Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preusker.
Dr. Preusker Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion c er FDP spricht sich gegen die Zurückverweisung des Antrages Drucksache Nr. 1969 (neu) an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß aus, und zwar aus den Gründen, die der Abgeordnete Naegel eben schon dargelegt hat. Sonst würde nach dem 31. März auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft ein völlig ungeregelter Zustan eintreten; ebenfalls hätten, abgesehen von den nicht mehr bestehenden Bewirtschaftungsanordnungen, insbesondere die bisherigen Vergünstigungen, die die Landwirtschaft, die Fischerei, der Schiffbau, die Binnenschiffahrt und einige kleinere Gruppen, wie z. B. die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, erhalten haben, keinerlei Rechtsgrundlagen mehr.
Es muß also unter allen Umständen eine Regelung getroffen werden, die sichert, daß die Bewirtschaftung in der Form, wie sie notwendig ist, und die Vergünstigungen erhalten bleiben. Die Bestimmung über die Weiterführung der Vergünstigungen — das möchte ich ausdrücklich hier bemerken, darüber hat es auch im Wirtschaftspolitischen Ausschuß keinerlei Differenzen gegeben — in der Fassung der Ziffer 3 des Art. 1, in der es heißt: „Die Weiterführung der bisher gewährten Vergünstigungen ist durch Rechtsverordnungen zu regeln", wird von uns als eine absolut zwingende Vorschrift aufgefaßt. Wenn Erörterungen, sagen wir einmal: zwischen der Landwirtschaft und dem Bundesfinanzminister, in Zukunft stattfinden, ob auf Grund der veränderten Erlösverhältnisse der Landwirtschaft hier eine Änderung stattfinden soll, dann können diese — denn das ist eine spätere Angelegenheit — in keiner Weise etwa auf diesen Art. 3 gestützt werden. Es heißt da ganz klar, daß die bisher gewährten Vergünstigungen weitergeführt werden müsse n.
Wir sind uns in diesem Hause alle darüber einig gewesen, daß das Zentralbüro für Mineralöl-GmbH. als ein privates Monopol nicht weiter Träger der Bewirtschaftung sein soll, sondern daß es außerordentlich erstrebenswert ist, hier wieder einen Wettbewerb um die Marktanteile eintreten zu las. sen. Ich möchte auch keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß die Bestimmung des Art. 3, daß zukünftige Bewirtschaftungsvorschriften, soweit sie noch notwendig sein sollten, auf der Grundlage des durchlaufenden Bezugsrechts erfolgen sollen, für uns das A und O dieser Gesetzesvorlage darstellt. Denn nur der durchlaufende Bezugsschein, der von dem Verbraucher entweder der einen oder anderen Firma — auch einer Firma, die bei dem Monopol bisher überhaupt nicht zugelassen war — in die Hand gedrückt wird, gibt ihr auf Grund ihrer Leistung die Möglichkeit, dann die entsprechenden Rohstoffe oder Fertigprodukte zu erhalten.
Dabei darf ich eines sagen. Wir wissen doch alle, in welcher schwierigen Position sich die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik zur Zeit befindet. Trotzdem gibt es eine große Zahl auch von ausländischen Interessenten, die sehr gern in das doch sehr reizvolle Geschäft der Mineralölversorgung neu ein-
treten wollen und die bereits ihr Interesse deutlich bekundet haben. Gerade die Aufhebung dieses Monopols, des ZB, wird trotz der Situation unserer Zahlungsbilanz die wahrscheinliche Folge haben, daß eine Mehrversorgung unseres Marktes stattfindet, weil es eine größere Zahl von ausländischen Wettbewerbern geben wird, die durchaus nach Deutschland Benzin und Treibstoffe liefern wollen.
Wenn die Frage der Freigabe der Preise von der Opposition anders gesehen *wird, als wir sie im Ausschuß innerhalb der Regierungskoalition gesehen haben, so möchte ich folgendes dazu sagen. Bei einem Wirtschaftszweig, der bisher in diesem Maße monopolisiert war und bei dem es wesentlich darauf ankommt, einen möglichst hohen Anteil am Markt zu erreichen, um die gesamten Anlagen, die vielen Tankstellen, Kesselwagen, Tanklager und Tankschiffe voll ausnutzen zu können, entsteht in dem Augenblick, in dem Sie eine Preisbindung beseitigen und durch den durchlaufenden Bezugsschein die Grundlage für einen Wettbewerb um den Markt schaffen, ein so außerordentlich starker gegenseitiger Wettbewerbsdruck, daß nach allen Erfahrungen, die sich in den zwanziger Jahren und Anfang der dreißiger Jahre—nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen übrigen Welt — immer wieder bestätigt haben, die Tendenz auf eine Preissenkung gerichtet ist.
Wenn Sie berücksichtigen, daß in der letzten Zeit infolge zwingender staatlicher Notwendigkeiten das Mineralöl steuerlich belastet werden mußte, daß aus der Zeit der Zwangsbewirtschaftung des Nationalsozialismus das System der Spannen-Regelung völlig unangetastet geblieben ist, dann ist durchaus die Wahrscheinlichkeit gegeben, daß sich dieser Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher auswirkt. Damit rechnen wir auch, wenn auf den Weltmärkten nicht, was im Augenblick auch nicht mehr der Fall ist, eine weiter steigende Tendenz eintreten sollte. Würde diese weiter steigende Tendenz auf den Weltmärkten aber eintreten — meine Damen und Herren, seien wir uns darüber doch auch klar —, dann weist der Bundesfinanzminister, wenn wir die Preise fixieren, bestimmt auf seine leeren Kassen hin und sagt: Ich habe das Geld nicht, um etwa noch die Treibstoffpreise herunterzusubventionieren. Dann kämen wir auch nicht um zwangsläufige Entscheidungen herum.
Also aus all diesen Gründen, die ich Ihnen dargelegt habe und die auch von meinem Kollegen Naegel hier dargelegt wurden, bitte ich das Hohe Haus, den Antrag auf Rückverweisung abzulehnen und dafür zu sorgen, daß dieser Entwurf bis zum 1. April Gesetz werden kann, um wieder eine vernünftige und für den Verbraucher nach unserer Überzeugung günstige Regelung des Treibstoffwesens in Kraft treten zu lassen.