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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine geschäftsordnungsmäßige Bemerkung. Dieser Antrag ist nicht von Fraktionen, sondern von Persönlichkeiten eingebracht. Ich spreche nicht für meine Fraktion, sondern als deutscher Rechtsanwalt, und es ist ein absoluter Zufall, daß ich einer Fraktion angehöre, deren Redezeit sehr beschränkt ist. In solchen Fällen halte ich die Schematisierung der Fraktions-Redezeiten — entschuldigen Sie den harten Ausdruck — für einen glatten Unsinn. Das darf ich vorausschicken.
    Ich will trotzdem, weil ich immer kurz zu sprechen pflege, versuchen, mich an dieses Schema nach Möglichkeit zu halten. Ich hoffe, daß ich mindestens für die Mehrzahl, wenn nicht alle Anwaltskollegen in diesem Hause spreche.
    Ich möchte erstens materiell sagen und glaube es namens der deutschen Anwaltschaft — ich gehöre dem Beirat des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins an — sagen zu können, daß wir geschlossen den numerus clausus für ein Grundübel halten, weil nun einmal der Anwalt nur dann seine Berufspflichten überhaupt wahrnehmen kann, wenn er frei ist, wenn also die Frage, wer diesen Beruf ausüben kann, nicht von irgendwelchen Ermessensfragen der Verwaltung abhängig ist. Aus diesem Grunde sind wir im Prinzip gegen jede Einschränkung; auch in dem Vorschlag der vereinigten Kammervorstände ist die freie Berufsausübung im Prinzip selbstverständlich vorgesehen. Ob man sie aber ohne Einschränkung in einem Land wie Schleswig-Holstein, das von Flüchtlingen überlastet und dessen Einwohnerzahl fast verdoppelt ist, zulassen kann, ohne den Stand als ganzen zu gefährden, ist die furchtbare Sorge, vor der wir stehen. Das zum Grundsätzlichen.
    Nun handelt es sich ja heute keineswegs darum, daß ein Bundesgesetzgeber etwa zu dieser verfassungsmäßigen Frage auch nur Stellung nehmen soll. Denn daß die in den Ländern erlassenen Gesetze vor Erlaß des Grundgesetzes so geregelt werden konnten, wie die Länder es wollten, ist einwandfrei. Daran wollen wir gar nichts ändern. Was wir ändern wollen, ist dies: Wir wollen die Bestimmung, die die Geltungsdauer von vornherein bis zum Erlaß der Bundesrechtsanwaltsordnung bemessen wollte - man nahm offenbar an, der Bund würde ein bißchen schneller arbeiten; wir haben heute ja schon mehrfach von Fristversäumnissen gehört —, bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht erhalten, also nur in den entsprechenden Vorschriften ein Datum ändern, sonst gar nichts! Damit machen wir uns den Inhalt der Gesetze doch in keiner Weise zu eigen.
    3826 Deutscher Bundestag — 104. _Sitzung. -Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950

    (Ewers)

    Ich bin daher der Meinung, daß wir es an sich bei dem Beschluß des Ältestenrats dann belassen können, wenn wir, wie ich dringend hoffe, den Antrag des Herrn Justizministers auf Ausschußüberweisung mit Mehrheit ablehnen, indem wir erklären, daß uns die Frage der Verfassungsmäßigkeit des numerus clausus in diesem Stadium und bei dieser Vorlage überhaupt nicht interessiert. Die Frage wird bei der neuen Bundesrechtsanwaltsordnung, insbesondere soweit es sich um das etwa notwendige Übergangsrecht handelt, außerordentlich brennend und interessant werden. Aber heute, da nur Daten von Gesetzen, die schon seit Jahr und Tag gelten, verändert werden sollen, kann uns diese Frage meines Erachtens gar nicht berühren. Ich möchte den überlasteten Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, der sich jetzt bemüht, endlich das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht unter Dach und Fach zu bringen, nicht mit einer Frage belasten, über die sich die Juristen unter Umständen viele Stunden unterhalten müssen. Wenn die Angelegenheit vor Weihnachten nicht verabschiedet wird, wird in vielen Ländern ein Justitium, ein Stillstand der Rechtspflege herbeigeführt. Es ist gar nicht abzusehen, was dann ohne jede Ordnung alles geschehen könnte.
    Ich möchte also im Gegensatz zu dem, was der Herr Präsident als allgemeine Meinung zu Beginn feststellen wollte, die Abgeordneten dringend bitten, grundsätzlich den Antrag auf Ausschußüberweisung, der in der ersten Lesung gestellt werden kann, abzulehnen und in die zweite Lesung einzutreten. Der Antrag könnte, wie gesagt, in der ersten Lesung gestellt werden; worüber dann in der zweiten Lesung der Ausschuß berichten müßte. Vorgesehen sind heute laut Tagesordnung alle drei Lesungen an einem Tag. Ich bitte in erster Linie, am Schluß der ersten Lesung den Antrag des Herrn Justizministers abzulehnen und dann sogleich in die zweite Lesung einzutreten.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Sachverhalt ist inzwischen noch komplizierter geworden. Wir haben soeben beschlossen, die erste Beratung durchzuführen. Die erste Beratung hat durch die Ausführungen der beiden Sprecher soeben stattgefunden. Es ist beantragt, die Vorlage Drucksache Nr. 1615 an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Das wäre die Form, in der wir die erste Beratung erledigen können. Abänderungsanträge einzelner Abgeordneter können überhaupt erst in der zweiten Lesung gestellt und angenommen werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Unter diesen Umständen bin ich nicht in der Lage, den Antrag des Herrn Bundesjustizministers jetzt in der ersten Lesung zur Abstimmung zu bringen. Das wäre geschäftsordnungsmäßig nicht möglich.

(Abg. Dr. Greve: Ich ziehe meinen Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuß zurück!)

— Sie ziehen Ihren Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuß zurück. Das würde also bedeuten, daß nunmehr über den vorliegenden Gesetzentwurf abgestimmt wird.

(Zuruf von der CDU: Nein! — Gegenruf von der SPD: Ja! — Abg. Dr. Oellers: Zweite Lesung! — Abg. Ewers: Wenn ein Überweisungsantrag gestellt ist, ist er weitergehend! — Abg. Mellies: Zweite Beratung gleich anschließen!)

— Unter diesen Umständen können wir in die zweite Beratung eintreten.

(Zustimmung.)

Ich eröffne also die zweite Beratung. Erfolgen Wortmeldungen? - Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Entscheidend ist die Frage, ob dieses Verlängerungsgesetz das Grundgesetz verletzen würde. Herr Kollege Ewers meint: nein; denn es handle sich nicht um ein neues Gesetz, sondern nur um die Verlängerung eines in der britischen Zone schon geltenden Gesetzes. Ich bin anderer Meinung. Würde der Bundestag dieses Gesetz beschließen, würde er die in dem Gesetz der britischen Zone enthaltene Bestimmung des numerus clausus verlängern. Das ist eine materielle Bestimmung. Diese Beschränkung eines Berufsstandes. des Anwaltsstandes, würde über den 31. Dezember 1950 hinaus gelten. Also muß natürlich die Frage entschieden werden — wenn nicht durch Sie, dann später durch das Bundesverfassungsgericht —, ob hier eine Bestimmung vorliegt, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
    Ich habe eine andere Lösung, eine Zwischenlösung, angeregt. Herr Kollege Dr. Greve wirft die Frage auf, ob nicht auch sie mit dem Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes in Widerspruch steht. Ich möchte meinen, sie ist zu tolerieren. Auf jeden Fall gilt zunächst diese Ordnung in der französischen und amerikanischen Zone noch weiter. Ich will ja nur die Regelung, die dort gilt, auf die britische Zone übertragen, zunächst einmal mit dem Ziele, die Rechtsgleichheit herzustellen. Ich bin der Meinung, daß keine Beeinträchtigung und damit kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes darin liegt, wenn wir das Prinzip der Territorialität durchführen. Natürlich ist es auch eine gewisse Beschränkung, aber immerhin eine, die zu ertragen ist. Vielleicht müßte in der jetzigen Situation das Ziel der Rechtsgleichheit höher stehen als die geringfügige Beeinträchtigung der Freizügigkeit, die wir mit dieser Regelung in Kauf nehmen müßten. Aber die Frage müßte im Rechtsausschuß behandelt werden. Ich stelle jetzt in der zweiten Lesung seitens der Regierung den Antrag. den ich bereits in der ersten Lesung den Herrn Präsidenten übergeben habe.