Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Die Arbeitsgemeinschaft der Landes-stellen der kassenärztlichen Vereinigung hat am 20. Januar 1950 an den Herrn Bundesminister der Finanzen einen Antrag gerichtet, den die KPD inhaltlich aufgenommen und zu ihrem eigenen Antrag verarbeitet hat. In dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft heißt es fast wörtlich mit dem Antrag der KP, daß die Einkünfte der Ärzte, Zahnärzte und Dentisten ails der RVO-Kassenpraxis als außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 des Einkommensteuergesetzes behandelt, also nur mit dem durchschnittlichen Steuersatz erfaßt werden, der auch auf die übrigen Einkünfte entfällt.
Mit diesem Antrag hat sich der Ausschuß für Finanzen und Steuern des Bundestags beschäftigt. Der Antrag hätte bereits in den Beratungen zur Einkommensteuernovelle miterledigt werden müssen. Das ist durch ein Versehen unterblieben. In den Beratungen ist festgestellt worden, daß dieser Antrag steuersystematisch keine Aussicht auf Verwirklichung hat. § 34 des Einkommensteuergesetzes befaßt sich mit den Steuersätzen der außerordentlichen Einkünfte. Bei außerordentlichen Einkünften kommen aber nur bestimmte Einkunftsarten wie Veräußerungsgewinne, Entschädigungen und Zinsen in Betracht. Die Einkünfte, die in dem Antrag der Kassenärzte gemeint sind, sind solche außerordentlichen Einkünfte nicht. Unter diesen Umständen ist der Antrag schon steuersystematisch nicht zu verwirklichen.
Es kommt hinzu, daß die gleiche Angelegenheit auch den Ausschuß für Sozialpolitik beschäftigt hat. Die Ärzte haben ausgeführt, daß es ihnen zugemutet würde, durch vermehrte Arbeitsleistung bei verringertem Entgelt die gesetzliche Krankenversicherung aufrechtzuerhalten, die finanziell zusammenbrechen müßte, wenn die Ärzte entsprechend ihren Leistungen angemessen honoriert würden. Das Problem liegt also, selbst wenn man der eigenen Begründung der Ärzte folgt, nicht auf dem steuerlichen Gebiet, sondern bei der Frage der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung. Das heißt also, daß es sich in erster Linie um ein sozialpolitisches Problem handelt.
Demgemäß hat der Ausschuß die Erklärung des Arbeitsministeriums zur Kenntnis genommen:
Nach der für absehbare Zeit zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung des Rechts der Kassenärzte usw. werden auch wieder Schieds- und Schlichtungsstellen gebildet. Der. Arbeitsminister gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Neuregelung des Kassenrechts den berechtigten Forderungen der Ärzteschaft Rechnung trägt.
Das weitere Argument, das in der Debatte des Ausschusses noch vorgetragen wurde, war die Tatsache, daß eine einseitige Steuerbegünstigung nur der Ärzte eine zu hohe Begünstigung gerade der Ärzte ermöglichen würde. Es war deshalb der Antrag gestellt worden, in Zukunft irgendwelche Vergünstigungen für Einkommen bis 6000 DM DM jährlich zu gewähren. Der Vertreter der antragstellenden Fraktion, Abgeordneter Kohl; hat sich aber damit einverstanden erklärt, daß der Antrag nach der Beratung im Ausschuß für Sozialpolitik als erledigt erklärt wird. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß für Finanz- und Steuerwesen den Beschluß schon vor der Beratung der Einkommensteuernovelle gefaßt, dem Bundestag vorzuschlagen:
Der Antrag der KPD Nr. 455 der Drucksachen wird in Anbetracht der Erklärung des Bundesarbeitsministeriums über die in absehbarer Zeit zu erwartende Regelung des Rechts der Kassenärzte für erledigt erklärt.
Die Erklärung des Bundesarbeitsministeriums habe ich Ihnen eben vorgetragen. Ich bitte daher, den Ausschußantrag anzunehmen.