Rede von
Maria
Niggemeyer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es tut mir an sich leid, hier vor dem Hause zu einer Mitarbeiterin des Jugendfürsorgeausschusses im Gegensatz zu stehen, da wir doch sonst in diesem Ausschuß so gut zusammenarbeiten. Ich habe den Auftrag, nicht nur im Namen meiner Fraktion, sondern gleichzeitig im Namen der Freien Demokraten und auch der DP zu bitten, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Der Herr Berichterstatter hat nicht mit Unrecht gesagt, dieses Gesetz bedeute eine Flurbereinigung. Mit diesem Ausdruck ist eigentlich schon angedeutet, daß etwas abgeändert werden muß, was den freien Wohlfahrtsverbänden mit dem Gesetz von 1939 angetan worden ist. Weil wir auch die namentliche Einschaltung der freien Wohlfahrtsverbände in das Gesetz als eine, sagen wir, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts ansehen, darum wünschen wir, daß die Verbände namentlich aufgeführt werden.
Aber das ist nicht der Hauptgrund. Jeder, der in jenen Jahren in der Arbeit der Jugendhilfe und speziell in der Arbeit der Verbände gestanden hat, weiß, daß die Mitarbeiter der freien Wohlfahrtsverbände auch nach dem Gesetz von 1939 oftmals unter dem Druck gestanden haben, jeden Augenblick in das Gefängnis oder das KZ zu wandern, wenn sie es trotz nationalsozialistischen Verbotes übernommen haben, in der Verpflichtung der Jugend gegenüber, in der Verpflichtung, dem heimatlosen, dem familienlosen Kind die echte Familie zu geben, an der Adoptionsvermittlung mitzuwirken. Dies ist der Grund, zu wünschen, daß die Mitarbeit der freien Wohlfahrtsverbände in der Adoptionsvermittlung gesichert ist.
Ich sehe keine Gefahr darin, daß entgegen früherem Brauch, etwa dem Brauch des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, nun in diesem Gesetz die Verbände namentlich aufgeführt sind
und daß entgegen früherem Brauch auch noch die Fachverbände der freien Wohlfahrtsverbände mit genannt werden. Ich kann auch nicht einsehen, wieso die Benennung der freien Wohlfahrtsverbände und die Sicherung ihrer Mitarbeit in diesem Gesetz etwa die Belange eines Jugendamts stören könnten.
Es geht auch mir nicht darum, das Jugendamt, dessen Neugestaltung wir ja bei der Neubearbeitung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes anstreben wollen, in seinen Macht- und Arbeitsbefugnissen irgendwie zu schmälern.
In der Berichterstattung ist nun alles so grundlegend gesagt worden, daß es vor allem in Anbetracht der vorgerückten Zeit überflüssig ist, hier zu wiederholen, was sonst noch zu sagen wäre. Ich schließe darum meine kurzen Ausführungen mit dem nochmaligen Wunsch, den Antrag der SPD-Fraktion auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage abzulehnen.