Rede von
Aloys
Lenz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Bundestages hat sich ebenso wie der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundesrates in mehreren Beratungen mit der Frage der Steinkohlenpreise beschäftigt. Aufgabe dieser Beratungen war, Maßnahmen zu erwägen, die ein Absinken der inzwischen herbeigeführten Fördersteigerung mit all ihren bedenklichen Folgen zu verhindern geeignet wären. Im Ausschuß waren sich die Vertreter aller Parteien darüber klar, daß eine Veränderung der Kohlenpreise nach oben sehr weitgehende Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsgefüge haben müßte. Demzufolge hat der Ausschuß zuerst die Frage erwogen, ob von einer Erhöhung Abstand genommen werden könnte. Es ist die Ansicht vertreten worden, daß auch ohne eine Preiserhöhung die derzeitige Förderung gehalten werden könnte und eventuell noch weiter zu steigern wäre. In der Mehrheit aber war der Ausschuß der Auffassung, daß das nicht möglich ist und daß es, wenn die Steinkohlenpreise nicht erhöht werden, zu sehr ernsten Erscheinungen hinsichtlich der Förderergebnisse kommen müßte. Die Folgen, die aus einer Versagung der notwendigen Preiserhöhung erwachsen müßten, würden noch weit schwerwiegender sein als die Auswirkung einer Preiserhöhung an sich.
Der Ausschuß hat sich der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Erhöhung um 6 DM je Tonne nicht anschließen können. Diese Erhöhung war vorgesehen auf der Preisebene von 37 Mark 14 pro Tonne. Er hat die Kostenaufstellung der Deutschen Kohlenbergbauleitung und die Ergänzungen des Bundeswirtschaftsministeriums geprüft und ist zu der Auffassung gekommen, daß einen Erhöhung von 4 Mark 50 als angemessen zu betrachten sei. Zwischenzeitlich aber hat sich auch der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundesrates mit der Materie beschäftigt und ist auf Grund anderer Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, daß der Kohlenpreis um 4 Mark 87 pro Tonne erhöht werden müsse. Die Differenz gegenüber dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums ergibt sich aus der Berücksichtigung des Umstandes, daß bei der erwarteten Fördersteigerung noch eine erhebliche Kostendegression eintreten wird.
In einer weiteren Sitzung hat der Wirtschaftsausschuß sich dann, wenn auch mit knapper Mehrheit, weitgehend dem Vorschlag des wirtschaftspolitischen Ausschusses des Bundesrates genähert, indem er seinen früheren Standpunkt revidiert und nunmehr eine Preiserhöhung von 4 Mark 80 in Vorschlag gebracht hat. Des weiteren hat der wirtschaftspolitische Ausschuß beschlossen, die Preiserhöhung bis zum 31. März 1951 zu befristen. In der Zwischenzeit sollen noch einmal alle Faktoren überprüft werden, insbesondere auch unter Berücksichtigung der in dieser Zeit zu erwartenden allgemeinen Veränderung in der Wirtschaft.
Der Auffassung, eine Kohlenpreiserhöhung sei nicht erforderlich, vielmehr sei die Lösung des zweifellos ernsten Problems der unrentabel arbeitenden Zechen ausschließlich von der Seite der Neuordnung des Kohlenbergbaues her zu erwarten, konnte sich der Ausschuß nicht anschließen. So berechtigt es erscheint, darauf zu hoffen, daß sich bei einer anderen Felderabgrenzung, bei Durchführung der in Aussicht genommenen Neuordnungsmaßnahmen eine andere Ertragslage ergeben wird, so schlüssig war andererseits der Beweis, daß zur Zeit an einer Erhöhung nicht vorbeizukommen ist.
Was nun die Auswirkungen der Preiserhöhung für- Kohle auf die gesamte Wirtschaft betrifft, so hat sich der wirtschaftspolitische Ausschuß auch mit dieser Frage sehr eingehend beschäftigt. Er ist
sich darüber klar, daß der Kohlenpreis den Schlüsselpreis für die gesamte Wirtschaft darstellt, weil schließlich alle Erzeugung direkt oder indirekt mit dem Verbrauch von Kohle und Energie zusammenhängt und somit auch vom Kohlenpreis abhängt. Er glaubt aber, daß die Erhöhung, die seitens des Bundeswirtschaftsministeriums im Mittel, im Schnitt mit etwa 0,5 bis 0,6 % angegeben wird, in der Wirtschaft zu verkraften ist, notwendigerweise, weil davon, daß der Kohlenbergbau intakt ist, schließlich alles andere abhängt.
Es ist insbesondere auch berücksichtigt worden, daß die Erhöhung hinsichtlich des Hausbrandes im Anhangverfahren durchgeführt wird, daß es dabei also nicht zu einer Erhöhung der Handelsspannen kommen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat der Ausschuß beschlossen, dem Hause eine Kohlenpreiserhöhung von 4,80 DM vorzuschlagen.
Mit der Frage der Eisenpreiserhöhung haben sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Bundestages und der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundesrates beschäftigt. Es ist klar, daß die Eisenpreiserhöhung eine Funktion der Kohlenpreiserhöhung darstellt. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Bundestages hat sich nach mehrfacher Behandlung dieser Materie mit Mehrheit entschlossen, .Ihnen eine Erhöhung von 18 DM pro Tonne für Walzwerkerzeugnisse vorzuschlagen, des weiteren von 10 DM als Schrottaufschlag und von weiteren 2 DM, die als Frachtausgleich für die revierfernen Gebiete hinzugerechnet werden müssen, so daß sich eine Gesamterhöhung von 30 DM ergibt. Dieser Auffassung hat sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik des Bundesrates angeschlossen. Ich habe Ihnen daher im Auftrage des Ausschusses vorzuschlagen, auch die Erhöhung der Eisenwalzwerkserzeugnisse in der angegebenen Höhe anzunehmen.