Rede von
Otto
Arnholz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Herr Bundesminister des Innern am 24. November 1949, also vor etwas über einem Jahr, den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen hier einbrachte, legte er Wert darauf, nachdrücklich zu betonen, daß die Vorlage nur eine vorläufige, eine vorübergehende Regelung wolle. Immerhin war die Regierung, sagen wir, so vorsichtig, eine terminmäßige Begrenzung nicht vorzusehen. Der Bundesrat war aber seinerseits gegenüber 'der Regierung auch vorsichtig und schlug Befristung der Gültigkeitsdauer bis spätestens zum 30. Juni dieses Jahres vor. Vielleicht um das Gesicht zu wahren, erklärte sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Vorschlag des Bundesrats mit einer terminmäßigen Begrenzung der Gültigkeitsdauer einverstanden, wünschte allerdings, die Befristung über den 30. Juni hinaus zu erstrecken, obwohl der Herr Bundesinnenminister am Schluß seiner von mir schon erwähnten Rede nochmals erklärt hat, daß der Entwurf des endgültigen Gesetzes alsbald vorgelegt werden sollte.
Wir waren dieser Zusicherung gegenüber mißtrauisch. Die Eile war verdächtig, mit der jener Entwurf damals eingebracht wurde, da man sich trotz der großen Aussichten auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, die die Regierungserklärung weiten Kreisen des Volkes gemacht hatte. mit der Einbringung von Gesetzentwürfen auf diesen Gebieten trotz wiederholten Drängens des Parlaments viel Zeit ließ. Verdächtig waren auch gewisse damalige Verlautbarungen des offiziellen Presse- und Informationsdienstes der Bundesregierung, die mehr als eigenartig anmuteten und die mit der bei .der Einbringung der Vorlage vom Minister vertretenen Auffassung bezüglich der seinerzeitigen Rechtslage nicht im Einklang standen und in ihrer verfassungsrechtlichen Einstellung an die Methoden des dutzendjährigen Reiches erinnerten.
Wie in anderen Fällen zeigten sich auch hier erhebliche Mängel in der Personalpolitik der Bundesregierung. Um die Grundsätze fortschrittlichdemokratischen Aufbaus der Verwaltung außer acht lassen zu können, scheute man sich nicht, schiefe und sich widersprechende Darlegungen zu bringen. War es da, meine Damen und Herren, ein Wunder, wenn wir fürchteten, daß die sogenannte vorübergehende Regelung durchaus kein Übergang sein werde und daß die Vorlage, die „alsbald" vorgelegt werden sollte, sehr viel länger auf sich warten lassen würde, als es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und selbst im Behördendeutsch bei der Anwendung des Wortes „alsbald" zulässig ist?
Nicht nur wir merkten die Absicht und waren verstimmt. Der Hinweis auf die Vorläufigkeit war nur ein Vorwand, um sich um so unbedenklicher gegen unsere damaligen Anträge wenden zu können. In jener Zeit schlossen sich den Bedenken des Bundesrats Proteste der Beamtengewerkschaften und auch eine energische Entschließung des Beamtenausschusses des Deutschen Städtetags an. Obwohl die Regierung selbst in eine Befristung eingewilligt hatte, glaubte die Regierungskoalition am Schluß der dritten Lesung des Gesetzes ihre Maske fallen lassen zu können und stimmte gegen die dem Bundesratsbeschluß gegenüber weit hinausgeschobene Befristung auf den 31. Dezember 1950.
Das, meine Damen und Herren, war die Illustration zu den Worten des Herrn Fraktionsredners der CDU in der zweiten Lesung, der — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen - wörtlich gesagt hat:
Das Übergangsgesetz soll nach unserem Wunsch und Willen nur wenige Monate praktisch Bedeutung haben, weil wir von der CDU/CSU jedenfalls entschlossen sind, die Beratungen über das endgültige Beamtengesetz im Beamtenrechtsausschuß so vorzutreiben, daß in — sagen wir — sechs bis acht Monaten mit der Verabschiedung des endgültigen Beamtengesetzes gerechnet werden kann.
Hiernach hätte das endgültige Personalgesetz jetzt bereits verabschiedet sein müssen, und es wäre keine Fristverlängerung möglich.