Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist im Leben oft merkwürdig eingerichtet. Mein alter Freund Baumgartner hat heute einen schwarzen Tag,
und das ist das letzte Stück des schwarzen Tages.
Als alter Freund muß ich ihm sagen: wenn ich eine Sache ins Rollen bringe, habe ich die Aufgabe, mitzuarbeiten,
und zwar bis zum letzten Augenblick, von Anfang an, oder, wie . man in Bayern sagt — ich glaube, da Bayern sehr gut zu vertreten —: wenn einer Dreck ins Haus wirft, ist er auch verpflichtet, den Dreck selber mit wegzuräumen. Der Herr Baumgartner hat sich um die Aufräumungsarbeiten verflucht wenig gekümmert,
und es oblag den Mitgliedern des Ausschusses, das zu tun.
Ich glaube, es ist hier selten ein so mustergültiger Bericht vorgelegt worden wie dieser, der unter Aufzählung der einzelnen Fälle genau nachweist, wie alles erledigt worden ist. Aber es entfällt auch ein Stück der Verantwortung auf den Abgeordneten, nicht gleich eine große parlamentarische Maschine in Gang zu setzen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu veranlassen, wenn hier Beschwerden an Mitglieder des Hauses in einzelnen Fällen vorgebracht worden sind. Gewiß ist es das gute Recht des Abgeordneten; aber die einzelnen Beschwerden können noch lange nicht Veranlassung geben, in aller Form einen Untersuchungsausschuß ins Leben zu rufen, der ungeheure Kosten verursacht. Und, Herr Abgeordneter Baumgartner, eines sage ich Ihnen noch: wenn man einen Untersuchungsausschuß einrichtet, um in seinem eigenen Hause nachzusehen, dann muß man daran denken, daß, wenn ich mit dem Finger auf einen anderen zeige und die Hand herumdrehe, drei Finger auf mich selber zurückweisen.
Das stammt nicht von mir — so überheblich bin ich
gar nicht —, sondern das stammt von einer internationalen Vereinigung, deren Hauptmerkmal und
bestandteil unter anderem die Ehrlichkeit ist.
Man soll immer sehr vorsichtig mit Vorwürfen
gegen andere sein, solange man nicht gewißt ist,
daß sonst alles in Ordnung ist. — Das hat mit
Mehrheit gar nichts zu tun. Wir müssen als Abgeordnete insofern gewissenhaft verfahren, als wir
bei allen Beschwerden, die herangetragen werden,
immer genau überlegen müssen, welche besonderen
Interessen da vorliegen, ob etwa das Interesse des
einen gegen einen anderen steht. ' Das zu untersuchen und den Tatbestand festzustellen, ist die Pflicht des Abgeordneten.
Ich glaube, der Ausschuß hat in seinen abschließenden Feststellungen das genau geschildert, worauf es ankommt. Der Abgeordnete soll nicht gleich eine Maschine in Bewegung setzen, wenn er nicht weiß, ob sich die Sache auch rentiert; er soll sich von vornherein sagen: es muß auch die Kosten dafür lohnen.
Zum Schluß sage ich Ihnen noch — ich will mich mit Einzelheiten nicht aufhalten —: ich habe deswegen das Wort ergriffen, damit das Hohe Haus sieht, daß zwischen Bayern und Bayern ein Unterschied besteht, und Wir von der CDU/CSU nehmen für uns in Anspruch, daß wir dendeutschen und bayerischen Standpunkt zu vertreten in der Lage sind.