Rede von
Frieda
Nadig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Herren und Damen! Der Antrag Nr. 1119 ist bereits in der Sitzung am 19. Juli 1950 behandelt worden. Wie der Herr Finanzminister damals ausführte, hat die Hohe Kornmission die Genehmigung für ein deutsches Gesetz abgelehnt. Eine nicht verständliche Haltung; denn die Lastenverrechnung erfolgt über den deutschen Besatzungshaushalt. Da sollte auch die gesetzliche Regelung nach deutscher Auffassung vorzunehmen sein.
Für uns ist der Standpunkt unannehmbar, daß Körperschäden, die zur Invalidität oder zum Tode führten, wenn sie vor der Währungsreform entstanden sind, nach derselben zivilrechtlich im Verhältnis 10 zu 1 in D-Mark abgelöst werden. Ein solcher Standpunkt ist nach unserem Rechtsempfinden unhaltbar. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen der Unfallgesetzgebung, die eine Behandlung der Renten 1 zu 1 vorsieht. Das Gesetz Nr. 63, das Umstellungsgesetz, ist von den alliierten Behörden erlassen worden. Darin ist die Umstellung der Renten 1 zu 1 vorgeschrieben. Das gilt auch für die Unfallgeschädigten. Sollte diese Bestimmung des Umstellungsgesetzes nicht in allererster Linie für die hier zur Debatte stehenden Geschädigten Anwendung finden?
Wir hoffen, daß die Hohe Kommission sich unserer Rechtsauffassung nicht verschließt und daß man uns ferner als Vertreter des Volkes keine Schwierigkeiten macht, den gesamten Fragenkomplex durch ein deutsches Gesetz zu regeln. Sollte wider Erwarten eine in diesem Sinne vorgeschlagene Regelung nicht möglich sein, so muß von deutscher Seite ein Weg gefunden werden, den unglücklichen Opfern zu helfen. Es muß eine zusätzliche Regelung im Sinne der Unfallgesetzgebung erfolgen.
Wir begrüßen den Vorschlag, den der Herr Vertreter des Finanzministeriums im Rechtsausschuß gemacht hat, die für die zusätzliche Regelung erforderlichen Beträge im Bundeshaushaltsplan einzusetzen. Das sollte schon im Bundeshaushalt 1951 geschehen.
Die Not der Menschen, die heute hier zur Debatte steht, erfordert eine schnelle Regelung. Wir dürfen nicht länger daran vorbeigehen. Wir stimmen dem Antrag Drucksache Nr. 1119 in dem heute besprochenen Sinne einer nochmaligen Besprechung mit der Hohen Kommission zu.