Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gelegentlich einer Vernehmung in anderer Angelegenheit bekundete der Finanzbeamte a. D. Christian Siegmüller, daß er durch Vermittlung des Abgeordneten Dr. Dorls in Bonn Kraftfahrergebühren erhoben habe, ohne den Kraftwagen des Abgeordneten Dr. Dorls gefahren zu haben.
Er sei dann in Schwierigkeiten mit der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls gekommen. Wie ich schon sagte, hat er aus Anlaß eines anderen Verfahrens im Dezember des vergangenen Jahres vor der Kriminalpolizei in Hannover diese Bekundung gemacht. Der Vorgang ist auf dem Dienstwege dem Herrn Bundestagspräsidenten zugeleitet worden und hat den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität beschäftigt. Der Zeuge Siegmüller hat bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vor der Kriminalpolizei in Hannover darüber hinaus bekundet, daß auch der Geschäftsführer der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls Kraftfahrergebühren bezogen habe, ohne den Kraftwagen gefahren zu haben.
Meine Damen und Herren! Der Zeuge hat selbst gesagt, daß er früher Mitglied dieser Partei gewesen sei und es jetzt nicht mehr sei. Es liegt also der Verdacht nahe, daß irgendwie ein Racheakt vorgenommen werden soll. Auf der anderen Seite glaubte der Ausschuß aber, daß diese Frage das Ansehen
und die Würde des Hohen Hauses unmittelbar betreffe. Der Ausschuß schlägt daher in diesem Falle dem Hohen Hause einmütig vor, die Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls aufzuheben.
Ergänzend darf ich bemerken, daß Dr. Doris selbst die Vorgänge bestreitet und auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt hat, aus denen sich folgendes ergibt, was allerdings noch von dem Gericht nachgeprüft werden müßte. Er sagt:
Unserer Partei gehörte ein Bekannter an, der wegen angeblichen Kriegsverbrechens von der Regierung der Sowjetunion gesucht werde. Dieser Mann war in großer Not für sich und seine Familie, und ich habe ihm deshalb diesen Kraftfahrerposten bei mit angeboten, um ihm die Einnahme aus der Bundestagskasse zukommen zu lassen.
Den Namen dieses Mannes könne er, weil er eben wegen angeblicher Kriegsverbrechen gesucht werde, nicht angeben. Dieser Mann könne auch bei der Bundestagskasse in Bonn die Gebühren selbst nicht abheben, weil er sich dann der Gefahr aussetze, daß er hier irgendwie erkannt werde; denn er habe früher im politischen Leben gestanden.
Das, was an diesen Dingen richtig ist, zu beurteilen, ist nicht Sache des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität. Das wird Aufgabe des Gerichts sein. Aus den von mir vorgetragenen Gründen empfiehlt Ihnen der Ausschuß jedenfalls, der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Doris zuzustimmen.