Rede:
ID0110711200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundeswirtschaftsminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950 3983 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3985C, 3986A, 4035C, 4056B, C Glückwünsche zum 75. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe 3985C Anfrage Nr. 137 der Fraktion der KPD betr. Fotomaterial aus den Ostgebieten (Nrn. 1582 und 1694 der Drucksachen) . . 3985D Bericht des Bundeskanzlers über die Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des § 23 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 1692 der Drucksachen) . 3985D Bericht des Bundesministers des Innern über die bundeseinheitliche Prädikatisierung von Filmen durch die Bundesregierung (Nr. 1702 der Drucksachen) . . . . 3985D Änderung der Tagesordnung . . . 3985D, 4053D Erklärung der Fraktion der SPD außerhalb der Tagesordnung betr. Mandat des Abg. Hedler und Teilnahme an Sitzungen des Bundestags 398A, 4055B Mellies (SPD) 3986A von Thadden (DRP) 3986B, 4055C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1678 der Drucksachen) 3986C Neuburger (CDU), Berichterstatter 3986C Seuffert (SPD) 3987A Dr. Bertram (Z) 3987D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3988A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1201, 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1672 der Drucksachen) 3985D, 3988D Kühn (FDP) : als Berichterstatter 3988D als Abgeordneter 3999D Matzner (SPD) . . 3991C, 3993D, 3994C, D, 3995A, 3996A, B, 3997D Dr. Kleindinst (CSU) 3992C, 3994B, 3998A, D Freiherr von Aretin (BP) 3993A, Loritz (WAV) 3993B Farke (DP) 3995C, 3996C von Thadden (DRP) 3996B, 3997A Dr. Wuermeling (CDU) . . 3997A, 3998B Gundelach (KPD) . . . . . . . . . 3999A Renner (KPD) . . . . . . . . . . . 4000A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 1243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 1696 der Drucksachen) 4000C Rüdiger (FDP), Berichterstatter . . 4000D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr 1625 der Drucksachen) 4004A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 4004A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 1636 der Drucksachen) . . 4004B Dr. Schneider (FDP), Antragsteller 4004B Sabel (CDU) 4004D Böhm (SPD) 4005B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nrn. 1273, 1459, 1598, 1691 der Drucksachen) 4006B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 4006B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr. 1508 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1693 der Drucksachen) 4008B Herbig (SPD), Berichterstatter . . 4008B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Nr. 387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nrn. 1474 [neu]), 1474 der Drucksachen) 4010B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 4010B Storch, Bundesminister für Arbeit . 401333 Ruhnke (SPD) 4014A Dr. Oellers (FDP) 4014B Wackerzapp (CDU) 4015C Günther (CDU) 4016B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . . 4016D Dr. Bertram (Z) 4017B Renner (KPD) 4017D Dr. Seelos (BP) 4018B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1566, 433 der Drucksachen) . . . 4019A Richter (Frankfurt) (SPD) Berichterstatter 4019A Frau Kalinke (DP) 4019D Renner (KPD) 4020A Degener (CDU) 4020C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 4020D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4020D, 4029A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4023A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . 402333 Loritz (WAV) 4025C Dr. Wellhausen (FDP) 4026C Rademacher (FDP) 4026D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4027C Dr. Bertram (Z) 4028B Volkholz (BP) 4028D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4030B Etzel (Duisburg) (CDU), Antragsteller 4030C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1649 der Drucksachen) . . . 4030D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 4031A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1650 der Drucksachen) 4031D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4031D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1651 der Drucksachen, Umdruck Nr. 27) 4032B Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4032B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nr. 1342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1640 der Drucksachen) 4032C Rademacher (FDP), Berichterstatter 4032C Harig (KPD) 4033D Ewers (DP) 4034A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums, der BP und der WAV betr. Preissteigerung (Nr. 1384 der Drucksachen) 4035C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . . 4035D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4037A Dr. Preusker {FDP), Berichterstatter 4038C, 4043B, 4045A, 4046A, 4047B, 4048B Kurlbaum (SPD) 4039C, 4042B, 4043A, B 4044B, 4046A, B, C, 4048A Etzel (Duisburg) (CDU) 4040A, 4041D, 4043D Rademacher (FDP) 4041B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4044A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . . 4044C Rische (KPD) 4048C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1679 der Drucksachen) 4049C Zur Geschäftsordnung: Dr. Preusker (FDP) 4049C, 4050A Kurlbaum (SPD) 4049D, 4050A Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Nr. 936 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 1487 der Drucksachen) 4049D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrsfragen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti u. Gen. betr. Auslandwerbung für den Fremdenverkehr in Deutschland (Nrn. 1633, 490 der Drucksachen) 4050B Cramer (SPD), Berichterstatter . . 4050B Jacobs (SPD) 4051C Ewers (DP) 4052C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schuler u. Gen. betr. Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben und über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Oesterle, Kemmer, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Förderung der einheimischen Steinindustrie (Nrn. 1628, 894, 160 der Drucksachen) 4053A Stegner (FDP), Berichterstatter . . 4053A Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nm. 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057, 1658 der Drucksachen) 4054A, 4056C Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4054A Nächste Sitzung 4056D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu der Begründung des Gesetzentwurfs Stellung nehme, darf ich einige grundlegende Ziffern bekanntgeben, die sich auf die Leistungen des deutschen Volkes und des deutschen Steuerzahlers für das Straßenverkehrsgewerbe beziehen und die auf


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    der anderen Seite die Leistungen des Straßenverkehrsgewerbes als Steuerzahler feststellen.
    Wir müssen davon ausgehen, daß die Leistungen der öffentlichen Verwaltung für den Bau und den Unterhalt der Straßen schlechthin heute in erster Linie für den Kraftwagenverkehr in Frage kommen. Alle Straßen sind für den Kraftwagenverkehr eingerichtet und für ihn bestimmt. Das, was daneben an kleinen Wegen vorhanden ist, spielt hier keine Rolle; die Radfahrer zum Beispiel werden durch den Kraftwagenverkehr von der Straße immer mehr verdrängt.
    Wenn ich die Ausgaben der öffentlichen Hand zusammenzähle, so ergibt sich, daß der Bund für den Straßenbau allein im letzten Haushaltsjahr 213 Millionen ausgegeben hat. Die Länder haben für ihre Straßenbauten einen Aufwand von 250 Millionen; bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden darf für die Straßen, die dem Kraftwagenverkehr dienen, ein Ansatz von wenigstens 250 Millionen im Jahr gemacht werden. Es kommt dazu, daß neben dem Straßenbau auch die Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Verkehrspolizei zu rechnen sind; diese sind bei den Ländern mit 130 Millionen, bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden mit 36 Millionen anzunehmen. Die Planungsarbeiten, die mit dem Straßenbau und dergleichen insgesamt zusammenhängen, dürfen mit wenigstens 70 Millionen angesetzt werden, so daß die Ausgaben der öffentlichen Hand für den Kraftwagenverkehr, also für Straßen und Verkehrspolizei, heute mit einer runden Summe von I 000 Millionen Mark, also einer Milliarde im Jahr anzusetzen sind.
    Ich will die mittelbaren Wirkungen nicht berücksichtigen. Wir unterhalten uns ja häufig über die Frage der Unrentabilität des Milliardenvermögens, das das deutsche Volk in der Schienenbahn, in der Bundesbahn investiert hat. Ich darf und will gar nicht davon reden, daß die Beschaffung der Kraftwagen ja häufig ein Posten für Betriebsunkosten ist, der eine wesentliche Schmälerung des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftsteuern darstellt. Ich lasse diese mittelbaren Zahlungen und Leistungen außer Betracht und bitte, Ihre Aufmerksamkeit nur auf die Gesamtzahl von 1 000 Millionen Mark Jahresaufwand für den Kraftwagenverkehr lenken zu dürfen. Dem steht das Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuern in den Ländern gegenüber, das jährlich 300 Millionen Mark beträgt, ferner das Aufkommen an Mineralölausgleichsteuer im Betrag von 70 Millionen — Abschöpfungsbeträge aus Mineralöl fallen nicht an —, Mineralölzölle, Umsatzausgleichssteuer, etwa 180 Millionen, so daß die Leistungen des Kraftfahrgewerbes an die öffentliche Hand - für Bund und Länder — jährlich etwa 550 Millionen DM betragen. Die Leistung, die der allgemeine Steuerzahler für den Kraftwagenverkehr im Bundesgebiet heute gibt, ist also ein Jahresbetrag von etwa 450 Millionen DM. Wird die Mineralölsteuer eingeführt, deren Ertrag ich auf rund 450 Millionen DM jährlich schätze, und ziehe ich davon das ab, was für Verwendungen von Mineralölen bestimmt ist, die außerhalb des Kraftwagenverkehrs liegen, so wird für den Kraftwagenverkehr höchstens noch eine Belastung von 350 Millionen DM jährlich zu schätzen sein, so daß also auch künftig einer Leistung des deutschen Steuerzahlers im Betrag von 1 000 Millionen DM eine Belastung des Kraftfahrverkehrsgewerbes und der Privatfahrer von höchstens 900 Millionen DM gegenübersteht.
    Ich wollte diese Ziffern lediglich der Sachlage wegen und auch, damit die Öffentlichkeit ein klares Bild über die Zusammenhänge bekommt, dem vorausschicken, was ich nunmehr zur Vorlage des Gesetzes über die Änderung des Mineralölsteuergesetzes zu sagen habe.
    Das Gesetz hat den Sinn, die Abgleichung des Haushalts in Einnahmen und Ausgaben aufrechtzuerhalten. Ich habe gestern von dieser Stelle aus schon erwähnt, von wie wesentlicher Bedeutung es für die gesamte deutsche Volkswirtschaft ist, daß das Ausland den festen Eindruck und die feste Überzeugung behält, daß das deutsche Volk im Bundesgebiet entschlossen ist, seine Finanzen in Ordnung zu halten und dem verfassungsmäßig vorgeschriebenen Grundsatz der Abgleichung von Einnahmen und Ausgaben zu entsprechen. Es ist richtig, daß durch gewisse Gesetze wie das Bundesversorgungsgesetz die Abgleichung, die in Einnahmen und Ausgaben im Haushalt geschaffen war, beeinträchtigt worden ist und infolgedessen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt nötig geworden sind. Ziel und Zweck des Gesetzes ist, diese Abgleichung wieder herzustellen und zu erhalten. Nachdem durch das Bundesversorgungsgesetz, die Weihnachtsbeihilfe und das geplante Jugendwerk usw. die Abgleichung des Haushalts zerstört worden ist, war es verfassungsmäßige Pflicht der Bundesregierung, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen; eine Pflicht, sich die aus dem Grundgedanken des Art 113 des Grundgesetzes und aus dem Wortlaut des Art. 110 des Grundgesetzes ohne weiteres ergibt. Der Mehrbedarf, der allein durch das Bundesversorgungsgesetz für den Rest dieses Haushaltsjahres zu erwarten ist, wird von uns auf 130 Millionen DM geschätzt, die Weihnachtsbeihilfe auf über 12 Millionen DM, und auch das sogenannte Jugendwerk wird eine Belastung des Haushalts bringen, die für 1950 zwischen 10 und 20 Millionen DM liegt.
    Ich muß die Notwendigkeit der Abgleichung des Haushalts heute um so stärker betonen, als es nur dann möglich sein wird, die großen Mehrlasten, die das neue Haushaltsjahr bringen wird — wobei ich von den Ausgaben und Aufwendungen für die Sicherheit vollkommen absehe —, zu übernehmen, wenn wir das Haushaltsjahr 1950/51 geordnet abgeschlossen haben. Aber allein die großen Mehrausgaben für soziale Zwecke, die wir heute schon auf eineinhalb Milliarden Mark schätzen können, in denen die Aufwendungen für das Bundesversorgungsgesetz mit etwa 690 Millionen DM enthalten sind, machen es, wenn wir dieses neue Jahr meistern wollen, notwendig, daß wir das alte Rechnungsjahr geordnet abschließen können.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Der Haushalt selbst enthält keine Reserven mehr, aus denen die beschlossenen Mehrausgaben geleistet werden konnen. Das Finanzministerium sieht mit Sorge einer Entwicklung entgegen, die auf verschiegenen Posten vielleicht bis zum Jahresende noch außerplanmäßige Ausgaben bringen kann. Die Steuereingänge werden den gewunschten und vorausgesehenen Betrag erreichen, dürften aber Mehreinnahmen, die zur Abgleichung der Mehrausgaben dienen könnten, nicht bringen.


    (Bundesfinanzminister Schaffer)

    Infolgedessen hat sich die Bundesregierung am 19. Oktober 1950 veranlaßt gesehen, eine Dekkungsvorlage auszuarbeiten, die damals in der Form der Benutzungsgebühr für Autobahnen und einer Treibstoffsteuer geplant worden ist. In den Verhandlungen mit dem Bundesrat ist dann der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Vorlage dahin geandert werden möchte, daß die Steuerlast auf breitere Schultern gelegt wird. Der Weg wurde in der Vorlage gesehen, die Ihnen nunmehr als Drucksache übergeben worden ist, in der Vorlage über die sogenannte Mineralölsteuer. Das wurde in der Sitzung des Bundesrats am 15. Nov ember beschlossen. Ich bemerke, daß in der Sitzung des Bundesrats vom 15. November eine Einigung unter den Ländern erfolgt war und daß nicht etwa nur die Finanzminister, sondern auch die Wirtschaftsminister der Länder grundsätzlich ihre Zustimmung zu dem Gesetz gegeben hatten. Ein einziges Land hat im Bundesrat dagegen gestimmt, das im Finanzausschuß in der vorausgegangenen Beratung noch dafür gestimmt hatte, aber mit der ausdrücklichen Erklärung, daß es sich nicht gegen das Gesetz, nicht gegen den Grundgedanken und gegen die Art der Besteuerung wendet, sondern daß ihm lediglich die Frist innerhalb der ihm das Gesetz zugesandt worden ist, zu kurz gewesen sei und es aus diesem formalen Grunde seine Zustimmung nicht geben konnte. Das war die Stadt Hamburg. Es war also die einzige Stimme im Bundesrat, die Stadt Hamburg, die gegen das Gesetz gestimmt hat. Die anderen Länder haben sich zum Teil der Stimme enthalten, vor allem solche Länder, die damals ihre Landtagswahlen vor der Tür hatten. Die anderen aber haben ihre Zustimmung ausgesprochen.
    Durch die Verteilung auf breitere Schultern ist es möglich gewesen, die Belastung der Kraftstoffe selbst um etwa ein Drittel zu senken. Die neue Belastung der Dieselkraftstoffe braucht nicht mehr 10 Pfennig, wie zuerst in Aussicht genommen, zu betragen, sondern nunmehr nur noch 7 Pfennig je Kilo. Für Benzin sind nicht mehr 15, sondern als neue Steuer lediglich 10 Pfennig Belastung vorgesehen.
    Die alte Mineralölsteuer ist durch das Gesetz über Zolländerungen vom 15. April 1930 eingeführt worden. Sie belastet nur im Inland hergestellte Mineralöle und trifft im wesentlichen Benzin, Petroleum, Dieselkraftstoff und leichte Steinkohlenteeröle. Sie ist als Ausgleichssteuer eingeführt worden und erfaßte ursprünglich nur Benzin, Petroleum und Benzol mit einem Steuersatz von 3,80 Mark, als 1930 für Benzinkraftstoffe der Zollsatz erhöht und für Benzol ein Zollsatz neu eingeführt wurde, denn ohne diese Ausgleichssteuer wäre dem inländischen Hersteller ja ein ungerechtfertigter Gewinn zu geflossen. Als 1936 die entsprechenden Zollsätze erhöht wurden, wurde auch der Mineralölsteuersatz erhöht, und zwar für Benzin und Petroleum auf 6 Mark, für leichte Steinkohlenteeröle auf 8,80 Mark. Mit Bekanntmachung vom 22. März 1933 wurde das Mineralölsteuergesetz neugefaßt. Im September 1939 wurde auch Dieselöl steuerbar und erhielt den Steuersatz von 3,90 Mark, soweit es aus Mineralölen stammte, und den Steuersatz von 4,90 Mark, soweit es aus Braunkohle hergestellt wurde.
    Der Entwurf sieht nun bestimmte sachliche Änderungen vor. Erstens: bei den bisher steuerbaren Mineralölen werden die Steuersätze erhöht. Zweitens: der Kreis der steuerbaren Gegenstände wird erweitert. Es werden namentlich die Schmieröle und die Nebenerzeugnisse und Rückstände aus der Mineralölverarbeitung neu zur Steuer herangezogen. Drittens: die in den Geltungsbereich des Gesetzes eingehenden Mineralöle werden der Steuer unterworfen.
    Der Charakter einer Ausgleichssteuer soll erhalten bleiben. Bei den bisher schon steuerbaren Mineralölen ergeben sich daher zwei verschiedene Steuersätze, je nachdem, ob sie im Inlande hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt werden.
    Die Zusätze in §§ 3, 4 und 5 sind formeller Art und ergeben sich aus der Tatsache, daß auch eingehende Mineralöle steuerbar sind. Um einer unwirtschaftlichen Vorratsbildung zum Zwecke der Steuerersparung vorzubeugen und sie zwecklos zu machen, ist in § 11 die Nachversteuerung der Mineralöle des freien Verkehrs vorgesehen.
    Das Steueraufkommen ist nach dem Verbrauch von Mineralölen im Jahre 1950 auf 466 Millionen D-Mark geschätzt. Davon entfallen auf Benzin bei einer Gesamtmenge von rund 1,5 Millionen Tonnen 202 Millionen D-Mark, auf Dieselöl bei einer gesamten Verbrauchsmenge von 1,5 Millionen Tonnen 105 Millionen D-Mark, auf Schmieröl mit 350 000 Tonnen 115 Millionen D-Mark, auf Benzol mit 120 000 Tonnen 13,2 Millionen D-Mark, der Rest, insbesondere Heizöl, Bitumen, Teer, Pech, Paraffin und Vaseline rund 30 Millionen D-Mark, so daß sich die 'Gesamtsumme von 460 Millionen D-Mark ergibt. Das Aufkommen aus der Nachversteuerung wird auf 34 Millionen DM geschätzt. Der Ertrag für das Rechnungsjahr 1950/51 richtet sich nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.
    Soll das Ziel des Gesetzes erreicht werden, so muß ich die gesetzgebenden Körperschaften bitten, dafür zu sorgen, daß das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann. Das Bundesfinanzministerium hatte damit gerechnet, daß das Gesetz im Januar in Kraft treten kann, und ich möchte bitten, dieses Bestreben zu unterstützen.
    Nur durch die Heranziehung sämtlicher Mineralöle und deren Nebenerzeugnisse und Rückstände zur Steuer ist es möglich, die Steuersätze niedrig zu halten. Bei der Prüfung von Anträgen auf Senkung von Steuersätzen und Freistellung von einzelnen Mineralölprodukten sollte im Interesse von niedrigen Steuersätzen von völliger Freistellung grundsätzlich abgesehen werden. Wesentliche Senkungen von Steuersätzen und Steuerbefreiungen größeren Ausmaßes würden das Aufkommen beeinträchtigen und damit den Zweck des Gesetzes vereiteln. Nachdem alle Wirtschaftsverbände in den Besprechungen, die ich mit ihnen hatte, zugegeben haben, daß der Gesetzentwurf in seinem Grundsatz nicht bestritten werden könne und die Notwendigkeit dieses Steuergesetzentwurfes anerkannt werden müsse — selbstverständlich hatte jeder einzelne Verband einen Sonderwunsch, der in seinem Interessenbereich gelegen ist — möchte ich Sonderwünschen gegenüber dringend bitten, an den Zweck und an die Aufgabe des Gesetzes zu denken. Was ich auf der einen Seite geben würde, müßte ich auf der anderen Seite nehmen, um den Gesamtzweck des


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Gesetzes, die Abgleichung des Haushalts, nicht zu verfehlen.
    Ich darf das Hohe Haus daher dringend bitten, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben und den Gesetzentwurf möglichst rasch der Beratung in den Ausschüssen und der zweiten und dritten Lesung zuzuführen. Das Hohe Haus empfindet es immer als eine soziale Verpflichtung, die sozialen Aufgaben, die dem Bund gestellt sind, zu erfüllen. Es gehrt aber weniger Entschlußkraft dazu, soziale Ausgaben zu bewilligen, als die Mittel aufzubringen, mit denen die sozialen Ausgaben erfüllt werden können.

    (Bravo! rechts.)

    Ich möchte an das soziale Gewissen des Hohen Hauses appelieren, dem Bund die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er die von dem Hohen Hause beschlossenen sozialen Aufwendungen leisten könne.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Herrn Finanzministers habe ich eine Erklärung abzugeben. Mit dem Inkrafttreten des neuen Mineralölsteuergesetzes wird das Bundesministerium für Wirtschaft erstens die sofortige Liquidatiorf des ZB — Zentralbüro für Mineralöl GmbH — anordnen und bis spätestens 31. 3. 1951 durchführen,

    (Bravo! bei den Regierungsparteien)

    zweitens die gesetzlichen sowie verwaltungstechnischen Maßnahmen treffen, um mit der Liquidation des ZB die Preise sowohl für Vergaserkraftstoff als auch für Dieselkraftstoff freigeben zu können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)