Rede von
Johann
Cramer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Verkehrswesen, der bei der Behandlung des Antrages Drucksache Nr. 490 der Abgeordneten Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti und Genossen federführend war, hat sich schon seit Monaten mit diesem Antrag beschäftigt und selbstverständlich auch die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums eingeholt. Das Bundesverkehrsministerium stellt in seiner Stellungnahme fest, daß es die Notwendigkeit, den Fremdenverkehr in der Bundesrepublik aus ideellen und materiellen Gründen zu fördern und insbesondere im Ausland Fremdenverkehrswerbung zu betreiben, durchaus anerkenne und zweckentsprechende Maßnahmen bereits seit längerer Zeit getroffen habe. Im Bundesverkehrsministerium wurde auch ein besonderes Referat „Förderung des Fremdenverkehrs" eingerichtet. Das Bundesverkehrsministerium legt allerdings Wert darauf, für alle Fragen, die mit der Förderung des Fremdenverkehrs im Zusammenhang stehen, federführend zu sein, wobei es den anderen Bundesministerien deren besondere Kompetenzen, beispielsweise zur Regelung der Devisenangelegenheiten durch das Finanzministerium oder der speziellen Fragen des Hotel- und Gaststättengewerbes durch .das Wirtschaftsministerium, nicht streitig macht.
Wir haben im Ausschuß festgestellt, daß über die Frage der, Federführung im Kabinett bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Soviel ich weiß. hat sich der Herr Bundeskanzler die Entscheidung darüber persönlich vorbehalten. Obwohl Monate darüber ins Land gegangen sind. ist diese Entscheidung bis heute — soviel ich weiß — noch nicht Gefallen. Nach Auffassung des Ausschusses für Verkehrswesen und auch nach der Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses. der meines Wissens sonst einen anderen Standpunkt vertritt, muß diese Frage im Interesse der Fremdenverkehrswerbung so schnell wie möglich geklärt werden.
Fremdenverkehrswerbung ist aber nicht möglich, ohne daß dafür entsprechende Mittel aufgewendet werden. Das Bundesverkehrsministerium kommt in seiner Stellungnahme auch zu der Feststellung, daß der Bund dafür Mittel bereitstellen muß. In den Jahren vor 1933 wurden allein für die Auslandswerbung via Reichsbahn jährlich ca. 4 Millionen Mark Zuschuß geleistet. Die frühere Verkehrsverwaltung hatte für 1949 hierzu leider nur einen Betrag von 250 000 Mark aus Mitteln der Bundesbahn und von 110 000 Mark aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen können.
Für 1950 ist, wie ich mich überzeugt habe, ein wesentlich höherer Betrag vorgesehen. Insgesamt sind 3 Millionen DM vorgesehen. Davon hat der Haushaltsausschuß vor einiger Zeit einen Betrag von 500 000 Mark vorweg bewilligt, nachdem vorher schon einmal 275 000 Mark vorweg bewilligt worden sind.
Nun, meine Damen und Herren. der Antrag hat sich, so wie er damals gestellt worden ist, im Laufe der Zeit wie so manche Dinge von selbst erledigt, wenigstens in seinen wesentlichsten Bestandteilen.
Der Bundesminister für Verkehr hat dem Verkehrsausschuß des Bundestages am 3. November zu den Punkten, die der Verkehrsausschuß als wichtig herausgestellt hatte, im einzelnen folgendes mitgeteilt. Der Einfachheit halber will ich diese Feststellung innerhalb des Berichts des Ausschusses zur Kenntnis bringen.
In USA besteht mit Genehmigung der Hohen Kommission bereits ab 15. Februar 1950 ein Informations- und Werbebüro der vom Bundesministerium für Verkehr damit beauftragten Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr. In Frankreich (Paris), in England (London), in der Schweiz (Zürich), in Dänemark (Kopenhagen), in
Schweden und in Italien (Rom) nehmen nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch das Bundesministerium für Verkehr Informations- und Werbestellen in diesen Tagen
— das war am 3. November —
nach erfolgter Genehmigung der Hohen Kommission ihre Arbeit ebenfalls auf, bzw. es haben entsprechende Vorarbeiten bereits eingesetzt.
Damit, meine Damen und Herren, ist in Übereinstimmung mit den Anschauungen des Verkehrsausschusses und des Wirtschaftspolitischen Ausschusses die Errichtung besonderer Fremdenverkehrsabteilungen in den konsularischen Vertretungen überflüssig geworden. Die von den Ausschüssen gewünschte Zusammenarbeit zwischen den wirtschaftlichen Außenvertretungen und den Vertretungen der Zentrale für Fremdenwerbung findet in der Praxis bereits statt.
Zu einer weiteren Anregung des Ausschusses stellt das Verkehrsministerium fest:
Die deutschen Reisebüros arbeiten jetzt bereits mit Agenturen im Ausland, z. B. das DER. Eigene deutsche Reisebüros im Ausland können zurzeit aus Kostengründen nicht errichtet werden. Im Zuge der Revision des Besatzungsstatuts bezw. der Beendigung des Kriegszustandes wird das bisherige Verbot eigener deutscher Reisebüros im Auslande von selbst hinfällig werden. Ein besonderer Vorstoß in dieser Frage bei der Hohen Kommission erscheint daher nicht zweckmäßig oder erforderlich, da ein aktueller Anlaß nicht vorliegt.
Von den Antragstellern und vom Ausschuß war angeregt worden, für Erleichterungen bei der Ein-und Ausreise Sorge zu tragen. Dazu stellt das Bundesverkehrsministerium fest, daß Maßnahmen zur Erleichterung von Ein- und Ausreise bei der Deviseneinwechselung durch Ausländer im Laufe der letzten Monate bereits weitgehend getroffen worden sind, bezw. es stehen weitere Erleichterungen bevor, beispielsweise die Errichtung eines Bundespaßamtes.
Auch war im Ausschuß der Wunsch ausgesprochen worden, für den Devisenumtausch Erleichterung zu schaffen. Auch da sollen inzwischen Erleichterungen eingetreten sein, z. B. dadurch, daß in führenden Hotels Devisen umgetauscht werden können.
Der Ausschuß hat noch einen besonderen Wunsch, den nämlich, daß bei der personellen Besetzung der Reise- und Informationsstellen im Ausland eine besonders sorgfältige Auswahl getroffen wird. Diese Auslandsstellen dürfen nicht wieder zu Propagandastellen unseligen Angedenkens werden, ebensowenig wie sie zu Pfründen für Leute werden dürfen, die wir auf solchen Posten nicht wieder zu sehen wünschen. Auch die Alliierte Hohe Kommission hat ja bei der Einrichtung der Auslandswerbestellen in den einzelnen Genehmigungsschreiben ausdrücklich angeordnet, daß in diesen Stellen eine kommerzielle oder politische Tätigkeit nicht stattfinden darf, daß sich diese Auslandsstellen also lediglich auf die Werbung für den Fremdenverkehr zu beschränken haben, während sie das Kommerzielle den ausländischen Reisebüros zu überlassen haben. Ihre Tätigkeit darf sich also lediglich auf die Werbung und auf die Beratung der ausländischen Reisebüros erstrecken. Diesen Wunsch des Ausschusses habe ich hiermit vorgetragen und ich hoffe, daß die
Bundesregierung, soweit sie Einfluß auf die Besetzung dieser Stellen hat, diesem Wunsche des Ausschusses Rechnung trägt.
Meine Damen und Herren! Ich habe es mir erspart, auf die Bedeutung des Fremdenverkehrs als Devisenbringer, soweit die Fremdenverkehrswerbung im Ausland dabei in Frage kommt, und auf die Bedeutung der Fremdenverkehrswerbung für die Volksgesundheit usw. einzugehen. Ich glaube, das alles sind Selbstverständlichkeiten, auf die man hier nicht besonders hinzuweisen braucht, ebensowenig wie auf die Notwendigkeit, daß alle Teile der Bundesrepublik, von den süddeutschen Hochgebirgskurorten bis zu den Seebädern im Norden unseres Bundesgebiets, gleichmäßig von dieser Werbung profitieren sollen. Daß dies geschieht, dafür werden, glaube ich, schon die Selbstverwaltungsorganisationen des Fremdenverkehrs sorgen.
Es ergibt sich also, daß der Antrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti und Genossen durch die inzwischen eingetretene Entwicklung als überholt angesehen werden kann, so daß der Ausschuß Ihnen empfiehlt, den Antrag Drucksache Nr. 490 durch die inzwischen erfolgte Entwicklung und durch die vom Bundesverkehrsministerium getroffenen Maßnahmen für erledigt zu erklären.