Rede von
Richard
Muckermann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 1950 einstimmig beschlosssen, dem Bundestag zu empfehlen, die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Brünen abzulehnen. Es liegt folgender Tatbestand zugrunde.
Am 28. Februar 1950 und am 13. März 1950 liefen von sich betroffen fühlender Seite zwei Anzeigen beim Obergericht der Kontrollkommission in Düsseldorf gegen den damaligen Landtagsabgeordneten, heutigen Bundestagsabgeordneten Brünen wegen Verletzung der §§ 43 und 240 StGB ein. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen hat im Schreiben vom 10. Oktober 1950 um eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Brünen ersucht. Der Bundesjustizminister hat mit Schreiben vom 27. Oktober 1950 dieses Schreiben an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen schreibt, daß gegen den Abgeordneten Brünen der Verdacht einer versuchten Nötigung und der Verdacht der Anstiftung gemäß § 353 b und § 353 c erhoben wird. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat ausgeführt, daß die Entscheidung darüber, ob das Verfahren auf 'Grund des § 3
Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit einzustellen ist, erst nach Aufklärung des Sachverhalts getroffen werden könne.
Aus dem dem Ausschuß vorliegenden Material geht einwandfrei hervor, daß das Grundmotiv bei dem Vorgehen des Abgeordneten Brünen rein politischer Natur ist und keineswegs der Beweis einer objektiven Nötigung erbracht worden ist. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Ausschuß festgestellt, daß in diesem Fall nach den Richtlinien zu verfahren sei, d. h. daß dieser politisch infizierte Fall nicht geeignet ist, dem Bundestag die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten zu empfehlen. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, in diesem Sinne zu verfahren und sich der einstimmigen Auffassung des Ausschusses anzuschließen.