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ID0112104800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951 4623 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4624B Redaktionelle Änderungen zur Beschlußfassung über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 1836 der Drucksachen) 4624B Zur Tagesordnung: Antrag auf Aufsetzung der Beratung des Antrags der KPD betr. Inhaftierung junger Deutscher wegen Protestaktion auf der Insel Helgoland 4624C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4624C Widerspruch gegen die Aufsetzung . 4624D Antrag auf Absetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787 und 1947 der Drucksachen) 4624D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4625A Zurückverweisung an den Ausschuß 4625B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4625B Dr. Horlacher (CSU) 4625C Dr. Gülich (SPD) 4627B Zurückverweisung an den Ausschuß . . . 4627C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Hipp (München) vom 25. Januar 1951 (Nr. 1952 der Drucksachen) 4627C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4627C Beschlußfassung 4628A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Führung von Parteinamen (Nr. 1939 der Drucksachen) . . 4628B, 4630D Ausschußüberweisung 4628B, 4630D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 der Drucksachen) 4628B Beratung vertagt 4628B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1960 der Drucksachen) 4628B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4628C Müller (Frankfurt) (KPD) 4629C Abstimmungen 4629B, 4630B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 124, 1934 der Drucksachen) . . 4630D Schüttler (CDU), Berichterstatter 4630D Wartner (BP) 4631B Dr. Reismann (Z) 4631C Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4631D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1953 der Drucksachen) 4632A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 4632B Beschlußfassung 4632D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Frage der Konzessionsabgaben (Nr. 1938 der Drucksachen) 4632A Ausschußüberweisung 4632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Arnholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Januar 1951 (Nr. 1954 der Drucksachen) 4632D Karpf (CDU), Berichterstatter . . 4632D Beschlußfassung 4633A Pressemeldung betr. Grußpflicht der Angestellten des Deutschen Bundestags gegenüber Abgeordneten 4633A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Nr. 1034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1892 der Drucksachen) 4633B Mensing (CDU): als Berichterstatter 4633B als Abgeordneter . 4635A, 4637B, 4643B, 4645A, D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4634C Kriedemann (SPD): zur Sache . 4636A, 4640D, 4642A, 4644B, 4646A persönliche Bemerkung 4646C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 4636C, 4642D Dr. Horlacher (CSU): zur Sack . . . . 4636D, 4640B, 4643D persönliche Bemerkung 4646D Dannemann (FDP) 4638A, 4641D Struve (CDU) 4638D Tobaben (DP) 4639D Euler (FDP) 4642B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4642C Schoettle (SPD) 4645C Abstimmungen 4634D, 4638A, 4643A, 4645D, 4646B Beratung der Ubersicht Nr. 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 85) 4646D Beschlußfassung 4646D Nächste Sitzung 4646D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Friedrich Mensing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Kriedemann gegenüber folgendes betonen. Ich bedaure, daß die SPD-Fraktion meinen Antrag ablehnt. Wenn sie bezweifelt, daß ein Vertreter des Städtetages ein Recht habe, in diesem Ausschuß zu sitzen, so möchte ich sachlich darauf hinweisen, daß die Großmärkte sich in den Großstädten befinden und auch die Kühlhäuser in den Großstädten sind. Daraus ergibt sich von selbst das Interesse der Mitglieder des Deutschen Städtetages an diesem Verwaltungsrat.

    (Abg. Mellies: Dann dürfen Sie ihn aber nicht unter den Verbrauchern bringen!)

    Nunmehr komme ich zu den Ausführungen des Kollegen Müller. Kollege Müller hat hier zum Ausdruck gebracht, daß die Verwaltung nur aus acht Mitgliedern besteht und sich auf der andern Seite 16 Mitglieder befinden. Ja, Herr Kollege Müller, Sie haben in ironisierender Art zum Ausdruck gebracht, daß Sie auf das Geschenk verzichten. Dazu kann ich Ihnen allerdings sachlich bestätigen: Sie haben infolge Ihres Schwergewichtes in den Verwaltungsräten auch alle Ursache, hier großzügig darauf zu verzichten.

    (Lachen und Unruhe.)

    — Auch wenn Sie lachen, damit bringen Sie mich nicht aus der Fassung!

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte nur den Versuch machen, Ihnen sachlich die Dinge auseinanderzusetzen. Da komme ich zu dem Ergebnis, daß die acht Vertreter der Verwaltung, die benannt werden, doch fast restlos, nehme ich an, aus Ihren Kreisen stammen werden, so daß dadurch das bäuerliche Übergewicht in diesem Verwaltungsrat gegeben sein wird.
    Sie werden mir zugeben, daß es der Verwaltung, wenn sie auch offiziell nur über acht Köpfe verfügt und ihr auf der andern Seite sechzehn der verschiedensten Gruppen gegenüberstehen, ein Leichtes sein wird, die eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Wenn Sie darüber nachdenken, Herr Kollege Müller, dann werden Sie sich von der Berechtigung meines Antrags überzeugen.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe.)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen zu § 15 liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mensing — Umdruck Nr. 90, Ziffer 1 —, dem § 15 Abs. 2 Ziffer 4 eine neue Fassung zu geben. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Mensing zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Der Antrag ist zweifellos abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 15 gemäß den Beschlüssen des 19. Ausschusses. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 15 in dieser Fassung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf § 16. Zu § 16 liegt der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schröder (Düsseldorf) und Genossen — Umdruck Nr. 88 — vor. Wer wünscht, zu § 16 das Wort zu nehmen? — Herr Abgeordneter Dannemann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Robert Dannemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der vordringlichsten Aufgaben einer verantwortungsbewußten Staatsführung ist die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung mit dem Bestreben, Spekulationsgeschäfte und ständig schwankende Preise auf diesem Sektor weitgehend zu vermeiden. Diesen Zielen dienen die vier Agrargesetze, von denen das Vieh- und Fleischgesetz neben dem Milch- und Fettgesetz an erster Stelle steht. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe mit dem vorherrschend klein- und mittelbäuerlichen Besitz verlangt geradezu eine Veredelungswirtschaft, da sie am ehesten die Möglichkeit schafft, auf kleinster Fläche viel zu erzeugen und viele Menschen zu beschäftigen.

    (Zuruf links.)

    Vernachlässigt man diesen sehr wichtigen Zweig der Wirtschaft, dann nimmt man damit diesen klein- und mittelbäuerlichen Betrieben ihre Existenzgrundlagen, bringt gleichzeitig aber auch die Versorgung in eine Abhängigkeit und eine Unsicherheit, die volkswirtschaftlich einfach nicht zu vertreten ist.
    Erfreulicherweise hat sich der Viehbestand nach der Dezemberzählung des vorigen Jahres außerordentlich verbessert. Es konnte allein der Schweinebestand um 22°/o gegenüber dem Vorjahr und der Rindviehbestand um 2,2°/o erhöht werden. Allein diese Tatsache hat dazu geführt, daß die Fleischversorgung des deutschen Volkes im letzten Jahr ganz wesentlich verbessert werden konnte. Es kann damit gerechnet werden, daß im Laufe des jetzt angelaufenen Wirtschaftsjahres der Anfall an Inlandfleisch von Kälbern, Rindern, Schweinen und Pferden etwa 1,5 Millionen Tonnen — einschließlich der Hausschlachtungen — beträgt. Wenn man die Hausschlachtungen abzieht, stehen immerhin noch 1,15 Millionen Tonnen für die Versorgung zur Verfügung. Damit verbleibt ein Importbedarf von etwa 200- bis 220 000 Tonnen, immerhin ein außerordentlich erfreuliches Ergebnis.
    Wenn man dann vom finanziellen Standpunkt aus die Lage betrachtet, kommt man zu der Feststellung, daß die Erträgnisse der Viehwirtschaft unserer landwirtschaftlichen Betriebe des westlichen Deutschland mit 3,1 Milliarden DM Verkaufswert etwa 45% aller Einnahmen ausmachen oder umgerechnet 30%aller landwirtschaftlichen Einnahmen. Wird dieser Betriebszweig durch eine falsche Einfuhr- und Preispolitik geschädigt, dann
    wird damit nicht nur der Landwirtschaft eine sehr I wichtige Einnahmequelle genommen, sondern gleichzeitig werden infolge des alsdann zwangsmäßig eintretenden Erzeugungsrückganges Schwierigkeiten in der Versorgung mit Fleisch eintreten. Andererseits, meine Damen und Herren, ist es ganz selbstverständlich, daß Vorkehrungen getroffen werden müssen, daß dem Verbraucher jederzeit genügend Fleisch zu tragbaren Preisen und in bester Qualität zur Verfügung gestellt werden kann.
    Das waren die Gedankengänge, von denen wir uns bei Beratung dieses Gesetzes im Ernährungsausschuß jederzeit haben leiten lassen. Eigenerzeugung und Einfuhr müssen so aufeinander abgestimmt werden, daß die Erzeugung nicht gefährdet wird, andererseits müssen aber auch die Preise für den Verbraucher in tragbaren Grenzen gehalten werden. Dieses Ziel kann ohne eine Einfuhr- und Vorratsstelle nicht erreicht werden. Eine Vorratsstelle allein ohne Schleusen und Abstimmen der Einfuhr wäre geradezu sinnlos.
    Wenn nun der Wirtschaftspolitische Ausschuß bei Beratung des § 16 den Vorschlag gemacht und heute auch den Antrag eingebracht hat, die Einfuhr nur zeitlich zu begrenzen, ohne mengenmäßige Einschränkung, so ist dazu zu sagen, daß eine solche halbe Maßnahme nicht zum Ziele führen kann. Jede Einfuhr von Übermengen muß sehr schnell entweder zu einer starken Belastung der Vorratsstelle führen und diese funktionsunfähig machen, da sie einfach — das wissen wir aus der Erfahrung der letzten Monate — nicht die Mittel hat und auch die Lagerräume nicht vorhanden sein werden, oder aber die Belastung des Marktes wird so groß, daß erhebliche Preiseinbußen zwangsläufig eintreten und damit die Eigenerzeugung rückläufig sein wird, was gleichzeitig natürlich auch die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch außerordentlich gefährden kann. Hier kann nur ein Vollembargo, wie wir es auch bei den anderen drei Agrargesetzen vorgesehen haben, zum Ziele führen. Eine Vorratsstelle kann überhaupt nur dann einen Marktausgleich herbeiführen, wenn das Auslandsangebot aufgefangen wird, bevor es auf den Markt drückt. Auch wird jede preisregelnde Wirkung der Einfuhr- und Vorratsstelle zum Schutze der Verbraucher und Erzeuger illusorisch, wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, entweder jeweils mehr Fleisch auf den Markt zu werfen, wenn die Preise ungesund hoch sind, oder umgekehrt bei gefährlichen Preiseinbrüchen überflüssige Mengen in die Vorratsstelle zu bringen. Diese Einfuhr- und Vorratsstelle muß daher mit dem Recht ausgestattet sein, ein Vollembargo zu verhängen und gleichzeitig als öffentlich-rechtliche Körperschaft bei weitestgehender Beteiligung der berufsständischen Organisationen aufgezogen werden.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß der Gesetzentwurf in der nach den Beschlüssen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegenden Fassung angenommen werden sollte. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.

    (Beifall bei der FDP.)