sind, zunichte machen.
Meinem Vorredner von der äußersten Linken möchte ich sagen, daß der beste Gegenbeweis gegen die behaupteten Kriegsvorbereitungen, die er überall sieht, doch wohl die Tatsache ist, daß das ZB aufgelöst werden soll. Denn das ZB ist nicht zuletzt eine Institution mit ganz anderen Tendenzen gewesen. Ich glaube, damit wird die Behauptung des Herrn Vorredners von der äußersten Linken völlig ad absurdum geführt. Wenn das Hohe Haus die Vorlage zurückverweisen sollte, würde es völlig ausgeschlossen sein, bis zum 31. März ein funktionsfähiges Gesetz zu schaffen.
Ich möchte den Freunden aus Bayern, die hier besondere Bedenken zum Ausdruck gebracht haben, folgendes sagen. Ich bin der Überzeugung, daß das, was im Interesse der verkehrsfernen Länder getan werden kann, getan werden wird. Es gibt darüber hinaus einige natürliche Umstände, die gerade auch zugunsten Bayerns wirken können. Einmal werden sich die Zufuhren, die aus Italien und Österreich kommen — letztere mit stets wachsender Bedeutung —, auch für das verkehrsferne Bayern günstig auswirken. Außerdem gibt es Raffinerien bzw. Tanklager in Deggendorf, Neuburg, Regensburg und München. Es ist also eher anzunehmen, daß Bayern bei dem Ausspiel, das sieh hier ergeben wird, durchaus nicht schlecht wegkommen wird. Ich glaube, daß die Bedenken unbegründet sind. Das durchschlagendste Argument dürfte aber das sein, daß wir dieses Gesetz brauchen, um nicht nach dem 31. März 1951 in einen gesetzlosen Zustand zu kommen.
Deswegen bitte ich Sie, den Antrag auf Rückverweisung abzulehnen und der Vorlage unverändert zuzustimmen.