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ID0112105000

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    Deutscher Bundestag — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951 4623 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4624B Redaktionelle Änderungen zur Beschlußfassung über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 1836 der Drucksachen) 4624B Zur Tagesordnung: Antrag auf Aufsetzung der Beratung des Antrags der KPD betr. Inhaftierung junger Deutscher wegen Protestaktion auf der Insel Helgoland 4624C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4624C Widerspruch gegen die Aufsetzung . 4624D Antrag auf Absetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787 und 1947 der Drucksachen) 4624D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4625A Zurückverweisung an den Ausschuß 4625B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4625B Dr. Horlacher (CSU) 4625C Dr. Gülich (SPD) 4627B Zurückverweisung an den Ausschuß . . . 4627C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Hipp (München) vom 25. Januar 1951 (Nr. 1952 der Drucksachen) 4627C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4627C Beschlußfassung 4628A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen (Nr. 1939 der Drucksachen) . . 4628B, 4630D Ausschußüberweisung 4628B, 4630D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 der Drucksachen) 4628B Beratung vertagt 4628B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1960 der Drucksachen) 4628B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4628C Müller (Frankfurt) (KPD) 4629C Abstimmungen 4629B, 4630B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 124, 1934 der Drucksachen) . . 4630D Schüttler (CDU), Berichterstatter 4630D Wartner (BP) 4631B Dr. Reismann (Z) 4631C Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4631D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1953 der Drucksachen) 4632A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 4632B Beschlußfassung 4632D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nr. 1938 der Drucksachen) 4632A Ausschußüberweisung 4632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Arnholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1954 der Drucksachen) 4632D Karpf (CDU), Berichterstatter . . 4632D Beschlußfassung 4633A Pressemeldung betr. Grußpflicht der Angestellten des Deutschen Bundestags gegenüber Abgeordneten 4633A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Nr. 1034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1892 der Drucksachen) 4633B Mensing (CDU): als Berichterstatter 4633B als Abgeordneter . 4635A, 4637B, 4643B, 4645A, D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4634C Kriedemann (SPD): zur Sache . 4636A, 4640D, 4642A, 4644B, 4646A persönliche Bemerkung 4646C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 4636C, 4642D Dr. Horlacher (CSU): zur Sack . . . . 4636D, 4640B, 4643D persönliche Bemerkung 4646D Dannemann (FDP) 4638A, 4641D Struve (CDU) 4638D Tobaben (DP) 4639D Euler (FDP) 4642B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4642C Schoettle (SPD) 4645C Abstimmungen 4634D, 4638A, 4643A, 4645D, 4646B Beratung der Ubersicht Nr. 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 85) 4646D Beschlußfassung 4646D Nächste Sitzung 4646D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Robert Dannemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der vordringlichsten Aufgaben einer verantwortungsbewußten Staatsführung ist die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung mit dem Bestreben, Spekulationsgeschäfte und ständig schwankende Preise auf diesem Sektor weitgehend zu vermeiden. Diesen Zielen dienen die vier Agrargesetze, von denen das Vieh- und Fleischgesetz neben dem Milch- und Fettgesetz an erster Stelle steht. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe mit dem vorherrschend klein- und mittelbäuerlichen Besitz verlangt geradezu eine Veredelungswirtschaft, da sie am ehesten die Möglichkeit schafft, auf kleinster Fläche viel zu erzeugen und viele Menschen zu beschäftigen.

    (Zuruf links.)

    Vernachlässigt man diesen sehr wichtigen Zweig der Wirtschaft, dann nimmt man damit diesen klein- und mittelbäuerlichen Betrieben ihre Existenzgrundlagen, bringt gleichzeitig aber auch die Versorgung in eine Abhängigkeit und eine Unsicherheit, die volkswirtschaftlich einfach nicht zu vertreten ist.
    Erfreulicherweise hat sich der Viehbestand nach der Dezemberzählung des vorigen Jahres außerordentlich verbessert. Es konnte allein der Schweinebestand um 22°/o gegenüber dem Vorjahr und der Rindviehbestand um 2,2°/o erhöht werden. Allein diese Tatsache hat dazu geführt, daß die Fleischversorgung des deutschen Volkes im letzten Jahr ganz wesentlich verbessert werden konnte. Es kann damit gerechnet werden, daß im Laufe des jetzt angelaufenen Wirtschaftsjahres der Anfall an Inlandfleisch von Kälbern, Rindern, Schweinen und Pferden etwa 1,5 Millionen Tonnen — einschließlich der Hausschlachtungen — beträgt. Wenn man die Hausschlachtungen abzieht, stehen immerhin noch 1,15 Millionen Tonnen für die Versorgung zur Verfügung. Damit verbleibt ein Importbedarf von etwa 200- bis 220 000 Tonnen, immerhin ein außerordentlich erfreuliches Ergebnis.
    Wenn man dann vom finanziellen Standpunkt aus die Lage betrachtet, kommt man zu der Feststellung, daß die Erträgnisse der Viehwirtschaft unserer landwirtschaftlichen Betriebe des westlichen Deutschland mit 3,1 Milliarden DM Verkaufswert etwa 45% aller Einnahmen ausmachen oder umgerechnet 30%aller landwirtschaftlichen Einnahmen. Wird dieser Betriebszweig durch eine falsche Einfuhr- und Preispolitik geschädigt, dann
    wird damit nicht nur der Landwirtschaft eine sehr I wichtige Einnahmequelle genommen, sondern gleichzeitig werden infolge des alsdann zwangsmäßig eintretenden Erzeugungsrückganges Schwierigkeiten in der Versorgung mit Fleisch eintreten. Andererseits, meine Damen und Herren, ist es ganz selbstverständlich, daß Vorkehrungen getroffen werden müssen, daß dem Verbraucher jederzeit genügend Fleisch zu tragbaren Preisen und in bester Qualität zur Verfügung gestellt werden kann.
    Das waren die Gedankengänge, von denen wir uns bei Beratung dieses Gesetzes im Ernährungsausschuß jederzeit haben leiten lassen. Eigenerzeugung und Einfuhr müssen so aufeinander abgestimmt werden, daß die Erzeugung nicht gefährdet wird, andererseits müssen aber auch die Preise für den Verbraucher in tragbaren Grenzen gehalten werden. Dieses Ziel kann ohne eine Einfuhr- und Vorratsstelle nicht erreicht werden. Eine Vorratsstelle allein ohne Schleusen und Abstimmen der Einfuhr wäre geradezu sinnlos.
    Wenn nun der Wirtschaftspolitische Ausschuß bei Beratung des § 16 den Vorschlag gemacht und heute auch den Antrag eingebracht hat, die Einfuhr nur zeitlich zu begrenzen, ohne mengenmäßige Einschränkung, so ist dazu zu sagen, daß eine solche halbe Maßnahme nicht zum Ziele führen kann. Jede Einfuhr von Übermengen muß sehr schnell entweder zu einer starken Belastung der Vorratsstelle führen und diese funktionsunfähig machen, da sie einfach — das wissen wir aus der Erfahrung der letzten Monate — nicht die Mittel hat und auch die Lagerräume nicht vorhanden sein werden, oder aber die Belastung des Marktes wird so groß, daß erhebliche Preiseinbußen zwangsläufig eintreten und damit die Eigenerzeugung rückläufig sein wird, was gleichzeitig natürlich auch die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch außerordentlich gefährden kann. Hier kann nur ein Vollembargo, wie wir es auch bei den anderen drei Agrargesetzen vorgesehen haben, zum Ziele führen. Eine Vorratsstelle kann überhaupt nur dann einen Marktausgleich herbeiführen, wenn das Auslandsangebot aufgefangen wird, bevor es auf den Markt drückt. Auch wird jede preisregelnde Wirkung der Einfuhr- und Vorratsstelle zum Schutze der Verbraucher und Erzeuger illusorisch, wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, entweder jeweils mehr Fleisch auf den Markt zu werfen, wenn die Preise ungesund hoch sind, oder umgekehrt bei gefährlichen Preiseinbrüchen überflüssige Mengen in die Vorratsstelle zu bringen. Diese Einfuhr- und Vorratsstelle muß daher mit dem Recht ausgestattet sein, ein Vollembargo zu verhängen und gleichzeitig als öffentlich-rechtliche Körperschaft bei weitestgehender Beteiligung der berufsständischen Organisationen aufgezogen werden.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß der Gesetzentwurf in der nach den Beschlüssen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegenden Fassung angenommen werden sollte. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Struve.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Bestehen des Bundestages haben die Erörterungen um die Marktgesetze im Vordergrunde der ganzen land- und ernährungswirt-


    (Struve)

    schaftlichen Probleme gestanden. Es hat nie einen Zweifel darüber gegeben, daß es im Interesse einer leistungsfähigen Landwirtschaft ebenso wie im Interesse der Sicherstellung der Versorgung mit den Grundnahrungsmitteln notwendig ist, auf diesen Sektoren besondere Gesetze zu schaffen. Wir haben seit längerem auf dem Getreide-, Zucker-und Milch- und Fettsektor solche Gesetze verabschiedet.
    Bei der Beratung über das Gesetz „Vieh und Fleisch", das uns heute beschäftigt, gelangt man nicht über eine gewisse Klippe hinweg; das ist der § 16. Es geht auch hier wie bei den anderen Nahrungsmitteln um den Grundsatz, die Einfuhr mit der einheimischen Erzeugung abzustimmen. Sowohl nach den Auskünften des Ministeriums als auch nach den Auskünften sämtlicher Zweige der Wirtschaft kann die heimische Produktion beinahe vollends den Bedarf decken. Es steht weiter fest, daß nach den Viehzählungsergebnissen vom Dezember vergangenen Jahres ein Zuwachs von 15 O/9 zu verzeichnen ist. Es besteht berechtigte Hoffnung, daß im kommenden Jahr die deutsche Landwirtschaft auf dem Vieh- und Fleischsektor den Bedarf der deutschen Bevölkerung voll und ganz sicherstellen kann.
    Ich möchte in dem Zusammenhang auf den Paragraphen im Gesetz verweisen, in dem der Gesamtversorgungsplan festgelegt ist. Ich möchte meinen, daß gerade dieser Gesamtversorgungsplan jede verantwortliche Bundesregierung, aber auch uns als Bundestag verpflichtet, darauf zu achten, daß Handelsverträge nur in dem Umfange abgeschlossen und Fleischeinfuhren nur insoweit zugelassen werden, als sie auch hier im deutschen Bundesgebiet verbraucht werden können.
    Dies ist eigentlich das Hauptgebiet, wo der Ernährungsausschuß Bedenken anmeldet und den Wünschen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik nicht folgen kann. Wenn wir ein zeitlich begrenztes Embargo einführen, dann müssen wir uns darüber klar sein, daß wir einerseits dem Vertragspartner beim Abschluß der Verträge Hoffnung machen, mit Fleischeinfuhren ins deutsche Bundesgebiet rechnen zu können, daß wir aber andererseits von seiten der Landwirtschaft dann nicht nur jeweils unsere Stimme erheben, sondern daß wir den Zusammenbruch der Vieh- und Fleischwirtschaft anmelden müssen, wenn Einfuhren in Zeiten erfolgen., in denen sie hier absolut nicht zu gebrauchen sind. Diese Zeiten begrenzen sich etwa nicht auf wenige Wochen und Monate. sondern wir sind nahe daran, daß sie sich auf das ganze Jahr ausdehnen.
    Ich möchte in dem Zusammenhang auf das verweisen, was durch das Zuckergesetz angestrebt wird. Wir wollen doch durch dieses Gesetz letzten Endes nicht etwa den Zucker von der deutschen Bevölkerung fernhalten, sondern wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die deutsche Landwirtschaft den Zuckerrübenanbau vorantreiben kann, daß sie leistungsfähig ist, daß sie in zunehmendem Maße arbeitende Schichten in ihre Kreise — sowohl bei der Erzeugung als auch bei der Verarbeitung der Zuckerrüben — eingliedert. Wenn wir den Gemüsebau betrachten — er ist wiederholt Gegenstand unserer Beratungen gewesen —, so ist festzustellen, daß dieser Sektor leider nicht in den Rahmen der Marktordnungsgesetze einbezogen ist und daß wir im vergangenen Jahr den Zusammenbruch zahlreicher kleiner Existenzen im südwest- und westdeutschen Raum vorausgesagt haben. Im Augenblick lagern — ich muß darauf hinweisen, denn das waren Erörterungen des Ernährungsausschusses — Erzeugnisse im Werte von etwa 10 Millionen DM allein im schleswig-holsteinischen Raum und sind nicht verkäuflich. Wir können auf die Dauer keine Handelspolitik treiben, bei der die einheimische Erzeugung nicht absetzbar ist, nur aus dem einfachen Grunde, weil uns unnötige Einfuhren stören.
    Dann zu den Preisen. Die Stetigkeit der Preise ist das, was wir von der Landwirtschaft immer in den Mittelpunkt gestellt haben. Das sollte auch von der Verbraucherschaft voll und ganz erkannt werden. Ich möchte in dem Zusammenhang sagen: wenn man ein zeitlich begrenztes Embargo einführt, dann werden die Verbraucher erleben, daß in Zeiten des stärksten deutschen Angebots die Märkte überfüllt sind und die Preise zusammenbrechen; Sie werden aber nie erleben, daß sich diese Preiszusammenbrüche beim Verbraucher auswirken. Hier werden wir dann feststellen, daß die Spannen, angefangen vom Importeur über alle anderen Stufen, sich noch mehr erweitern. Wenn einmal einwandfrei errechnet worden ist, daß der deutsche Verbraucher für Lebensmittel annähernd das Doppelte dessen aufwenden muß, was wir für die Urerzeugung bekommen, dann, glaube ich, werden Sie uns folgen, wenn wir sagen, wir müssen hier ein Gesetz mit einem Vollembargo schaffen, um diesen ohne viel Arbeit erzielten großen Gewinnen endlich einmal entgegenzutreten.
    Ich darf zum Schluß noch darauf hinweisen: Ähnlich wie in der gewerblichen Wirtschaft müssen wir auch in der Landwirtschaft verstärkt darauf halten und drängen, die Veredlungswirtschaft den deutschen Bauern zu überlassen. Wir müssen Rohstoffe, Getreide, Futtermittel und Ölsaaten einführen und diese veredeln, aber nicht etwa das Fertigfabrikat Fleisch. Hier müssen wir weitestgehenden Schutz haben, nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern genau so im Interesse der Verbraucherschaft.

    (Beifall.)