Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Rechtfertigung des Antrags, der von fast allen Fraktionen des Hohen Hauses gestellt worden ist, ist schon manches an Einzelheiten gesagt worden. Aber lassen Sie mich einmal auf das Wesentliche eingehen. Das hat der Herr Abgeordnete Oellers bei seinen — wie soeben schon gepriesen wurde — so vorzüglichen Ausführungen durchblicken lassen. Das Wesentliche ist doch folgendes: bei dem gegenwärtigen Stand hat die Regierung mit ihrem Apparat das absolute Übergewicht gegenüber dem Haus. Wenn es an irgendwelchen Informationen mangelt, woher sollen wir sie bekommen? Wenn wir Informationen nötig haben, sind wir darauf angewiesen, die Regierung zu bitten, daß sie uns zu einer ihr genehmen Zeit eine Auskunft erteilt, die in ihrem Sinne ausfällt und von der wir nicht immer überzeugt sind — namentlich die Abgeordneten der Opposition -, daß sie absolut zuverlässig und richtig ist. Ich habe Beispiele dafür — und ich werde gelegentlich darauf zurückkommen —, daß ich die Antworten zu bezweifeln Anlaß hatte, die uns gegeben wurden, wenn wir Fragen gestellt haben.
Wesentlich ist noch folgendes. Der Herr Kollege Oellers hat soeben mit Recht gesagt, zur Zeit liege die Gesetzesinitiative im wesentlichen bei der Bundesregierung. Das soll aber nicht so sein. Die Gesetzesinitiative gehört zur Prärogative dieses Hauses. Wenn es noch nicht so ist, wenn es entgegen dem Sinn eines echten Parlamentarismus noch nicht so ist, dann ist das ein Mangel, der sich aus der Unzulänglichkeit unseres Werkzeugs ergibt. Diese Unzulänglichkeit des Werkzeugs muß abgestellt werden, indem man uns einen ordentlichen Apparat zur Verfügung stellt. Es geht nicht, daß man die Abgeordneten von der einen Sitzung in die andere Sitzung hetzt und daß niemand da ist, ganz simple Daten und Statistiken für sie auszuarbeiten, festzustellen und zu ermitteln.
Im übrigen ist der Dokumentationsdienst nicht etwas so fundamental Neues, wie es jetzt plötzlich scheinen soll. Sehen wir uns doch einmal den Etat, so wie er jetzt vorliegt, an; es steht schon allerlei darüber drin. Wir haben ohnehin schon einen Bibliotheksdienst und einen Archivdienst; wir haben Büros für die einzelnen Ausschüsse und ihre Referenten. Das muß nur zusammengefaßt und in ein System gebracht werden, so daß es für die einzelnen Abgeordneten des Hauses nutzbar gemacht werden kann. Es muß in diesem Sinne auch ergänzt werden.
Nun fürchtet man, es könnte daraus eine besondere Bürokratie erwachsen. Diese Befürchtung ist absolut ungerechtfertigt. Wir müssen uns nämlich vor Augen halten, daß wir, die wir hier sitzen, nicht die Vorsteher von Behörden sind, die Wert darauf legen, ihre eigene Notwendigkeit nachzuweisen, die glauben, ihre Arbeit bestehe in der Hauptsache darin, sie auf andere zu verteilen. Die Arbeitsfähigkeit des einzelnen Abgeordneten ist vielmehr in sich selber begrenzt, und deswegen muß er sich im Rahmen dessen, was er selber verarbeiten kann, nur Hilfe und Erleichterung verschaffen.
Vor allen Dingen erscheint es notwendig, daß die Anträge, die aus dem Hause auf Grund der Gesetzesinitiative hier eingebracht werden, auch genügend substantiiert und vorbereitet sind. Ich halte es für einen Mangel, daß so manche Anträge kommen, in denen es heißt: die Bundesregierung wird ersucht, eine Vorlage der und der Art zu 'machen. Woran liegt denn das? Glauben Sie etwa, die Abgeordneten seien zu träge oder zu nachlässig, sie selber auszuarbeiten? Es liegt einfach daran, daß sie entweder nicht die Zeit oder nicht das Material haben, der Sache genügend auf den Grund zu gehen, daß sie in Erkenntnis dessen aber auch nicht dazu übergehen wollen, unsorgfältig, nachlässig, schlecht vorbereitete Anträge einzubringen. Die Folge davon ist wiederum, daß man bei dem gegenwärtigen Zustand mit Recht davon sprechen kann: die Regierung hat die Vorhand auf dem ureigensten Gebiet dieses Hohen Hauses, nämlich auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Der Kern des Antrags ist, diesen Zustand abzuschaffen, damit der Bundestag endlich wieder in den vollen Genuß seiner gesetzgeberischen Funktion kommt. Um den bisherigen schlechten Zustand abzuschaffen, ist diese Zusammenfassung der verschiedenen schon vorhandenen Dienste und der Ausbau zu einem echten Dokumentationsdienst erforderlich, der sich in dem ganz bescheidenen Rahmen von 300 000 DM hält, gegen den man nichts einwenden kann.