Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Zentrumsfraktion in Drucksache Nr. 571 beschäftigt sich mit der Stützung der SchwerbeschädigtenBetriebe, deren wir zur Zeit im westdeutschen Bundesgebiet etwa 102 mit etwa 3000 Beschäftigten haben. In den Jahren nach 1945 sind in den verschiedenen Ländern eine große Anzahl derartiger Betriebe errichtet worden, die aber infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich auch für diese Betriebe ergeben haben, auf die Dauer nicht lebensfähig gewesen sind und die namentlich während und nach der Währungsreform zum großen Teil in Liquidation gehen mußten. Die Kenner der Schwerbeschädigten-Angelegenheiten, auch die Organisationen der Schwerkriegsbeschädigten, sind der Auffassung, daß die Schwerbeschädigten, soweit es eben möglich ist, in die Betriebe der normalen Wirtschaft eingegliedert und mit den gesunden Arbeitnehmern, gleich welcher Art, zusammen tätig sein sollten. Allerdings sind auch diese Kreise der Auffassung — der Ausschuß für Kriegsopferfragen, der sich mit dieser Materie beschäftigt hat, ist der gleichen Meinung —, daß für einen besonderen Kreis von Menschen, die in die normale Wirtschaft nicht eingegliedert werden können, eine Anzahl Schwerbeschädigten-Betriebe erhalten bleiben und hierfür auch die notwendigen Stützungsaktionen durchgeführt werden müßten.
Doch war der Kriegsopferausschuß, der sich als Fachausschuß hiermit beschäftigte, der Auffassung, daß zunächst die Länder für diese Situation zuständig seien und daß lediglich versucht werden müßte, in das Schwerbeschädigtengesetz, das von der Bundesregierung vorbereitet wird, Bestimmungen aufzunehmen, die die Stützung dieser besonderen Schwerbeschädigten-Betriebe zum Ziele haben.
Nun hat sich allerdings der Ausschuß für Kriegsopferfragen nicht als federführender Ausschuß mit dieser Angelegenheit beschäftigt, sondern federführend ist der Haushaltsausschuß gewesen. Der Haushaltsausschuß hat den Ausschuß für Kriegsopferfragen um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit gebeten. Der Kriegsopferausschuß hat sich die Gedankengänge, die ich Ihnen jetzt kurz vorgetragen habe, zu eigen gemacht und hat dem Haushaltsausschuß vorgeschlagen, dem Bundestag einen Beschluß mit folgendem Wortlaut vorzulegen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Schaffung eines Bundesgesetzes für die Beschäftigung von Schwerbeschädigten die Förderung und Sicherstellung der Schwerbeschädigten-Betriebe vorzusehen.
Der Haushaltsausschuß hat sich dieser Auffassung des Kriegsopferausschusses angeschlossen und schlägt Ihnen vor, dem soeben verlesenen Beschluß zuzustimmen.