Meine Damen und Herren! Die besonderen Umstände, unter denen dieser Gesetzentwurf an das Hohe Haus gelangt ist, rechtfertigen es, daß ich einige allgemeine Bemerkungen dazu mache.
Sie wissen, daß in der Beratung der zuständigen Ausschüsse zur Zeit die drei Gesetzentwürfe sind, welche die gleiche Materie behandeln: der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen der CDU/CSU und der SPD. Nur besondere Umstände können es rechtfertigen, daß während dieser parlamentarischen Beratung der Materie die Bundesregierung Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Materie für einen Teil der Industrie, für die Kohlenindustrie und die eisenschaffende Industrie, regeln soll. Die Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben, diesen besonderen Schritt zu tun, sind Ihnen und der deutschen Öffentlichkeit zwar bekannt; aber
darf sie doch in Ihr Gedächtnis zurückrufen.
Auf dem Gebiet der eisenschaffenden Industrie ist unter der britischen Militärregierung eine Regelung bei der Besetzung der Aufsichtsräte erfolgt, die eine Vertretung der Arbeitnehmerschaft in diesen Aufsichtsräten sicherstellte. Diese alliierten Bestimmungen werden ja eines Tages der Vergangenheit angehören. Und nun ist in einem Gremium die Frage an den Herrn Bundeswirtschaftsminister gestellt worden, welche Regelung die Bundesregierung vorzunehmen gedenke, wenn jene alliierte Regelung ihr Ende gefunden habe. Über die Antwort, die der Herr Bundeswirtschaftsminister gegeben hat, ist eine Meinungsverschiedenheit entstanden. Auf seiten der Arbeitnehmerschaft, insbesondere der Gewerkschaften, war durch seine Antwort der Eindruck entstanden, daß die Bundesregierung beabsichtige, sobald diese Materie durch deutsches Gesetz geregelt werden könne, den Arbeitnehmern die Möglichkeiten, die sie jetzt haben, wieder zu nehmen. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat entschieden in Abrede gestellt, daß seine Ausführungen in diesem
Kreise nach der von mir gekennzeichneten Richtung hin auszulegen seien. Immerhin: die Beunruhigung war entstanden, und diese Beunruhigung hat dann weiter um sich gegriffen und zu den Ihnen bekannten Kündigungen zunächst im Gebiet der eisenschaffenden Industrie und dann im Gebiet des Kohlenbergbaus geführt.
Ich habe von Anfang an — und ich möchte das hier mit allem Ernst betonen, meine Damen und Herren — in zwei Briefen, die ich an den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Herrn Dr. Böckler, gerichtet habe, keinen Zweifel darüber gelassen, daß ich es nicht für möglich hielte, so zu verfahren, wie von den Gewerkschaften verfahren worden ist. Ich verlese Ihnen am besten diesen Passus meines Briefes an Herrn Dr. Böckler vom 14. Dezember des vergangenen Jahres, weil sich daraus mein Standpunkt klar ergibt:
In einem demokratischen Staatswesen kann es einen Streik gegen die verfassungsmäßigen Gesetzgebungsorgane nicht geben. Das Koalitionsrecht, auf das Sie sich berufen, sichert nur das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Es kann keine Rede davon sein, daß die verfassungsgesetzlich gewährleistete Koalitionsfreiheit einer organisierten Minderheit, die die Gewerkschaften vom Ganzen aus gesehen sind, das Recht gibt, durch Niederlegung der Arbeit die Wirtschaft lahmzulegen, um dadurch bestimmte Akte der Gesetzgebung zu erzwingen.
Auch das Tarifvertragsgesetz kann zur Begründung Ihrer Auffassung schon deshalb nicht herangezogen werden, weil Streitigkeiten aus einem Tarifvertrag nicht vorliegen.
Ich habe
— so fahre ich fort —
wiederholt Gelegenheit gehabt anzuerkennen, daß die Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in wichtigen wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen von einer maßvollen Besonnenheit und dem Bewußtsein der Verantwortung für die Allgemeinheit bestimmt war. Ich schöpfe daraus die Hoffnung, daß das verfassungsmäßige Gesetzgebungsverfahren im Bundestag über das Mitbestimmungsrecht von den Gewerkschaften nicht gestört werden wird. Es läge wahrhaft im Interesse aller Schichten der Bevölkerung, wenn ihr in dieser Zeit ernster, ja bedrohlicher Spannungen ein solcher Konflikt erspart bliebe. Ich bin überzeugt, daß Ihre Auffassung der Sorge um die soziale Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik entspringt. Die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, mögen verschieden sein; die Entscheidung darüber steht allein den verfassungsmäßigen Trägern der politischen Willensbildung zu.
Meine Damen und Herren! Auf diesem Standpunkt, den ich, wie ich Ihnen eben sagte, in einem Brief an Herrn Dr. Böckler vom 14. Dezember des vergangenen Jahres vertreten habe, stehe ich nach wie vor. Ich halte es für unmöglich, daß in einem demokratischen Staat irgendwelche derartige Beeinflussungen des Parlaments stattfinden dürfen.
— Herr Renner, Sie sind nun doch derjenige, der zuletzt berufen ist, in einer solchen Sache etwas zu sagen.
Meine Damen und Herren, ich bin dann darum angegangen worden, zwischen den beiden Sozialpartnern eine Einigung herbeizuführen. Ich habe geglaubt, und ich glaube das auch jetzt noch, daß ich trotz der Kündigungen den Versuch machen sollte. Ich habe in verschiedenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern zu meiner Freude — das möchte ich hier feststellen — auf beiden Seiten Verständnis und Hochachtung für den andern Verhandlungsteilnehmer gefunden. Weiter habe ich gefunden, daß beide verhandelnden Parteien von dem Bewußtsein ihrer Verantwortung für das Allgemeinwohl getragen waren.
Diese Sonderregelung, die nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf für Kohle und Eisen getroffen werden soll, begrenzt sich nach den geführten Verhandlungen auf diese beiden Gebiete. Es scheint mir auch - das möchte ich in der Öffentlichkeit ebenfalls betonen — richtig zu sein, wenn man bezüglich des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmer Kohle und Eisen einer Sonderregelung unterwirft. Ich glaube, daß das in der geschichtlichen Entwicklung der ganzen Angelegenheit begründet ist, und zwar einmal in den Spannungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet — und um dieses handelt es sich ja in der Hauptsache — vorhanden gewesen sind; aber es erscheint mir auch deswegen begründet, weil unter der Herrschaft der Alliierten die Arbeitnehmer in der eisenschaffenden Industrie schon seit 1947 Rechte eingeräumt bekommen hatten, von denen sie im allgemeinen — auch das lassen Sie mich hier sagen — einen durchaus verständigen und maßvollen Gebrauch gemacht haben.
Man kann aber, wenn man durch ein deutsches Gesetz eine Regelung für die eisenschaffende Industrie trifft, nicht an der Kohle vorbeigehen. Kohlenbergbau und eisenschaffende Industrie stehen sowohl örtlich als auch wirtschaftlich und sozial in engstem Zusammenhang. Daher können nach meiner Auffassung die Regelungen nur für beide Zweige der Industrie gemeinsam erfolgen.
Die Einigung unter den Sozialpartnern, meine Damen und Herren, ist erfolgt. Ich habe es darauf übernommen — das hatte ich den Sozialpartnern vorher mitgeteilt —, das Kabinett zu fragen, ob es bereit sei, diese Einigung zur Grundlage, zum Inhalt eines Gesetzentwurfs zu machen, der dann dem Bundestag zuzuleiten sei. Das, meine Damen und Herren, ist die Vorgeschichte des heutigen Gesetzentwurfs.
Ich bin der Auffassung, daß trotz der Begleitumstände, die ich eben gekennzeichnet habe, dieser Gesetzentwurf ein großer Fortschritt auf dem Wege der sozialen Befriedung ist.
— Ich kann nur nochmals wiederholen: nach meiner Überzeugung ist dieser Gesetzentwurf ein großer Fortschritt auf dem Wege zur sozialen Befriedung des deutschen Volkes.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf auch unter diesem Gesichtspunkte zu betrachten, zu beurteilen und zu kritisieren.
Ich möchte noch ein Wort hinzufügen, meine Damen und Herren. Ich bin der letzte, der verkennt, daß gerade im Wirtschaftsleben die persönliche Verantwortung und die unternehmerische Initiative von sehr großer Bedeutung sind. Aber ich setze auch das Vertrauen in diejenigen Arbeitnehmer, die demnächst in die Aufsichtsräte dieser Unternehmungen entsandt werden, daß sie sich dessen bewußt sind und bleiben, daß sie in ihrer Stellung in erster Linie das Wohl des Unternehmens zu wahren haben. Meine Damen und Herren, man sollte nicht von vornherein an alles mit denkbar größtem Mißtrauen herangehen.
Wenn auch diese verhängnisvolle Neigung der Deutschen, wie ich zugebe, durch alles das, was wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben, eine starke Fundamentierung erfahren hat, so meine ich trotzdem, man sollte nicht mit großem oder mit größtem Mißtrauen an alles und jedes, auch an fortschrittliche Beschlüsse, herangehen; man sollte vielmehr auch dem andern Teil, mag das nun heute dieser, morgen jener sein, das Vertrauen entgegenbringen, daß auch er das Beste will.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich doch noch folgendes erklären; ich komme damit vorläufig zum Schluß meiner Ausführungen, weil Herr Bundesminister Storch nach mir noch sprechen wird. So sehr ich bedaure, daß diese Kündigungen ausgesprochen worden sind, so möchte ich doch diese Stunde benützen, um zu sagen, daß sowohl der Gewerkschaftsbund wie auch die Arbeitnehmer in den schweren Jahren seit 1945 ein außerordentlich großes Verständnis für das gezeigt haben, was dem gesamten deutschen Volke not tut.
Ich habe mit sehr vielen Arbeitnehmern aus Anlaß der Demontagen verhandelt. Ich möchte in dieser Stunde sagen, daß ich bei den vielen, vielen Verhandlungen, die ich mit vielen, vielen Arbeitnehmern gehabt habe, eine solche Anhänglichkeit, um nicht zu sagen Liebe zu dem Unternehmen, dem sie ihre Arbeitskraft gewidmet haben, gefunden habe, daß mir auch diese Anhänglichkeit an das Unternehmen, die zutage trat, das Vertrauen gibt, daß die Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten auch in der Zukunft in erster Linie das Interesse des Unternehmens zu wahren suchen werden, dem zu dienen sie verpflichtet sind.