Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Mangels einer Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete der Entnazifizierung kann sich ja das Hohe Haus nur auf Empfehlungen beschränken. Ich glaube, das ist wohl heute in den Verhandlungen auch klar geworden, und das ist auch wohl dem antragstellenden Ausschuß klar gewesen. Würden Sie diese Empfehlungen annehmen, gegen die an sich von seiten der Bundesregierung nichts einzuwenden ist, so würden wir nichts anderes tun können, als an die Landesregierungen mit Empfehlungen oder mit Anregungen heranzutreten, die Landesgesetze diesen Empfehlungen, die der Bundestag an sie gerichtet hat, anzupassen.
Ich möchte nur noch kurz zu dem Punkt IV des Antrages sprechen, in dem der Bundesminister des Innern ersucht wird, eine Übersicht über die im Bundesgebiet in Konzentrationslagern und sonstigen Lagern gestorbenen Personen vorzulegen. Ich darf das Hohe Haus höflich darauf aufmerksam machen, daß es Konzentrationsläger in diesem Sinne hier bei uns im Westen nicht gibt. Die Auffangläger oder Verwahrläger, die aus den besonderen, Ihnen bekannten Verhältnissen hier eingerichtet sind, müssen wir dann um eine Auskunft ersuchen, weil uns nicht bekannt ist, wer in ihnen verstorben ist. Zur Erstellung einer solchen Übersicht bedarf es eingehender Ermittlungen unter Einschaltung der Innenminister der verschiedenen Länder, des Amtes für die Erfassung der Kriegsopfer in Berlin und der Organisation der KZ-Opfer. Ein beachtliches Material versprechen wir uns von dem Sonderstandesamt Arolsen. Die Durchführung dieser Erhebungen, die wir jetzt auf Ihren Wunsch vornehmen werden, wird aber immerhin geraume Zeit in Anspruch nehmen, und es ist mir sehr fraglich, ob wir Ihnen eine wirklich lückenlose Übersicht in absehbarer Zeit werden vorlegen können.
Ich käme dann lediglich noch zu dem Abschnitt V b, zu der Frage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes. Für ein etwaiges Bundeswiedergutmachungsgesetz ist der Herr Bundesfinanzminister der federführende Mann im Kabinett. Nach unserer Fühlungnahme mit dem Bundesfinanzministerium haben sich die Länder auf einer gemeinsamen Konferenz geeinigt, daß sie selbst diese Wiedergutmachung von sich aus betreiben wollen. Sie haben auch auf diesem Gebiete nicht nur gut gearbeitet, sondern ihre Arbeit ist auch weiter auf einer erfreulich aufsteigenden Linie, so daß es im Augenblick direkt schädlich wäre, wenn vom Bund aus mit einem Wiedergutmachungsgesetz eingegriffen würde. Es empfiehlt sich, die Wiedergutmachungsangelegenheiten auf der Landesebene weiter zu regeln, soweit dies nicht bisher schon geschehen ist. Vielleicht wird der Herr Kollege vom Finanzministerium noch einige ergänzende Mitteilungen über die Arbeit der Länder auf dem Gebiete der Wiedergutmachung machen.