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ID0110607800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950 3913 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3914D, 3925C, 3937D, 3981D Unfall des Abg. Schmidt (Bayern) 3914D Beitritt der Abg. Dr. Dorls und Dr. Richter (Niedersachsen) als Gäste zur Fraktion der WAV 3915A Ordnungsruf des Präsidenten gegen den Abg. Mellies wegen eines Zurufs in der 105. Sitzung 3915A Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3915B Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 3915B Änderung der Tagesordnung 3915B Interpellation der Abg. Dr. Edert, Frau Krahnstöver, Dr. Oellers, Wittenburg u. Gen. betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus Schleswig-Holstein (Nr. 1512 der Drucksachen) in Verbindung mit der der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen) 3915C .Zur Sache: Dr. Edert (CDU-Hosp.), Interpellant 3915C Ekstrand (SPD), Antragsteller . . 3918A Dr. Bartram, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein 3919C Albertz, niedersächsischer Minister für Vertriebene 3920B Dr. Seelos (BP) 3921C Tichi (BHE) 3922C Farke (DP) 3923D Kuntscher (CDU) 3924B Renner (KPD) 3925D Clausen (SSW) 3927A Frommhold (DRP) 3928B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3928D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 3929A Dr. Trischler (FDP) 3931A Reitzner (SPD) 3931B Brookmann (CDU) 3932C Wittmann (WAV) 3933C Persönliche Bemerkungen: Dr. Baumgartner (BP) 3935A Clausen (SSW) 3935C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen) 3935D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3935D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 3936B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 1611 der Drucksachen) 3937D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen) 3938B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen) 3939C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3939C Lausen (SPD) 3944C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3945C Neuburger (CDU) 3946D Eickhoff (DP) 3947C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 3947D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3947D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3948A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts (Nr. 1674 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1698 der Drucksachen) . . . 3948B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3948B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen (Nrn. 1214, 1420 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1616 der Drucksachen) 3948D Junglas (CDU), Berichterstatter . 3948D Dr. Bertram (Z) 3949D, 3951B Rademacher (FDP) 3950B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3950D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vorschußzahlungen auf das Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1699, 1646 der Drucksachen) 3952B Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3952B, 3957C Frau Arnold (Z) 3953A Renner (KPD) 3953C Storch, Bundesminister für Arbeit 3955B Bazille (SPD) 3956B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Steuersatz für Ärzte, Zahnärzte und Dentisten (Nrn. 1496, 455 der Drucksachen) 3958A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 3958A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3958D Schoettle (SPD), Berichterstatter . 3958D Cramer (SPD) 3959B von Thadden (DRP) . . . . 3960D, 3963A Gundelach (KPD) 3961B Bahlburg (DP) 3961D Kuntscher (CDU) 3962B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Beschäftigung und Fachausbildung der .schulentlassenen Jugend (Nrn. 1641, 900 der Drucksachen) . 3963B Blachstein (SPD), Berichterstatter 3963C Berlin (SPD) 3963D D. Mende (FDP) 3964C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Dotationen aus der Nazizeit (Nr. 1592 der Drucksachen) 3965A Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 3965B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 1609 der Drucksachen) . . 3966B Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . 3966B, 3971D Storch, Bundesminister für Arbeit . 3968C Degener (CDU) 3970A Richter (Frankfurt) 3970C Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 40 über den Antrag der Fraktion der BP betr. Überprüfung der bisherigen Einfuhren in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und in das Gebiet der Bundesrepublik (Nrn. 381 u. 1596 der Drucksachen) 3915B, 3973B Kriedemann (SPD), Berichterstatter . 3973B, 3977B Dr. Baumgartner (BP) 3974D Dr. Horlacher (CSU) 3979C Strauß (CSU) 3980A Lange (SPD) 3980C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1677 der Drucksachen) 3981C Nächste Sitzung 3981D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johann Junglas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksachen Nrn. 1214, 1420 und 1616 befassen sich mit dem Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbelfern- und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungssteuersätzen. Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt in seinem § 1 die Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbel-und im Werkfernverkehr, welche durch die Steuer-


    (Junglas)

    vereinfachungsverordnung vom 14. September 1944 weggefallen war. Der Finanz- und Steuerausschuß war der Auffassung, daß die Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben, den genannten Gesetzentwurf einzubringen, in vollem Umfang anerkannt werden müssen. Die auf Grund der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September 1944 hervorgerufenen Ungleichmäßigkeiten der Beförderungsteuer im Fernverkehr sind unerwünscht und auf die Dauer gegenüber den übrigen Fernverkehrsunternehmungen auch ungerecht. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seit dem 21. Juni 1949 die Steuer wieder erhoben hat, ist es zweckmäßig, diese Maßnahme auf das ganze Bundesgebiet auszudehnen.
    Die im Entwurf vorgesehenen §§ 2 und 3, die die Verhältnisse des Verkehrs behandeln, sollen nach Meinung des Finanz- und Steuerausschusses nicht im Gesetz verbleiben. Aus diesem Grunde wurde der § 2 geändert und der § 3 gestrichen. Die rein verkehrsrechtlichen Vorschriften sollen gesondert behandelt werden und. nicht in dieses reine Steuergesetz aufgenommen werden.
    Bezüglich des § 2 hat der Ausschuß für Verkehrswesen, dem das Gesetz zur Begutachtung übergeben worden war, gebeten, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Der Satz 2 des § 2 lautet: „Das gleiche gilt für die Begriffe der sonstigen Verkehre und der Verkehrsmittel." Die Worte „Begriffe der sonstigen Verkehre" sollen geändert werden in „Begriffe des sonstigen Verkehrs". Der Verkehrsausschuß hat im übrigen der Vorlage Nr. 1420 zugestimmt. Ich bin gebeten worden, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Vorschlag des Verkehrsausschusses anzunehmen.
    Der § 4 des Gesetzes erhöht die Beförderungssteuer für Beförderungen im Ortslinienverkehr. Diese Beförderungsteuer entsprach früher der Höhe der Umsatzsteuer; sie ist aber bei der allgemeinen Erhöhung der Umsatzsteuer von 2 auf 3 % nicht miterhöht worden. § 4 sieht vor, daß diese Beförderungsteuer, die eine Umsatzsteuer ist, nach diesein Gesetz von 2 auf 3 % erhöht werden soll.
    Zu diesem Paragraphen hat der Finanz- und Steuerausschuß seine Zustimmung gegeben, desgleichen zu dem § 5, der unverändert übernommen worden ist. Zum § 5 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, in der Zeile 7 vor dem Worte „Rechtsverordnungen" einzufügen: „mit Zustimmung des Deutschen Bundesrats". Nach diesem Vorschlag sollen die von der Bundesregierung zu erlassenden Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Deutschen Bundesrats erlassen werden. Der Finanz-und Steuerausschuß war jedoch der Meinung, daß im vorliegenden Fall eine Zuständigkeit des Bundesrats nicht gegeben ist, auch kein erhebliches Interesse der Länder vorliegt, und schlägt vor, den § 5 in der Vorlage der Regierung, wie er auch in der Drucksache Nr. 1420 wiedergegeben ist, anzunehmen.
    In § 6 ist die Inkraftsetzung des Gesetzes festgelegt. Hier ist gegenüber dem Regierungsvorschlag insofern eine Änderung eingetreten, als die außer Kraft zu setzenden Bestimmungen sowohl hinsichtlich der Steuervereinfachungsverordnung als auch des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz bereits in § 1 übernommen sind.
    Meine Damen und Herren, dieser Vorschlag hat dem Plenum dieses Hauses bereits in seiner 93. Sitzung vorgelegen. Damals wurde die Vorlage an den Ausschuß für Steuern und Finanzen zurückverwiesen. Es sollte geprüft werden, ob der Werkfernverkehr nicht ganz aus dem Gesetz herausgenommen werden solle. Daß im Werkfernverkehr durch die Wiedereinführung der Beförderungsteuer finanzielle und büromäßige Belastungen entstehen, ist nicht zu bestreiten. Aus diesem Grund ist aber auch schon im § 5 der Vorlage gesagt, daß die Bundesregierung Durchführungsverordnungen zu erlassen habe, nach denen die Berechnung der Steuer im Werkfernverkehr in Form eines Durchschnittsbeförderungsentgelts zu erfolgen habe. Im Werkfernverkehr soll also nicht der Einzelfall, sondern ein Durchschnittsbeförderungsentgelt berechnet werden. Es war der Wunsch des Ausschusses, daß einige seiner Mitglieder bei der Aufstellung dieser Richtlinien mitwirken sollen, damit der bürokratische Arbeitsanfall so gering wie möglich bleibt und die Steuer so festgesetzt wird, daß alle Erfordernisse des Werkfernverkehrs, dessen Bedeutung und Umfang sehr erheblich ist, berücksichtigt werden; denn von 42 000 laufenden Lastwagen sind 26 000 im Werkfernverkehr beschäftigt. Dieser Werkfernverkehr soll durch die Festsetzung der Steuer nicht behindert werden. Das Finanzministerium hat zugesagt, daß die vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Mitglieder bei der Abfassung der Rechtsverordnungen zugezogen werden sollen.
    Der Ausschuß für Finanzen und Steuern hat deshalb in einer zweiten Sitzung erneut vorgeschlagen, das Gesetz gemäß seinem Beschluß, wie er in Drucksache Nr. 1420 festgelegt ist, anzunehmen, ebenso auch die Empfehlung des Verkehrsausschusses, die lediglich eine redaktionelle Änderung vorsieht.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vorgeschlagen. Da nicht widersprochen ist, stelle ich die Zustimmung des Hauses fest.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Im Ausschuß ist über diese Frage anläßlich der Rückverweisung eine heftige Debatte entbrannt, und die Abstimmung war keineswegs einstimmig, wenn auch eine Mehrheit sich für den von dem Berichterstatter vorgetragenen Gesetzestext gefunden hat.
    Ich möchte auf einige wenige Gesichtspunkte hinweisen, die meiner Ansicht nach doch das Plenum veranlassen sollte, dem Ausschußbericht nicht beizutreten. Da ist zunächst die Tatsache, daß die Einbeziehung des Werkfernverkehrs in die Beförderungssteuer in systemwidriger Weise im Jahre 1936 aus lediglich verkehrspolitischen Gründen vorgenommen worden ist. Im alten Beförderungssteuergesetz von 1926 war der Werkfernverkehr nicht aufgenommen. Es ist also nicht ganz richtig, wenn der Herr Berichterstatter sagt, vorübergehend sei der Werkfernverkehr herausgenommen worden. Richtig ist, daß die Beförderungsleistung ursprünglich, wenn sie im Werkfernverkehr erbracht wurde, nicht zur Steuer herangezogen wurde. Denn die Beförderungssteuer betrifft die gewerbliche Hauptleistung eines Unternehmers, der eine Beförderungsleistung vollbringt. Beim Werkfernverkehr ist es aber doch so, daß der Unternehmer nur innerbetriebliche Aufgaben mit seinen Transportmitteln erledigt, so daß die Begriffsbestimmung des Beförderungsgesetzes an sich auf den Werkfernverkehr


    (Dr. Bertram)

    gar nicht paßt und deshalb sinngemäß das Beförderungsteuergesetz früher auch niemals auf den Werkfernverkehr angewendet worden ist.
    Es kommt hinzu, daß tatsächlich diese Steuer zu den zahlreichen anderen Belastungen, die jetzt schon der Kraftverkehr hat auf sich. nehmen müssen und noch auf sich nehmen soll, hinzutreten wird. Wir werden also den Werkfernverkehr zu all den anderen Lasten, die er zu tragen hat, noch zusätzlich belasten.
    Das weitere Argument, das für unseren Abänderungsantrag, den ich Ihnen vorgelegt habe, spricht, ist die Tatsache, daß die Kontrolle außerordentlich schwierig ist. Die Kontrolle bei der Beförderungssteuer ist leicht für den gewerblichen Verkehr. Denn dort liegen eindeutige Unterlagen, nämlich die Erlöse, vor. Das Beförderungssteuergesetz sieht auch vor, daß 7% der vereinbarten Erlöse zur Steuer herangezogen werden. Beim Werkfernverkehr liegt aber die Besteuerungsgrundlage eines entsprechend vereinbarten Erlöses überhaupt nicht vor. Deshalb ist ein kompliziertes Umrechnungssystem notwendig, um zu fingierten Erlösen zu kommen, die in Wirklichkeit von niemandem gezahlt werden und die eine künstliche Berechnungsgrundlage für diese Steuer erst bilden sollen. Aus diesen Gründen ist die Berechnung auf außerordentliche Schwierigkeiten gestoßen. Wenn jetzt der Herr Bundesfinanzminister eine Durchführungs-, eine Rechtsverordnung erlassen soll, in der diese Bestimmung aufzunehmen ist, dann ist damit die Kompliziertheit der Bestimmungen an sich noch keineswegs beseitigt, und — das scheint mir von besonderer Bedeutung zu sein — der Steuersatz als solcher muß ja doch auch in dieser Bestimmung erst festgelegt werden. Er ist jetzt gar nicht festgelegt worden, sondern man versucht, einen Durchschnittssatz zu berechnen. Dieser Durchschnittssatz ist für hoch . tarifierte Güter zu niedrig, für niedrig tarifierte Massengüter zu hoch, so daß hier also eine völlig neue Steuer auf Grund von fingierten Erlösen geschaffen wird. Das würde meines Erachtens aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sein.
    Ich bitte deshalb das Hohe Haus, den Abänderungsanträgen der Zentrumspartei — sie liegen vor
    zuzustimmen, die sich erstens darauf beziehen, daß der Werkfernverkehr aus diesem Gesetz herausgenommen wird, weil er keine Beförderungsleistung im eigentlichen Sinne des Beförderungssteuergesetzes darstellt, und zweitens, daß in den Durchführungsverordnungen die Zustimmung des zuständigen Ausschusses des Bundestages aufgenommen wird, um auch für den Möbelfernverkehr eine Handhabe zu haben, die unnötige bürokratische Schwierigkeiten vermeidet.