Rede von
Wilhelm
Naegel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Ausschusses mit dem Problem beschäftigt, das durch dieses Gesetz neu geregelt werden soll. Wir haben dabei in enger Anlehnung an die Beschlüsse des Hohen Hauses uns mit der bisherigen Art der Bewirtschaftung von Mineralöl vertraut zu machen versucht. Wir haben geglaubt, daß es einheitliche Auffassung ist — wie es schon Herr Dr. Schöne sagte —, daß das Zentralbüro schnellstens verschwinden soll. Wir sind uns dabei aber darüber klar geworden, daß einmal hinsichtlich der gesetzlichen Regelung und zweitens hinsichtlich der technischen Voraussetzungen für die Durchführung der weiteren Aufgaben kein Vakuum entstehen darf. Die Zeit drängt. Am 31. März laufen die bisher gültigen Gesetze für die Bewirtschaftung von Mineralöl ab. Wir müssen deshalb schnell handeln, um bis zu diesem Termin eine neue Regelung gefunden zu haben. Wir haben zwar in das Gesetz über die Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft Mineralöl und feste Brennstoffe ausdrücklich eingeschlossen, so daß von dieser Seite her schon die Möglichkeit der Erfassung und Behandlung durch das Bundeswirtschaftsministerium gegeben ist. Wir glauben aber, daß darüber hinaus für die Übergangszeit bis zu einer Neuregelung bzw. völligen Freigabe auf diesem Gebiet noch Maßnahmen notwendig sind, die wir in diesem Gesetz niedergelegt haben.
Es ist durchaus nicht so, daß man bei der Einführung eines neuen Bewirtschaftungssystems — d. h. „neu" in Gänsefüßchen, es hat ja bereits früher bestanden, wir denken dabei an den durchlaufenden Bezugschein - eine Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stipulieren kann und gleichzeitig eine Preisbindung Platz greifen lassen müßte. Wir haben ja in früherer Zeit — auch schon in Zeiten der Hochkonjunktur der Bewirtschaftung — Fälle gehabt, daß wir Dinge bewirtschaftet haben, ohne gleichzeitig eine enge oder engherzige Preisbindung durchzuführen.
Was das Prinzip der Höchstpreise anlangt, so waren wir im Ausschuß der Meinung, daß man davon abgehen sollte. Denn Höchst preise haben sich in der Praxis bisher immer so ausgewirkt, daß sie zu Normal preisen werden. Wenn wir aber die Absicht haben, durch eine gewisse freizügige Wettbewerbsgestaltung auch auf diesem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft durch den Wettbewerb Preissenkungen eintreten zu lassen, dann können wir unmöglich wieder eine Bremse in der Form der Höchstpreise wirksam werden lassen.
Selbstverständlich sind wir uns dabei über die Bedeutung der Vorlage klar. Sie soll in erster Linie die Beseitigung des Zentralbüros bewerkstelligen. Deshalb mußten die gesetzlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen dieser Organisation aufgehoben werden. Es gibt keine schriftliche Unterlage über eine gesetzliche Anordnung zur Bildung des ZB. Merkwürdigerweise liegt nur eine mündliche Anordnung des früheren Reichswirtschaftsministers vor auf Grund der allerdings schriftlich festgelegten gesetzlichen Regelung über
die Bildung der Arbeitsgemeinschaft für Mineralöl. Wir mußten deshalb die Grundlagen an der Stelle aufheben, wo sie bestehen, nämlich bei der Arbeitsgemeinschaft für Mineralöle, was wir dann auch hier in dem Art. 1 festgelegt haben.
Das zweite war die Aufhebung der Marktanteile oder der Quoten der bisher in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen bzw. im ZB vertretenen wenigen Mineralölfirmen. Es gibt darüber hinaus eine ganze Reihe von anderen kleineren Firmen, die bisher praktisch aus dem Markt ausgeschlossen waren. Wir wollen es gerade durch die Aufhebung dieser Quotenregelung zulassen, daß auch diese bisher abseits stehenden Firmen nunmehr in die gesamte Geschäftsabwicklung miteinbezogen werden können.
Ich brauche abschließend nur noch zu betonen, daß uns dabei in erster Linie wiederum der Gedanke des Wettbewerbs getragen hat. Selbstverständlich müssen, wenn die bisher durch das ZB angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nicht mehr vom ZB erledigt werden können, an diese Stelle andere Regelungen treten. Wir sind davon überzeugt, daß besonders die Überführung der bisher delegierten hoheitsrechtlichen Aufgaben von dieser privaten Organisation auf echte Staatsstellen, nämlich auf die Bundesstelle für den Warenverkehr und deren Untergliederung, die Fachstelle für Mineralöl, eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Funktion bewirken wird. Wir sind der Meinung, daß auch die Bedenken zurückgestellt werden können, die hinsichtlich der bevorrechtigten Verbraucher geltend gemacht wurden. Es ist vom Bundesfinanzministerium zugesichert worden, daß eine Regelung gefunden wird, die den bisherigen und den künftigen Wünschen dieser Gruppen entspricht. Wir glauben auch, daß es möglich sein wird, echte Subventionen dort zu geben, wo es wirklich notwendig ist, und daß durch Änderungen in gewissen Agrarprogrammen oder anderen Maßnahmen ein Ausgleich zwischen der bisherigen Forderung nach Subventionen und der künftigen Leistung dieser Gruppen möglich sein wird. Ich bin nicht der Meinung, daß die Landwirtschaft in Zukunft in Geld und Gewinnen schwimmen wird, aber ich bin wohl der Meinung, daß eine künftige Gestaltung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse gegebenenfalls auch eine Änderung in der Subventionierung von Mineralöl möglich macht.
Zur Preisgestaltung sind natürlich auch Wünsche hinsichtlich der unterschiedlichen Entfernungen von den Haupteinfuhrhäfen bzw. von den Hauptverarbeitungsstätten für Mineralöle laut geworden. Wir glauben, daß auch hier die Möglichkeit besteht, eine der früheren Zonenpreisgestaltung ähnliche Regelung — eventuell durch einen Frachtausgleich oder andere Maßnahmen — Platz greifen zu lassen, damit die ungünstig liegenden Verbraucher — in den entfernt liegenden Gebieten — wiederum zu einer vernünftigen Preisrelation kommen. Sollte die Mineralölwirtschaft dieser Anregung wider alles Erwarten nicht entsprechen, so besteht für uns immer noch die Möglichkeit, im Bundestag diese Frage wieder aufzugreifen.
Zusamenfassend möchte ich sagen: Wir haben wirklich die Überzeugung, daß aus Anlaß des Ablaufs der bisherigen gesetzlichen Regelung am 31. März keine Zeit verloren werden darf. Andererseits sind wir der Überzeugung, daß die Beratung der Materie im Ausschuß so eingehend wie nur möglich war, so daß wir dem Antrag der SPD auf
Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschuß nicht zustimmen können. Ich bitte vielmehr das Hohe Haus, der Vorlage in zweiter Lesung zuzustimmen.