Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident, Sie haben recht. Es ist j a praktisch so, daß der Antrag nach § 22, Befugnisse der Länder, placiert wird. Nach den Befugnissen der Länder kommt hier nun der gewerbliche Verkauf von Fleisch, das sogenannte Auspfunden, also ganz bescheidene Dinge, die zur Selbstversorgung vorgenommen werden. Wenn sie zur Selbstversorgung vorgenommen werden, kommt ein gewerblicher Verkauf nicht in Betracht. Dann heißt es einfach: das ist unzulässig. Herr Kollege Mensing, Sie sind ja Schlächtermeister; Sie müssen wissen, daß ein Messer ohne Heft wertlos ist. Da hätten Sie hineinschreiben müssen, zu wieviel Jahren Zuchthaus die Betreffenden bestraft werden und was sonst alles mit ihnen veranstaltet wird. Aber eine gesetzliche Bestimmung, daß das unzulässig ist, ohne die entsprechenden Verfahrens- und Strafbestimmungen ist eine illusorische Bestimmung. Herr Kollege Mensing, auf den Weg dieser Illusionen können wir Ihnen nicht folgen. Auch sind wir der Meinung, daß man den Frieden zwischen Selbstversorgern und Metzgern im Interesse beider Teile gerade auf dem Lande aufrechterhalten sollte. Das ist ein gute Angelegenheit. Das Rindvieh braucht der Metzger vom Bauern, und der Bauer braucht wieder den Metzger in seinen eigenen Hausschlachtungen.
Sie sollten sich hüten, die Familiengemeinschaft zwischen den Schlächtern und den Hausschlachtungen der Bauern zu stören. Vielleicht erinnern Sie sich einmal später wieder gern an die alten Zeiten zurück.