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ID0110707500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950 3983 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3985C, 3986A, 4035C, 4056B, C Glückwünsche zum 75. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe 3985C Anfrage Nr. 137 der Fraktion der KPD betr. Fotomaterial aus den Ostgebieten (Nrn. 1582 und 1694 der Drucksachen) . . 3985D Bericht des Bundeskanzlers über die Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des § 23 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 1692 der Drucksachen) . 3985D Bericht des Bundesministers des Innern über die bundeseinheitliche Prädikatisierung von Filmen durch die Bundesregierung (Nr. 1702 der Drucksachen) . . . . 3985D Änderung der Tagesordnung . . . 3985D, 4053D Erklärung der Fraktion der SPD außerhalb der Tagesordnung betr. Mandat des Abg. Hedler und Teilnahme an Sitzungen des Bundestags 398A, 4055B Mellies (SPD) 3986A von Thadden (DRP) 3986B, 4055C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1678 der Drucksachen) 3986C Neuburger (CDU), Berichterstatter 3986C Seuffert (SPD) 3987A Dr. Bertram (Z) 3987D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3988A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1201, 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1672 der Drucksachen) 3985D, 3988D Kühn (FDP) : als Berichterstatter 3988D als Abgeordneter 3999D Matzner (SPD) . . 3991C, 3993D, 3994C, D, 3995A, 3996A, B, 3997D Dr. Kleindinst (CSU) 3992C, 3994B, 3998A, D Freiherr von Aretin (BP) 3993A, Loritz (WAV) 3993B Farke (DP) 3995C, 3996C von Thadden (DRP) 3996B, 3997A Dr. Wuermeling (CDU) . . 3997A, 3998B Gundelach (KPD) . . . . . . . . . 3999A Renner (KPD) . . . . . . . . . . . 4000A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 1243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 1696 der Drucksachen) 4000C Rüdiger (FDP), Berichterstatter . . 4000D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr 1625 der Drucksachen) 4004A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 4004A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 1636 der Drucksachen) . . 4004B Dr. Schneider (FDP), Antragsteller 4004B Sabel (CDU) 4004D Böhm (SPD) 4005B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nrn. 1273, 1459, 1598, 1691 der Drucksachen) 4006B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 4006B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr. 1508 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1693 der Drucksachen) 4008B Herbig (SPD), Berichterstatter . . 4008B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Nr. 387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nrn. 1474 [neu]), 1474 der Drucksachen) 4010B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 4010B Storch, Bundesminister für Arbeit . 401333 Ruhnke (SPD) 4014A Dr. Oellers (FDP) 4014B Wackerzapp (CDU) 4015C Günther (CDU) 4016B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . . 4016D Dr. Bertram (Z) 4017B Renner (KPD) 4017D Dr. Seelos (BP) 4018B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1566, 433 der Drucksachen) . . . 4019A Richter (Frankfurt) (SPD) Berichterstatter 4019A Frau Kalinke (DP) 4019D Renner (KPD) 4020A Degener (CDU) 4020C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 4020D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4020D, 4029A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4023A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . 402333 Loritz (WAV) 4025C Dr. Wellhausen (FDP) 4026C Rademacher (FDP) 4026D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4027C Dr. Bertram (Z) 4028B Volkholz (BP) 4028D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4030B Etzel (Duisburg) (CDU), Antragsteller 4030C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1649 der Drucksachen) . . . 4030D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 4031A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1650 der Drucksachen) 4031D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4031D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1651 der Drucksachen, Umdruck Nr. 27) 4032B Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4032B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nr. 1342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1640 der Drucksachen) 4032C Rademacher (FDP), Berichterstatter 4032C Harig (KPD) 4033D Ewers (DP) 4034A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums, der BP und der WAV betr. Preissteigerung (Nr. 1384 der Drucksachen) 4035C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . . 4035D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4037A Dr. Preusker {FDP), Berichterstatter 4038C, 4043B, 4045A, 4046A, 4047B, 4048B Kurlbaum (SPD) 4039C, 4042B, 4043A, B 4044B, 4046A, B, C, 4048A Etzel (Duisburg) (CDU) 4040A, 4041D, 4043D Rademacher (FDP) 4041B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4044A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . . 4044C Rische (KPD) 4048C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1679 der Drucksachen) 4049C Zur Geschäftsordnung: Dr. Preusker (FDP) 4049C, 4050A Kurlbaum (SPD) 4049D, 4050A Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Nr. 936 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 1487 der Drucksachen) 4049D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrsfragen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti u. Gen. betr. Auslandwerbung für den Fremdenverkehr in Deutschland (Nrn. 1633, 490 der Drucksachen) 4050B Cramer (SPD), Berichterstatter . . 4050B Jacobs (SPD) 4051C Ewers (DP) 4052C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schuler u. Gen. betr. Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben und über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Oesterle, Kemmer, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Förderung der einheimischen Steinindustrie (Nrn. 1628, 894, 160 der Drucksachen) 4053A Stegner (FDP), Berichterstatter . . 4053A Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nm. 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057, 1658 der Drucksachen) 4054A, 4056C Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4054A Nächste Sitzung 4056D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag würde zu dem Ergebnis führen, daß etwa 80 % der bei den Arbeitsgerichten anhängigen Streitigkeiten berufungsfähig würden. Das würde eine wesentliche Ausweitung unserer Berufungsinstanz bedeuten. Wenn sie den dann zu stellenden Anforderungen gerecht werden wollte, müßte eine große Anzahl von neuen Richtern in der Berufungsinstanz etabliert werden. Ich darf dabei darauf hinweisen, daß wir nicht gerade eine besondere Fülle an Arbeitsrechtlern haben.
    Grundsätzlich möchte ich folgendes sagen. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit galt schon seit jeher der Grundsatz, daß das Verfahren schnell durchgeführt werden muß und daß es billig sein muß. Eine schnelle Durchführung des Verfahrens ist notwendig, weil es sich hier im wesentlichen um materielle Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag handelt, deren Erfüllung notwendig ist und


    (Sabel)

    die schnell erfüllt werden müssen, um die Existenz des Arbeitnehmers oder seiner Familie sicherzustellen.
    Von Herrn Dr. Schneider ist eben darauf hingewiesen worden, daß alle Urteile der ersten Instanz vorläufig vollstreckbar seien. Das ist richtig. Damit kann aber nur zunächst einmal der Anspruch gesichert werden, aber es ist hiermit nicht die schnelle Realisierung des Anspruches gewährleistet.
    Darüber hinaus, so sagte ich, soll das Verfahren billig sein. Zweifellos würde, wenn man dem Antrag stattgeben wollte, in vielen Fällen eine Scheu entstehen, auch berechtigte Ansprüche einzuklagen, weil man die Kosten des Verfahrens scheut, insbesondere die Kosten des Berufungsverfahrens. In der ersten Instanz sind die Kosten des Verfahrens nicht hoch, weil ja hier keine Anwälte eingeschaltet sind. Aber in der Berufungsinstanz würden dann doch beachtliche Kosten entstehen, Kosten, die oft in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
    Ich darf darauf hinweisen, daß man bisher im Gegensatz zu der übrigen Gerichtsbarkeit im Arbeitsgerichtsverfahren immer bewußt mit höheren Sätzen als Berufungsstreitsumme gearbeitet hat. Ich darf daran erinnern, daß schon im alten Gewerbegerichtsverfahren eben diese höhere Streitsumme notwendig war, um eine Sache in die Berufung zu bringen. Ich darf daran erinnern, daß nun seit 1926 das Arbeitsgerichtsgesetz angewandt wird und hier ebenfalls im Gegensatz zur übrigen Gerichtsbarkeit die Berufungssumme von 300 Mark festgelegt ist. Wir hatten damals im Zivilverfahren 100 Mark Berufungssumme. Wir haben aus den Gründen, die ich eben dargelegt habe, die Berufungssumme hier immer bewußt höher gesetzt.
    Es besteht keine Gefahr, daß durch die hohe Berufungssumme nun irgendeine grundsätzliche Angelegenheit nicht die rechte Klärung erfahren könnte. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist die Möglichkeit vorgesehen, daß die Berufung, auch wenn die entsprechende Streitsumme nicht gegeben ist, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wird. Es ist mir bekannt, daß in all den Fällen, wo man von einer grundsätzlichen Bedeutung des Streitfalles reden konnte, danach verfahren wurde, also eine Klärung dieser grundsätzlichen Streitigkeiten möglich war. Ich darf weiter darauf verweisen, daß im Bundesarbeitsministerium eine Neufassung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorbereitet wird. Bei dieser Neufassung wird auch die Frage der Berufungssumme nochmals geklärt werden, so daß es im Augenblick auch aus diesem Grunde unzweckmäßig erscheint, an dem bisherigen Zustand etwas zu ändern.
    Nun hat Herr Dr. Schneider den Antrag gestellt, diesen Antrag an den Rechtsausschuß zu überweisen. Ich darf darauf hinweisen, daß für Fragen der Arbeitsgerichtsbarkeit die Arbeitsministerien und das Bundesarbeitsministerium zuständig sind, daß diese Fragen der Arbeitsgerichtsbarkeit hier im Hause zur Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit gehören. Ich bitte deshalb, die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit federführend und zusätzlich die Überweisung an den Rechtsausschuß beschließen zu wollen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Böhm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem von der FDP eingereichten Antrag handelt es sich ganz offensichtlich um einen Antrag, der aus dem Wunsche der Interessenvertretungen der Rechtsanwälte entsprungen ist. Ich will nach dieser Richtung hin nicht die grundsätzliche Bedeutung dieses Antrages untersuchen, sondern mir kommt es zunächst einmal darauf an, einige sachliche Auswirkungen dieses Antrages hier aufzuzeigen. Mein Vorredner, Herr Kollege Sabel, hat bereits darauf hingewiesen, daß sich seit 60 Jahren die Spruchpraxis, die Urteilsfindung und das Verfahren vor den Kaufmanns- und Gewerbegerichten und später bei den Arbeitsgerichten außerordentlich gut bewährt hat und daß gar keine Dringlichkeit besteht, von diesem Verfahren abzugehen. Bei dem Arbeitsgerichtsverfahren handelt es sich ganz offensichtlich um das Prozeßverfahren des armen Mannes. Das Arbeitsgerichtsverfahren ist auch gar nicht mit dem Verfahren vor den zivilen Gerichten zu vergleichen. Schon allein die Tatsache, daß im Arbeitsgerichtsverfahren alle Streitigkeiten, ganz gleich, welche Höhe sie haben, abgewickelt werden, gibt ihm gegenüber dem Zivilprozeß ein ganz anderes Gesicht. Im Zivilprozeß werden Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 1000 DM vor dem Amtsgericht und darüber hinaus vor dem Landgericht verhandelt. Alle Urteile der Arbeitsgerichte werden im kollegialen Beschlußverfahren erlassen. An den Arbeitsgerichten wirkt auch beim kleinsten Streitwert die Kameradschaft mit, d. h. die Beisitzer werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestellt.
    Es gibt noch einen anderen Unterschied. Im Arbeitsgerichtsverfahren beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage, beim Zivilprozeß dagegen einen Monat. Dies wurde bewußt und systematisch in das Arbeitsgerichtsverfahren übernommen, um die gesamten Streitfragen schnell zu erledigen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Arbeitsgerichtsverband in einem eingehenden Gutachten seines Vorstandes einstimmig zu dem Beschluß gekommen ist, daß für eine derartige Herabsetzung der Berufungssumme gar keine Notwendigkeit vorliegt, weil einmal das Verfahren sich bewährt hat und auf der andern Seite auch die Grundsätze der Schnelligkeit und der Billigkeit sich absolut bewähren.

    (Zuruf rechts: Die Gerechtigkeit!)

    — Die Gerechtigkeit, jawohl! Es ist die Domäne des armen Mannes, und wir können nicht einsehen, daß eine Spruchpraxis, die von Laienrichtern in sechs Jahrzehnten zum Wohle des schaffenden Menschen geübt wurde, durch Volljuristen auch nur angezweifelt wird.

    (Sehr gut! und Bravo! links.)

    Es ist der Antrag gestellt worden, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß zu überweisen. Man wäre versucht, zu sagen, man sollte diesen Antrag ablehnen, die erste Lesung abwickeln und in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf ablehnen. Die Ausschüsse haben wahrhaftig Arbeiten genug, die vordringlicher Natur sind, und zwar Arbeiten, die in aller Kürze durchgeführt werden müssen. Es ist deshalb meiner Meinung nach nicht notwendig, den Ausschuß mit einer Arbeit zu betrauen, die letzten Endes nur ein negatives Ergebnis bringen kann.
    Ich bitte also, den Antrag auf Erlaß dieses Gesetzes die Zustimmung zu verweigern, die zweite Lesung gleich an die erste Lesung anzuschließen und das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD.)