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ID0110404800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Aussprache ist geschlossen.
    Es ist der Antrag auf Überweisung an den Haushaltsausschuß gestellt. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Bei einigen Stimmenthaltungen so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten und unmittelbar nach der Begründung die Überweisung an den zuständigen Ausschuß vorzunehmen. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.


Rede von Dr. Helmut Bertram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte vor einiger Zeit Gelegenheit, hier auszuführen, daß der Bundesfinanzminister sehr viel damit zu tun habe, neue Steuern zu erfinden. Im vorliegenden Falle handelt es sich, formell gesehen, nicht um ein Ergebnis seines Suchens nach neuen Steuern, sondern um ein Ergebnis des Suchens nach einer alten Steuer, nämlich einer Steuer, die in § 6 des Reichsautobahngesetzes aus dem Jahre 1941 verankert gewesen ist. Seit dem Jahre 1941 hätte das Unternehmen Reichsautobahn das Recht gehabt, Benutzungsgebühren zu erheben. Von dieser Bestimmung ist aber bisher kein Gebrauch gemacht worden. Das hatte einen guten Grund und hat sich im Laufe der letzten Jahre auch als richtig erwiesen.


(Dr. Bertram; Im Zuge der finanziellen Nöte des Bundeshaushalts hat man aber auf diese Bestimmung zurückgegriffen und dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, wonach auf Grund des § 6 des Reichsautobahngesetzes Benutzungsgebühren für die Reichsautobahnen erhoben werden sollen. Der Bundesrat hat die Angelegenheit vertagt; eine Vertagung ist aber keine Ablehnung. Hier komme ich auf den Grund unseres Antrages. Wir halten es für verkehrspolitisch untragbar, daß von dieser Bestimmung überhaupt jemals Gebrauch gemacht wird. Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit dem damals entstehenden Reichsautobahngesetz und den Reichsautobahnen noch verständlich, ist aber heute, nachdem diese Straßen längere Zeit dem allgemeinen Verkehr gedient haben, völlig gegenstandslos geworden und müßte deshalb schnellstens verschwinden. Wir alle kennen die Überlastung der Landstraßen mit Kraftfahrzeugen und würden durch die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Reichsautobahnen dazu beitragen, daß diese Überlastung der Landstraßen noch stärker werden würde. Wir würden den Verkehr von den Autobahnen auf die Landstraßen umleiten. Auch die Bundesbahn ist nicht in der Lage, den Verkehrsanforderungen in vollem Umfange zu genügen. Wir würden die sowieso engen Ortsdurchfahrten zusätzlich belasten und die Umgehungsmöglichkeit, die die Autobahn bei zahlreichen Ortschaften, in deren Nähe sie vorbeiführt, geschaffen hat, verhindern. Es kommt hinzu, daß wir gerade auf dem Verkehrssektor eine außerordentliche Vielzahl von Steuern haben. Diese Vielzahl von Steuern würde noch durch eine neue Steuer erhöht werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Frage der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Statt eine möglichst starke Integration aller Verkehrsbeziehungen zu fördern, würde man auf diese Art und Weise die Verkehrsbeziehungen, die sich eingespielt haben, noch zusätzlich gefährden, vielleicht sogar zerreißen. Eine Verlängerung der Laufzeiten wäre in vielen Verkehrsrelationen die Folge. Damit würden größere Kapitalien erforderlich sein als bisher, um das Mehr der zur Beförderung anstehenden Güter bezahlen zu können. Aus allen diesen Gründen ist es meiner Ansicht nach untragbar, daß wir von dieser Steuermöglichkeit bzw. von der Möglichkeit, hier Gebühren zu erheben, überhaupt Gebrauch machen. Die Streichung dieses Paragraphen würde im Zusammenhang mit den zahlreichen anderen Steuererhöhungswünschen des Bundesfinanzministers hinsichlich des Aufkommens keinerlei Bedeutung haben. Es kommt hinzu, daß auch niemand vorausschätzen kann, wie stark die Abwanderung von der Autobahn sein würde, so daß auch das Aufkommen aus dieser Steuer völlig ungewiß ist. Aus diesen Gründen halte ich es für richtig, die Vorlage an den Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen, weil es sich in allererster Linie um verkehrspolitische Fragen handelt und die finanzpolitische Bedeutung dieser Vorlage so außerordentlich gering ist, daß der Verkehrsausschuß diese Dinge wird mitbehandeln können. Ich beantrage daher die Verweisung der Vorlage an den Verkehrsausschuß. Meine Damen und Herren, auf Aussprache ist verzichtet worden. Wer für den Antrag auf Überweisung an den Verkehrsausschuß ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Die Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, nach Begründung der Vorlage durch die Regierung auf die Aussprache zu verzichten und die Überweisung an die Ausschüsse für Finanzund Steuerfragen sowie für Rechtswesen und Verfassungsrecht vorzunehmen. Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister. Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes enthält keine grundlegenden Änderungen der Erbschaftssteuer. Er will nur in mehreren Punkten den Bedürfnissen Rechnung tragen, die sich in der Praxis bei der Anwendung der bestehenden Vorschriften ergeben haben. Das Gesetz Nr. 64 der Militärregierung hatte durch Einfügung eines § 17a in das Erbschaftssteuergesetz die Steuerfreiheit des Ehegattenerwerbs wiedereingeführt, um die doppelte erbschaftsteuerliche Belastung der Familie mit Kindern zu beseitigen. Dabei war aber bestimmt, daß der Erwerb des überlebenden Ehegatten nicht mehr steuerfrei bleibt, soweit der Nachlaß 500 000 DM übersteigt. Diese Vorschrift paßt nicht in das System des Erbschaftsteuergesetzes. Die Anwendung der Tarifvorschriften, der Freibeträge, der Besteuerungsgrenzen und der sonstigen Befreiungsvorschriften ist nicht von der Höhe des Nachlasses, sondern stets von der Höhe des einzelnen Erwerbs abhängig. Die Änderung dieser Bestimmung ist für die praktische Durchführung des Gesetzes unbedingt erforderlich. In der Verwaltung haben sich die größten Schwierigkeiten auf Grund der jetzigen Bestimmungen ergeben. Die bisherige Fassung regelt nämlich klar nur den seltenen Fall, daß der Ehegatte Alleinerbe ist, nicht aber den Fall, wo der Ehegatte lediglich Miterbe ist. Es ergeben sich noch weitere Zweifel, auf die ich jetzt nicht im einzelnen eingehen will. Ich will nur auf die Fragen hinweisen, ob und wie die Steuerfreiheit in Fällen von Schenkungen an den Ehegatten gewährt werden soll, und wie die oft vorkommenden Fälle zu behandeln sind, wenn ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten zunächst Vermögensteile geschenkt erhalten und ihn dann beerbt hat. Die Klärung dieser Fragen kann nicht der Rechtsprechung und Verwaltungsanordnungen überlassen bleiben; sie muß durch Gesetz erfolgen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Steuerfreiheit nicht von der Höhe des Nachlasses, sondern von der Höhe des Erwerbes abhängig zu machen. Dadurch werden die geschilderten Unklarheiten beseitigt. Der Ehegatte kann dem anderen Ehegatten einen bestimmten Betrag steuerfrei zuwenden; was darüber hinausgeht, muß der erwerbende Ehegatte versteuern. Der für den Nachlaß bisher maßgebende Betrag von 500 000 DM erscheint aber als Erwerbsfreibetrag zu hoch. Er soll deshalb auf 250 000 DM herabgesetzt werden. Das bedeutet im allgemeinen keine Verschlechterung, sondern oft sogar eine Verbesserung der Stellung des überlebenden Ehegatten, wenn er, wie das meistens der Fall ist, nicht Alleinerbe, sondern nur Miterbe ist. Auch der durch das Gesetz Nr. 64 eingeführte § 18 a, der eine steuerliche Vergünstigung der so genannten Erbschaftsteuerversicherungen vorsieht, bedarf der Änderung. Der bisherige § 18 a ordnet im Abs. 2 an, daß die Steuervergünstigung nicht eintritt, wenn die Versicherungssumme vor dem Tode des Versicherungsnehmers fällig wird oder in dem Lebensversicherungsvertrag ein bestimmter Bezugsberechtigter genannt ist. Diese Vorschrift hat sich in der Praxis nicht bewährt. Es erscheint geboten, die Vergünstigung nicht auf reine Todesfallversicherungen zu beschränken, sondern auf Erlebensfallversicherungen auszudehnen. Es soll z. B. also zulässig sein, eine Lebensversicherung mit der Bestimmung abzuschließen, daß die Versicherungssumme beim Tode, spätestens aber bei Vollendung eines bestimmten Lebensalters des Versicherungsnehmers fällig wird, und daß ein Teil der Versicherungssumme an ihn selbst oder auch an einen zu bezeichnenden Bezugsberechtigten und ein anderer genau zu bestimmender Teilbetrag an das Finanzamt zur Bezahlung der Erbschaftsteuer abzuführen ist. Auch soll zur Empfangnahme eines die Erbschaftsteuer etwa übersteigenden Betrages ein Bezugsberechtigter bezeichnet werden können. In diesen Fällen muß aber gewährleistet sein, daß der an das Finanzamt zu zahlende Betrag bis zum Tode des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsunternehmen stehen bleibt und nach dem Tode des Versicherungsnehmers unverzüglich an das Finanzamt abgeführt wird. Für die Abführung an das Finanzamt ist bisher nur eine Frist von einem Monat vorgesehen, die zu kurz ist. Sie soll deshalb auf zwei Monate verlängert werden. Ferner soll in den § 18 unter Nr. 16 a eine neue Befreiungsvorschrift eingefügt werden für Zuwendungen unter Lebenden, die zur Förderung des Wohnungsbaues oder des Schiffsbaues an nicht zu den Steuerklassen I bis IV gehörende Personen gegeben werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 7 c und 7 d des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind. Eine Steuerpflicht wird für solche Zuwendungen nur sehr selten bestehen, kann aber in einzelnen Fällen in Frage kommen. Um zu verhindern, daß die Schenkungssteuerfreiheit dazu ausgenutzt wird, spätere Erbübergänge erbschaftsteuerfrei vorwegzunehmen, soll sie für die die Freibeträge oder Besteuerungsgrenzen übersteigenden Zuschüsse an Angehörige des Gebers nicht gelten. Steuerfreiheit ist deshalb nicht für Zuschüsse an Personen vorgesehen, die im Verhältnis zum Zuschußgeber den Steuerklassen bis IV angehören, sondern nur für Zuschüsse an nicht verwandte oder entfernt verwandte Personen, die ihren Erwerb nach Steuerklasse V zu versteuern hätten. Neu gefaßt wird § 8, in dem die subjektive Steuerpflicht behandelt wird. Dabei ist das Bestreben maßgebend, sich weitgehend an die Regelung anzuschließen, die für die subjektive Steuerpflicht und auch .für die interzonale Besteuerung im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Vermögensteuergesetz bereits vorgesehen ist oder noch vorgesehen werden soll. Beseitigt wird die Bestimmung, daß ausgewanderte deutsche Staatsangehörige und ausgewanderte Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, unter gewissen Voraussetzungen noch zwei Jahre steuerpflichtig bleiben. Diese Vorschrift entspricht nicht mehr den heutigen Anschauungen. Außerdem könnte in diesen Fällen der Steueranspruch meist gar nicht verwirklicht werden. Die Übergangsund Schlußbestimmungen sehen rückwirkende Kraft ab 1. Januar 1949 vor. Dadurch soll erreicht werden, daß nicht erst noch die änderungsbedürftigen Vorschriften des Gesetzes Nr. 64 über die Besteuerung des Ehegattenerwerbs und über die Steuervergünstigungen der Erbschaftsteuerverpflichtungen angewendet werden. Es würden sonst insbesondere im Falle des Ehegattenerwerbs und der Anwendung der Vorschrift des § 13, die eine Zusammenrechnung mehrerer Schenkungen oder früherer Schenkungen mit dem Erwerb von Todeswegen vorsieht, größere, in der Verwaltung kaum zu überwindende Schwierigkeiten eintreten. Es muß also von dem allgemeinen Bedenken, keine Gesetze mit rückwirkender Kraft zu schaffen, hier ausnahmsweise abgesehen werden. Daß eine solche Rückwirkung vorgesehen wird, erscheint schon deswegen unbedenklich, weil die Belastung durch den Lastenausgleich noch nicht feststeht und daher die endgültige Veranlagung in den in Betracht kommenden Fällen doch noch nicht vorgenommen werden kann. Der Entwurf sieht auch nur steuerliche Vergünstigungen für die Steuerpflichtigen vor. Soweit also in solchen Fällen die Vorschriften des Gesetzes Nr. 64 günstiger sind als die jetzigen, soll in den vor der Verkündung dieses Gesetzes eingetretenen Fällen im Billigkeitswege geholfen werden. Ich hoffe, daß damit die Bedenken gegen die rückwirkende Kraft des Gesetzes aus dem Wege geräumt sind. Da auf Aussprache verzichtet worden ist, kann Überweisung an den Finanzund Steuerausschuß und Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — wobei der Finanzund Steuerausschuß federführend ist— von mir als beschlossen festgestellt werden. Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 Das Wort hat der Bundesfinanzminister. Meine Damen und Herren! Die Deckung der im außerordentlichen Haushalt eingestellten Ausgabemittel mit insgesamt rund 708 Millionen DM soll im Kreditweg erfolgen. Dazu bedarf es eines Gesetzes — Art. 115 des Grundgesetzes —. Da in diesem Gesetz auch Fragen allgemeiner Art geregelt werden und da nicht zu übersehen ist, ob die Anleihe laufend im Rechnungsjahr voll untergebracht werden kann, wird die gesetzliche Ermächtigung zur Kreditaufnahme abweichend von den Vorschriften des § 8 der Reichshaushaltsordnung nicht im Haushaltsgesetz, sondern durch das vorliegende besondere Gesetz geschaffen. Dieses Gesetz sieht zur Deckung des Zuschußbedarfes des außerordentlichen Haushalts für werbende Ausgaben eine Anleiheermächtigung von rund 408,9 Millionen DM und für die Deckung der Ausgaben für Lebensmittelsubventionen im zweiten Rechnungshalbjahr eine Ermächtigung von 300 Millionen DM vor. Es ist beabsichtigt, von der Anleiheermächtigung über 408,9 Millionen DM einen Teilbetrag von 50 Millionen DM als unverzinsliche Prämienanleihe auszugeben. Für die festverzinsliche Anleihe ist ein Zinssatz von 5 %, d. h. der jeweilige Zinssatz für Pfandbriefe, und ein Ausgabekurs von 98 1/2 % in Aussicht genommen. Die Laufzeit der Anleihe soll 10 Jahre betragen. Sie soll in 10 Gruppen ausgelost und zum Handel an den Börsen zugelassen werden. Im übrigen müssen die Bestimmungen natürlich der jeweiligen Lage des Kapitalmarktes angepaßt werden. Die Anleihe ist mit besonderen Steuervergünstigungen ausgestattet. Ich verweise auf § 5 des Gesetzes. Der Grundgedanke ist die Begrenzung der Einkommenund Körperschaftsteuer auf 25 % und Erhebung durch einen Steuerabzug vom Kapitalertrag und Befreiung von der Gewerbesteuer. Die Zinseinkünfte aus der Anleihe brauchen in den Steuererklärungen also nicht angegeben zu werden. Die Anleihe ist von der Erbschaftund Schenkungsteuer befreit, wenn der Erblasser oder Schenker sie selbst zeichnet. Neben dieser festverzinslichen Anleihe in der üblichen Stückelung soll eine unverzinsliche Prämienanleihe in Kleinststücken, sogenannte BabyBonds, mit einer Laufzeit von 5 Jahren begeben werden. An Stelle der ersparten Zinsen sollen vierteljährliche Prämien an eine beschränkte Zahl von Anleihegläubigern im Wege der Auslosung ausgeschüttet werden mit Gewinnen, Hauptgewinn höchstens bis zu 50 000 DM. Die Prämien sind von der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Börsenumsatzsteuer und Lotteriesteuer befreit. Für die Befreiung von der Erbschaftsteuer und der Schenkungssteuer gilt dasselbe wie für die festverzinsliche Anleihe. Bis zur Unterbringung der Anleihe sollen daneben unverzinsliche Schatzanweisungen begeben werden, die in dem Umfange eingelöst werden, wie die Anleihe abgesetzt wird. Für die Lebensmittelsubventionen sollen neben unverzinslichen Schatzanweisungen festverzinsliche Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahre ausgegeben werden. Sie werden nicht auf den Kreditplafonds bei der BdL angerechnet, wenn für einen entsprechenden Betrag an Gegenwertmitteln eine Freigabe nicht beantragt wird. Die BdL wird gleichzeitig eine Lombardzusage erteilen. Diese Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen sollen aus zu erwartenden Mehreinnahmen des ordentlichen Haushalts der Rechnungsjahre 1951/52 abgedeckt werden, stellen also, wie ich ja in meiner Haushaltsrede schon betont habe, einen Vorgriff auf Einnahmen künftiger Jahre. dar. Die BdL hat sich verpflichtet, zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, der Aussicht auf Erfolg verspricht, ihre volle Unterstützung bei der Unterbringung der Anleihe zuteil werden zu lassen, wenn sie auch nicht in der Lage ist, einen bestimmten Erfolg zu verbürgen. Da die Vorbereitungsarbeiten mehrere Monate dauern, muß die gesetzliche Ermächtigung alsbald geschaffen werden. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf, um dessen Annahme ich das Hohe Haus ersuche. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Höpker-Aschoff. Meine Damen und Herren! Daß hier die Anleihe-Ermächtigung von der Bundesregierung in einem besonderen Gesetz nachgesucht wird und nicht durch das Haushaltsgesetz ausgesprochen werden soll, unterliegt nach meinem Dafürhalten keinen weiteren Bedenken. Im übrigen aber sind zu diesem Anleihegesetzentwurf doch noch einige Bemerkungen zu machen. Die Anleihe, die der Herr Bundesfinanzminister wünscht, gliedert sich in zwei Teile auf, einmal die Ausgabe von unverzinslichen zweijährigen Schatzanweisungen im Betrage von 300 Millionen und dann eine längerfristige Anleihe von 406 Millionen. Aus den Ausführungen des Herrn Finanzministers geht hervor, daß er die unverzinslichen Schatzanweisungen, die nach zwei Jahren, also bis zum 1. April 1953, wieder eingelöst werden sollen, mit Hilfe der Bank deutscher Länder unterzubringen gedenkt. Er glaubt auch, die rechtzeitige Einlösung dieser unverzinslichen Schatzanweisungen im Laufe der nächsten zwei Jahre aus Mehreinnahmen an Steuern gewährleisten zu können. Das ist natürlich ein nicht unbedenklicher Weg, wenn wir zur Finanzierung der Bedürfnisse dieses Jahres auf erwartete Mehreinnahmen der nächsten zwei Jahre bereits im Vorwege vorgreifen. Denn die allgemeine Entwicklung wird doch wohl so sein, daß wir in den nächsten zwei Jahren noch viel größere Sorgen, wie wir den Haushalt ins Gleichgewicht bringen sollen, haben werden und daß uns dann in den nächsten beiden Jahren Mehreinnahmen an Steuern natürlich eine willkommene Hilfe sein würden. Wenn aber diese Mehreinnahmen schon vorweg durch eine Anleihe in Anspruch genommen werden, deren Erlös zur Deckung der Ausgaben dieses Jahres dient, so ist das ein Vorgriff, der uns die Balancierung der beiden Raushalte in den nächsten beiden Jahren natürlich außerordentlich erschweren wird. Außerdem kommt noch etwas anderes hinzu. Wenn diese unverzinslichen Schatzanweisungen durch die Bank deutscher Länder aufgenommen werden sollten, so würde das ja keine reine Geldschöpfung sein, und es würden sich dabei auch währungspolitische Bedenken ergeben. Ich weiß nicht, ob die Bank deutscher Länder hier gewisse Bedingungen stellen wird, etwa in dem Sinn, daß entsprechende DM-Gegenwerte stillgelegt werden sollen. Wenn das der Fall sein würde, so würde sich die fatale Situation ergeben, daß dann die entsprechenden DM-Gegenwerte in den nächsten Jahren für Investitionen der Wirtschaft nicht zur Verfügung stehen würden. Das würde natürlich bei der Schwäche des Kapitalmarktes außerordentlich bedauerlich sein. Dann, meine Damen und Herren, zum zweiten Teil der Anleihe, zur langfristigen Anleihe. Diese Anleihe ist mit außerordentlichen Vorzügen auf steuerlichem Gebiet ausgestattet, die manchmal an türkische Verhältnisse erinnern. Die Älteren von Ihnen erinnern sich noch der bekannten Türkenlose, die vor dem ersten Weltkrieg in Deutschland ein beliebtes Anlagepapier waren. Das war eine türkische Prämienanleihe. Eine solche Prämienanleihe wird uns jetzt hier auch vorgeschlagen, wenigstens für einen Teil der aufzulegenden langfristigen Anleihe. Nun, das mag hingehen. Herr Finanzminister, ich weiß nicht, wie Sie diese Anleihe unterbringen wollen. Es ist möglich, daß es Kapitalsammelstellen gibt, meinetwegen die Post oder die Postsparkasse, die einen entsprechenden Betrag übernehmen könnten. Darüber hinaus weiß ich nicht, wie diese Anleihe trotz der Steuervergünstigungen, die in Aussicht gestellt werden, untergebracht werden kann. Vom haushaltsrechtlichen Standpunkt aus möchte ich noch eines bemerken. Die Genehmigung dieser Anleihe — wenn sie hier vom Hause ausgesprochen sein würde — würde natürlich nichts daran ändern, daß etwaige Ausgaben, die mit diesen Anleihemitteln gedeckt werden sollten, nur dann geleistet werden könnten, wenn diese Ausgaben, sei es durch die Verabschiedung des Haus haltsgesetzes, sei es durch Vorwegbewilligungen des Haushaltsausschusses, genehmigt sein würden. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit. Nun aber noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu den Bedingungen, mit denen der Herr Finanzminister diese langfristige Anleihe ausstatten will. Es ist mir außerordentlich interessant gewesen, zu hören, daß diese Anleihe mit einem Kurs von 98 % und mit einem Zinssatz von 5 % untergebracht werden soll. Der Zinssatz von 5% ist mir außerordentlich bedeutsam. Denn wir kommen hier auf eine grundsätzliche Frage, die in Deutschland heute sehr lebhaft diskutiert wird, ob nämlich der Kapitalmarktzins erhöht werden soll oder ob er nicht erhöht werden soll. Das typische Papier ist in Deutschland der Pfandbrief, der heute mit 5 % verzinst wird. Die Bestrebungen gehen dahin, den Zinsfuß zu erhöhen, also etwa das typische Anlagepapier des Kapitalmarkts, den Hypothekenpfandbrief, mit einem Zins von 7 oder 8 % auszustatten. In dem Memorandum der fremden Mächte — Bedingungen der Hilfe innerhalb der EZU: 120 Millionen Dollar — wird darauf hingewiesen, daß Deutschland sich bemühen solle, seinen Kapitalmarkt zu stärken. In Deutschland sind starke Bestrebungen im Gange, die allgemein darauf hinarbeiten, den Kapitalmarktzins, der heute für den Hypothekenpfandbrief bei 5% liegen würde das ist die maßgebende Richtschnur —, weiter in die Höhe zu treiben. Es wird da mit dem Argument gearbeitet, daß ein höherer Kapitalmarktzins es ermöglichen würde, den Kapitalmarkt zu beleben und größere Mittel am Kapitalmarkt zu bekommen. Das Argument, das hierbei immer vorgetragen wird, ist das: wie am Gütermarkt der Preis den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herbeiführt und ein höherer Preis die Produktion antreibt, so wird auf dem Kapitalmarkt der Zins aus Angebot und Nachfrage gebildet, und ein höherer Zins wird ein größeres Angebot herbeiführen. Um es gleich vorweg zu sagen: ich halte die Anwendung dieser von mir nicht bestrittenen Gesetze, die für 'den Gütermarkt gelten, auf den Kreditmarkt für völlig unzulässig und bin der Meinung, daß die ganzen Auseinandersetzungen hier in Deutschland auf einer völlig falschen Ebene liegen. Es braucht nichts darüber gesagt zu werden, daß am Geldmarkt, wo die Banken und die Unternehmer Mangel und Überfluß ihrer Kassenbestände ausgleichen, ein erhöhter Zins — er mag sich durch Angebot und Nachfrage bilden — nicht dazu beitragen kann, das Angebot zu erhöhen. Es kann kein Streit darüber sein, daß innerhalb des Kreditgeschäfts der Kreditbanken der Zins sich nicht durch Angebot und Nachfrage bildet und daß ein höherer Zins nicht ein größeres Angebot erzeugt. Denn das Kreditgeschäft der Kreditbanken vollzieht sich auf dem Wege der Geldschöpfung, und der maßgebende Zins wird durch den Bankdiskont bestimmt, dem sich ja die Kreditbanken mit ihren Zinsbedingungen anschließen. Der Bankdiskont und die sich daraus ergebenden Zinsbedingungen sind ein Steuerungsmittel und nicht das Ergebnis von Angebot und Nachfrage, Die Übertragung der marktwirtschaftlichen Gesetze des Gütermarktes ist hier unmöglich. Es bleibt nur noch der Kapitalmarkt übrig, wo als Partner die investierenden Unternehmer und auf der anderen Seite die Sparer erscheinen. Daß ein erhöhter Marktzins die Investitionen zurückdrängt und die Nachfrage einschränkt, kann keinem Zweifel unterliegen, aber am meisten gerade bei denjenigen Investitionen, die für uns die wichtigsten sind: Wohnungsbau, Elektrizitätswirtschaft, Landwirtschaft; überall da, wo der Kapitalumschlag langsam vor sich geht, wirkt ein erhöhter Kapitalmarktzins geradezu verheerend. Auf der andern Seite ist dann die Frage, ob ein erhöhter Kapitalmarktzins das Angebot am Kapitalmarkt erhöht. Dies bestreite ich ganz entschieden. Das Angebot am Kapitalmarkt hängt einmal davon ab, daß die Leute sparen, zweitens aber auch davon, daß sie bereit sind, Geld anzulegen, daß sie also ihr Geld nicht im Strumpf halten oder in der Form von Sichtguthaben horten. Ich bestreite, daß ein erhöhter Kapitalmarktzins hier irgendwie eine günstige Wirkung ausüben kann. Hier hängt alles vom Vertrauen ab. Die Sorge, die die Leute haben, ehe sie anlegen, ist die, daß das Geld entwertet werden könnte, daß sie nachher nicht in der Lage sind, ihre Pfandbriefe, ihre Obligationen, ihre Staatspapiere auf vernünftige Weise zu verkaufen und 'dadurch wieder liquide zu werden. Solche Erwägungen sind da maßgebend. Der höhere Kapitalmarktzins wird niemand veranlassen, mehr zu sparen, und wird niemand, der sonst sein Geld hortet, veranlassen, diese Ersparnisse anzulegen. Es kommt hier auf das Vertrauen an, auf die Kurspflege am Kapitalmarkt und darauf, daß wir endlich einmal zur Ruhe kommen. Es ist geradezu verhängnisvoll, daß diese Diskussion, nachdem seinerzeit Zentralbankrat und Regierung beschlossen hatten, an dem fünfprozentigen Zins festzuhalten, nun wieder in Gang gekommen ist. Die Folge davon ist, daß heute keine Hypothekenbank noch einen Pfandbrief verkaufen kann, weil natürlich jeder sagt: Wenn ich jetzt fünfprozentige Pfandbriefe kaufe und nachher der Zins auf 7 oder 8 % erhöht wird, so erleide ich einen schweren Kursverlust an meinen fünfprozentigen Pfandbriefen. Ich möchte also den Herrn Finanzminister bitten, alles, was in seinen Kräften steht, zu tun, damit wir nicht zu einer Erhöhung des Zinses am Kapitalmarkt kommen und damit endlich auf diesem Gebiet eine Ruhe in der Diskussion eintritt. Das ist unbedingt notwendig. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram. Die Ausführungen des Herrn Vorredners finden die volle Unterstützung der Zentrumspartei. Es fragt sich nur, welche praktischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Es ist richtig, daß die währungspolitischen Bedenken doch dazu führen müßten, den ersten Teil des Anleiheprojekts der Regierung zurückzuziehen. Wir haben bereits im Laufe dieser Sommermonate eine Geldschöpfung zugunsten der öffentlichen Hand in Höhe von rund 1,5 Milliarden DM erlebt. Wir würden hier eine weitere Geldschöpfung von 300 Millionen erleben, deren Rückzahlung meiner Ansicht nach doch ganz utopisch ist, wenn der Finanzminister selber uns heute morgen erklärte, er müsse schon für das laufende Etatjahr neue Steuern vorschlagen und uns ein neues Steuerbukett vorlegen. Das heißt also, daß eine Rückzahlung dieser 300 Millionen gar nicht denkbar ist. Es handelt sich um eine echte zusätzliche Geldschöpfung zugunsten der öffentlichen Hand und praktisch zu Lasten der Privatwirtschaft, ein Vorgang, den wir in diesem Sommer schon außerordentlich betrüblich gespürt haben. Es ist des halb meiner Ansicht nach erforderlich, daß dieser Teil des Anleihegesetzes der Regierung abgelehnt wird. — Die Frage der Besteuerung hat hiermit nichts zu tun. Wir können den öffentlichen Bedarf doch nicht dadurch decken, daß wir unsere Notenpresse in Betrieb setzen! Praktisch bedeutet dieser Anleihevorgang bezüglich der 300 Millionen Mark nichts anderes. Der zweite Punkt betrifft die Frage der Ausgestaltung der Anleihe. Prämien und alle Steuervergünstigungen bedeuten doch für das um seine Sicherheit besorgte Sparpublikum nur sehr wenig. Es müßte endlich einmal eine Anleihe, die eine Sicherheit vor dem Währungsrisiko bietet, ausgeschrieben werden, ein Beteiligungssparen, ein Beteiligungssparpapier geschaffen werden, wie es in der Fachliteratur von verschiedenen Seiten vorgeschlagen wird. Wir müßten ein öffentliches Anleihepapier bekommen, in dem das Währungsrisiko dadurch ausgeschaltet ist, daß der Anspruch des Sparers nicht nur auf einen Geldbetrag geht, sondern bis zu den Sachvermögen durchschlägt. Ahnlich wie es ja auch bei der Aktie ,ist, die ein Beteiligungsrecht gewährt, müßte es bei diesem öffentlichen Sparpapier auch sein. Dann würden wir den Kapitalmarkt beleben, und dann würde auch die Diskussion, die sich jetzt fälschlicherweise um die Frage des Kapitalzinses dreht, auf das richtige Gleis geschoben werden, nämlich Vertrauen zu schaffen und Sicherheit zu schaffen für den Sparer, der im Laufe der letzten Generation durch die Manipulationen der öffentlichen Hand zweimal um seine Ersparnisse gebracht worden ist. Ich glaube deshalb, daß diese Anleihe, die in dem zweiten Teil des Antrages des Herrn Finanzministers vorgesehen ist, ein völliger Mißerfolg werden muß und daß der Bundesfinanzminister statt dessen diesen neuartigen Weg gehen sollte, auf 'dem er sicherlich den Erfolg erzielen wird, den er auf dem hier vorgeschlagenen Weg unter keinen Umständen erreichen wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Geld und Kredit sowie an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich nehme an, daß der Ausschuß für Geld und Kredit federführend sein soll. Habe ich Sie richtig verstanden, oder haben Sie an 'den Haushaltsausschuß gedacht? Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen. (Abg. Renner: Wir stimmen gegen die Überweisung!)