Meine Damen und Herren! Gegen eine Neugestaltung der Handwerksordnung haben wir nichts einzuwenden; wir halten sie für unbedingt notwendig. Aber mit der Vorlage, die heute hier zu Behandlung steht, können wir uns nicht einverstanden erklären.
Es handelt sich zweifellos um einen sehr großen Teil der Bevölkerung, um rund 3 1/2 Millionen, wie in diesem Gesetzentwurf niedergeschrieben steht. Von diesen 3 1/2 Millionen Menschen sollen eine Million, die Meister, die Handwerker selber, eine Körperschaft bilden, die weitgehend in das Leben der übrigen 2 1/2 Millionen eingreift. Wir halten das nicht für sehr demokratisch. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch, wie der Aufbau unter bestimmten Aspekten vor sich gehen soll. So zum Beispiel ist den Innungen eine ganz große Anzahl von Aufgaben gestellt worden, die tief eingreifen in das Leben und in die Beschäftigung der übrigen 2 1/2 Millionen, die hier ausgeschaltet worden sind oder werden sollen. Wir finden bei Betrachtung der Aufgaben, die den Innungen zufallen sollen und die hier in 13 Punkten aufgeführt worden sind, nicht ein einziges Mal den Beweis für den Wunsch oder den Willen, die Gewerkschaften einzuschalten. Die Gewerkschaften sind bei den Aufgaben, die die Innungen haben, vollkommen ausgeschaltet.
Anders verhält es sich bei den Kreishandwerkerschaften, die da aufgebaut werden sollen. Dort hat man sich bewogen gefühlt, auch einmal das Wort Gewerkschaften zu nennen; aber man hat wohlweislich den Aufgabenkreis dieser Kreishandwerkerschaften möglichst klein gehalten. Die Aufzählung hat nur vier Punkte, und man hat dort gesagt, daß sie „mit den für ihren Bezirk zuständigen Vertretungen anderer Berufe und der Gewerkschaften Fühlung nehmen sollen". Man hat hier also den Gewerkschaften die Konzession gemacht, zu sagen, daß man gewillt ist, mit ihnen Fühlung zu nehmen. Wir können uns mit einer solchen Auffassung von demokratischem Mitbestimmungsrecht nicht einverstanden erklären.
Anders ist es wieder bei den Handwerkskammern. Diese haben wieder wesentliche Aufgaben gestellt bekommen. In 14 Punkten sind sie aufgezeigt. Ich will nur die beiden Punkte 8 und 9 — ich bitte, sie nachzulesen — erörtern. Die Punkte 8 und 9 behandeln die Lehrlingsausbildung, und wir stellen fest, daß die Gewerkschaften dabei überhaupt nicht eingeschaltet sind. Wir sind bei einer solchen Art der Behandlung nicht in der Lage, diesem Entwurf unsere Zustimmung zu geben. Wir stellen uns unter dem Aufbau eines neuen Handwerkerrechts etwas anderes vor. Wir sind der Meinung, daß man überhaupt keine Innungen mehr aufziehen sollte. Wir sind der Meinung, daß man starke Handwerkskammern schaffen müßte, und diese Handwerkskammern sollten ihre einzelnen Fachabteilungen haben, und die einzelnen Fachabteilungen könnten unserthalben auch noch Fachsparten haben; das spielt keine Rolle. Aber eine starke Handwerkskammer sollte errichtet werden. Es sollten in freier Wahl in den einzelnen Sparten dann die einzelnen Leitungen gewählt werden, die die Handwerkskammer darzustellen hätten. Diese Handwerkskammer soll dann zu einem Drittel aus Handwerkern, aus eben den gewählten Leuten aus dem Handwerk bestehen, zu einem Drittel aus Gewerkschaftsvertretern und zu einem Drittel aus Vertretern der öffentlichen Hand. Wenn wir eine solche Handwerkskammer aufbauen könnten, dann würden die Beschlüsse, die dort gefaßt werden, ein anderes Gewicht haben als die Beschlüsse, die von den Handwerkskammern, wie sie hier gebildet werden sollen, gefaßt werden, und die Vertretung der 2 1/2 Millionen, die hier ausgeschaltet sind, wäre dann auch gesichert.