Ich darf annehmen, daß nun die Aussprache über diesen Punkt beendet ist Ich schließe sie damit.
Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge. Zur Klärung des Sachverhaltes darf ich Sie bitten, — —
— Der Herr Abgeordnete Loritz hat namentliche Abstimmung beantragt. Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn ihn 50 Abgeordnete unterstützen. Ich frage, ob das der Fall ist. — Der Antrag wird hinreichend unterstützt.
Ich lasse darüber abstimmen, ob namentlich abgestimmt werden soll.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung ist noch immer nicht geändert, und ich schließe mich der Praxis des Herrn Vizepräsidenten Dr. Schmid an.
Wer dafür ist, daß namentliche Abstimmung stattfindet, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; die namentliche Abstimmung ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ruhe bitten; Sie fördern dadurch unseren Geschäftsgang.
Sie haben zunächst die Drucksache Nr. 1670 vor sich. Zur Abstimmung rufe ich als erstes den § 1 auf. Es liegen folgende Abänderungsanträge vor:
Im Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Etzel — Umdruck Nr. 31 — ist unter Ziffer 2 beantragt:
Die den Preisen in § 1 zugrunde liegende Durchschnittspreiserhöhung von DM 6,— je Tonne beträgt nur DM 4,80 je Tonne.
Durch einen weiteren Antrag ist an die Stelle von „DM 4,80" die Zahl „DM 4,50" getreten.
— Ich habe es hier; ich bitte um Entschuldigung. Sie haben zuerst den Satz, der sich auf die 4,50 DM je Tonne bezieht, und fahren dann fort:
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, die in den Tabellen des § 1 aufgeführten Einzelpreise entsprechend abzuändern. Dabei ist von einem Koksfeinkohlenpreis von DM 37,50 je Tonne, von einem Stückkohlenpreis von DM 40,— je Tonne und von einem Hochofenkokspreis von DM 48,— je Tonne auszugehen.
Im ersten Satz deckt sich Ihr Antrag mit dem des Herrn Abgeordneten Preusker:
Der Preis wird in Abänderung der Regierungsvorlage nur um durchschnittlich DM 4,50 je Tonne erhöht.
— Gleichlautend mit dem Antrag des Herrn Abgeordneten Etzel. Sind Sie auch mit dem zweiten Satz des Antrags des Herrn Abgeordneten Etzel einverstanden?
— Sie würden also Ihren Antrag zugunsten dieses Antrages zurückziehen, Herr Abgeordneter Preusker?
— Das vereinfacht die Abstimmung.
Ich lasse also zunächst abstimmen über den eben bekanntgegebenen Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Etzel zu § 1 der Verordnung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist angenommen. Der Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Preusker ist zurückgezogen.
Ich lasse jetzt unter Berücksichtigung dieser Abänderung über den § 1 der Verordnung abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die unter Berücksichtigung dieser Abänderung dem § 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Mehrheit hat sich etwas verändert, meine Damen und Herren! Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte noch einmal um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, es ist hier oben nicht eindeutig zu entscheiden, wie das Ergebnis ist. Ich muß Sie bitten, durch Hammelsprung zu entscheiden, also den Saal zu verlassen und durch die Ja-Tür und die Nein-Tür wieder hereinzukommen. Ich bitte,
die Abstimmung möglichst zu beschleunigen. Ich bitte die Herren Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich wäre sehr dankbar, wenn Sie den Saal mit großer Beschleunigung räumen würden, im Interesse der Förderung der Abstimmung. Ich bitte, auch die Vorhalle zu räumen. — Sie tun der Abstimmung einen Dienst, wenn Sie den Saal so schnell wie möglich räumen.
Die Abstimmung beginnt. Ich bitte möglichst schnell durch die Türen zu gehen, je nachdem, wie Sie abzustimmen wünschen.
Darf ich um Beschleunigung der Abstimmung bitten. Bei allem Verständnis dafür, daß man eine kleine Pause einlegen möchte, aber es fördert unsere Arbeit. — Ich bitte nochmals. um Beschleunigung der Abstimmung.
Ich bitte die Herren Schriftführer, die Auszähzählung zu beenden.
Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis
— Meine Damen und Herren, ich würde vorschlagen, die Aussprache jetzt nicht unkontrolliert fortzusetzen.
Ich komme zur Abstimmung über § 2. Zu § 2 liegt kein Abänderungsantrag vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 2 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist die gleiche Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Zu § 3 liegt ein Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Etzel vor.
— Das steht auf diesem Antrag aber nicht drauf, Herr Abgeordneter Etzel!
— Also ich stelle fest: Abgeordneter Etzel und Fraktion. Der Antrag geht dahin, vor dem Worte „geahndet" in der letzten Zeile des gedruckten Textes von § 3 die Worte einzufügen: „in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 1950, Bundesgesetzblatt Seite 78." Ich lasse über diesen Abänderungsantrag abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die ihm zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Zweifellos angenommen.
Ich lasse abstimmen über den § 3 unter Berücksichtigung dieser Abänderung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 3 ihre Zustimmung zu geben wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der § 3 ist angenommen.
Zu § 4 liegt ein Abänderungsantrag — Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 31 — des Abgeordneten Etzel und Fraktion vor:
§ 4: Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1950 in Kraft. Für Lieferungen, die über den Einzelhandel erfolgen und in Einzelmengen, nicht waggonweise, an Hausbrand- und Kleinverbraucher abgegeben werden, gilt sie erst vom Tage nach der Verkündung. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 1951 außer Kraft.
Die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, bitte ich, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den § 4 in der ursprünglich vorgesehenen Fassung.
Zur Einleitung hat der Abgeordnete Etzel beantragt, in der Eingangsformel nach dem Worte „wird" einzufügen: „mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates". Die Damen und Herren, die dieser Abänderung der Eingangsformel zuzustimmen wünschen, bitte ich, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Abänderungsantrag ist angenommen.
Ich lasse abstimmen über Einleitung und Überschrift unter Berücksichtigung dieser Abänderung. Ich bitte die Damen und Herren, die Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Damit ist die Verordnung in ihrem gesamten Wortlaut unter Berücksichtigung dieser Abänderungen vom Bundestag gebilligt.
Meine Damen und Herren! Es liegt weiter vor die Drucksache Nr. 1671, Entwurf einer Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke. Dazu liegt ein Antrag des Herrn Abgeordneten Etzel vor, der eine völlig neue Fassung dieser Verordnung vorsieht, Umdruck Nr. 32. Bin ich darüber richtig unterrichtet, Herr Abgeordneter Etzel, daß es nach diesem Antrag in § 1 statt „18" „16,50" heißen muß?
Das wäre also offenbar die einzige Veränderung, die zu dieser Verordnung vorgesehen ist.
— § 2 also die unterstrichenen Sätze.
Ich komme also zunächst zur Abstimmung über § 1 entsprechend dem Antrage des Herrn Abgeordneten Etzel, Umdruck Nr. 32, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, daß „16,50 DM" an die Stelle von „18,— DM" tritt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 in der vom Abgeordneten Etzel vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben.
— Jawohl, mit der Änderung. Ich prozediere im Augenblick nach 'dem Umdruck Nr. 32 mit der Änderung in „16,50 DM". Ich hatte mir bereits zweimal gestattet, darauf hinzuweisen, daß unter dieser Voraussetzung abgestimmt würde, Herr Abgeordneter Preusker. — Die Gegenprobe bitte! — Der § 1 ist in dieser Fassung angenommen.
§ 2 wiederum in der Änderung des Antrages des Herrn Abgeordneten Etzel, § 2 des Umdrucks Nr. 32. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen.
Über die §§ 3, 4, 5 darf ich gemeinsam abstimmen lassen. Ich weise darauf hin, daß der Umdruck 32 ebenfalls die Abänderung hinsichtlich der Termine hat. Wer den §§ 3, 4, 5, der Einleitung und der Überschrift der Verordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Herr Abgeordneter Etzel zur Abstimmung!