Rede von
Hubert
Schulze-Pellengahr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals, der wichtigsten künstlichen Wasserstraße des Bundesgebiets, befaßt sich der Antrag der SPD Drucksache Nr. 1329. Der Ausschuß für Verkehrswesen, dem dieser Antrag überwiesen wurde, hielt die Angelegenheit für so wichtig, daß er eine Besichtigung des Dortmund-Ems-Kanals vornahm. Der Kanal wurde bekanntlich vor rund 50 Jahren für Schiffe mit 67 Meter Länge, 8,20 Meter Breite und mit einem Tiefgang von 2 Metern gebaut; die Ladefähigkeit der Schiffe war 600 bis 720 t. Für den Verkehr war eine Kapazität von 4,5 Millionen t im Jahr vorgesehen, sie stieg aber bereits vor dem zweiten Weltkrieg an der Schleuse Münster auf rund 10 Millionen t.
In den 30er Jahren wurde der Dortmund-EmsKanal verbreitert und ein Ausbau für Schiffe mit 1500 t in Angriff genommen. Dabei ist die Südstrecke vor dem Kriege in weitem Maße fertiggestellt worden; Krümmungen wurden beseitigt, Erbreiterungen und Vertiefungen vorgenommen. Die Strecke kann praktisch bis Rheine, Bergeshövede mit Schiffen bis zu 1500 t befahren werden. Die Nordstrecke von Rheine, Bergeshövede bis Papenburg befindet sich noch im Urzustand. Das hat zur Folge, daß auf dieser Strecke nur Schiffe mit 600 bis 720 t fahren können. Die Nordstrecke von Bergeshövede bis Emden muß also jetzt ausgebaut werden, zumal auch der Kanal auf dieser Strecke dem Verfall weitgehend ausgesetzt ist und infolge Fehlens von Reparaturen befürchtet werden muß, daß eines guten Tages der Verkehr auf dem Kanal zum Erliegen kommt.
Dem Verkehrsausschuß sind bei der Besichtigung vier Projekte vorgelegt worden. Im ersten Projekt ist vorgesehen, daß nur eine Sicherstellung des Kanals in seiner bisherigen Form stattfinden und der Kanal in seiner Kapazität erhalten bleiben sollte. Dieses Projekt schließt in sich einen Neubau von einzelnen Bauwerken, so von vier Wehren, sowie einen Neubau von sieben Schleusen und von Staustufen. Es kostet im ganzen 45 Millionen DM.
Das zweite Projekt sieht den Ausbau des Kanals unter Beibehaltung der bisherigen Linienführung für Regelfahrzeuge von 67 m Länge, 8,20 m Breite, jedoch mit einer Tragfähigkeit von 1000 t und 2,5 m Tiefgang vor. Dieses Projekt würde 75 Millionen DM kosten, weil gewisse Erbreiterungen und Vertiefungen stattfinden müssen.
Das dritte Projekt sieht ebenfalls einen Ausbau des Kanals in seiner bisherigen Linienführung vor, aber für Schiffe mit 1350 t, d. h. für Schiffe von 9,2 m Breite und 2,5 m Tiefgang. Das würde 160 Millionen DM kosten.
Das vierte Projekt, das Projekt, das ursprünglich in den dreißiger Jahren vorgesehen war, bedingt eine völlig neue Linienführung auf der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals, den Ausbau eines vollkommen neuen Kanals, würde es allerdings gestatten, daß 1500-t-Schiffe auf dem ganzen Kanal von Emden bis Dortmund verkehren. Es erfordert einen Kostenaufwand von 400 Millionen DM. Für dieses Projekt sind schon in den dreißiger Jahren 40 Millionen RM für Grundstücksankauf usw. verpulvert worden. Aber das fällt oben im Emsland, in dem wunderschönen Land, nicht weiter auf; da sind die Bauplätze nicht so teuer wie an der Königsallee in Düsseldorf und an der Hohen Straße in Köln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Verkehrswesen empfiehlt Ihnen, das zweite Projekt zu verwirklichen, das in seiner Auswirkung gestattet, daß Schiffe von 1000 t auf der ganzen Linie verkehren. Dieses Projekt bewirkt, daß die jetzt schon verkehrenden 1000-t-Schiffe restlos ausgenutzt werden können und daß durch die Ausnützung der Kapazität die Flotte um 200 000 t reicher wird. Es ermöglicht ferner, daß die Schnelligkeit der Schiffe erhöht wird, so daß z. B. die Fahrt von Emden bis Dortmund um einen Tag verkürzt werden kann.
Wie gesagt, die Gefahr ist groß, daß der Dortmund-Ems-Kanal eines guten Tages durch den Ausfall eines Bauwerkes zum Erliegen kommt. Infolgedessen muß sofort und gründlich gehandelt werden, und das ganze Projekt muß in möglichst kurzer Zeit fertiggestellt werden. Unter Zugrundelegung einer Bauzeit von fünf Jahren wird vom Ausschuß für Verkehrswesen als erster Teilbetrag eine Summe von 13,5 Millionen DM beantragt. Es wird beantragt, daß diese 13,5 Millionen DM im ordentlichen Etat des Haushaltsjahres 1950/51 zur Verfügung gestellt werden. Leider stehen diese 13,5 Millionen DM im außerordentlichen Etat. Der Ausschuß für Verkehrswesen hält aber das ganze Problem für so wichtig, daß unbedingt schon in allerkürzester Zeit an die Verwirklichung des Projektes herangegangen werden muß, um diese wichtigste künstliche Wasserstraße des Bundesgebietes in ihrer vollen Lebensfähigkeit zu erhalten.