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ID0109502400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950 3497 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3498A Niederlegung des Bundestagsmandats des Abg. Dr. Middelhauve 3498B Glückwunsch des Deutschen Bundestags zur Wiederverwendung des Sitzungssaals des englischen Unterhauses 3498B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betreffend Anerkennung von Nottrauungen . . . . 3498C Änderung der Gewerbeordnung . . . . 3498C Anfrage Nr. 103 der Abg. Dr. Frey u. Gen. betr. Lage der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaues (Nrn. 1168 und 1501 der Drucksachen) 3498C Anfrage Nr. 106 der Fraktion der BP betr. Bundespersonalausschuß (Nrn. 1212 und 1506 der Drucksachen) 3498C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerksordnung (Nr. 1428 der Drucksachen) 3498D Dirscherl (FDP), Antragsteller . . 3498D Günther (CDU) 3500A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3500D Dr. Veit (SPD) 3501B Eickhoff (DP) 3503B Harig (KPD) 3504B Dr. Hamacher (Z) 3504D Stücklen (CSU) 3505B Mensing (CDU) 3505D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 1459 der Drucksachen) 3506B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 3506B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rhein-schifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1465 der Drucksachen) . . . 3507C Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3507C Zweite Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Nr. 929 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1439 der Drucksachen) . . 3508A Zinn (SPD), Berichterstatter . . . . 3508B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fortführung der Schulspeisung (Nrn. 1457, 1265 der Drucksachen) 3508D Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 3509A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 3509B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nrn. 1458, 1069 der Drucksachen) 3509C Dr. Dresbach (CDU), Berichterstatter 3509D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Vereinigung des Zahnärzte- und Dentistenberufes (Nrn. 1274, 1091 der Drucksachen) 3510A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 3510B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3510C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Ausfuhrabfertigung (Nrn. 1464, 1163 der Drucksachen) . . . . 3510D Juncker (FDP), Berichterstatter . . 3510D Nächste Sitzung 3511C Die Sitzung wird um 10 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Friedrich Mensing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Wenn ich hier noch kurz das Wort nehme, so aus folgendem Grunde. Als Mitglied des Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ist es mir ein Bedürfnis, dem Hohen Hause für das Wohlwollen und das Verständnis zu danken, das es in der heutigen Diskussion dem Handwerk entgegengebracht hat. Die wirtschaftliche und zahlenmäßige Bedeutung dieses Berufsstandes ist klar herausgestellt.
    Ich darf nur noch folgendes zum Ausdruck bringen. Es handelt sich nicht nur um die fast 3 1/2 Millionen Beschäftigten im deutschen Handwerk, sondern darüber hinaus zählen auch noch die Familienmitglieder mit, so daß wir im deutschen Handwerk 6 1/2 Millionen Menschen beschäftigen. Führen Sie sich vor Augen, daß ebensoviele Menschen in den Zubringerbetrieben beschäftigt werden, dann erkennen Sie die außerordentliche Bedeutung des Handwerks, das sich von jeher als ein Kulturelement allerersten Ranges erwiesen


    (Mensing)

    hat. Die soziale Aufgabe des Handwerks erkennt man am besten daraus, daß gerade das Handwerk erst dem Arbeitersohn die Möglichkeit des Aufstiegs in höhere Regionen gibt.

    (Heiterkeit links.)

    Darin, meine Herren, liegt die große soziale Bedeutung des deutschen Handwerks. Daß wir nicht rückständig sind, meine Herren, das beweist ja, daß die Aufbauverordnung der britischen Zone, die wir nun zu einer allgemeinen Verordnung für das gesamte Bundesgebiet machen wollen, unter Führung Ihres Herrn Dr. Agartz zustande kam.
    Wenn von Ihrer Seite eben betont wurde, daß Sie vermißt hätten, daß das Handwerk bisher nicht bereit gewesen sei, in den Präsidien der Handwerkskammern auch den Gesellenvertretern Sitz und Stimme einzuräumen, so ist Ihnen ein Irrtum unterlaufen. Für alle Handwerkskammern der britischen Zone ist auch ein Gesellenvertreter im Präsidium vorgesehen worden. Aus dieser Tatsache mögen Sie erkennen, daß wir fortschrittlich sind, und wenn wir von einer paritätischen Besetzung Abstand genommen haben, so ist das sachlich darin begründet, daß man den 40 % Einmannbetrieben des Handwerks Rechnung tragen muß.

    (Glocke des Präsidenten.)

    Da ich zum Schluß kommen muß, möchte ich schließlich dem Vertreter der KPD noch folgendes ins Stammbuch schreiben: Sie, meine Herren, die Sie ausgerechnet in der Ostzone geduldet haben, daß das deutsche Handwerk ausgemerzt wurde, haben damit das Recht verwirkt, in diesem Hause überhaupt noch über eine solche Frage zu diskutieren.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung des Antrages an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik einverstanden ist. — Ich stelle das fest.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich am Schluß dieser Aussprache den § 86 der Geschäftsordnung in die Erinnerung rufe, wonach die Redner in freiem Vortrage sprechen. Ich darf Sie bitten, mich bei den Bemühungen, in diesem Hause zu einer stärkeren Diskussion zu kommen, zu unterstützen.

(Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 1459 der Drucksachen). (Erste Beratung: 83. Sitzung.)
Der Ältestenrat hat Ihnen vorzuschlagen, für die Berichterstattung fünf Minuten Redezeit zu bewilligen und eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen. Als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Maier (Freiburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 24. Ausschuß, der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, hat sich in seiner Sitzung am 20. September mit der Regierungsvorlage — Drucksache Nr. 1273 — Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes, kurz Bundeskriminalamt, befaßt. Mit Rücksicht' darauf, daß in der Plenardebatte anläßlich der ersten Lesung am 17. September Sprecher fast aller Parteien in diesem Hause den Standpunkt ihrer Fraktionen vertreten haben, hat der Ausschuß auf eine Generaldebatte verzichtet und ist unverzüglich in die Einzelberatung eingetreten.
    § 1 des Entwurfes, der nach Art. 73 Ziffer 10 des Grundgesetzes Zweck und Aufgaben des Bundeskriminalamtes bestimmt, wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
    Zum § 2 war vom Bundesrat die Streichung der Ziffer 4 angeregt worden, weil man sich auf die Aufzählung der ordentlichen Aufgaben in den Ziffern 1, 2 und 3 beschränken wollte. Da Ziffer 4 in engem Zusammenhang mit dem strittigen § 4 steht, schlug ein sozialdemokratisches Mitglied vor, den § 4 vorweg zu beraten. Mit der Annahme dieses strittigen § 4 in der Fassung des Regierungsentwurfes glaubte der Ausschuß, dem Vorschlag des Bundesrates folgend, auf die Ziffer 4 des § 2 verzichten zu können, und beschloß die Streichung dieser Ziffer.
    § 3, der die Länder zur Errichtung von Landeskriminalämtern verpflichtet und weiter bestimmt, daß die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Nachrichten und Unterlagen zu liefern haben, wurde vom Ausschuß in der Fassung der Vorlage angenommen.
    Zum § 4 sah ein Bundesratsvorschlag eine scharfe Umgrenzung und Einengung der Exekutivbefugnisse des Bundeskriminalamtes vor. Er verlangte, daß ein Tätigwerden der Bundesorgane auf dem Gebiete der Strafverfolgung auf zwei Fälle beschränkt bleibe: a) für den Fall, daß eine zuständige Landesbehörde darum ersucht, und b) wenn der Bundesinnenminister ein Tätigwerden anordnet, weil die Interessen des Bundes unmittelbar berührt werden und die öffentliche Sicherheit in besonderem Maße beeinträchtigt ist. Der Ausschuß konnte sich der Auffassung des Bundesrates nicht anschließen. Er bejahte die Fassung des § 4 der Regierungsvorlage, wonach das Bundeskriminalamt eine strafbare Handlung selbst verfolgen kann, wenn a) eine zuständige Landesbehörde darum ersucht, b) ein Land ihre wirksame Verfolgung ablehnt oder c) der Bundesminister des Innern es aus schwerwiegenden Gründen anordnet.
    Bei diesem einmütigen Beschluß waren die Mitglieder des Ausschusses der Überzeugung, daß im Gegensatz zur Argumentation des Bundesrates das Grundgesetz im Art. 73 Ziffer 10 und im Art. 87 genügend Anhaltspunkte gibt, um die Fassung des Regierungsentwurfs zu decken.
    Die §§ 5, 6, 7, 8 und 9 wurden gleichfalls unverändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Ein Vorschlag des Bundesrates, im § 5 Abs. 1 Satz 2 das Wort „tunlichst" zu streichen und damit die im § 5 Abs. 1 durch dieses Wort „tunlichst" eingeschränkte Sollvorschrift unbeschränkt gelten zu lassen, fand keine Berücksichtigung.
    § 10 wurde in folgender Fassung angenommen: Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    Nach der einmütigen Zustimmung des Ausschusses zu der jetzigen Fassung der Vorlage hatte der Ausschuß sich noch zu der Frage zu äußern, ob es sich bei dem Entwurf Drucksache Nr. 1273 um ein Zustimmungsgesetz handle. Im Gegensatz zum Bundesrat vertrat der Ausschuß einmütig die


    (Mayer [Freiburg]),

    Auffassung der Regierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, weil die in ihm geregelte Materie zur ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes gehört.
    Ich komme nunmehr zum Antrag des Ausschusses, der dem Hause zur Annahme empfohlen ist:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    den Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) —Nr. 1273 der Drucksachen —mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage zu genehmigen.