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ID0110702200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950 3983 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3985C, 3986A, 4035C, 4056B, C Glückwünsche zum 75. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe 3985C Anfrage Nr. 137 der Fraktion der KPD betr. Fotomaterial aus den Ostgebieten (Nrn. 1582 und 1694 der Drucksachen) . . 3985D Bericht des Bundeskanzlers über die Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des § 23 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 1692 der Drucksachen) . 3985D Bericht des Bundesministers des Innern über die bundeseinheitliche Prädikatisierung von Filmen durch die Bundesregierung (Nr. 1702 der Drucksachen) . . . . 3985D Änderung der Tagesordnung . . . 3985D, 4053D Erklärung der Fraktion der SPD außerhalb der Tagesordnung betr. Mandat des Abg. Hedler und Teilnahme an Sitzungen des Bundestags 398A, 4055B Mellies (SPD) 3986A von Thadden (DRP) 3986B, 4055C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1678 der Drucksachen) 3986C Neuburger (CDU), Berichterstatter 3986C Seuffert (SPD) 3987A Dr. Bertram (Z) 3987D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3988A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1201, 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1672 der Drucksachen) 3985D, 3988D Kühn (FDP) : als Berichterstatter 3988D als Abgeordneter 3999D Matzner (SPD) . . 3991C, 3993D, 3994C, D, 3995A, 3996A, B, 3997D Dr. Kleindinst (CSU) 3992C, 3994B, 3998A, D Freiherr von Aretin (BP) 3993A, Loritz (WAV) 3993B Farke (DP) 3995C, 3996C von Thadden (DRP) 3996B, 3997A Dr. Wuermeling (CDU) . . 3997A, 3998B Gundelach (KPD) . . . . . . . . . 3999A Renner (KPD) . . . . . . . . . . . 4000A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 1243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 1696 der Drucksachen) 4000C Rüdiger (FDP), Berichterstatter . . 4000D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr 1625 der Drucksachen) 4004A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 4004A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 1636 der Drucksachen) . . 4004B Dr. Schneider (FDP), Antragsteller 4004B Sabel (CDU) 4004D Böhm (SPD) 4005B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nrn. 1273, 1459, 1598, 1691 der Drucksachen) 4006B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 4006B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr. 1508 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1693 der Drucksachen) 4008B Herbig (SPD), Berichterstatter . . 4008B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Nr. 387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nrn. 1474 [neu]), 1474 der Drucksachen) 4010B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 4010B Storch, Bundesminister für Arbeit . 401333 Ruhnke (SPD) 4014A Dr. Oellers (FDP) 4014B Wackerzapp (CDU) 4015C Günther (CDU) 4016B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . . 4016D Dr. Bertram (Z) 4017B Renner (KPD) 4017D Dr. Seelos (BP) 4018B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1566, 433 der Drucksachen) . . . 4019A Richter (Frankfurt) (SPD) Berichterstatter 4019A Frau Kalinke (DP) 4019D Renner (KPD) 4020A Degener (CDU) 4020C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 4020D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4020D, 4029A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4023A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . 402333 Loritz (WAV) 4025C Dr. Wellhausen (FDP) 4026C Rademacher (FDP) 4026D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4027C Dr. Bertram (Z) 4028B Volkholz (BP) 4028D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4030B Etzel (Duisburg) (CDU), Antragsteller 4030C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1649 der Drucksachen) . . . 4030D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 4031A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1650 der Drucksachen) 4031D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4031D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1651 der Drucksachen, Umdruck Nr. 27) 4032B Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4032B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nr. 1342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1640 der Drucksachen) 4032C Rademacher (FDP), Berichterstatter 4032C Harig (KPD) 4033D Ewers (DP) 4034A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums, der BP und der WAV betr. Preissteigerung (Nr. 1384 der Drucksachen) 4035C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . . 4035D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4037A Dr. Preusker {FDP), Berichterstatter 4038C, 4043B, 4045A, 4046A, 4047B, 4048B Kurlbaum (SPD) 4039C, 4042B, 4043A, B 4044B, 4046A, B, C, 4048A Etzel (Duisburg) (CDU) 4040A, 4041D, 4043D Rademacher (FDP) 4041B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4044A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . . 4044C Rische (KPD) 4048C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1679 der Drucksachen) 4049C Zur Geschäftsordnung: Dr. Preusker (FDP) 4049C, 4050A Kurlbaum (SPD) 4049D, 4050A Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Nr. 936 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 1487 der Drucksachen) 4049D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrsfragen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti u. Gen. betr. Auslandwerbung für den Fremdenverkehr in Deutschland (Nrn. 1633, 490 der Drucksachen) 4050B Cramer (SPD), Berichterstatter . . 4050B Jacobs (SPD) 4051C Ewers (DP) 4052C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schuler u. Gen. betr. Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben und über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Oesterle, Kemmer, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Förderung der einheimischen Steinindustrie (Nrn. 1628, 894, 160 der Drucksachen) 4053A Stegner (FDP), Berichterstatter . . 4053A Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nm. 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057, 1658 der Drucksachen) 4054A, 4056C Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4054A Nächste Sitzung 4056D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ja, statt der Worte „Richter der oberen Bundesgerichte" heißt es jetzt: „Richter des Bundesverfassungsgerichts und der oberen Bundesgerichte sowie Richter der Gerichte der Länder, über deren Anstellung ein Richterwahlausschuß entscheidet", und dann geht es weiter wie bisher.
    Im § 3 Abs. 1 wird hinter den Worten „bei jeder dritten zu besetzenden Stelle (§ 1)" eingefügt: „für Nachwuchskräfte des Dienstherrn oder ...", genau wie es auch im Umdruck Nr. 39 steht. Der Ausschuß war sich darüber klar, daß man den Klagen Rechnung tragen mußte, die von den Behörden aus hinsichtlich der Nachwuchskräfte kommen könnten, und daß man gerade bei den Behörden, den Gemeinden und Gemeindeverbänden in erster Linie den Nachwuchs hier mit in das Gesetz hereinnehmen sollte. Das ist durch diese Abänderung, wie sie im Umdruck Nr. 39 steht, geschehen.
    Die hier im Gesetz stehenden Vorschriften mußten — wie ich offen sagen kann, im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Gemeinden und Gemeindeverbände - natürlich irgendwie gesichert werden, und deshalb hat man in § 5 die Vorschrift aufgenommen, daß bei Zuwiderhandlungen gegen


    (Kühn)

    die Vorschriften der §§ 1 bis 3 eine Ausgleichsabgabe in Höhe des Betrages zu zahlen ist, der für die freigewordene Planstelle bisher aufgewandt wurde oder bei neugeschaffenen Stellen als durchschnittlicher Besoldungsaufwand vorgesehen ist. Diese Zuwiderhandlungen mußten selbstverständlich unter irgendeine, ich will einmal sagen geldliche Buße gestellt werden, weil wir — das muß ich offen bekennen — nicht den Eindruck haben, daß man nun besonders darauf erpicht ist, diese freien Stellen gerade für den großen Personenkreis. der sogenannten 131er zur Verfügung zu stellen.
    Dieses Gesetz soll, wie es in Art. II heißt, am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
    Vom Ausschuß ist weiterhin beschlossen worden — auch dies steht in dem Umdruck Nr. 39 —, daß man bezüglich Berlins eine Bestimmung aufnehmen sollte. Einmütig hat der Ausschuß mit den Vertretern der Regierung und den Vertretern des Bundesrats beschlossen, an das Ende des Gesetzes als § 6 die Bestimmung zu setzen, daß dieses Gesetz auch auf Personen Anwendung findet, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Berlin-West haben, sofern das Land Berlin eine gleichartige gesetzliche Regelung trifft und die Verpflichtungen übernimmt, die nach diesem Gesetz den Ländern obliegen. Das bedeutet also, daß die Beamten, Angestellten usw. in Berlin-West genau so behandelt werden wie die entsprechenden Beamten, Angestellten usw. in den Ländern der Bundesrepublik.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, sind wir uns darüber klar gewesen — ich möchte das noch einmal betonen —, daß dieses Sofortmaßnahmengesetz voraussichtlich, wie wir hoffen, in ganz kurzer Zeit wieder außer Kraft treten kann. Wir hoffen, daß wir in dem ersten Vierteljahr des Jahres 1951 endgültig mit dem Gesetzentwurf zu Art. 131 fertig werden. Dann soll dieses Gesetz wieder außer Kraft treten. Wir glauben, daß das erreicht werden kann. In diesem endgültigen Gesetz ist bezüglich der Frage der Wiederanstellung, Wiedereinstellung und Wiederbeschäftigung der Beamten ein besonderer Abschnitt vorgesehen. Wir hoffen jedenfalls, daß auch schon durch dieses Gesetz über die Sofortmaßnahmen in gewisser Beziehung eine Befriedung des gesamten Personenkreises eintritt. Man darf nicht vergessen, daß diese Menschen ja schließlich nunmehr seit 6 Jahren auf eine Regelung warten; und wir glauben, daß auch dieses Sofortmaßnahmengesetz dazu beitragen wird, in diesen Kreisen eine gewisse Befriedigung zu erreichen.
    Ich möchte Sie deshalb namens des Ausschusses bitten, den Gesetzentwurf, den der Ausschuß Ihnen vorlegt, mit den von mir vorgetragenen Änderungen anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Meine Damen und Herren, ich glaube also, daß wir der Besprechung die Drucksache Nr. 1672 in der Form des Umdrucks Nr. 39 zugrunde legen können.
Ich eröffne die Aussprache. Ich schlage vor, in der Einzelberatung nach einzelnen Paragraphen vorzugehen.
Ich rufe zunächst auf den § 1 des Art. I. Wird dazu das Wort gewünscht? — Es hat sich zunächst der Abgeordnete Dr. Kleindinst gemeldet. Wollen Sie dazu sprechen, Herr Abgeordneter?

(Zuruf des Abg. Dr. Kleindinst.)

— Also dann Herr Abgeordneter Matzner zu § 1!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Matzner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abänderungsantrag der SPD, den Sie unter Umdruck Nr. 38 vor sich liegen haben, bedeutet folgende Änderung. Wir glauben, daß dieses Gesetz den Sinn haben soll, sofort, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Art. 131 des Grundgesetzes, die Personen unterzubringen, für die im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Unterbringungsmöglichkeit besteht. Wenn wir nun darüber hinaus diese Sicherung dadurch erreichen wollen, daß eine allgemein verpflichtende Ausschreibung aller Stellen gefordert wird, so sehen wir darin für den Personenkreis, dem wir nützen wollen, keinerlei Begünstigung. Ihnen das klarzulegen, ist der Sinn meiner Begründung.
    Einmal wissen wir, daß es sich — wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt — nur um sehr wenige Stellen handeln wird. Stellen Sie sich nun vor: wenn eine solche Stelle irgendwo im Bundesgebiet ausgeschrieben wird — und wir haben ja gehört, daß die Verbreitung dieser Ausschreibung, wie es vielleicht auch erwünscht ist, durch alle Zeitungen der Vertriebenen, durch die Verbände der Beamten, Verbaost usw., heute sehr weite Kreise zieht —, so könnte es und wird meistens vorkommen, daß eine Unzahl von Bewerbungen eintrifft. Wenn ein derartig großer Personenkreis sich hier zusammendrängt, so erschwert das nicht nur die Auswahl der betreffenden Personen, sondern es wird schon durch die Notwendigkeit von Fristen bei der Ausschreibung die Stellenbesetzung auf Monate hinaus verschieben können.
    Ich glaube, daß wir den betroffenen Personenkreis — und es handelt sich ja nach unserem Willen, dem Willen des Beamtenrechtsausschusses um eine ganz kurze Übergangszeit —, daß wir den Geschädigten, die wir hier berücksichtigen wollen, am besten dienen, wenn wir jenes Verfahren anwenden lassen, das bis jetzt bei solchen Fällen üblich war; das heißt also, wir sind nicht gegen die Ausschreibung, sondern wir sind nur dagegen, daß jetzt in diesem Sofortmaßnahmengesetz die allgemeine Ausschreibung durch eine Mußbestimmung verfügt wird.
    Wir wissen, daß bei einer ganzen Reihe von Stellen — und das ist in den Ländern und auch in den Gemeinden besonders der Fall, wo man nicht die Auswahl hat — jede Dienststelle selbst ein Interesse hat, eine Auswahl treffen zu können, damit sie unter dem Gesichtspunkt einer rationellen Verwaltung den bestgeeigneten Mann einstellt. Deswegen wollen wir in diesem Stadium diesen Dienstherren keine Beschränkung auferlegen, sondern wollen es bei dem bisherigen Zustand belassen, weil wir glauben, daß dadurch die Besetzung noch möglich wird, bevor das Gesetz zu Art. 131 in Kraft tritt. Wir sehen, wenn wir heute die Ausschreibung als verpflichtend beschließen, darin wirklich nichts mehr als eine Optik nach außen. Sie wird sich zum Schaden der Betroffenen auswirken. weil das ganze Verfahren verlängert wird, und es werden ungeheure Enttäuschungen eintreten.


    (Matzner)

    Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor: jeder — und der Ertrinkende greift nach jedem Strohhalm —, der nur für eine Stelle die Befähigung zu haben glaubt, wird nun einreichen; und da werden Gesuche zusammenkommen — ich will einmal bescheiden bleiben —, nehmen wir an 500, und 499 Bewerber werden immer wieder Enttäuschungen erleben. Das ist ein triftiger Grund. Wenn wir nun heute unbedingt auf der Ausschreibung bestehen, so können wir darin nur eine momentane Beruhigungspille sehen, die sich in den nächsten Monaten verhängnisvoll auswirken könnte, so daß die Verbitterung wächst.
    Aber es ist noch ein anderer Grund, weswegen wir auf die Verpflichtung der Ausschreibung in diesem Gesetz verzichten müssen. Das ist folgender: Wir haben im Auge, daß das Gesetz zu Art. 131, dessen Vorläufer das Sofortmaßnahmengesetz ist, immerhin ein Ausnahmegesetz darstellt, ein notwendiges Ausnahmegesetz, weil wir eben nach einer derartigen Katastrophe in Ausnahmezeiten leben. Wenn wir aber ein Ausnahmegesetz schaffen müssen, das die Personalhoheit der verschiedensten Dienststellen wesentlich einschränkt, dann sollten wir es wenigstens unter dem Gesichtspunkt tun, diesen Dienststellen nicht allzu große Angeln und nicht allzu große Hemmungen aufzuerlegen. Die gesetzliche Verpflichtung bleibt ja nach unserem Abänderungsantrag bestehen. Wir sagen „ist nach folgenden Richtlinien zu besetzen", das heißt: nur wenn die Stelle frei wird, muß sie nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach diesen Richtlinien sofort besetzt werden. Das genügt doch einstweilen für die Übergangszeit und für den Personenkreis vollauf. Wir haben dadurch die Gewähr, daß zwei solche Bewerber hereinkommen, bevor ein anderer hereinkommt.
    Aber wenn wir nun bis nach unten gehen und besonders die Selbstverwaltungskörper allzu sehr einschränken, so kann ich mir vorstellen, daß hinsichtlich dieses Gesetzes und hinsichtlich des Gesetzes zu Art. 131 gerade bei diesem Personenkreis eine psychologisch nicht günstige Stimmung entsteht. Meine Damen und Herren, wir werden nichts erreichen, wenn wir nicht auch von Gesetzes wegen diese Stimmung berücksichtigen. Wir wissen ganz genau — und ich spreche hier als Heimatvertriebener zu Ihnen —, daß noch eine unsichtbare Front durch das deutsche Volk geht. Wir wissen, daß viele von der einheimischen Bevölkerung das Verständnis haben; wir wissen aber, daß es auch solche Kreise gibt, denen noch nicht ganz aufgegangen ist, daß es eine Gesamthaftung des deutschen Volkes gibt. Wenn wir unnütze Verbitterung schaffen, stärken wir die Front derer, die nicht guten Willens sind. Das möchten wir bei diesem Gesetz vermeiden. Die Eingliederung der Flüchtlinge, die in diesem Gesetz einen Anfang nimmt, möchten wir unter einer günstigen seelischen Voraussetzung vornehmen.
    Zum Schluß möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, damit kein falscher Eindruck entsteht, noch sagen, was schon längst einmal in der Öffentlichkeit hätte gesagt werden müssen. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich nach dem Standpunkt der Heimatvertriebenen leider — aber wir haben dafür das Verständnis, daß es auch andere Kreise gibt, die berücksichtigt werden müssen — nicht nur um Heimatvertriebene. Dieser Pflichtanteil von 20%, auf den in unserem Antrag Bezug genommen wird, bezieht sich auf den gesamten Personenkreis des Art. 131. Das muß einmal ganz deutlich gesagt werden. Wenn wir nur diejenigen einbeziehen, für die eine Unterbringungspflicht besteht, so sinkt der Anteil der Heimatvertriebenen auf unter 50 %. Wenn wir auch noch die hereinnehmen, die nach dem Gesetz nur anzurechnen sind — das sind die Berufssoldaten der Wehrmacht —, dann sinkt der Anteil der Heimatvertriebenen auf 31 %. Das wollen wir bei der Beratung des Gesetzes heute mit. berücksichtigen Ich bitte Sie also, unserem § 1, der die Ausschreibung nicht zur Pflicht macht, aber voll das erreichen will, was wir mit diesem Gesetz wollten, Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)