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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 7. Dezember 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1950 3851 105. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3853B, 3912D Anfrage Nr. 134 der Fraktion des Zentrums betr. Investitionsanforderungen des Bergbaus (Nrn. 1573 und 1668 der Drucksachen) 3853C Anfrage Nr. 109 der Abg. von Thadden, Dr. Richter u. Gen. betr. Silbersammlung deutscher Herkunft in New York (Nrn 1267 und 1632 der Drucksachen) 3853C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1632, 248, 444, 1354, 1424, 1521 der Drucksachen) 3854A Dr. Grieser, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, Berichterstatter 3854A Ewers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3856B Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Solleder, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Frachterleichterung Ostbayern (Nr. 1462 der Drucksachen) . . 3856C Dr. Solleder (CSU), Interpellant 3856C, 3863D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3858A Freiherr von Aretin (BP) 3859B Dr. Zawadil (FDP) 3859C Behrisch (SPD) 3860B Müller (Frankfurt) (KPD) 3861C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3862A, 3864B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts (Nr. 1674 der Drucksachen) 3865B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3865B Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Nr. 1683 der Drucksachen) 3853C, 3865C, 3876B Dr. Dr. Müller (Bonn), Antragsteller 3876B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1685 der Drucksachen) 3853D, 3866A Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 3866A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . .. . 3866D Dr. Bertram (Z) 3867A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1619 der Drucksachen) 3867D Dr. Weiß (CDU), Berichterstatter . 3867D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 1543, zu 1543 der Drucksachen, Umdruck Nr. 28) 3869A Karpf (CSU), Berichterstatter 3869A, 3875B Frau Thiele (KPD) . . 3872C, 3873D, 3874A, B, C, D, 3875A Sabel (CDU) 3872D, 3873C Dr. Atzenroth (FDP) 3873A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1626 der Drucksachen) 3865D, 3875D Naegel (CDU), Antragsteller . . . . 3875D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Eigentumsregelung in der Kohlen-, Eisen- und Stahlwirtschaft (Nr. 1549 der Drucksachen) 3876D, 3905A Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3876D Henßler (SPD), Antragsteller . 3905A, 3911C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 3907B Willenberg (Z) 3908C Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 3909A Ewers (DP) 3910B Harig (KPD) 3910C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Tichi gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 2. Oktober 1950 (Nr. 1504 der Drucksachen) . . . 3877A, 3882A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 3882A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 16. September 1950 (Nr. 1505 der Drucksachen) 3877A, 3878A Sassnick (SPD), Berichterstatter . . 3878B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Heiland u. Gen. gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. August 1950 (Nr. 1560 der Drucksachen) 3877B Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3877B, C Dr. Vogel (CDU) 3877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Schäffer gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. September 1950 (Nr. 1562 der Drucksachen) 3877C, 3879A Bromme (SPD): als Berichterstatter 3879B als Abgeordneter 3881B Tichi (WAV) 3879D Kahn (CDU) 3880D von Thadden (DRP) 3881A Schröter (CDU) 3881C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3881D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1601 der Drucksachen) 3877D, 3882B Bromme (SPD), Berichterstatter . . . 3882C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Zawadil gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1602 der Drucksachen) 3877D Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 3877D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Behrisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1603 der Drucksachen) 3878C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3878D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brunner gemäß Schreiben des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 1950 (Nr. 1604 der Drucksachen) 3878D Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3878D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gemäß Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Hannover vom 6. Januar 1950 und 27. Mai 1950 sowie Schreiben des Oberstaatsanwalts Oldenburg vom 8. Juni 1950 (Nr. 1608 der Drucksachen) 3882D Striebeck (SPD), Berichterstatter . 3882D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung gegen Ernst Willy Freitag und Ernst Maria Lang wegen Beleidigung einer gesetzgebenden Versammlung gemäß § 197 StGB (Nr. 1606 der Drucksachen) . 3883C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 3883D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt gemäß Schreiben des Redakteurs Gerst vom 13. Oktober 1950 (Nr. 1605 der Drucksachen) 3884B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 3884B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 2. Februar 1950 und 27. Februar 1950 (Nr. 1607 der der Drucksachen) 3884C Striebeck (SPD), Berichterstatter . 3884D Beratung der Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 22) . . . . 3884D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. ERP-Kredite für die Landwirtschaft (Nrn. 1452, 1093 der Drucksachen) 3876C, 3885A Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3885A Unterbrechung der Sitzung . . 3885B Beratung des Entwurfs einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes (Nr. 1612 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes (Nr. 1613 der Drucksachen) 3885C Kunze (CDU), Berichterstatter . . 3885C Beratung der Entwürfe von Verordnungen über die Preise für Kohle und Stahl (Nrn. 1670, 1671, 1642 und 1643 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Anträge der Fraktion der KPD betr. Sicherung der deutschen Kohlenwirtschaft (Nr. 1642 der Drucksachen) und betr. Inlandspreise für Kohle und Stahl (Nr. 1643 der Drucksachen) . . 3853D, 3886B, 3887C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3886C, 3902A Harig (KPD), Antragsteller 3887C Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 3889B Etzel (Duisburg) 3890B, 3904C Dr. Bleiß (SPD) 3893D, 3901C Dr. Preusker (FDP) 3895C Dr. Bertram (Z) 3898B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3899C Loritz (WAV) 3900D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3902B Dr. Nölting (SPD) 3902C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Innerdeutscher Handelsvertrag (Nr. 1551 der Drucksachen) 3911D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3911D Zur Geschäftsordnung: von Thadden (DRP) 3912A Nächste Sitzung 3912D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich muß Sie bitten, noch einige Änderungen der Tagesordnung freundlichst zur Kenntnis zu nehmen. Es ist nicht ganz einfach, vor Weihnachten die Tagesordnungen so zu gestalten, daß alles Dringende erledigt wird. Ich schlage vor, daß heute als Ergänzung der Tagesordnung die erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes — Drucksache Nr. 1683 — aufgenommen wird. Die zweite und dritte Beratung dieses Gesetzes soll dann in der kommenden Woche stattfinden.
    Weiter bitte ich, auf Ihrer Tagesordnung den Punkt 11 einfach zu streichen, der für kommenden Freitag vorgesehen war und versehentlich im Druck in diese Tagesordnung geraten ist.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat den Bericht zum Überleitungsgesetz — Drucksache Nr. 1510
    — noch nicht erstellt, so daß auch der Punkt 8 der Tagesordnung abzusetzen ist.
    Es ist dann gestern eine Vereinbarung darüber zustande gekommen, daß die zweite und dritte Beratung des Preisgesetzes mit der dazugehörigen Interpellation — also die Punkte 6 a und b der Tagesordnung, Drucksachen Nrn. 1422 und 1384
    — für nächste Woche vorgesehen werden sollen. Die Beratung über die Verlängerung des alten Preisgesetzes — Drucksache Nr. 1626 —, die aus Zeitgründen nötig ist, wird daher heute stattfinden müssen.
    Dafür sollen an dieser Stelle die beiden Verordnungen über die Preise für Kohle und Stahl zusammen mit zwei sachlich dazugehörigen Anträgen der KPD behandelt werden. Es handelt sich um die Drucksachen Nrn. 1670, 1671, 1642 und 1643.
    Weiter 'bin ich darüber informiert worden, daß der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen noch nicht dazu gekommen ist, einen Bericht zum Punkt 7 der Tagesordnung — Notopfer Berlin — fertigzustellen. Ich bitte also, auch diesen Punkt der Tagesordnung zu streichen. Er wird für nächste Woche vorgesehen werden.
    Ich bin gebeten worden, dafür auf die heutige Tagesordnung — ich schlage vor, an die gleiche Stelle — die zweite und dritte Beratung des — Verzeihung, jetzt wird es schwierig! — Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache Nr. 1541 — zu setzen.

    (Heiterkeit und Zurufe.)



    (Präsident Dr. Ehlers)

    — Ob außerhalb dieses Hauses noch jemand diese vielen Änderungen versteht, ist mir allerdings nicht ganz klar. Nachdem es sich hierbei um eine gesetzliche Regelung der Weihnachtsgratifikation handelt, hat der Finanzausschuß gebeten, die zweite und dritte Beratung heute noch stattfinden zu lassen. Da es sich um eine einmütige Meinung des Ausschusses handelt, nehme ich an, daß das Haus damit einverstanden ist.

    (Zustimmung.)

    Damit wären wir hoffentlich endgültig mit den Änderungen für heute fertig.
    Ich habe die Frage, ob der Kollege Dr. Solleder bereits da ist.

    (Zuruf: Nein!)

    — Dann darf ich vorschlagen, ,daß wir mit Punkt 2 der Tagesordnung beginnen und Punkt 1 aufrufen, sobald die Interpellanten da sind.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1632, 248, 444, 1354, 1424, 1521 der Drucksachen).
    Berichterstatter des Vermittlungsausschusses ist
    Herr Staatssekretär Dr. Grieser. Ich darf ihn
    bitten, das Wort zu nehmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 13. Oktober hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das für die Sozialversicherung lebenswichtig ist. Das Gesetz gibt den Versicherungsträgern das Recht der Selbstverwaltung wieder. Der Bundesrat beriet das Gesetz, er ist mit dem Gesetz im allgemeinen einverstanden, er hat aber an ein paar Stellen Bedenken geltend gemacht und wegen dieser Bedenken den Vermittlungsausschuß um Schlichtung der Streitfälle gebeten. Der Schlichtungsausschuß hat seinen Schiedsspruch gefällt, wenn ich dieses Wort gebrauchen darf; die Drucksache liegt Ihnen vor.
Zur Begründung darf ich Ihnen kurz vortragen: Die erste Änderung betrifft den § 14 des Gesetzes. Der § 14 hebt ein Verbot aus der Zeit des Nationalsozialismus auf, nach dem neue Krankenkassen nicht mehr gebildet werden dürfen. Das Verbot richtet sich in der Hauptsache gegen die Gemeindeverbände, die Betriebsunternehmer und die Innungen, sie dürfen keine Landkrankenkassen, keine Betriebskrankenkassen und keine Innungskrankenkassen errichten; betroffen wird auch das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten. Bundestag und Bundesrat sind darin einig, daß dieses Gesetz als ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht aufgehoben werden muß. Die Meinungsverschiedenheit zwischen Bundestag und Bundesrat besteht nur darin, welche Voraussetzungen für die Errichtung von Betriebs- und von Innungskrankenkassen erfüllt werden müssen. Nach der Reichsversicherungsordnung kann eine Betriebskrankenkasse und eine Innungskrankenkasse nur gebildet werden, wenn sie mindestens 150 Mitglieder haben wird. Dem Bundestag erschien diese Mindestzahl zu gering, auch dem Bundesrat erschien die Zahl zu gering. Der Bundestag hat die Zahl verdoppelt, von 150 auf 300 Mitglieder. Der Bundesrat hat geglaubt, die Zahl vervierfachen zu müssen. Da hat nun der Vermittlungsausschuß ein, wenn ich so sagen darf, salomonisches Urteil gefällt; er hat die Zahl 150 nicht vervierfacht, sondern nur verdreifacht; das heißt für die Bildung einer Betriebskrankenkasse oder einer Innungskrankenkasse sind mindestens 450 Mitglieder notwendig. Der Vermittlungsausschuß hat diesen Beschluß einstimmig gefaßt. Ich empfehle ihn Ihnen zur Annahme.
Aber nicht jede Kasse darf neu gebildet werden, wenn sie mindestens 450 Mitglieder hat. Das Oberversicherungsamt hat noch zu prüfen, ob durch die Gründung der Kassen nicht der Bestand der Ortskrankenkassen gefährdet wird. Stellt das Oberversicherungsamt fest, daß der Bestand der Ortskrankenkasse durch die neue Krankenkasse gefährdet wird, dann unterbleibt die Gründung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse. Ich empfehle Ihnen, wie gesagt, die Annahme dieses Vorschlages.
Ein zweites Bedenken betrifft den Abs. 3 in § 18. Der § 18 des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zählt in Abs. 3 die bestehenden Vorschriften auf, die mit dem neuen Selbstverwaltungsgesetz innerlich unvereinbar sind. Das gilt hauptsächlich für die Bestimmungen, die nationalsozialistisches Gedankengut enthalten, für die Bestimmungen, in denen der Führergrundsatz durchgeführt worden ist. Die einzelnen Bestimmungen sind in den Ziffern 1 bis 11 aufgezählt. Dagegen ist gar kein Bedenken. Nur e i n Bedenken besteht: Man hat das grundlegende Gesetz, auf dem das Führerprinzip beruht, in der Zusammenstellung nicht erwähnt. Das ist ein Versehen. Es ist das Gesetz vom 7. Juli 1934. In dem Bericht Ihres Ausschusses ist die Aufhebung dieses grundlegenden Gesetzes beantragt, bei der Zusammenstellung ist aber diese Bestimmung übersehen worden. Deshalb empfiehlt Ihnen der Vermittlungsausschuß, nicht bloß die Auswüchse zu beseitigen, sondern das Übel an der Wurzel zu fassen und das nationalsozialistische Grundgesetz aufzuheben, insbesondere Art. 2 § 2 und Art. 6 und Art. 7 im Abschn. II. Ich empfehle Ihnen auch die Annahme dieses Beschlusses.
Im § 18 Abs. 4 Ziff. 3 ist vorgeschrieben, daß Bestimmungen des Landes Bremen außer Kraft treten. Ich darf hier den Sachverhalt kurz schildern. Im Jahre 1945 entstand in BremerhavenWesermünde die Ortskrankenkasse BremerhavenWesermünde.

(Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Diese Ortskrankenkasse hat alle Mitglieder aufgenommen, die anderen Kassen angehört haben. Wer bei der Landkrankenkasse, der Innungs- oder Betriebskrankenkasse war, der wurde in die Ortskrankenkasse Bremerhaven-Wesermünde eingegliedert. Diese Ortskrankenkasse hat auch das Vermögen der geschlossenen Versicherungsträger aufgenommen. Das Land Bremen ist nun damit einverstanden, daß jene Bestimmung aufgehoben wird. Die Bestimmung beruht auf einer Anordnung der Besatzungsmacht. Man kann nun sagen, für die heutigen Verhältnisse hat der Hinweis auf eine Anordnung der Besatzungsmacht in der Sozialversicherung wenig Bedeutung. Dem Bund und den Ländern ist die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zur Ordnung der Sozialversicherung überlassen. Deshalb ist das Land Bremen damit einverstanden, daß die Bestimmung aufgehoben wird. Man hat nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Die Worte „Ortskrankenkasse Bremerhaven-Wesermünde" in der runden Klammer werden gestrichen, weil sie überflüssig sind. — Eine andere Bestimmung wurde auch nur im Wortlaut



(Staatssekretär Dr. Grieser)

geändert. Es heißt: „Die Beschränkungen werden aufgehoben, soweit sie über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen." Die Worte „gesetzliche Vorschriften" sind ersetzt worden durch die Worte „Vorschriften der Reichsversicherungsordnung".

(Andauernde Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

Der Sinn ist also der: Beschränkungen, welche über die Reichsversicherungsordnung hinausgehen, werden aufgehoben. Damit ist das Land Bremen einverstanden.
Das Land Bremen war aber mit der Art der Vermögensauseinandersetzung nicht einverstanden. Ich habe schon angedeutet, daß die Ortskrankenkasse Vermögen von geschlossenen Kassen übernommen hat. Nun ist die Frage die, nach welchen Regeln die Vermögensauseinandersetzung vorgenommen werden soll. Man hat im Vermittlungsausschuß eine sehr einfache Formel gefunden: Das Vermögen geht an die Versicherungsträger zurück, die geschlossen worden sind und von denen die Ortskrankenkasse das Vermögen übernommen hat, aber nur nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer grundlosen Bereicherung. Ich verweise auf die §§ 812 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich darf um etwas größere Aufmerksamkeit für den Herrn Vertreter des Bundesrats bitten.

    (Sehr richtig!)