Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine verehrten Damen und Herren! Die Befürchtungen und das Mißtrauen, das der Herr Kollege Arnholz hervorgehoben hat, sind, glaube ich, nicht berechtigt; denn wir haben doch sofort einen Initiativantrag seitens der rheinland-pfälzischen Abgeordneten eingebracht, den ich schon hervorgehoben habe und der den Zweck verfolgte, auf dieser Grundlage das endgültige Beamtengesetz zu schaffen. Wir haben auch, was ich auch bereits hervorgehoben habe, mit dieser Beratung begonnen, und lediglich die Tatsache, daß wir uns verpflichtet gefühlt haben, das Ausführungsgesetz zum Art. 131 GG. vorwegzunehmen, hat die Fertigstellung des endgültigen Beamtengesetzes bis zum 31. Dezember dieses Jahres verhindert. Es ist ja allgemein bekannt, welche rechtlichen und finanziellen Verhältnisse diese Beratung des Gesetzentwurfes hinauszögern. Ich habe auch in Erfahrung bringen können, daß das Bundesministerium des Innern ein endgültiges Beamtengesetz bereits ausgearbeitet und deshalb noch nicht vorgelegt hat, weil es in Wirklichkeit noch nicht hätte beraten werden können, da wir doch wahrscheinlich den Gesetzentwurf zu Art. 131 GG. nicht mehr vor Ende Januar abschließen können.
Ich wollte das lediglich hervorheben, um erstens einmal das Mißtrauen auszuräumen, das gegenüber der Tatsache, daß ein neuer Entwurf noch nicht eingebracht ist, entstanden oder wenigstens hervorgehoben worden ist, und zweitens gegenüber den Absichten der Regierungsparteien, die ja tatsächlich einen Initiativ-Gesetzentwurf eingebracht und ihn im Beamtenrechtsausschuß auch schon in Beratung genommen haben. Es besteht deshalb bei der kurzen Befristung bis zum 30. Juni kommenden Jahres in keiner Weise eine Befürchtung, daß einer endgültigen und grundlegenden Regelung des Beamtengesetzes vorgegriffen werde oder daß sie überhaupt auf die lange Bank geschoben und verhindert werden würde. Ich bitte also doch, diesem Antrag zuzustimmen, damit nicht ab 1. Januar ein gesetzloser Zustand eintritt.