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ID0111705500

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    Deutscher Bundestag — 117. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1951 4429 117. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4430C Beitritt des Abg. Rahn zur Fraktion der CDU/CSU 4430D Zurückziehung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums betr. Entwurf eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nrn. 1417 und 1780 der Drucksachen) 4430D Vertagung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ermittlungen über noch nicht heimgekehrte deutsche Kriegsgefangene (Nr. 1823 der Drucksachen) . . 4430D Antrag des Abg. von Thadden auf Vertagung der Sitzung zum Protest gegen die geplante Hinrichtung von Landsberger Häftlingen: von Thadden (DRP) 4430D Abstimmung 4431A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nr. 1858, zu Nr. 1858 der Drucksachen) 4431A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 4431A Storch, Bundesminister für Arbeit . 4432D Imig (SPD) 4435D Sabel (CDU) 4439B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4441C Dr. Semler (CSU) 4445B Dr. Henle (CDU) 4446A Dr. von Merkatz (DP) 4447D Dr. Seelos (BP) . 4449B Frau Wessel (Z) 4452A Dr. Ott (BHE-DG) 4453B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 4454C Agatz (KPD) 4457A von Thadden (DRP) 4459B Ausschußüberweisung 4460B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen) 4460B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4460C Ausschußüberweisung 4460D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen) . 4460D Ausschußüberweisung 4460D Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der §§ 2 und 4 des Handelsgesetzbuches (Nr. 1868 der Drucksachen) 4460D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 4461A Ausschußüberweisung 4461C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1848 der Drucksachen) 4461C Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 4461D Frau Schanzenbach (SPD) 4463B Frau Niggemeyer (CDU) 4464A Frau Wessel (Z) 4464C Beschlußfassung 4464D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Hoogen, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Diensterfindungen (Nrn. 805, 1846 der Drucksachen) 4465A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 4465A Beschlußfassung 4465B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern aus der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) 4465B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 4465B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4466B Dr. Zawadil (FDP) 4467B Wönner (SPD) 4467D Dr. Solleder (CSU) 4468C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 4469A Beschlußfassung 4469C Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4469C Dr. Hamacher (Z), Antragsteller . . 4469C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4470D Kraft, Minister für Finanzen des Landes Schleswig-Holstein . . . 4471D Schröter (CDU) 4472B Frau Krahnstöver (SPD) 4473C Walter (DP) 4475A Rademacher (FDP) 4476B Gundelach (KPD) 4476D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 4477C Ausschußüberweisung 4478B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wettbewerbsverhältnisse Schiene—Straße (Nr. 1798 der Drucksachen) . . . 4478B Ausschußüberweisung 4478B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Behandlung politischer Gefangener (Nr. 1824 der Drucksachen) 4478C Renner (KPD), Antragsteller 4478C, 4482A Dr. Tillmanns (CDU) 4479C Dr. Mommer (SPD) 4480B Übergang zur Tagesordnung 4482C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nr. 1826 der Drucksachen) . . 4482C Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4482C Ausschußüberweisung , 4483C Beratung der Übersichten Nrn. 17 und 18 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 67 und 72) 4483C Beschlußfassung 4483C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 73) 4483C Beschlußfassung 4483C Nächste Sitzung 4483C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 1173 hat die Regierung dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt übersandt. Dieser Entwurf wurde im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht sowie im Ausschuß für Jugendfürsorge abgeändert und liegt Ihnen nun heute zur Beschlußfassung vor. Ich darf die Begründung der Regierung zu dieser Gesetzesvorlage als bekannt voraussetzen und deshalb zu § 1, der die wesentlichste Abänderung beinhaltet, folgendes bemerken.
    Der Herr Berichterstatter hat bereits ausgeführt, daß wir vor 1933 kein Reichsgesetz über Adoptionsvermittlung hatten. Die erste gesetzliche Regelung dieser jugendfürsorgerischen Tätigkeit ist durch das Reichsgesetz vom 19. April 1939 erfolgt. Danach oblag die Vermittlung dem Landesjugendamt und dem Jugendamt sowie der Reichsadoptionsstelle im Hauptamt für Volkswohlfahrt und ihren Dienststellen. Allen anderen Stellen, also auch den früher auf diesem Gebiet tätigen Wohlfahrtsverbänden, war auf Grund des eben erwähnten Gesetzes die Adoptionsvermittlung untersagt. Diese nationalsozialistischen Bestimmungen sind 1945 hinfällig geworden.
    In der Zwischenzeit haben die Länder Württemberg-Baden und Rheinland-Pfalz entsprechende Gesetze erlassen, die jeweils in ihrem Art. 1 festlegen, daß die Vermittlung von Annahmen an Kindes Statt Aufgabe des Landesjugendamtes und des Jugendamtes ist, aber auch von den vom Landesjugendamt für geeignet erklärten Organisationen vorgenommen werden kann. Die Regierungsvorlage stimmt im Prinzip mit diesen Auffassungen überein.
    Im Jugendfürsorgeausschuß des Bundestages wurde der Antrag eingebracht, die für die Vermittlung in Frage kommenden Verbände im Gesetz namentlich festzulegen. Mit der Mehrheit von einer Stimme wurde dieser Antrag angenommen, der dann im Rechtsausschuß formuliert wurde und Ihnen nun in der Fassung des § 1 vorliegt.
    Die sozialdemokratische Fraktion kann sich dieser Abänderung aus folgenden Gründen nicht anschließen. Bei der Not und der Fürsorgebedürftigkeit unserer Jugend auf allen Gebieten sollten die Bestrebungen, die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 verankert sind, nämlich daß das Jugendamt Mittelpunkt aller fürsorgerischen Bestrebungen sein soll und daß von da aus die freien Wohlfahrtsverbände zur Mitarbeit herangezogen werden sollen, nicht durchbrochen werden. Diese Art der Zusamenarbeit hat sich in der Praxis bewährt, zumal die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in dem Jugendamtsausschuß vertreten sind.
    Da der Staat im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz jedem Kind programmatisch einen Anspruch auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zusagt, muß er sich auch in allen Einzelheiten die Möglichkeit des Überblicks und des Eingreifens vorbehalten. Die Leistungen der freien Wohlfahrtspflege auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrt sind groß und sollen keinesfalls unterschätzt werden. Aber es besteht auch keine Veranlassung, in diesem uns vorliegenden Gesetz drei Wohlfahrtsverbände namentlich zu erwähnen und noch besonders auf Fachverbände hinzuweisen, wenn schon in der Regierungsvorlage die Beteiligung der freien Vereinigung der Wohlfahrtspflege ganz klar ausgesprochen ist. Da die bisherige Praxis ein gutes Einvernehmen zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe zeigt, kann die Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Gepflogenheiten im Sinne der Fassung des Rechtsausschusses nicht vorliegen. Mir ist kein Gesetz in der Jugendfürsorge bekannt. in dem die Wohlfahrtsverbände teilweise namentlich genannt werden.

    (Abg. Dr. Orth: Warum sollen wir es nicht tun?)

    In den Diskussionen ist die Frage der Wiedergutmachung den Wohlfahrtsverbänden gegenüber erörtert worden. Ich meine, daß die Regierung in ihrer Vorlage diesem Gedanken Rechnung getragen hat.
    Da wir im Jugendwohlfahrtsrecht keine Zersplitterung, sondern im Interesse unserer Jugend das Zusammenwirken aller in der Jugendwohlfahrt tätigen Kräfte im Jugendamt wollen. ist für die sozialdemokratische Fraktion die Fassung des § 1 in der Ausschußvorlage kaum annehmbar.
    Die Abänderungen des § 3 stehen im Zusammenhang mit dem § 1. Die Fraktion der Sozialdemo-


    (Frau Schanzenbach)

    kratischen Partei hat Ihnen auf Umdruck Nr. 76 den Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage in den §§ 1 bis 3 vorgelegt. Aus den von mir vorgetragenen Gründen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Niggemeyer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Niggemeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es tut mir an sich leid, hier vor dem Hause zu einer Mitarbeiterin des Jugendfürsorgeausschusses im Gegensatz zu stehen, da wir doch sonst in diesem Ausschuß so gut zusammenarbeiten. Ich habe den Auftrag, nicht nur im Namen meiner Fraktion, sondern gleichzeitig im Namen der Freien Demokraten und auch der DP zu bitten, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
    Der Herr Berichterstatter hat nicht mit Unrecht gesagt, dieses Gesetz bedeute eine Flurbereinigung. Mit diesem Ausdruck ist eigentlich schon angedeutet, daß etwas abgeändert werden muß, was den freien Wohlfahrtsverbänden mit dem Gesetz von 1939 angetan worden ist. Weil wir auch die namentliche Einschaltung der freien Wohlfahrtsverbände in das Gesetz als eine, sagen wir, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts ansehen, darum wünschen wir, daß die Verbände namentlich aufgeführt werden.

    (Abg. Dr. Orth: Sehr gut!)

    Aber das ist nicht der Hauptgrund. Jeder, der in jenen Jahren in der Arbeit der Jugendhilfe und speziell in der Arbeit der Verbände gestanden hat, weiß, daß die Mitarbeiter der freien Wohlfahrtsverbände auch nach dem Gesetz von 1939 oftmals unter dem Druck gestanden haben, jeden Augenblick in das Gefängnis oder das KZ zu wandern, wenn sie es trotz nationalsozialistischen Verbotes übernommen haben, in der Verpflichtung der Jugend gegenüber, in der Verpflichtung, dem heimatlosen, dem familienlosen Kind die echte Familie zu geben, an der Adoptionsvermittlung mitzuwirken. Dies ist der Grund, zu wünschen, daß die Mitarbeit der freien Wohlfahrtsverbände in der Adoptionsvermittlung gesichert ist.
    Ich sehe keine Gefahr darin, daß entgegen früherem Brauch, etwa dem Brauch des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, nun in diesem Gesetz die Verbände namentlich aufgeführt sind

    (Abg. Dr. Orth: Im Gegenteil; es ist ein Vorteil!)

    und daß entgegen früherem Brauch auch noch die Fachverbände der freien Wohlfahrtsverbände mit genannt werden. Ich kann auch nicht einsehen, wieso die Benennung der freien Wohlfahrtsverbände und die Sicherung ihrer Mitarbeit in diesem Gesetz etwa die Belange eines Jugendamts stören könnten.

    (Abg. Dr. Orth: Sehr gut!)

    Es geht auch mir nicht darum, das Jugendamt, dessen Neugestaltung wir ja bei der Neubearbeitung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes anstreben wollen, in seinen Macht- und Arbeitsbefugnissen irgendwie zu schmälern.

    (Abg. Dr. Orth: Sehr gut!)

    In der Berichterstattung ist nun alles so grundlegend gesagt worden, daß es vor allem in Anbetracht der vorgerückten Zeit überflüssig ist, hier zu wiederholen, was sonst noch zu sagen wäre. Ich schließe darum meine kurzen Ausführungen mit dem nochmaligen Wunsch, den Antrag der SPD-Fraktion auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage abzulehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)