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ID0110904500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951 4109 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951. Wünsche des Präsidenten Dr. Ehlers für die Arbeit des Deutschen Bundestages im neuen Jahr 4111C Beglückwünschung und Würdigung des Abgeordneten und Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum 75. Geburtstag 4111C Begrüßung des Abg. Dr. Köhler nach seiner Wiedergenesung 4111D Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Dr. Baumgartner 4111D Eintritt des Abg. Fürsten zu OettingenWallerstein in den Bundestag 4111D Beitritt des Abg. Dr. Miessner als Mitglied zur Fraktion der FDP 4111D Geschäftliche Mitteilungen . 4112A, 4113B, 4152D Erkrankung des Abg. Etzel (Duisburg) und verantwortliche Arbeit der Bundestagsabgeordneten 4112B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien . . . . 4112C zum Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 4112C zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 4112C Zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des D-Mark-Bilanzgesetzes 4112C zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts 4112C zum Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen . 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn 4112C zum Heimarbeitsgesetz 4112C zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 4112C zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft 4112D zur Zweiten Durchführungsverordnung zum ersten Teil des Soforthilfegesetzes 4112D zum Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 4112D zum Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes 4112D zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1718 der Drucksachen) . 4112D zum Gesetz zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts (Nr. 1716 der Drucksachen) 4112D zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (Nr. 1717 der Drucksachen) 4112D zum Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks 4113A zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch land und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 . . . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 4113A zum Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten . . . . 4113A zum Zweiten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) . . 4113A zum Gesetz über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform 4113A zum Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen . . . 4113A Anfrage Nr. 129 der Abg. Spies, Loibl u. Gen. betr. Gesetzentwurf zur Besteuerung von Feuerzeugen und Zündsteinen (Nrn. 1489 und 1747 der Drucksachen) . . . . 4113A Anfrage Nr. 144 der Fraktion der KPD betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1645 und 1725 der Drucksachen) - 4113B Anfrage Nr. 145 der Fraktion der KPD betr. Versteigerung von Möbeln durch das Besatzungskostenamt Offenbach (Nrn. 1661 und 1728 der Drucksachen) . . . . 4113B Anfrage Nr. 147 der Abg. Mensing u. Gen. betr. Importe mexikanischer Rindfleischkonserven (Nrn. 1706 und 1751 der Drucksachen) 4113B Zweiter Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 beschlossenen Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln (Nr. 1723 der Drucksachen) 4113B Änderung der Tagesordnung 4113C Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Tagung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft (CEA) (Nr. 1532 der Drucksachen) 4113C Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 4113D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 4116D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Antrags der Abg. Hilbert u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen) 4113C, 4118C Hilbert (CDU), Antragsteller . . . . 4118D Mayer (Stuttgart) (FDP), Antragsteller 4122C Dr. Seelos (BP) 4125A Farke (DP) 4126D Kiesinger (CDU) 4126D Schoettle (SPD) 4127D Freudenberg (FDP-Hospitant) . . 4129D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4131D Dr. Hamacher (Z) 4133A Dr. Jaeger (CSU) 4134B Ausschußüberweisung 4135C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend (Nr. 1535 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend (Nrn. 1681, 572 der Drucksachen) 4135D, 4141A Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 4135D Frau Ilk (FDP), Berichterstatterin 4138A Strauß (CSU) 4138C Frau Schanzenbach (SPD) 4138D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . 4140C Erler (SPD) 4140D Beschlußfassung 4142A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung . . 4142B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 4142B Ausschußüberweisung 4143B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität in Amnestiefällen (Nr. 1732 der Drucksachen) 4143C' Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 4143C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 4143D Dr. von Brentano (CDU) 4144A Ritzel (SPD) 4145B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4146D Dr. von Merkatz (DP) 4147A Gengler (CDU) . . 4147A Beschlußfassung 4147B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1950 (Nr. 1733 der Drucksachen) 4147B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 4147B Beschlußfassung 4148D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen) 4149A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4149A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4150A Beschlußfassung 4150B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wönner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1735 der Drucksachen) 4150D Mende (FDP), Berichterstatter . . 4151A Beschlußfassung 4151D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Marx gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. Dezember 1950 (Nr. 1736 der Drucksachen) 4151D Muckermann (CDU), Berichterstatter 4151D Beschlußfassung 4152A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brünen gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Oktober 1950 (Nr. 1737 der Drucksachen) 4152A Muckermann (CDU), Berichterstatter 4152B Beschlußfassung 4152C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1741 der Drucksachen) 4152C Margulies (FDP) 4152C Beschlußfassung 4152D Nächste Sitzung 4152D Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Übergehen zur Tagesordnung wollen wir heute gleich den Anfang machen, indem wir über den Gesetzesantrag der KPD zur Tagesordnung übergehen.

    (Bravo! — Abg. Renner: Nichts Neues!)

    Zweitens können Sie, Herr Kollege Paul, mit der
    deutschen Jugend, d. h. mit den 0,5 Promille der


    (Strauß)

    FDJ, ruhig weitermarschieren, bis alles in Scherben fällt, wie es schon einmal geschehen ist.

    (Zurufe von der KPD.)

    Drittens habe ich den Ausführungen des Kollegen Erler noch einiges sachlich entgegenzuhalten. Der Deutsche Bundesjugendplan der Regierung ist in Ausführung eines Auftrages des Bundestages entstanden. Ein Bundesjugendplan, der kein Geld kostet, taugt nichts. Es ist ganz klar, daß der Bundesjugendplan 'Geld kosten muß. Wenn man der Regierung einen Vorwurf machen kann, dann höchstens den, daß sie nicht noch mehr dafür eingesetzt hat. Es liegt jetzt beim Haushaltsausschuß, die Summe, die die Regierung vorgesehen hat, als zu gering anzusehen und dementsprechend zu erhöhen. Wir haben bestimmt nichts dagegen einzuwenden.

    (Bravo! bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt, über den Antrag auf Drucksache Nr. 1535 zur Tagesordnung überzugehen. Nach § 76 der Geschäftsordnung hat dieser Antrag den Vorrang vor allen anderen Anträgen. Wer für den Übergang zur Tagesordnung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Nunmehr Punkt 4 b der Tagesordnung. Antrag des Ausschusses: den Antrag der Zentrumsfraktion Nr. 572 der Drucksachen der Bundesregierung als Material zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Nunmehr rufe ich auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, nach der Begründung durch den Vertreter der Regierung keine Aussprache stattfinden zu lassen, sondern unmittelbar Überweisung an den zuständigen Ausschuß vorzunehmen. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Herr Staatssekretär Sauerborn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Zusammenbruch war die Versorgung der Kriegsopfer ausschließlich Angelegenheit des Reiches. Zur Durchführung des Reichsversorgungsgesetzes bestanden Hauptversorgungsämter und Versorgungsämter. Die bezirkliche Eine teileng entsprach den damaligen politischen Grenzen. Aus dem ersten Weltkrieg war damals noch über eine Million Versorgungsberechtigter zu betreuen. Hinzu kamen die Opfer des neuen Krieges. Die besondere Kriegsopferorganisation hatte sich durchaus bewährt. Sie war die den Bedürfnissen der Kriegsopferversorgung zweckentsprechende Verwaltungsform.
    Nach dem Zusammenbruch wurden in der amerikanischen und britischen Zo e in Zusammenhang mit der Beseitigung der besonderen Kriegsopferversorgung auch die selbständigen Versorgungsbehörden aufgelöst. Die Kriegsopfer wurden im wesentlichen auf die gleichen Versorgungsgrundsätze verwiesen wie die Versicherten. Die Leistungen an sie sollten im wesentlichen nicht die Leistungen der Sozialversicherung übersteigen. Die Durchführung der Kriegsopferversorgung wurde durch Anordnung der Militärregierung den Trägern der Rentenversicherung übertragen.
    Die Sozialversicherungsträger haben diese neue Aufgabe zusätzlich übernommen, obwohl sie durch ihre eigenen Aufgaben der Betreuung der Sozialversicherten mehr als genug beansprucht waren. Man kann den Versicherungsträgern die Anerkennung nicht versagen, daß sie alles getan haben, was im Bereich des Möglichen lag, um die ihnen neu übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Kriegsopfer selbst haben diese Regelung immer nur als eine Notlösung angesehen. Sie haben naturgemäß nicht immer die Betreuung erfahren können, auf die sie als Kriegsopfer Anspruch erheben zu können glaubten. Es war nicht immer möglich, insbesondere den versorgungsärztlichen und orthopädischen Bedürfnissen Genüge zu leisten. Das Arbeiten wurde den Versicherungsträgern zusätzlich durch Raum- und Platzmangel erschwert.
    Inzwischen ist die Zahl der Kriegsopfer auf über vier Millionen angestiegen. Nach dem Stichtag vom 31. Dezember 1950 liefen bereits über vier Millionen bewilligte Renten. Über eine halbe Million Anträge liegen noch vor, und monatlich kommen neue Anträge hinzu. Etwas günstiger liegen die Verhältnisse in den Ländern der französischen Zone, wo die Versorgungsbehörden der ehemaligen Reichsversorgung nicht beseitigt worden waren, sondern auch nach dem Zusammenbruch ihre Arbeit fortsetzen konnten.
    Alle Verbände der Kriegsopfer haben bei der Bundesregierung Vorstellungen erhoben, um wieder eine eigene Versorgungsverwaltung zu erhalten. Auch die Länder sind im gleichen Sinne vorstellig geworden. Bayern hat inzwischen durch ein Gesetz vom April 1950 bereits wieder selbständige Versorgungsbehörden unter Lostrennung von der Rentenversicherung geschaffen. Ähnliche Wünsche sind der 'Bundesregierung auch von anderen Ländern mitgeteilt worden. Die Bundesregierung hat bei aller Würdigung der anerkennenswerten Arbeit der Träger der Rentenversicherung die Berechtigung dieser Wünsche anerkannt.
    Nach der Verabschiedung des Bundesversorgungsgesetzes sind haushaltsmäßig über drei Milliarden DM jährlich für die Versorgung der Kriegsopfer aufzuwenden. Dieser Betrag steht an zweiter Stelle der Bundesaufgaben. Er kann nur vertreten werden, wenn bei der Durchführung der Kriegsopferversorgung die Gewähr gegeben ist, daß allen Anforderungen nach sachgemäßer und sozialer Durchführung Rechnung getragen wird. Dies ist aber nur möglich, wenn der Versorgung der Kriegsopfer ein Verwaltungsapparat zur Verfügung steht, der mit den 'besten Fachkräften ausgestattet ist, und wenn ausreichender Raum zur Verfügung gestellt wird.
    Der Umfang der Arbeit für die Betreuung der Kriegsopfer ist zur Zeit und noch für die nächsten Jahrzehnte so groß, daß sie nicht nebenher in einer anderen Verwaltung durchgeführt werden kann. Die Bundesregierung hat deshalb den gesetzgebenden Körperschaften den Gesetzentwurf über die Errichtung von Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht wieder eine Versorgungsverwaltung vor, die von bewährten Grundsätzen des alten Reichsversorgungsgesetzes ausgeht, allerdings in dem durch das


    (Staatssekretär Sauerborn)

    Grundgesetz vorgeschriebenen Rahmen, das ja die Errichtung dieser Behörden als Bundesbehörden ausschließt und die Durchführung dieser bundeseigenen Aufgaben nur durch die Länder ermöglicht. Dementsprechend sieht das Gesetz die Errichtung von Versorgungs- und Landesversorgungsämtern im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsminister vor. Hinzu treten weiter nach Maßgabe des Bedürfnisses und der Zweckmäßigkeit orthopädische Versorgungsstellen, versorgungsärtzliche Untersuchungsstellen, Beschaffungsstellen für Heil- und Hilfsmittel, Versorgungskuranstalten und Heilstätten, Versorgungskrankenhäuser und Krankenbuchlager. Der gesamte Verwaltungsapparat untersteht in jedem Lande der zuständigen obersten Landesbehörde. Die notwendigen Verwaltungsvorschriften für ihre Organisation werden von der Bundesregierung mit Zustimmug des Bundesrats erlassen.
    Dieser Gesetzentwurf bewegt sich nach Auffassung des Bundeskabinetts durchaus im föderativen Rahmen und trägt den Bedürfnissen der Länder weitgehend Rechnung. Der Bund selbst aber kann bei der großen Verantwortung, die er trägt, und bei den erheblichen Beträgen, die aus seinem Haushalt zur Verfügung zu stellen sind, nicht darauf verzichten, daß ihm eine gewisse Mitwirkung und Mitbestimmung bei der Organisation eingeräumt wird. Dieser Verteilung der Veranwortlichkeit hat der Bundesrat allerdings nicht entsprechen zu sollen geglaubt. Er hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1950 beschlossen, das Mitwirkungsrecht der Bundesregierung bei der Errichtung der Versorgungsdienststellen, insbesondere bei der Festsetzung der Zahl der Versorgungsbehörden, zu beseitigen. Der Bundesregierung würde nach diesem Beschluß keine ausreichende und verantwortliche Mitwirkung eingeräumt werden. Der Bundesrat begründet seine Auffassung mit den Vorschriften des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hält demgegenüber an ihren Vorschlägen fest und bittet den Bundestag, ihrem Vorschlag beizutreten.
    Nach Art. 84 des Grundgesetzes bedarf dieses Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Ich habe die Zuversicht, daß sich der Bundesrat in seiner zweiten Beratung den von der Bundesregierung vorgebrachten Erwägungen nicht verschließen wird. Für die rasche Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes, das inzwischen verkündet worden ist und für dessen Verwirklichung seitens des Bundesarbeitsministeriums alle Vorbereitungen in den Ländern getroffen worden sind, bedarf es einer einheitlichen Organisation. Die Frage ist außerordentlich vordringlich, und ich bitte den Bundestag, dieses Gesetz beschleunigt zu behandeln.
    Außer diesem Gesetz sind im Bundesarbeitsministerium vorbereitet die Verwaltungsvorschriften, die in diesen Tagen dem Kabinett und dann dem Bundesrat vorgelegt werden, und ferner die Verfahrensordnung und die für die Versorgungsgerichtsbarkeit erforderlichen Gesetze.

    (Bravo! in der Mitte.)