Rede von
Dr.
Erich
Mende
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität lag ein Schreiben des Herrn Bundesjustizministers vom 17. Januar 1951 vor des Inhalts, über die Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Franz Joseph Strauß zu befinden.
Nach einem Bericht des Herrn Oberstaatsanwalts in Bonn hat der Bundestagsabgeordnete Otto Arnholz Strafanzeige gegen den Abgeordneten Strauß wegen übler Nachrede gestellt. Abgeordneter Strauß hatte in Erwiderung scharfer Angriffe des Abgeordneten Arnholz gegen den Herrn Bundeskanzler und den früheren Herrn Bundestagspräsidenten in einer Braunschweiger Versammlung in noch schärferer Form gegen den Abgeordneten Arnholz Stellung genommen und dabei nach der Auffassung des Herrn Oberstaatsanwalts möglicherweise den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 und § 186 StGB verwirklicht.
Der Ausschuß beschloß einstimmig, die Aufhebung der Immunität abzulehnen, da es sich im vorliegenden Falle um eine Beleidigung politischen Charakters handelt, bei der das Haus grundsätzlich ablehnt, die Strafverfolgung freizugeben. Ich darf Sie im Namen des Ausschusses bitten, in diesem Sinne zu entscheiden.