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ID0110702000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950 3983 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3985C, 3986A, 4035C, 4056B, C Glückwünsche zum 75. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe 3985C Anfrage Nr. 137 der Fraktion der KPD betr. Fotomaterial aus den Ostgebieten (Nrn. 1582 und 1694 der Drucksachen) . . 3985D Bericht des Bundeskanzlers über die Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des § 23 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 1692 der Drucksachen) . 3985D Bericht des Bundesministers des Innern über die bundeseinheitliche Prädikatisierung von Filmen durch die Bundesregierung (Nr. 1702 der Drucksachen) . . . . 3985D Änderung der Tagesordnung . . . 3985D, 4053D Erklärung der Fraktion der SPD außerhalb der Tagesordnung betr. Mandat des Abg. Hedler und Teilnahme an Sitzungen des Bundestags 398A, 4055B Mellies (SPD) 3986A von Thadden (DRP) 3986B, 4055C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1678 der Drucksachen) 3986C Neuburger (CDU), Berichterstatter 3986C Seuffert (SPD) 3987A Dr. Bertram (Z) 3987D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3988A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1201, 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1672 der Drucksachen) 3985D, 3988D Kühn (FDP) : als Berichterstatter 3988D als Abgeordneter 3999D Matzner (SPD) . . 3991C, 3993D, 3994C, D, 3995A, 3996A, B, 3997D Dr. Kleindinst (CSU) 3992C, 3994B, 3998A, D Freiherr von Aretin (BP) 3993A, Loritz (WAV) 3993B Farke (DP) 3995C, 3996C von Thadden (DRP) 3996B, 3997A Dr. Wuermeling (CDU) . . 3997A, 3998B Gundelach (KPD) . . . . . . . . . 3999A Renner (KPD) . . . . . . . . . . . 4000A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 1243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 1696 der Drucksachen) 4000C Rüdiger (FDP), Berichterstatter . . 4000D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr 1625 der Drucksachen) 4004A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 4004A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 1636 der Drucksachen) . . 4004B Dr. Schneider (FDP), Antragsteller 4004B Sabel (CDU) 4004D Böhm (SPD) 4005B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nrn. 1273, 1459, 1598, 1691 der Drucksachen) 4006B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 4006B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr. 1508 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1693 der Drucksachen) 4008B Herbig (SPD), Berichterstatter . . 4008B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Nr. 387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nrn. 1474 [neu]), 1474 der Drucksachen) 4010B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 4010B Storch, Bundesminister für Arbeit . 401333 Ruhnke (SPD) 4014A Dr. Oellers (FDP) 4014B Wackerzapp (CDU) 4015C Günther (CDU) 4016B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . . 4016D Dr. Bertram (Z) 4017B Renner (KPD) 4017D Dr. Seelos (BP) 4018B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1566, 433 der Drucksachen) . . . 4019A Richter (Frankfurt) (SPD) Berichterstatter 4019A Frau Kalinke (DP) 4019D Renner (KPD) 4020A Degener (CDU) 4020C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 4020D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4020D, 4029A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4023A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . 402333 Loritz (WAV) 4025C Dr. Wellhausen (FDP) 4026C Rademacher (FDP) 4026D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4027C Dr. Bertram (Z) 4028B Volkholz (BP) 4028D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4030B Etzel (Duisburg) (CDU), Antragsteller 4030C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1649 der Drucksachen) . . . 4030D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 4031A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1650 der Drucksachen) 4031D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4031D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1651 der Drucksachen, Umdruck Nr. 27) 4032B Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4032B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nr. 1342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1640 der Drucksachen) 4032C Rademacher (FDP), Berichterstatter 4032C Harig (KPD) 4033D Ewers (DP) 4034A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums, der BP und der WAV betr. Preissteigerung (Nr. 1384 der Drucksachen) 4035C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . . 4035D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4037A Dr. Preusker {FDP), Berichterstatter 4038C, 4043B, 4045A, 4046A, 4047B, 4048B Kurlbaum (SPD) 4039C, 4042B, 4043A, B 4044B, 4046A, B, C, 4048A Etzel (Duisburg) (CDU) 4040A, 4041D, 4043D Rademacher (FDP) 4041B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4044A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . . 4044C Rische (KPD) 4048C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1679 der Drucksachen) 4049C Zur Geschäftsordnung: Dr. Preusker (FDP) 4049C, 4050A Kurlbaum (SPD) 4049D, 4050A Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Nr. 936 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 1487 der Drucksachen) 4049D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrsfragen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti u. Gen. betr. Auslandwerbung für den Fremdenverkehr in Deutschland (Nrn. 1633, 490 der Drucksachen) 4050B Cramer (SPD), Berichterstatter . . 4050B Jacobs (SPD) 4051C Ewers (DP) 4052C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schuler u. Gen. betr. Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben und über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Oesterle, Kemmer, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Förderung der einheimischen Steinindustrie (Nrn. 1628, 894, 160 der Drucksachen) 4053A Stegner (FDP), Berichterstatter . . 4053A Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nm. 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057, 1658 der Drucksachen) 4054A, 4056C Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4054A Nächste Sitzung 4056D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walther Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Diese lange Dauer der Beratungen hat aber zu einem mißlichen Zustand geführt insofern, als wir hier immer mehr feststellen mußten, daß die Behörden der Länder und Gemeinden in zunehmendem Maße Entscheidungen auf personalpolitischem Gebiet trafen, die geeignet erscheinen konnten, die geplanten Unterbringungsmaßnahmen — und das war ja ein erheblicher Komplex dieses Gesetzentwurfs — unwirksam zu machen. Es wurden freiwerdende Planstellen besetzt, zum Teil auch mit Nichtfachleuten, und damit wurden gerade Freiplätze weggenommen, die in erster Linie den verdrängten Beamten und den Vertriebenen zur Verfügung stehen sollten. Zahlreiche Beamte aus diesem Personenkreis waren zwar wieder eingestellt, aber sie befanden sich nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern sie waren vielfach auch in einem Angestelltenverhältnis tätig und besetzten damit Planstellen. Dann ist vielfach von den Behörden gesagt worden, man könne diese Planstellen besetzen, die Beamten aber nicht sofort wieder zu Beamten machen, sondern man müsse erst das Gesetz zu Art. 131 abwarten. Es kam sogar vor, daß jetzt, nachdem der Gesetzentwurf eingebracht war, eine Reihe von solchen Beamten, die in Angestelltenstellen tätig waren, vorsorglich gekündigt wurden. Die Unterbringung war jedenfalls gefährdet, obwohl wir der Meinung waren — das ist auch seinerzeit bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP deutlich zum Ausdruck gekommen —, daß gerade die Unterbringung auch die entscheidende und wirksame Hilfe für die verdrängten und vertriebenen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sein sollte.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit ausdrücklich betonen, daß diese Unterbringungsmaßnahmen in keiner Weise etwa eine Rolle spielen sollten gegenüber der Versorgung, den Bestimmungen über Pensionen und derartige Dinge; denn es ist klar, daß gerade auch dieser Personenkreis unter der Not der Zeit außerordentlich leidet und daß beide Probleme — sowohl das Unterbringungsproblem als auch das Versorgungsproblem — nebeneinander behandelt werden müssen.
    Aber, meine Damen und Herren, es ist doch klar, daß sich, je mehr es uns gelingt, Menschen aus dem Personenkreis des Art. 131 des Grundgesetzes unterzubringen, auf der anderen Seite um so mehr die Versorgungslast nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder und der Gemeinden verringert. Dem Beamtenrechtsausschuß wurde deshalb bei der Beratung aller dieser Dinge die Anregung gegeben, man sollte doch mit Rücksicht auf die Gründe, die ich eben vorgetragen habe, den Versuch machen, einen Teil dieses Gesamtkomplexes vorab in einem Sondergesetz, das Sofortmaßnahmen durchsetzen sollte, zu verabschieden. Diese Regelung erschien aus den Gründen, die ich vorgetragen habe, besonders dringend erforderlich. Deshalb ist in einer Art Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Beamtenrechtsausschuß, den Vertretern des Bundesrats und denen der Regierung der Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vorgelegt worden, der Ihnen unter Drucksache Nr. 1672 vorliegt.
    Ich darf Ihnen die Hauptgesichtspunkte vortragen, die bei diesem Gesetzentwurf berücksichtigt worden sind. Vorab möchte ich betonen, daß dieses Gesetz, wie es im Art. 1 heißt, nur auf begrenzte Dauer, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen wirksam werden soll. Wir sind uns klar darüber, daß das nur eine verhältnismäßig kurze Zeit sein kann, aber wir glauben, daß in dieser Beziehung endlich einmal etwas geschehen muß und daß auch in dieser Zeit bis zum Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes gewisse Erfahrungen gesammelt werden müssen, damit man sieht, wie sich denn nun die Besetzung der für diesen von mir genannten Personenkreis in Frage kommenden Stellen gestaltet.
    In § 1 dieses Gesetzentwurfs ist zunächst festgelegt, daß alle freien, freiwerdenden und neugeschaffenen Beamten- und Richter-Planstellen und Stellen für Angestellte der Vergütungsgruppen TOA VI bis S — das ist die Sondergruppe — bei Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden — das sind die Gebietskörperschaften — sowie auch bei den in der Bundesrepublik vorhandenen Nichtgebietskörperschaften nur nach Ausschreibung besetzt werden dürfen. Das bedeutet also, daß zunächst einmal für den Personenkreis der sogenannten 131er eine besondere Bestimmung getroffen wird, wonach diese Stellen ihnen zur Verfügung stehen sollen. Es ist aber damit keine besondere Einengung der Entscheidung, wen man nun nehmen will, getroffen, denn es wird ja nach den Erfahrungen, die wir bisher gehabt haben, so vor sich gehen, daß bei der Ausschreibung einer solchen freien Stelle, die hier in Frage kommt, sich sehr viele melden werden. Es sind meist genügend qualifizierte Beamte und Angestellte vorhanden, und dann hat die betreffende Behörde immer noch die Möglichkeit, aus diesem großen Personenkreis einen, der die Stelle einnehmen soll, auszuwählen. Zur Besetzung ist dann aber für den Bereich der Bundesverwaltung die Zustimmung des Bundesministers des Innern und für den Bereich der übrigen Dienststellen die der zuständigen obersten Landesbehörde nötig.
    Hier, meine Damen und Herren, muß ich gleich noch eine Abänderung vortragen. Wir sind der Meinung, daß es nicht zweckmäßig ist, die oberste, die alleroberste Behörde zu veranlassen, bei jeder einzelnen Stelle die Zustimmung zur Besetzung zu geben. Deshalb hat der Ausschuß, wie es auch in dem Umdruck, der Ihnen vorliegt, festgelegt ist, eine Abänderung beschlossen, wonach es zur Besetzung der Zustimmung bedarf 1. für den Bereich


    (Kühn)

    der Bundesverwaltung der obersten Dienstbehörde und 2. für den Bereich der übrigen Dienstherren der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Erteilung der Zustimmung kann der höheren Verwaltungsbehörde übertragen werden.
    Das bedeutet also, daß hiermit die Möglichkeit gegeben ist, etwa den Regierungen, den Oberpostdirektionen, den Bundesbahndirektionen und den Oberfinanzdirektionen dieses Zustimmungsrecht zu übertragen. Das scheint uns auch deshalb richtig, weil sich sonst ein zu großer Verwaltungsaufwand ergeben könnte.
    Im § 2 sind dann nähere Bestimmungen über die Zustimmung zur Besetzung dieser Stellen getroffen worden. Wenn Sie sich die Ziffer 1 in diesem Paragraphen ansehen, so werden Sie vielleicht sagen, daß die Personen, die dort genannt sind — es handelt sich um die sogenannten Opfer des Nazismus, also um diejenigen Personen, die durch nationalsozialistische Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahmen aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen vor dem 8. Mai 1945 aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind —, eigentlich gar nicht in den Bereich dieses Gesetzes gehören, wenn sie nicht ausdrücklich Verdrängte, Vertriebene, also sogenannte 131er sind. Aber der Ausschuß war der Ansicht, daß gerade für diesen an sich nicht sehr großen Kreis doch auch diese besonderen Unterbringungsbestimmungen getroffen werden sollten. Deshalb hat man sie hier in § 2 des Entwurfs unter Ziffer 1 festgesetzt.
    Die weiteren Bestimmungen dieses Paragraphen über den Personenkreis halten sich etwa in der Linie, wie sie der Ausschuß bisher auch schon im Gesetz zu Art. 131 festgelegt hat. Es handelt sich hierbei um Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes mit einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren. Wir waren im Ausschuß der Meinung, daß man gerade diejenigen zunächst einmal vordringlich unterbringen sollte, die schon etwas älter sind, die Familie haben und die sich seit sechs Jahren doch in einer außerordentlichen Notlage befinden. Es kommen weiter diejenigen Personen, Beamten usw. in Frage, die bei einer Dienststelle des Reichs, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes außerhalb des Geltungsgebiets des Grundgesetzes in Dienst standen, Bestimmungen, wie sie auch im zukünftigen Gesetz zu Art. 131 enthalten sein werden. Unter c) werden schließlich noch die Personen genannt, die bei einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle der autonomen Verwaltung des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren als deutsche Staatsangehörige standen und unter den gleichen Voraussetzungen, wie vorhin gesagt, entlassen worden sind.
    Unter Ziffer 3 ist ein Personenkreis aufgeführt, der auch unter Art. 131 fällt, nämlich die Gruppe der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht mit einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren.
    Im Abs. 2 sind schließlich noch die Bestimmungen über die Nichtgebietskörperschaften enthalten.
    Nun war noch die Methode zu regeln, nach der besetzt werden soll. In § 3 heißt es:
    Die Zustimmung zur Besetzung kann ferner
    erteilt werden bei jeder dritten zu besetzenden Stelle für Beamte und Angestellte ...
    Dieser Absatz des § 3 behandelt praktisch die
    sogenannten entnazifizierten Einheimischen. Es
    scheint richtiger zu sein, daß man diese Menschen,
    wo es nur irgend möglich ist, wiederbeschäftigt,
    als daß man ihnen eventuell in irgendeiner Form I eine Art Wartegeld oder Versorgung bezahlt und die Betreffenden- dann dafür nichts tun. Die Zustimmung zur Besetzung ist auch für andere Personen zu erteilen, wenn mindestens 20 vom Hundert der Gesamtzahl der Stellen des Dienstherren mit Personen aus diesem Personenkreis besetzt sind. Diese 20 % sind eine Zahl, die bei den Beratungen zu dem endgültigen Gesetzentwurf zu Art. 131 eine Rolle spielt. Wir glaubten, auch in dem vorläufigen, dem Sofortmaßnahmengesetz, diese Zahl festlegen zu sollen.
    Eine besondere Erleichterung liegt darin, daß bei denjenigen Stellen, wie es weiter im § 3 Abs. 2 Ziffer 2 heißt, die im Wege der Beförderung besetzt werden, die Zustimmung zu erteilen ist, sofern die Nichtberücksichtigung eines bereits im Dienst des Dienstherren stehenden Beamten eine unvertretbare Härte bedeuten würde, und ebenso, wie wir es auch im Gesetzentwurf zu Art. 131 vorgesehen haben, bei solchen Stellen, bei denen es sich etwa um Staatssekretäre oder Abteilungsleiter bei den Bundes- oder Landesministerien, um leitende Beamte des auswärtigen Dienstes, Leiter der den Bundes- oder Landesministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden, oder Beamte auf Lebenszeit in leitender Stellung handelt. Es ist selbstverständlich, daß man diese Stellen nicht unter einem gewissen Druck besetzen soll.
    Zu dem folgenden Absatz muß ich eine Änderung vortragen. Da heißt es bisher: „Richter der oberen Bundesgerichte"; statt dessen muß es, wie es auch in dem Umdruck Nr. 39 festgelegt ist, heißen: „Richter des Bundesverfassungsgerichts und der oberen Bundesgerichte sowie Richter der Gerichte der Länder, über deren Anstellung ein Richterwahlausschuß entscheidet." Das dürfte wegen der besonderen Stellung dieser Beamten notwendig sein.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich einen Augenblick unterbrechen, Herr Abgeordneter. Darf ich zur Klarstellung für das Haus fragen, ob es im § 3 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b letzter Absatz, wo Sie eben den Abänderungsantrag des Beamtenrechtsausschusses vorgetragen haben, dann weiter heißen soll: „Vertreter von Nichtgebietskörperschaften" oder ob der Schluß des Absatzes wegfallen soll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ja, statt der Worte „Richter der oberen Bundesgerichte" heißt es jetzt: „Richter des Bundesverfassungsgerichts und der oberen Bundesgerichte sowie Richter der Gerichte der Länder, über deren Anstellung ein Richterwahlausschuß entscheidet", und dann geht es weiter wie bisher.
    Im § 3 Abs. 1 wird hinter den Worten „bei jeder dritten zu besetzenden Stelle (§ 1)" eingefügt: „für Nachwuchskräfte des Dienstherrn oder ...", genau wie es auch im Umdruck Nr. 39 steht. Der Ausschuß war sich darüber klar, daß man den Klagen Rechnung tragen mußte, die von den Behörden aus hinsichtlich der Nachwuchskräfte kommen könnten, und daß man gerade bei den Behörden, den Gemeinden und Gemeindeverbänden in erster Linie den Nachwuchs hier mit in das Gesetz hereinnehmen sollte. Das ist durch diese Abänderung, wie sie im Umdruck Nr. 39 steht, geschehen.
    Die hier im Gesetz stehenden Vorschriften mußten — wie ich offen sagen kann, im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Gemeinden und Gemeindeverbände - natürlich irgendwie gesichert werden, und deshalb hat man in § 5 die Vorschrift aufgenommen, daß bei Zuwiderhandlungen gegen


    (Kühn)

    die Vorschriften der §§ 1 bis 3 eine Ausgleichsabgabe in Höhe des Betrages zu zahlen ist, der für die freigewordene Planstelle bisher aufgewandt wurde oder bei neugeschaffenen Stellen als durchschnittlicher Besoldungsaufwand vorgesehen ist. Diese Zuwiderhandlungen mußten selbstverständlich unter irgendeine, ich will einmal sagen geldliche Buße gestellt werden, weil wir — das muß ich offen bekennen — nicht den Eindruck haben, daß man nun besonders darauf erpicht ist, diese freien Stellen gerade für den großen Personenkreis. der sogenannten 131er zur Verfügung zu stellen.
    Dieses Gesetz soll, wie es in Art. II heißt, am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
    Vom Ausschuß ist weiterhin beschlossen worden — auch dies steht in dem Umdruck Nr. 39 —, daß man bezüglich Berlins eine Bestimmung aufnehmen sollte. Einmütig hat der Ausschuß mit den Vertretern der Regierung und den Vertretern des Bundesrats beschlossen, an das Ende des Gesetzes als § 6 die Bestimmung zu setzen, daß dieses Gesetz auch auf Personen Anwendung findet, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Berlin-West haben, sofern das Land Berlin eine gleichartige gesetzliche Regelung trifft und die Verpflichtungen übernimmt, die nach diesem Gesetz den Ländern obliegen. Das bedeutet also, daß die Beamten, Angestellten usw. in Berlin-West genau so behandelt werden wie die entsprechenden Beamten, Angestellten usw. in den Ländern der Bundesrepublik.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, sind wir uns darüber klar gewesen — ich möchte das noch einmal betonen —, daß dieses Sofortmaßnahmengesetz voraussichtlich, wie wir hoffen, in ganz kurzer Zeit wieder außer Kraft treten kann. Wir hoffen, daß wir in dem ersten Vierteljahr des Jahres 1951 endgültig mit dem Gesetzentwurf zu Art. 131 fertig werden. Dann soll dieses Gesetz wieder außer Kraft treten. Wir glauben, daß das erreicht werden kann. In diesem endgültigen Gesetz ist bezüglich der Frage der Wiederanstellung, Wiedereinstellung und Wiederbeschäftigung der Beamten ein besonderer Abschnitt vorgesehen. Wir hoffen jedenfalls, daß auch schon durch dieses Gesetz über die Sofortmaßnahmen in gewisser Beziehung eine Befriedung des gesamten Personenkreises eintritt. Man darf nicht vergessen, daß diese Menschen ja schließlich nunmehr seit 6 Jahren auf eine Regelung warten; und wir glauben, daß auch dieses Sofortmaßnahmengesetz dazu beitragen wird, in diesen Kreisen eine gewisse Befriedigung zu erreichen.
    Ich möchte Sie deshalb namens des Ausschusses bitten, den Gesetzentwurf, den der Ausschuß Ihnen vorlegt, mit den von mir vorgetragenen Änderungen anzunehmen.