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ID0110401900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Karl Brunner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer über diesen Komplex, der erneut in dem Hohen Hause zur Debatte steht, einigermaßen Bescheid weiß, weiß leider, daß man eben wenig Bescheid weiß; und an diesem Zustand hat das Bundeswirtschaftsministerium auch einen Teil Schuld. Es bleibt auf alle Fälle bedauerlich, daß sich das Wirtschaftsministerium so wenig Mühe gibt, hier die erforderliche Klarheit zu. schaffen. Dem Vorsitzenden unseres Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, meinem verehrten Kollegen Dr. Vogel, kann man, wenn man meint, es tun zu müssen, vorwerfen, was man will; eines kann man ihm nicht vorwerfen: Mangel an Emsigkeit. Wenn es selbst ihm als Anhänger der Regierungskoalition, also gewissermaßen als Freund, bei seinem Temperament nicht gelungen ist, Klarheit über die Absichten und die einzelnen Schritte des Wirtschaftsministeriums in dieser Angelegenheit für die Arbeit des Ausschusses zu gewinnen, so scheint mir das sehr aufschlußreich zu sein. Die Schweigsamkeit und Langsamkeit in einer Angelegenheit, in der man nach unserer Meinung besonders mitteilungsfreudig sein müßte und in der man sich um einen besonders hohen Grad von Publizität bemühen müßte, nährt begreiflicherweise den Verdacht, daß der Hintergrund dieser Dinge nicht unbelebt ist, sondern daß da Interessenten stehen, die auf einen geeigneten Augenblick warten, um sich wieder einschalten zu können.
    All dies ist sehr bedauerlich, da es sich ja hier um eine Angelegenheit umfassenden deutschen Interesses handelt, bei der Differenzen zwischen Regierung und Opposition nicht in Erscheinung zu treten brauchten. Auch wir bedauern außerordentlich, daß die heutige Interpellation nicht zu dem Zeitpunkt behandelt werden konnte, zu dem


    (Brunner)

    das vorgesehen war, also v o r der Versteigerung. Ich glaube, das, was uns der Herr Staatssekretär heute vorgetragen hat, hätte sich damals ebensogut sagen lassen. Es handelt sich ja hier nicht um eine Kritik an der Regierung, um einen Angriff auf sie, sondern darum, der Regierung vor dem Hohen Hause Gelegenheit zu geben, über ihre Sorgen und ihre Stellung zu sprechen und das Hohe Haus zu ihrer Unterstützung aufzurufen; und diese Unterstützung wäre einhellig und wirksam gewesen. Aber wie der Herr, so's Gescherr! Man kommt offenkundig ganz allgemein in diesem Kabinett nicht auf den Gedanken, daß das Hohe Haus zur Tribüne einer politischen Auseinandersetzung werden könnte, ja daß es in wichtigen Angelegenheiten zur Entscheidung aufgerufen werden könnte.
    Als zweites möchte ich zu dem Verhalten des Wirtschaftsministeriums hervorheben, daß das Gesetz Nr. 52 der Alliierten am 1. August der Regierung zugeleitet worden ist. In diesem Gesetz befindet sich die Anregung, einen deutschen Gesetzentwurf vorzulegen. Obwohl man von dieser Anregung schon vorher wußte, hat es bis zum 18. Oktober gedauert, ehe endlich ein solcher Entwurf von der Bundesregierung vorgelegt wurde.
    Zum dritten haben die Alliierten nach der Überreichung ihres Gesetzes vorgeschlagen, einen deutschen Beirat zu bilden. Das Wirtschaftsministerium hat es nicht eilig gehabt, diesen Beirat einzuberufen. Es ist dabei auch sehr zögernd vorgegangen, und wieweit der Beirat bisher zusammengestellt werden konnte, weiß ich im Augenblick noch nicht. Dabei ist dieser Beirat auf alle Fälle wichtig dafür, die deutsche Stellungnahme zu diesen Dingen zur Geltung zu bringen. Es könnte unter Umständen so sein, daß er aus dem Ablauf der Dinge heraus wenig Neigung zeigt, bei der Abwicklung der alliierten Gesetzgebung mitzuwirken; dann hätte er aber die Möglichkeit des Protestes, und dann könnte man durch ihn diesen ganzen Komplex vor die deutsche Öffentlichkeit bringen. Die Diskussion auch der Interpellation damals am 14. November hätte die Gelegenheit gegeben, hier im Hause über den deutschen Gesetzesvorschlag zu sprechen, ehe er mit der alliierten Zensur „mangelhaft" zurückgereicht worden wäre.
    Es geht ja doch hier um wichtige allgemeine, wirtschaftliche und auch soziale Interessen. Die Alliierten haben ihr Mißfallen an dem Entwurf geäußert, der ihnen von der Bundesregierung vorgelegt worden ist, und ihn gewissermaßen mit Rotstiftanstrichen zur Verbesserung zurückgegeben. Sie haben erklärt, daß sie mit dem deutschen Entwurf unzufrieden seien. Wir möchten hier in aller Offenheit auch einmal aussprechen, daß wir mit den alliierten Gesetzgebungsübungen auf diesem Gebiet durchaus nicht zufrieden sind.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Erst hat man die Befriedigung von Ansprüchen gegen das Ufa-Vermögen anerkannt und zur Anmeldung von Restitutionen aufgerufen. In dem neuen Gesetz Nr. 52 ist von diesen Restitutionen gar nicht mehr die Rede. Eine vorherige Begleichung der Forderungen der Ufa-Gläubiger würde mit dahin wirken, daß eine Verschleuderung dieser Vermögenswerte gehemmt und gehindert wird. Man hält es offenkundig für praktischer, die Käufer nachher dem Andrang der Fordernden zu überlassen, die sie vielleicht dann nicht werden befriedigen können. Das mag leichter sein. Es ist aber nicht besser. Es ist vor allen Dingen nicht
    rechtens; denn zu diesen Ansprüchen der Gläubiger gehört unter anderem die Ufa-Pensionskasse, die die Ansprüche der früheren kleinen Angestellten und der Arbeiter befriedigen soll, die inzwischen alt geworden und zumeist arbeitslos sind. Die Befriedigung dieser Ansprüche, für die die Arbeiter und Angestellten ihre Beiträge in die Pensionskasse gezahlt haben, hängt auch vorn Erlös der Liquidation ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist schon verschiedentlich in dieser Angelegenheit sowohl an die Bundesregierung wie an die Hohen Kommissare herangetreten, um sie auf diese Ansprüche und das soziale Gewicht dieser Dinge aufmerksam zu machen.
    Wir stehen überhaupt auf dem Standpunkt, daß die ganze in dieser Gesetzgebung vorgesehene Form der Versteigerung ein sehr fragwürdiges Verfahren ist. Man versteigert in der Wirtschaft große Objekte nicht mehr, und gerade in unserer heutigen Lage ist das noch weniger als bisher angebracht. Man überlege nur einmal: Was soll mit der „Bavaria" geschehen, die man aus dem Gesamtkomplex herausgelöst hat? Ein Käufer müßte einen Kapitalbetrag von 16 Millionen bis 20 Millionen aufbringen, um die Kaufsumme erstellen zu können, und er müßte dann vielleicht noch einmal Kapital in dieser Größenordnung aufbringen, um mit der Produktion beginnen und sie durchführen zu können. Wenn man nicht die Absicht — die wohlgefaßte Absicht — hat, hier das deutsche Filmeigentum zu vergeuden, würde eine Änderung des Verfahrens am Platze sein. In welcher Form das vor sich gehen müßte, braucht, glaube ich, im Augenblick hier nicht erörtert zu werden; man könnte an Auffanggesellschaften oder ähnliche Organisationen denken.
    Auch auf der alliierten Seite pflegt man die Dinge sehr dilatorisch zu behandeln. Unklarheit und Zögern sind auch dort zu beobachten. Unklarheit und Zögern begünstigen aber in dem einen wie in dem andern Falle die Machenschaften von Interessenten. Die Aufsplitterung in Kleinstobjekte ist nicht gerade das wirksamste Mittel, die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht, vor der die Alliierten so große Angst haben, zu verhindern; sie schafft vor allen Dingen Unübersichtlichkeit und dadurch auch Unkontrollierbarkeit.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ein solches Verfahren begünstigt ein Strohmännersystem, ja es fordert es geradezu heraus. Da könnte es dann eines Tages so weit sein, daß doch praktisch wieder ein Konzern da ist; nur würde der Herr nicht mehr Hugenberg heißen, sondern vielleicht Pommer.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn wir uns heute mit diesen Dingen beschäftigen, so scheint es mir auch angebracht zu sein, die Art alliierter Gesetzgebung, mit der wir es hier zu tun haben, einmal vom allgemein-politischen Standpunkt zu charakterisieren. Freundlich betrachtet — ich sage absichtlich: freundlich betrachtet — ist diese Ufa-Gesetzgebung gewissermaßen eine Art Naturschutzdenkmal der Besatzungspolitik im Stile von 1945 und 1946; man hat sie bis heute erhalten, damit auch die Kinder sehen, wie es war, als man uns noch nicht den westeuropäischen Verteidigungsgürtel umbinden wollte.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Es ist wie so viele dieser Gesetze als ein Gesetz
    aufgemacht worden, das uns vor seelischem Schaden bewahren sollte: nie wieder einem staatlichen


    (Brunner)

    Filmkonzern anheimzufallen und nie wieder den scheußlichen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht zu erleben. Daher, so erklärte man, habe man die Ufa zerschlagen.
    Was ist denn die Ufa gewesen? Wenn man die Diskussion dieses Themas auf der Gegenseite verfolgt, dann erhält man den Eindruck: nicht Goebbels hat die Ufa zu einem Instrument der Regierungspropaganda gemacht, sondern die Ufa hat das Nazisystem geschaffen, vielleicht um Völker zu unterwerfen, die sich dann Ufa-Filme ansehen müßten.

    (Heiterkeit.)

    Die Ufa ist in einer Zeit wirtschaftlicher Entwicklung emporgekommen, die wir auf anderen Gebieten so auch auf dem Filmgebiet zur Zusammenfassung größerer Produktionseinheiten geführt hat. Das ist ein Vorgang, der jenseits von Gut und Böse steht. Zu einem politischen Instrument ist sie erst allein durch Hugenberg geworden, der eben nicht wirtschaftliche, sondern ganz bestimmte und bedenkliche politische Absichten mit der Leitung der Ufa verfolgte, und nachher infolge der Unterstellung und Zusammenfassung mit den anderen Filmgesellschaften durch das Propagandaministerium. Aber dieser sogenannte Machtkomplex ist ja 1945 allein schon durch die Verhältnisse, die der Ausgang des Krieges geschaffen hatte, zum großen Teil zerschlagen worden. 70% dieses Vermögenskomplexes liegen in der Ostzone; sie sind ohnehin nicht mehr erreichbar. Was geblieben ist, ist vom Standpunkt wirtschaftlicher Machtzusammenballung gar nicht mehr so bedrohlich.
    Mein Kollege Muckermann hatte vorhin ausgeführt, daß es sich um einen Wert von ungefähr 50 Millionen DM handelt. Dieser Wert hätte aber immerhin ausgereicht, um der Filmwirtschaft die Grundlage für einen Neubau zu geben, ähnlich, möchte ich fast sagen, wie die Rotationsmaschinen, die die Nazizeitungen druckten, dazu benutzt werden konnten, technisch den Neubau einer demokratischen Presse zu ermöglichen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist aber alles geschehen, um dieses sinnvolle Funktionieren der Ufa-Liquidationsmasse zu verhindern. So liegt der Gedanke bedenklich nahe: nicht die Wiederherstellung der Ufa wollte man in erster Linie unterbinden — wie sollte die überhaupt wiederhergestellt werden? —, sondern den Neuaufbau eines konkurrenzfähigen deutschen Films hemmen und hindern.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das eine stimmt schon: der Sieger von heutzutage nutzt die Wehrlosigkeit des Besiegten aus, um ihm seine Filme vorzuführen.

    (Zuruf von der Mitte: Und was für welche!)

    Die amerikanische Produktion erdrückt weiter steigend den deutschen Markt. Die Unterhandlungen hier und die Besprechungen auf der anderen Seite des Ozeans haben gezeigt, daß man noch immer nicht mit dem zufrieden ist, was man hier an Märkten hat. Diese edle Absicht scheint durch die Art der Gesetzgebung im Rechtlichen mit jenem Scharfsinn verfolgt zu werden, den die Welt noch heute im Zeichen Koreas an der Nürnberger Jurisdiktion bewundert, die auch durch die freudige Zustimmung und Mitwirkung der Russen hinreichend charakterisiert worden ist.
    Wir haben endlich einmal genau erfahren — das hat wohlgetan —, wo der Mißbrauch wirtschaftlicher Macht anfängt und wo die Grenzen liegen. Wenn jemand 26 % Aktien eines Filmstudios besitzt, dann ist bei ihm die große Versuchung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht evident; oder wenn er vier Filmtheater kauft; mit 25 % geht es noch, und mit drei Filmtheatern ist es auch noch erträglich. Ich weiß nicht, ob man diese Begrenzungen etwa aus amerikanischen Erfahrungen genommen hat. Es scheint, daß hier ein Experte am Werke ist, der irgendwie Verdrossenheit darüber zeigt, daß er in Amerika selbst mit seinem Anti-Trust-Gesetz auf dem Filmgebiet praktisch nicht weiterkommt und hier einmal in Reinkultur vorführen will, was er sich eigentlich gedacht hat.

    (Zuruf von der Mitte: Ausgezeichnet!)

    Und da waren wir immer so stolz und dachten, die Sturheit von Kommiß und Bürokratie sei ein deutsches Privileg.

    (Beifall.)

    Es gibt offenkundig nichts mehr, was uns allein gehört.

    (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.)

    Zur Charakterisierung der . Bestrebungen, die hier beabsichtigt sind, darf ich zur Erheiterung des Hohen Hauses mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einige Sätze aus der Pressenotiz vorlesen, mit der dieses Gesetz Nr. 52 vor einiger Zeit angekündigt wurde. Wer ein Freund des trockenen angelsächsischen Humors ist, wird sich freuen, daß er von dieser Kundgebung erfährt. Zur Begründung der Vorzüglichkeit dieses Gesetzes heißt es da:
    Es wird erwartet, daß eine freie und konkurrenzfähige Filmindustrie in Deutschland geschaffen wird, um das starre Gefüge zu ersetzen, das sich aus dem erzwungenen Erwerb und der Mobilisierung der Filmindustrie durch die nationalsozialistische Regierung ergab. Eine in Privatbesitz befindliche und konkurrenzfähige deutsche Filmindustrie kann wieder ein Mittel zum freien Ausdruck individueller Ansichten und zum Austausch von Gedanken werden, die eine demokratische Gesellschaft stärken. Der Wettbewerb wird die Filmgesellschaften anspornen, eine Vielzahl von Programmen und Diensten anzubieten. Daher wird der Kinobesucher in der Lage sein, die Filmkunst durch seine freie Entscheidung zu beeinflussen.
    Wenn die Entwicklung auf dem deutschen Filmgebiet von Maßnahmen und Bestrebungen dieser Art bestimmt wird, dann wird er freilich sehr bald in der Lage sein, durch seine freie Entscheidung jeweils zu bestimmen, welchen amerikanischen Film er sich ansieht.
    Ich wollte abschließend nur noch das eine sagen. Die Politik der Alliierten zur angeblichen Herbeiführung unserer Gleichberechtigung hat unser Dr. Schumacher einmal sehr treffend als die Politik der kleinen Geschenke charakterisiert. Hier haben wir ein Beispiel dafür, daß man auch heute noch nicht zu stolz dazu ist, eine Politik der kleinen Rebbachs zu treiben. Ich finde: in einer Zeit, da die gemeinsame Bedrohung zur gemeinsamen Verteidigung gemeinsamer Interessen zwingt, wirkt solche Praxis anachronistisch.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Vogel.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem uns alle sicherlich erfreuenden Feuerwerk, das mein sehr verehrter Kollege Brunner zu dieser Frage, die uns ernstlich bewegt, aufsteigen ließ, darf ich Ihnen zunächst einmal einige rein rechtliche und auch völkerrechtliche Fragen vorlegen, die mit diesem Komplex in sehr engem Zusammenhang stehen.
    Die Liquidierung des Ufa-Komplexes wirft naturgemäß zuerst einmal die Frage auf: welchen Sinn hatte überhaupt dieses Gesetz Nr. 32? — Damit erhebt sich zugleich auch eine zweite Frage: welchen Sinn hat dann überhaupt die Besetzung Deutschlands? — Unter den Argumenten, die uns von alliierter Seite über den Sinn dieser Besetzung dauernd vorgehalten werden, spielt das der reeducation, der Erziehung Deutschlands zum demokratischen Gedanken, und der Sicherheit der Besatzungstruppen eine vorherrschende Rolle. Aber ich werde wohl sicher die Zustimmung des ganzen Hauses finden, wenn ich frage, was denn um alles in der Welt und im Grunde genommen die Vorenthaltung von Bundeseigentum auf dem Filmwirtschaftsgebiet mit der Frage der Sicherheit der Besatzungstruppen in Deutschland noch zu schaffen hat.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Das ist die Kernfrage, um die es hier geht.
    Wenn wir seinerzeit, am 14. November, gehofft hatten, die Interpellation hier schon durchbringen zu können, um meinem Empfinden nach etwas zu verhindern, was eine Blamage geworden ist, nämlich diese Auktion vom 15. November, dann ging es uns wahrhaftigen Gottes nicht darum, ob hier 7 Filme zur Auktion gestellt wurden, sondern es ging uns um die prinzipielle Frage, ob 5 Jahre nach Aufhören der Kampfhandlungen noch Bundeseigentum ohne Mitwirkung deutscher Stellen veräußert werden darf.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Das ist das Entscheidende an diesem Problem, und damit wird zugleich auch die ganze Frage lebendig, die uns ja alle bewegt: inwieweit wird dieser neuen deutschen Demokratie von der Seite der alliierten Behörde Vertrauen oder Mißtrauen entgegengebracht?

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ohne Vertrauen können wir nun einmal weder dieses Staatswesen aufbauen noch auf der andern Seite die Beziehungen zu den Besatzungsmächten herstellen, die uns am Herzen liegen und die wir im Interesse der gemeinsamen Verteidigung für absolut notwendig halten. Aber wenn jedes Gesetz und jede Anordnung nur von äußerstem Mißtrauen diktiert wird, dann kann auf der andern Seite die logische Folgerung nur die sein, daß auch wir mit äußerstem Mißtrauen dem entgegensehen, was uns von der andern Seite geboten wird.
    Ein Akt solch ausgesprochenen Mißtrauens der andern Seite war dieses Gesetz Nr. 32, das uns am 1. August offiziell durch den Amtsanzeiger der alliierten Besatzungsbehörde geboten worden ist. Es wäre wahrscheinlich sehr erheiternd und belustigend, die Ausführungen, die mein sehr verehrter Herr Vorredner hier gemacht hat, Ausführungen über die Konzentration der Industrien gleichen Charakters in den Vereinigten Staaten noch zu vertiefen. Es wäre wahrscheinlich sehr amüsant, darzustellen, daß gerade in den Vereinigten Staaten, die uns als Beispiel vorgehalten werden, riesige Theaterketten existieren, Tausende von Theatern in einer Hand vereinigt sind und die Konzentration von Theaterbesitz, von Verleih und Produktion in einer Hand oder in ganz wenigen Händen zu einem in der ganzen Welt sichtbaren Symbol der amerikanischen Filmwirtschaft geworden ist. Man könnte weiter darauf verweisen, daß sogar in England der größte und wertvollste Teil des Theaterbesitzes in drei Ketten vereinigt und konzentriert ist und daß auch dort ganz wenige Gruppen einen beherrschenden Einfluß auf die Filmproduktion haben.
    Um so erstaunlicher ist nur die Zähigkeit, mit der man sich auf alliierter Seite gerade in dem Gesetz Nr. 32 auf die Atomisierung der deutschen Filmwirtschaft konzentriert hat. Denn es handelt sich in Wirklichkeit nicht um ein Gesetz zur Dekartellisierung, sondern es handelt sich um ein Gesetz zur Atomisierung der deutschen Filmwirtschaft.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Das muß einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden.
    Umgekehrt wirft naturgemäß ein solches Verhalten die Frage auf, welches Vertrauen denn eigentlich die breite Masse der Deutschen in ihre eigene Regierung setzen soll, wenn dieser von der anderen Seite Gesetze, die im besten Geist der Zusammenarbeit eingereicht worden sind, als in solcher Form nicht tragbar zurückgegeben werden, wie das in dem Schreiben der Hohen Kommission vom 9. November der Fall war.
    Ich darf hier vor allen Dingen auf einen Punkt hinweisen, den mein Herr Vorredner noch nicht näher begründet hat und den auch der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums meinem Empfinden nach nicht eingehend genug dargelegt hat. Es handelt sich um die Zumutung an die Bundesregierung und an das deutsche Parlament, eine Maßnahme zu treffen, die einen glatten Verfassungsbruch darstellt.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Es wird nämlich verlangt, daß in das kommende deutsche Gesetz, das dieses Gesetz Nr. 32 ablösen soll, eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach ein bestimmter Personenkreis von dem Erwerb von Bundeseigentum ausgeschlossen werden soll. Die alliierte Seite, die das Grundgesetz ja schließlich sanktioniert hat, weiß ebenso genau wie die deutsche Seite, daß eine solche Bestimmung in ein deutsches Gesetz aufzunehmen einen glatten Verfassungsbruch darstellen würde. Das ist die übereinstimmende Meinung aller Juristen, und ich glaube, daß man sich auch auf seiten der alliierten Juristen über die Tragweite einer solchen Bestimmung nicht im unklaren war. Warum man nun also auch in dem Schreiben vom 9. November darauf bestanden hat, der Bundesregierung die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das neue Gesetz zuzumuten, bleibt völlig unerfindlich.
    Was die Frage der Monopolgesetze anlangt, so hat der Herr Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums das Notwendige bereits ausgeführt. Aber wir stehen noch vor einer Reihe von anderen Fragen, die uns in diesem Zusammenhang bewegen. Wie mein sehr verehrter Herr Vorredner Muckermann bereits ausgeführt hat und Kollege Brunner im weiteren noch unterstrich, haben wir in der Zwischenzeit die Existenz eines „Beirates" zu verzeichnen, der die Ausführung des Gesetzes Nr. 32 unterstützen soll. Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß dieser Beirat im Gesetz Nr. 32 überhaupt nicht vorgesehen ist, daß es sich hier somit um eine Maß-


    (Dr. Vogel)

    nahme des freien Ermessens seitens der alliierten Hohen Kommission gehandelt hat, und daß also dieser „Beirat", selbst wenn er die ihm nach den Ausführungsbestimmungen zukommende Aktivität entfalten würde, nicht in der Lage wäre, an wirklichen Beschlüssen der alliierten Hohen Kommission irgend etwas zu ändern. Er ist also ein schmückendes Ornament zu diesem Gesetz, hat aber praktisch nichts zu bedeuten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Worauf wir uns nach wie vor konzentrieren müssen, ist die Frage: Inwieweit und wie schnell ist die Hohe Kommission bereit, jetzt mit den deutschen Stellen in Verhandlungen einzutreten, um diesen unwürdigen Zustand so rasch wie möglich zu beenden? Bis zum Beweise des Gegenteils nehme ich immer noch an, daß eine Einigung möglich und auch sehr schnell möglich ist. Aus diesem Grunde möchte ich auf die Einzelheiten nicht näher eingehen, weil diese in den Verhandlungen, die hoffentlich in aller Kürze beginnen werden, zu klären sein werden.
    Aber in zwei Punkten, glaube ich, wird der Bundestag sich geschlossen zusammenfinden, in zwei Mahnungen an die alliierte Seite. Die erste Mahnung ist die: Wir alle würden es als unerträglich empfinden, wenn während der Zeit, in der hier Verhandlungen über den Ersatz des alliierten Gesetzes Nr. 32 durch ein deutsches Gesetz geführt werden, noch weitere Veräußerungen von Bundeseigentum vorgenommen werden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Eine solche weitere Verschleuderung von Bundeseigentum würde für uns bedeuten, daß man auf alliierter Seite eben diese Verhandlungen nicht so ernst nimmt, wie wir sie nehmen, und daß man weiter auf alliierter Seite unter Umständen mit dem Gedanken spielen könnte, das Bundeseigentum inzwischen zu verkaufen und danach einem Bundesgesetz die Regelung der Forderungen an dieses Bundeseigentum zu überlassen.
    Zweitens, glaube ich, haben wir alle ein Interesse daran, daß die 'Bundesregierung und dieses Hohe Haus so rasch als möglich über den derzeitigen Vermögensstand dieses Bundeseigentums unterrichtet werden. Ich muß hier feststellen, daß weder die Bundesregierung noch dieses Hohe Haus bis zur Stunde eine Bilanz oder irgend etwas, was einer Vermögensaufstellung von Bundeseigentum in Fragen Filmwirtschaft ähnlich sein würde, zur Hand haben. Wir wissen also gar nicht, was in den letzten fünf Jahren mit diesem Eigentum geschehen ist, wie groß es ist und welche Belastungen darauf ruhen. Dieser Zustand ist für ein Volk, das sich jetzt anschicken soll, seinen Beitrag für die gemeinsame Verteidigung des Westens zu leisten, unerträglich.
    Ich möchte mit einem Ausblick schließen, der sich zwangsläufig aus dem hier erörterten Komplex für uns ergeben muß. Was sich im Laufe des letzten Jahres in unserem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film deutlich bemerkbar gemacht hat und was sich gerade in diesem Komplex der Liquidation des Ufa-Vermögens doppelt peinlich bemerkbar gemacht hat, das ist das Fehlen einer deutschen Stelle, die die Anstrengungen auf dem Gebiete der Filmwirtschaft irgendwie koordiniert.

    (Sehr gut! rechts.)

    Wir erleben hier auch auf seiten der Bundesregierung - und ich scheue mich nicht, das offen
    auszusprechen — ein Nebeneinander an Stelle
    einer straffen Koordinierung der notwendigen Unterstützung, die die Filmindustrie haben müßte und sollte.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es wäre also notwendig, daß die Bundesregierung die Frage ihrer eigenen Organisation auf diesem Gebiete einer Prüfung unterzieht, und es wäre weiter notwendig, daß auch die Bundesregierung einmal ernstlich überprüft, ob die bisherigen Wege der Übermittlung von Noten und Bekanntmachungen der Hohen Kommission über das Bundeskanzleramt, die Verbindungsstelle des Bundeskanzleramtes zu den einzelnen Ministerien, in bezug auf die Geschwindigkeit dieser Übermittlung den Erfordernissen des Tages entspricht.

    (Bravo! rechts.)

    Auch in dieser Beziehung haben wir bestimmte Wünsche an die Organisation der Bundesregierung, und ich glaube, daß diese Erörterung mit dazu beitragen sollte, hier auch einmal eine Gewissenserforschung anzustellen.
    Meine Damen und Herren, ich bin am Ende meiner Ausführungen. Ich kann nur wünschen, daß dieses unerfreuliche Kapitel so rasch wie möglich abgeschlossen wird im Geiste wirklichen Vertrauens in diese junge Bundesrepublik von seiten der alliierten Behörden und daß dieser Geist des Vertrauens seinen Ausdruck darin findet, daß man uns die Möglichkeit gibt, auch vor unseren Wählern und vor dem deutschen Volke darzulegen, daß wir tatsächlich jenes Maß an politischer Selbständigkeit besitzen, das uns nach außen hin so oft zugeschrieben wird, das auf der anderen Seite aber durch derartige Gesetzesmaßnahmen ebensooft in Frage gestellt wird.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)