Sie werden gegen besseres Wissen erhoben. Demgegenüber aber hat die Sowjetunion ihre Rüstungsindustrie seit 1945 weiter ausgebaut und eine gewaltige Streitmacht neu aufgestellt. Allein in der Sowjetzone Deutschlands stehen an 30 voll ausgerüstete Divisionen. Darüber hinaus ist in der Sowjetzone in Gestalt der Volkspolizei eine Organisation geschaffen worden, die nach Größe, Aufbau und Art der Bewaffnung ein militärischer Verband ist.
Gestützt auf diese militärische Macht und die straffe Organisation der kommunistischen Parteien ist es Sowjetrußland seit 1945 gelungen, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien völlig in seine Einflußsphäre einzubeziehen und einen Zustand der Spannung und der Furcht in ganz Europa und der Welt hervorzurufen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Ost und West hat sich zwangsläufig auch auf Deutschland übertragen. Das deutsche Problem, die Spaltung Deutschlands in zwei Teile ist eine der Folgen, aber gleichzeitig auch eine der Ursachen der jetzigen gespannten Situation. Die Beseitigung der Spaltung, die Wiederherstellung eines geeinten Deutschlands in Freiheit — ich wiederhole und unterstreiche dieses Wort: Einheit in Freiheit — ist daher nicht nur ein Anliegen des deutschen Volkes, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung des Friedens in der Welt.
Die Bundesrepublik hat auf diese Notwendigkeit schon wiederholt mit großem Ernst und mit großem Nachdruck hingewiesen, lange bevor die Machthaber der sowjetischen Zone den Versuch machten, sich durch eine laute und in ihren Zielen und Zwecken nur allzu durchsichtige Propaganda als die Rufer nach der deutschen Einheit dem deutschen Volke darzustellen. Bereits in den Erklärungen, die die Bundesregierung und der Bundestag vor einem Jahr, nämlich am 22. März 1950, und erneut am 14. September 1950 abgegeben haben, ist klar und eindeutig festgestellt worden, daß der Weg zur deutschen Einheit nur durch eine freie und unbeeinflußte Willensentscheidung des deutschen Volkes gefunden werden kann.
Der erste Schritt zur Einheit Deutschlands ist die Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland zu einem verfassunggebenden deutschen Parlament.
Diesem Parlament muß gleichzeitig die Aufgabe übertragen werden, bis zum Inkrafttreten einer freiheitlichen Verfassung die Wahrnehmung der gesamtdeutschen Regierungsgewalt zu regeln.
Die drei westalliierten Regierungen haben sich diesen Auffassungen und diesem Verlangen nach Wahlen angeschlossen. Ich stelle ausdrücklich fest, meine Damen und meine Herren, daß weder von seiten der Regierung der Sowjetunion noch von seiten der Regierung der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands jemals auf diese klar und eindeutig formulierten Vorschläge überhaupt eine Antwort eingegangen ist.
Ich stelle weiter fest, daß sich die sowjetzonale Regierung, die sich heute so national gebärdet, nicht gescheut hat, gleichzeitig, während sie zur Wiederherstellung der deutschen Einheit ruft und uns beschuldigt, diese Wiederherstellung zu verhindern, das Gebiet jenseits der Oder und Neiße, d. h. ein Drittel Deutschlands, widerrechtlich an Polen abzutreten.
Erst als von Sowjetrußland der Vorschlag der Einberufung einer Außenministerkonferenz gemacht wurde, änderte sich die Haltung der Sowietzonenregierung. Nunmehr kamen der Brief Grotewohls an den Bundeskanzler, der Brief der Volkskammer an den Bundestag, die Reden Grotewohls und Ulbrichts. Gleichzeitig ergoß sich eine Flut von Propagandaschriften und -briefen über die Bundesrepublik. Mit allen Mitteln wurde versucht, mit der Losung „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands" in Verhandlungen mit Vertretern der Bundesrepublik zu kommen. Während in den ersten Verlautbarungen „Abhaltung von gesamtdeutschen Wahlen" in den Vordergrund gestellt wurde, verlagerte sich später die Propaganda auf „sofortige Bildung eines gesamtdeutschen Konstituierenden Rates", zu dem die Bundesrepublik mit ihren 47 Millionen Einwohnern die gleiche Zahl von Mitgliedern entsenden sollte wie die Sowjetzone mit ihren 18 Millionen.
Dieser Rat sollte in der Hauptsache die Funktionen einer Regierung Deutschlands im Verhältnis zu den vier Besatzungsmächten übernehmen.
Der Zweck des Ganzen ist klar.
Sowjetrußland wollte durch seinen Einfluß auf diesen Rat seine Stellung gegenüber den Westalliierten stärken. Jedem, dem die Verhältnisse auch nur einigermaßen bekannt sind, ist es klar, daß wirklich freie und geheime Wahlen in der Sowjetzone niemals beabsichtigt waren.
Wenn es aber noch eines endgültigen Beweises für die Unaufrichtigkeit der östlichen Machthaber bedurft hätte, dann ist er in den letzten Tagen geliefert worden. Der Propagandachef der Sowjetzone, Staatssekretär Eisler, erklärte in aller Offenheit, daß nach Ansicht der Sowjetzonenregierung die Ostzonenwahlen vom 15. Oktober 1950 als allgemeine, freie, geheime Lind direkte Wahlen
auch für die vorgesehenen gesamtdeutschen Wahlen vorbildlich sein müßten.
Bei diesen Wahlen vom 15. Oktober, meine Damen und Herren, waren die Sitze des Parlaments schon von vornherein unter den zugelassenen Parteien dadurch verteilt, daß nur eine Einheitsliste gewählt werden durfte. Die Wahl selbst vollzog sich nach dem durch die Wahlen in Sowjetrußland und seinen Satellitenstaaten bekannten Schema. Es ist dabei ein totalitärer Machtapparat in Funktion getreten, der sich in keiner Weise von dem des nationalsozialistischen Regimes unterscheidet,
ja, ihn an Grausamkeit und Härte noch übertrifft.
So also sollen nach der Erklärung des offiziellen Sprechers der Sowjetzonenregierung die gesamtdeutschen Wahlen gestaltet werden.
Nach dieser Erklärung Eislers ist es auch zu verstehen, daß Ulbricht die Besprechung gesamtdeutscher Wahlen auf der Viererkonferenz ausdrücklich ablehnt.
Das deutsche Volk, auch soweit es in der Sowjetzone wohnt, lehnt diese Vergewaltigung der Freiheit mit Empörung ab.
Wir fordern wirklich freie und geheime Wahlen, die mit allen Schutzmitteln versehen sein müssen, damit der wahre Wille der Wähler zum Ausdruck kommt für ganz Deutschland.
Die Bundesregierung wiederholt heute mit aller Entschiedenheit ihre schon zweimal in aller Form ausgesprochene Forderung nach Abhaltung solcher Wahlen. Sie fordert die Sowjetzonenregierung auf, sich zu diesem Vorschlag mit einem klaren Ja oder Nein zu äußern. Sie fordert als Voraussetzung für die Abhaltung gesamtdeutscher Wahlen, daß ebenso wie in der Bundesrepublik auch in der Sowjetzone die unerläßlichen Freiheiten vor, während und nach der Wahl sichergestellt sind.
Seit Jahr und Tag ist in der Sowjetzone die bürgerliche Freiheit unterdrückt und die Bevölkerung noch in jüngster Zeit durch das sogenannte Gesetz zum Schutze des Friedens unter einen besonders scharfen politischen Zwang gestellt worden. Diese Maßnahme, nicht zuletzt aber die völlige Beseitigung aller in demokratischen Staaten als Grundlage jeder bürgerlichen Freiheit angesehenen Garantien einer rechtsstaatlichen Ordnung, insbesondere einer wirklich unabhängigen Rechtspflege und eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, haben in der Sowjetzone eine Atmosphäre der Unsicherheit und der Angst geschaffen, in der freie Wahlen unmöglich durchgeführt werden können.
Ich kann es mir ersparen, hier ein Gesamtbild der Zustände in der Sowjetzone und der Rechtlosigkeit ihrer Bewohner zu geben. Die erschreckende Gesamtwirkung ist hinlänglich bekannt. Nur einige Einzelheiten darf ich hervorheben. Jahrelang sind Hunderttausende von Häftlingen in Konzentrationslagern festgehalten worden, von denen auch heute noch entgegen allen anderslautenden Behauptungen mindestens zwei, nämlich ein Lager in Mansfeld und ein Lager im Zwangsarbeitsschacht Annaberg, bestehen. Die staatliche Sicherheitspolizei in der Sowjetzone unterhält eigene Gefängnisse, in denen Verhaftete ohne richterlichen Schutz eingekerkert und oftmals schweren Mißhandlungen ausgesetzt sind.
Die genaue Zahl dieser Gefangenen ist unbekannt; sie wird aber nach den vorliegenden Berichten auf mindestens 28 000 geschätzt.
Ebenso liegt auch kein genaues Zahlenmaterial über diejenigen Gefangenen vor, die nach außerhalb der Sowjetzone deportiert worden sind. Ein großer Teil der politischen Prozesse, wie z. B. die Verurteilung der 3500 aus sowjetischen Konzentrationslagern überstellten Gefangenen im Zuchthaus Waldheim, hat unter Ausschluß der Öffentlichkeit und vor politischen Sondergerichten stattgefunden, in denen weder eine ordnungsmäßige Verteidigung noch ein ordnungsmäßiges Verfahren sichergestellt waren.
Diese Zustände widersprechen nicht nur den Grundsätzen der zivilisierten Welt und stellen eine grauenhafte Wiederholung der nationalsozialistischen Methoden dar, sie stehen auch in flagrantem Widerspruch zu der sowjetzonalen Verfassung, insbesondere zu den Artikeln 8, 127, 133, 134 und 136, in denen die Grundsätze der persönlichen Freiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Unabhängigkeit der Richter, der Öffentlichkeit der Gerichte, der Notwendigkeit eines richterlichen Haftbefehls mit Worten, meine Damen und Herren, garantiert sind.
Die durch diese Maßnahmen in der Sowjetzone geschaffene Unsicherheit und Angst schwinden nicht von heute auf morgen. Es genügt deshalb nicht, wenn hinsichtlich der Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen lediglich Erklärungen oder Zusicherungen gegeben werden.
Es ist vielmehr erforderlich, daß auch in der Sowjetzone und im Sowjetsektor von Berlin die rechtlichen und psychologischen Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen ohne Verzug geschaffen werden,
damit sie sich während eines angemessenen Zeitraumes auswirken können. Die zum Wesen eines demokratischen Staates gehörende staatsbürgerliche Freiheit muß in der sowjetischen Besatzungszone geraume Zeit wiederhergestellt sein, bevor dort überhaupt eine freie Wahl möglich ist.
Die Bundesregierung hält es für nötig, daß insbesondere folgende Maßnahmen in der Sowjetzone getroffen werden: Wiederherstellung der ordnungsgemäßen deutschen Rechtspflege, insbesondere unabhängiger Gerichte und eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, Freilassung aller wegen ihrer Gegnerschaft gegen das herrschende Regime inhaftierten Personen, Rückführung aller Deportierten, Außerkraftsetzung des sogenannten Gesetzes zum Schutze des Friedens, Auflösung des „Staatssicherheitsdienstes" und ähnlicher Einrichtungen.
Nur durch baldigste Schaffung dieser Voraussetzungen kann die für Abhaltung freier Wahlen
notwendige Atmosphäre der Freiheit in der Sowjetzone geschaffen werden.
Nur aus solchen freien Wahlen kann ein gesamtdeutsches Parlament hervorgehen.
Dieses Parlament hätte, wie ich bereits erwähnt habe, eine gesamtdeutsche Verfassung und bis zu deren Inkrafttreten eine provisorische gesamtdeutsche Regierung zu bilden. Es ist selbstverständlich, daß sich diese Wahlen auch auf Berlin erstrecken müssen.
Nach alledem, was sich in den letzten Jahren in der Sowjetzone ereignet hat, müssen internationale Maßnahmen die Durchführung solcher Wahlen sichern.
Es muß weiter Vorsorge dafür getroffen werden, daß kein Deutscher nach der Wahl wegen seiner Abstimmung irgendwie zur Rechenschaft gezogen wird.
Falls das Hohe Haus mit diesen Grundsätzen einverstanden ist, werde ich im Auftrage der Bundesregierung eine sie enthaltende Note an die westalliierten Regierungen richten und sie bitten, auf der Viererkonferenz, falls sie stattfindet, die Beachtung dieser unserer Forderungen durchzusetzen, damit wir auf diese allein mögliche Weise zur deutschen Einheit in Freiheit kommen.
Lassen Sie mich noch mit allem Nachdruck folgendes erklären: Über lebenswichtige Interessen eines Volkes kann von keiner Konferenz ohne Zustimmung dieses Volkes selbst entschieden werden.
Ich darf Ihnen nun, meine Damen und Herren,
den Wortlaut der Note bekanntgeben, die ich, wie
ich wohl annehmen darf, mit Ihrem Einverständnis
und Ihrer Zustimmung über die Hohe Kommission
an die westalliierten Regierungen richten würde:
Mit Schreiben vom 22. Februar 1951 haben Sie mir mitgeteilt, daß die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen in voller Würdigung des deutschen Interesses an den auf der Vor- und Hauptkonferenz der vier Außenminister zu behandelnden Fragen bereit sind, die Bundesregierung in vollstem Umfange über die Verhandlungen zu unterrichten und die Auffassungen der Bundesregierung an ihre Regierungen entgegenzunehmen.
In Ausführung dieser Zusicherungen haben Sie ich darüber unterrichtet, daß die drei westliierten Mächte beabsichtigen, auf der Konferenz der vier Außenminister vor allem die Gründe zu untersuchen, die zu den gegenwärtigen internationalen Spannungen geführt haben.
Die Bundesregierung begrüßt diese Absicht aufrichtig, denn sie ist der Überzeugung, daß nur durch die Erkenntnis und Beseitigung der wirklichen Ursachen dieser Spannungen die Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Europa und der Welt geschaffen werden kann. Sie teilt ferner die Auffassung der Westmächte, daß diese Ursachen sich keinesfalls auf das deutsche Problem beschränken. Das deutsche Problem ist vielmehr eine der Folgen der viel umfassenderen zwischen dem Westen und
Sowjetrußland bestehenden Spannungen.
Gleichzeitig ist es eine der Ursachen für das Fortbestehen dieser Spannungen. Die Regelung der deutschen Frage ist daher eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens.
Diese Regelung kann nicht ohne Zustimmung des deutschen Volkes erfolgen.
Ich beehre mich, Euerer Exzellenz nachstehend die Auffassung der Bundesregierung zur deutschen Frage mit der Bitte zu unterbreiten, sie an die Regierungen der drei in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Mächte weiterzuleiten.
Bereits in den Erklärungen der Bundesregierung vom 22. März und vom 14. September 1950 ist klar und eindeutig festgestellt worden, daß der Weg zur deutschen Einheit nur durch eine freie und unbeeinflußte Willensentscheidung des deutschen Volkes gefunden werden kann. Es wurde deshalb die Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland zu einem verfassunggebenden deutschen Parlament gefordert, dem gleichzeitig die Aufgabe übertragen werden muß, bis zum Inkrafttreten einer freiheitlichen Verfassung die Wahrnehmung der gesamtdeutschen Regierungsgewalt zu regeln. Zur Genugtuung des deutschen Volkes hat sich die Alliierte Hohe Kommission diese Forderung zu eigen gemacht und sie mit Schreiben vom 9. Oktober 1950 an den Vorsitzenden der Sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland empfehlend weitergeleitet.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands nur auf Grund wirklich freier gesamtdeutscher Wahlen erfolgen kann. Sie wiederholt daher ihre Forderung auf baldmöglichste Abhaltung dieser Wahlen mit aller Entschiedenheit.
Voraussetzung für die Durchführung wirklich freier Wahlen ist jedoch, daß ebenso wie in der Bundesrepublik auch in der Sowjetzone die unerläßlichen Freiheiten vor, während und nach der Wahl sichergestellt sind. Seit Jahr und Tag ist in der Sowjetzone die bürgerliche Freiheit unterdrückt und die Bevölkerung noch in jüngster Zeit durch das sogenannte „Gesetz zum Schutze des Friedens" unter einen besonders scharfen politischen Zwang gestellt wurden. Diese Maßnahme, nicht zuletzt aber die völlige Beseitigung aller in demokratischen Staaten als Grundlage aller bürgerlichen Freiheit angesehenen Garantien einer rechtsstaatlichen Ordnung, insbesondere einer wirklich unabhängigen Rechtspflege und eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, hat in der Sowjetzone eine Atmosphäre der Unsicherheit und der Angst geschaffen, in der freie Wahlen unmöglich durchgeführt werden können.
Diese Unsicherheit und Angst schwinden nicht von heute auf morgen. Es genügt deshalb nicht, wenn hinsichtlich der Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen lediglich Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben werden. Es ist vielmehr erforderlich, daß in ganz Deutschland die politischen und psychologischen Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen ohne Verzug geschaffen werden, damit sie sich während eines angemessenen Zeitraumes auswirken können. Die zum Wesen
eines demokratischen Staates gehörende staatsbürgerliche Freiheit muß also in der sowjetischen Besatzungszone in Angleichung an die Verfassung der Bundesrepublik und deren Handhabung während einer angemessenen Dauer wiederhergestellt sein, bevor eine freie Wahl dort stattfinden kann.
Die Bundesregierung glaubt nicht, daß mit
der Verwirklichung der vorstehend dargelegten, Deutschland allein betreffenden Maßnahmen die Ursachen der- bestehenden Spannungen in ihrer Gesamtheit beseitigt werden können. Sie ist aber überzeugt, daß diese Vorschläge denjenigen Beitrag darstellen, den sie
selbst im gegenwärtigen Augenblick auf Grund
ihres Anteils an der gemeinsamen Verantwortung zur Sicherung des Friedens zu leisten hat.
Meine Damen und Herren, nachdem die Bundesregierung dieser Note einstimmig zugestimmt hat, darf ich zum Schlusse nochmals folgendes feststellen: Wir in der Bundesrepublik Deutschland wollen und haben immer gewollt mit ganzer Kraft die deutsche Einheit, aber wir wollen eine Einheit in Freiheit,
und wir hoffen und wünschen, daß die Viererkonferenz dem deutschen Volke zur Einheit in Freiheit verhelfen möge.