Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist am 26. Juni 1950 eingereicht worden. Es ist bedauerlich, daß sich die Behandlung so lange hingezogen hat, daß bis zu seiner endgültigen Verabschiedung im Plenum in der heute vorliegenden Fassung ein inzwischen von der alliierten Hohen Kommission ausgearbeitetes Gesetz, das Gesetz Nr. 47, erlassen worden ist. Ich nehme allerdings an, Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, daß bei den Verhandlungen über das Gesetz 47, in die meines Wissens auch das Bundesfinanzministerium eingeschaltet war, der Inhalt dieses Antrages von deutscher Seite als Forderung erhoben worden ist, die jedoch leider nur teilweise berücksichtigt worden ist. Nach unserer Auffassung macht es, wenn der Unfall vor -dem 21. Juni 1948 erfolgt ist, nicht den geringsten Unterschied aus, ob die Auszahlung vor dem 21. Juni 1948 in R-Mark oder nach dem 21. Juni 1948 in D-Mark — die ehemalige Reichsmarksumme auf ein Zehntel in D-Mark abgewertet — vorgenommen worden ist.
Wir müssen nach wie vor, nachdem das Gesetz eine Billigkeitsklausel erhalten hat, die Regierung dringend auffordern, daß sie sich dieser einzelnen Fälle — seien es auch nur 1600; 1600 .Schicksale sind viele Schicksale in diesem Falle —, daß sie sich jedes einzelnen Falles annimmt, um bei der alliierten Hohen Kommission zu erreichen, daß gemäß dem im Gesetz vorgesehenen Billigkeitsmodus die Auszahlung der ehemaligen Reichsmarksumme in D-Mark entweder in Form einer einmaligen Kapitalabfindung oder in Form einer laufenden Rente
erfolgt. Die einzelnen Opfer von Kraftfahrzeugunfällen oder irgendwelchen Ausschreitungen, die vor dem 21. Juni 1948 vorgekommen sind, können persönlich ja gar nichts dafür, ob die Festsetzung und Auszahlung vor oder nach dem Tage der Währungsreform erfolgt ist. Ihr Schicksal ist in jedem Fall das gleiche, und darum verlangen wir gleiches Recht für beide Gruppen und eine der Gerechtigkeit und der Billigkeit entsprechende Lösung. Es handelt sich hier ja ohnehin nur um einen geringen Teilausschnitt aus dem Gesamtstoff des Entgelts für Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen, wozu wir noch manches zu sagen hätten.