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ID0112605000

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    Deutscher Bundestag — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951 4781 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4782B, 4833C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Ubersicht über Städte außerhalb, Bonns als Sitz der Bundesgerichte sowie der obersten und oberen Bundesbehörden (Nr. 2045 der Drucksachen) 4782C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Vorlage von Verordnungen zur Kenntnisnahme unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2031, 2046, 2047 der Drucksachen) . 4782C Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nrn. 1710, 2033 der Drucksachen) 4782C Anfrage Nr. 63 der Fraktion der DP betr. betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1949, 2041 der Drucksachen) 4782D Anfrage Nr. 87 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß und Gen. betr. Bundespolizei (Nrn. 1045, 2052 der Drucksachen) 4782D Anfrage der Fraktion der SPD betr. Adenauerspende (Nm. 1827, 2053 der Drucksachen) 4782D Änderungen der Tagesordnung . . . 4782D, 4785D Mellies (SPD) 4783A Euler (FDP) 4783B Renner (KPD) 4783B Beschlußfassung 4783C, 4792A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1974 der Drucksachen) 4783D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . 4783D Beschlußfassung 4784C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen) 4'784C Bausch (CDU), Antragsteller 4784C Renner (KPD) 4785A Beschlußfassung 4785C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen) 4785C Ausschußüberweisung 4785C Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie von der Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU) . . . 4785D, 4788D Müller (Frankfurt) (KPD 4786A Ollenhauer (SPD) 4786B, 4791B Mellies (SPD) 4787C Loritz (WAV) 4788A Ritzel (SPD) 4788A Euler (FDP) 4789B Walter (DP) 4789D Renner (KPD) 4790A Dr. Arndt (SPD) 4790D Absetzung von der Tagesordnung . . . 4792A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen) 4792B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 4792B Dr. Schöne (SPD) 4793B Naegel (CDU) 4794C Dr. Preusker (FDP) 4795C Vesper (KPD) 4796B Dr. Besold (BP) 4797A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4797B Ausschußüberweisung 4797C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IX — Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 1910 der Drucksachen) in Verbindung mit der ' Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand (Nrn. 21, 2039 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaitssauschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vergebung der Aufträge des Bundes (Nrn. 22, 2040 der Drucksachen) 4797D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter . 4798A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4800B Dr. Nölting (SPD) 4806B Dr. Semler (CSU) 4812A Dr. Preusker (FDP) 4814D Loritz (WAV) 4818A Freudenberg (FDP) 4320C Dr. Bertram (Z) 4821C Rische (KPD) 4824C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 4827C Günther (CDU) 4830A Abstimmungen 4830B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . . 4811D Beratung vertagt 4812A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grundstücksverkehr (Nrn. 127, 1991 der Drucksachen) 4831A Keuning (SPD), Berichterstatter . . 4831A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4831C Dr. Reismann (Z) 4832B Beschlußfassung 4833A Nächste Sitzung 4833A, C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Naegel.


Rede von Wilhelm Naegel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Ausschusses mit dem Problem beschäftigt, das durch dieses Gesetz neu geregelt werden soll. Wir haben dabei in enger Anlehnung an die Beschlüsse des Hohen Hauses uns mit der bisherigen Art der Bewirtschaftung von Mineralöl vertraut zu machen versucht. Wir haben geglaubt, daß es einheitliche Auffassung ist — wie es schon Herr Dr. Schöne sagte —, daß das Zentralbüro schnellstens verschwinden soll. Wir sind uns dabei aber darüber klar geworden, daß einmal hinsichtlich der gesetzlichen Regelung und zweitens hinsichtlich der technischen Voraussetzungen für die Durchführung der weiteren Aufgaben kein Vakuum entstehen darf. Die Zeit drängt. Am 31. März laufen die bisher gültigen Gesetze für die Bewirtschaftung von Mineralöl ab. Wir müssen deshalb schnell handeln, um bis zu diesem Termin eine neue Regelung gefunden zu haben. Wir haben zwar in das Gesetz über die Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft Mineralöl und feste Brennstoffe ausdrücklich eingeschlossen, so daß von dieser Seite her schon die Möglichkeit der Erfassung und Behandlung durch das Bundeswirtschaftsministerium gegeben ist. Wir glauben aber, daß darüber hinaus für die Übergangszeit bis zu einer Neuregelung bzw. völligen Freigabe auf diesem Gebiet noch Maßnahmen notwendig sind, die wir in diesem Gesetz niedergelegt haben.
Es ist durchaus nicht so, daß man bei der Einführung eines neuen Bewirtschaftungssystems — d. h. „neu" in Gänsefüßchen, es hat ja bereits früher bestanden, wir denken dabei an den durchlaufenden Bezugschein - eine Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stipulieren kann und gleichzeitig eine Preisbindung Platz greifen lassen müßte. Wir haben ja in früherer Zeit — auch schon in Zeiten der Hochkonjunktur der Bewirtschaftung — Fälle gehabt, daß wir Dinge bewirtschaftet haben, ohne gleichzeitig eine enge oder engherzige Preisbindung durchzuführen.
Was das Prinzip der Höchstpreise anlangt, so waren wir im Ausschuß der Meinung, daß man davon abgehen sollte. Denn Höchst preise haben sich in der Praxis bisher immer so ausgewirkt, daß sie zu Normal preisen werden. Wenn wir aber die Absicht haben, durch eine gewisse freizügige Wettbewerbsgestaltung auch auf diesem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft durch den Wettbewerb Preissenkungen eintreten zu lassen, dann können wir unmöglich wieder eine Bremse in der Form der Höchstpreise wirksam werden lassen.
Selbstverständlich sind wir uns dabei über die Bedeutung der Vorlage klar. Sie soll in erster Linie die Beseitigung des Zentralbüros bewerkstelligen. Deshalb mußten die gesetzlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen dieser Organisation aufgehoben werden. Es gibt keine schriftliche Unterlage über eine gesetzliche Anordnung zur Bildung des ZB. Merkwürdigerweise liegt nur eine mündliche Anordnung des früheren Reichswirtschaftsministers vor auf Grund der allerdings schriftlich festgelegten gesetzlichen Regelung über


(Naegel)

die Bildung der Arbeitsgemeinschaft für Mineralöl. Wir mußten deshalb die Grundlagen an der Stelle aufheben, wo sie bestehen, nämlich bei der Arbeitsgemeinschaft für Mineralöle, was wir dann auch hier in dem Art. 1 festgelegt haben.
Das zweite war die Aufhebung der Marktanteile oder der Quoten der bisher in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen bzw. im ZB vertretenen wenigen Mineralölfirmen. Es gibt darüber hinaus eine ganze Reihe von anderen kleineren Firmen, die bisher praktisch aus dem Markt ausgeschlossen waren. Wir wollen es gerade durch die Aufhebung dieser Quotenregelung zulassen, daß auch diese bisher abseits stehenden Firmen nunmehr in die gesamte Geschäftsabwicklung miteinbezogen werden können.
Ich brauche abschließend nur noch zu betonen, daß uns dabei in erster Linie wiederum der Gedanke des Wettbewerbs getragen hat. Selbstverständlich müssen, wenn die bisher durch das ZB angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nicht mehr vom ZB erledigt werden können, an diese Stelle andere Regelungen treten. Wir sind davon überzeugt, daß besonders die Überführung der bisher delegierten hoheitsrechtlichen Aufgaben von dieser privaten Organisation auf echte Staatsstellen, nämlich auf die Bundesstelle für den Warenverkehr und deren Untergliederung, die Fachstelle für Mineralöl, eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Funktion bewirken wird. Wir sind der Meinung, daß auch die Bedenken zurückgestellt werden können, die hinsichtlich der bevorrechtigten Verbraucher geltend gemacht wurden. Es ist vom Bundesfinanzministerium zugesichert worden, daß eine Regelung gefunden wird, die den bisherigen und den künftigen Wünschen dieser Gruppen entspricht. Wir glauben auch, daß es möglich sein wird, echte Subventionen dort zu geben, wo es wirklich notwendig ist, und daß durch Änderungen in gewissen Agrarprogrammen oder anderen Maßnahmen ein Ausgleich zwischen der bisherigen Forderung nach Subventionen und der künftigen Leistung dieser Gruppen möglich sein wird. Ich bin nicht der Meinung, daß die Landwirtschaft in Zukunft in Geld und Gewinnen schwimmen wird, aber ich bin wohl der Meinung, daß eine künftige Gestaltung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse gegebenenfalls auch eine Änderung in der Subventionierung von Mineralöl möglich macht.
Zur Preisgestaltung sind natürlich auch Wünsche hinsichtlich der unterschiedlichen Entfernungen von den Haupteinfuhrhäfen bzw. von den Hauptverarbeitungsstätten für Mineralöle laut geworden. Wir glauben, daß auch hier die Möglichkeit besteht, eine der früheren Zonenpreisgestaltung ähnliche Regelung — eventuell durch einen Frachtausgleich oder andere Maßnahmen — Platz greifen zu lassen, damit die ungünstig liegenden Verbraucher — in den entfernt liegenden Gebieten — wiederum zu einer vernünftigen Preisrelation kommen. Sollte die Mineralölwirtschaft dieser Anregung wider alles Erwarten nicht entsprechen, so besteht für uns immer noch die Möglichkeit, im Bundestag diese Frage wieder aufzugreifen.
Zusamenfassend möchte ich sagen: Wir haben wirklich die Überzeugung, daß aus Anlaß des Ablaufs der bisherigen gesetzlichen Regelung am 31. März keine Zeit verloren werden darf. Andererseits sind wir der Überzeugung, daß die Beratung der Materie im Ausschuß so eingehend wie nur möglich war, so daß wir dem Antrag der SPD auf
Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschuß nicht zustimmen können. Ich bitte vielmehr das Hohe Haus, der Vorlage in zweiter Lesung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preusker.
    Dr. Preusker (FDP) Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion c er FDP spricht sich gegen die Zurückverweisung des Antrages Drucksache Nr. 1969 (neu) an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß aus, und zwar aus den Gründen, die der Abgeordnete Naegel eben schon dargelegt hat. Sonst würde nach dem 31. März auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft ein völlig ungeregelter Zustan eintreten; ebenfalls hätten, abgesehen von den nicht mehr bestehenden Bewirtschaftungsanordnungen, insbesondere die bisherigen Vergünstigungen, die die Landwirtschaft, die Fischerei, der Schiffbau, die Binnenschiffahrt und einige kleinere Gruppen, wie z. B. die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, erhalten haben, keinerlei Rechtsgrundlagen mehr.
    Es muß also unter allen Umständen eine Regelung getroffen werden, die sichert, daß die Bewirtschaftung in der Form, wie sie notwendig ist, und die Vergünstigungen erhalten bleiben. Die Bestimmung über die Weiterführung der Vergünstigungen — das möchte ich ausdrücklich hier bemerken, darüber hat es auch im Wirtschaftspolitischen Ausschuß keinerlei Differenzen gegeben — in der Fassung der Ziffer 3 des Art. 1, in der es heißt: „Die Weiterführung der bisher gewährten Vergünstigungen ist durch Rechtsverordnungen zu regeln", wird von uns als eine absolut zwingende Vorschrift aufgefaßt. Wenn Erörterungen, sagen wir einmal: zwischen der Landwirtschaft und dem Bundesfinanzminister, in Zukunft stattfinden, ob auf Grund der veränderten Erlösverhältnisse der Landwirtschaft hier eine Änderung stattfinden soll, dann können diese — denn das ist eine spätere Angelegenheit — in keiner Weise etwa auf diesen Art. 3 gestützt werden. Es heißt da ganz klar, daß die bisher gewährten Vergünstigungen weitergeführt werden müsse n.
    Wir sind uns in diesem Hause alle darüber einig gewesen, daß das Zentralbüro für Mineralöl-GmbH. als ein privates Monopol nicht weiter Träger der Bewirtschaftung sein soll, sondern daß es außerordentlich erstrebenswert ist, hier wieder einen Wettbewerb um die Marktanteile eintreten zu las. sen. Ich möchte auch keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß die Bestimmung des Art. 3, daß zukünftige Bewirtschaftungsvorschriften, soweit sie noch notwendig sein sollten, auf der Grundlage des durchlaufenden Bezugsrechts erfolgen sollen, für uns das A und O dieser Gesetzesvorlage darstellt. Denn nur der durchlaufende Bezugsschein, der von dem Verbraucher entweder der einen oder anderen Firma — auch einer Firma, die bei dem Monopol bisher überhaupt nicht zugelassen war — in die Hand gedrückt wird, gibt ihr auf Grund ihrer Leistung die Möglichkeit, dann die entsprechenden Rohstoffe oder Fertigprodukte zu erhalten.
    Dabei darf ich eines sagen. Wir wissen doch alle, in welcher schwierigen Position sich die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik zur Zeit befindet. Trotzdem gibt es eine große Zahl auch von ausländischen Interessenten, die sehr gern in das doch sehr reizvolle Geschäft der Mineralölversorgung neu ein-


    (Dr. Preusker)

    treten wollen und die bereits ihr Interesse deutlich bekundet haben. Gerade die Aufhebung dieses Monopols, des ZB, wird trotz der Situation unserer Zahlungsbilanz die wahrscheinliche Folge haben, daß eine Mehrversorgung unseres Marktes stattfindet, weil es eine größere Zahl von ausländischen Wettbewerbern geben wird, die durchaus nach Deutschland Benzin und Treibstoffe liefern wollen.
    Wenn die Frage der Freigabe der Preise von der Opposition anders gesehen *wird, als wir sie im Ausschuß innerhalb der Regierungskoalition gesehen haben, so möchte ich folgendes dazu sagen. Bei einem Wirtschaftszweig, der bisher in diesem Maße monopolisiert war und bei dem es wesentlich darauf ankommt, einen möglichst hohen Anteil am Markt zu erreichen, um die gesamten Anlagen, die vielen Tankstellen, Kesselwagen, Tanklager und Tankschiffe voll ausnutzen zu können, entsteht in dem Augenblick, in dem Sie eine Preisbindung beseitigen und durch den durchlaufenden Bezugsschein die Grundlage für einen Wettbewerb um den Markt schaffen, ein so außerordentlich starker gegenseitiger Wettbewerbsdruck, daß nach allen Erfahrungen, die sich in den zwanziger Jahren und Anfang der dreißiger Jahre—nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen übrigen Welt — immer wieder bestätigt haben, die Tendenz auf eine Preissenkung gerichtet ist.

    (Zuruf von der SPD: Das haben wir in den letzten Jahren nicht gemerkt!)

    Wenn Sie berücksichtigen, daß in der letzten Zeit infolge zwingender staatlicher Notwendigkeiten das Mineralöl steuerlich belastet werden mußte, daß aus der Zeit der Zwangsbewirtschaftung des Nationalsozialismus das System der Spannen-Regelung völlig unangetastet geblieben ist, dann ist durchaus die Wahrscheinlichkeit gegeben, daß sich dieser Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher auswirkt. Damit rechnen wir auch, wenn auf den Weltmärkten nicht, was im Augenblick auch nicht mehr der Fall ist, eine weiter steigende Tendenz eintreten sollte. Würde diese weiter steigende Tendenz auf den Weltmärkten aber eintreten — meine Damen und Herren, seien wir uns darüber doch auch klar —, dann weist der Bundesfinanzminister, wenn wir die Preise fixieren, bestimmt auf seine leeren Kassen hin und sagt: Ich habe das Geld nicht, um etwa noch die Treibstoffpreise herunterzusubventionieren. Dann kämen wir auch nicht um zwangsläufige Entscheidungen herum.
    Also aus all diesen Gründen, die ich Ihnen dargelegt habe und die auch von meinem Kollegen Naegel hier dargelegt wurden, bitte ich das Hohe Haus, den Antrag auf Rückverweisung abzulehnen und dafür zu sorgen, daß dieser Entwurf bis zum 1. April Gesetz werden kann, um wieder eine vernünftige und für den Verbraucher nach unserer Überzeugung günstige Regelung des Treibstoffwesens in Kraft treten zu lassen.

    (Beifall bei der FDP.)