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(SPD)
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Meine Damen und Herren! Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie mir Gelegenheit geben, zu dem Antrag des Zentrums bezüglich der Beschlagnahme von Wohnraum durch die Besatzungsmächte einige Bemerkungen zu machen. Ich bin der Auffassung, daß in der durchaus interessanten Debatte über den sozialen Wohnungsbau,
die hier stattgefunden hat, diese Frage eigentlich etwas zu kurz gekommen ist. Gerade die beschlagnahmten Wohnungen sind ein derartig wichtiges Objekt in der deutschen Volkswirtschaft und in der Wohnungswirtschaft, daß diese Frage auch hier einmal grundsätzlich geklärt werden müßte.
Ich habe zu dieser Frage folgendes zu erklären. Wir fordern, daß über die Frage der bis jetzt beschlagnahmten Wohnungen und Häuser und auch darüber, ob noch weitere Wohnungen für die Bedürfnisse der Besatzungsmächte beschlagnahmt werden sollen, mit den Besatzungsmächten nach der Richtung hin Klarheit geschaffen wird, daß diese Häuser endlich einmal freigegeben werden, bzw. eine weitere Beschlagnahme nicht erfolgt.
Seit dem verhängnisvollen Jahr 1945 sind in den drei westlichen Besatzungszonen etwa 31/2 Millionen Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt worden, aus Wohnungen, die auf Grund jahrelangen Fleißes und Sparsamkeit in der Hauptsache von der minderbemittelten Bevölkerung errichtet worden sind. Damals ist diesen Leuten erklärt worden — und ich spreche da aus Erfahrung, weil ich aus einem Gebiet komme, in dem in ganz erheblichem Umfang Wohnungen von der Besatzungsmacht beschlagnahmt worden sind —, daß diese Maßnahme nur eine vorübergehende sei. Diese Menschen sind aber bitter enttäuscht worden, und sie haben in den letzten Jahren schweres Leid ertragen. Nun müssen sie fast 6 Jahre nach der Beendigung des Krieges sehen, daß noch immer keine Möglichkeit zur Aufhebung der Beschlagnahme besteht. Ein erheblicher Teil dieses Bevölkerungskreises muß heute noch in Elendsquartieren das Dasein fristen.
Meine Damen und Herren, wir alle, die wir für eine Lösung dieser Frage im Namen des Rechts und der Menschlichkeit eintreten müßten, müssen deshalb an die Besatzungsmächte die Frage richten: Wie lange noch müssen die aus ihren Häusern und Wohnungen vertriebenen Menschen auf die Rückgabe ihres Privateigentums warten?
Meine Damen und Herren, die Besatzungsmächte haben das Grundgesetz anerkannt, das in seinen Artikeln 13 und 14 das Recht auf Privateigentum garantiert. Wir sind deshalb der Auffassung: wenn sich das Verhältnis zwischen Besatzungsmächten und deutscher Bevölkerung nicht weiter verschlechtern soll, müssen in den Verhandlungen über die Revision des Besatzungsstatuts die Artikel 13 und 14 für die Deutschen auch von den Besatzungsmächten respektiert werden.
Es wird in der jetzigen Zeit, und zwar mit Recht, sehr viel über die gemeinsame Verteidigung der Demokratie und der menschlichen Freiheiten geredet. Diese Verteidigung setzt aber die Gleichberechtigung aller voraus, die verteidigen sollen. Es kann nicht angehen, daß mehrere Millionen Menschen auf unabsehbare Zeit in bezug auf ihr Privateigentum in einem Ausnahmezustand bleiben. In den bekannten New Yorker Beschlüssen der Außenminister ist zwar festgelegt worden, daß in der Besatzungspolitik eine Wende eintreten solle, aus dem Besiegten von gestern solle ein gleichberechtigter Verhandlungspartner von morgen werden, die bisherige Strafbesetzung ist zu einer — na, wie soll ich sagen -- Garantiebesetzung geworden; aber in bezug auf die Gleichberechtigung nach dieser Richtung ist bis heute nichts geschehen. Ich komme zum Schluß gleich noch auf die Forderungen zu sprechen, die ich in dieser Hinsicht zu stellen habe.
Wie ich schon sagte, liegt seitens der New Yorker Außenministerkonferenz der alliierte Beschluß vor, daß der Kriegszustand mit der Deutschen Bundesrepublik in Kürze beendet werden soll. Sobald dieser Beschluß verwirklicht wird, haben die in Deutschland stationierten Streikräfte keine Besatzungsaufgaben mehr zu erfüllen, sondern stehen als Sicherungsdivisionen auf unserem Boden. Der veränderte Charakter der alliierten Streitkräfte schafft zugleich naturgemäß ein neues Verhältnis zwischen der deutschen Bevölkerung und den westlichen Armee- und Luftwaffeneinheiten. Aus der gemeinsamen Aufgabe, die in der militärischen und sozialen Sicherung Europas besteht, erwächst von selbst die Verpflichtung zu gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Verständnis. Praktisch bedeutet dies: die militärischen Notwendigkeiten der Truppe und die zivilen Belange der deutschen Bevölkerung müssen aufeinander abgestimmt werden, wenn die fundamentalen Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
Wenn diese Besatzung also eine Schutzbesatzung ist, — -