Rede von
Friedrich
Mensing
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich stelle den Antrag, unter
§ 22 einen § 22 a einzufügen, der da lautet:
Der gewerbliche Verkauf von Fleisch und Fleischwaren aus Schlachtungen , die zur Selbstversorgung vorgenommen werden, ist unzulässig.
Für den Fall, daß dieser Paragraph — und ich hoffe es — angenommen wird, müßten wir noch bei den Strafbestimmungen eine Änderung vornehmen, und zwar ist § 23 Abs. 1 Ziffer 1 vor dem Wort „zuwiderhandelt" durch die Worte zu ergänzen: „oder § 22 a". Ich begründe dies kurz wie folgt.
Das Auspfunden des Fleisches wird heute von einem Teil der Erzeuger gewerbsmäßig betrieben. Das Auspfunden hat über den Weg der Hausschlachtungen bzw. der Schwarzschlachtungen Formen angenommen, die zu einer Gefahr für das
Handwerk geworden sind. Daher ist es unbedingt
erforderlich, daß hier eine gesetzliche Regelung erfolgt. Das Vieh- und Fleischgesetz gibt uns die
Möglichkeit, durch Einbau eines entsprechenden
Paragraphen diesem Übelstand abzuhelfen. Es
muß verlangt werden, daß das Auspfunden ganz
verboten wird. Oder der Verkauf muß davon abhängig gemacht werden, daß diese Schlachtungen
- und nun hören Sie genau zu, meine Herren Zwischenrufer — denselben gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen, steuerlichen Vorschriften und solchen der Hygiene unterworfen weiden, die für das Handwerk gelten; denn sonst ist es unlauterer Wettbewerb.
- Das ist in Anbetracht dieser ernsten Frage
ein solch lächerlicher Zuruf,
daß ich es nicht nötig habe, darauf einzugehen. Aber hoffentlich werden Ihre Wähler aus dem Handwerk Sie dafür gelegentlich rasieren!
Eine Bekämpfung des Auspfundens liegt nicht nur im Interesse des Gewerbes, sondern im Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung. In Scheunen, Dielen, Waschküchen finden die Schlachtungen und Verkäufe statt, die damit zu größten Gefahrenquellen für die Volksgesundheit und die Allgemeinheit werden. In Kessel
— hören Sie bitte zu -, in denen Stunden vorher die Leibwäsche gewaschen wurde, kommt dann das Fleisch für die Wurstfabrikation.
Für Aufbewahrung, Verarbeitung und den Verkauf des Fleisches fehlen gesundheitlich einwandfreie Räume. Soweit das Auspfunden, auch wenn es sich nur um einen Verkauf handelt, —