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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950 3365 91. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3366D, 3375A, 3405C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Ersten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) . . . 3367A Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei . . 3367A Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofs 3367A Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes 3367A Gesetz über Personalausweise 3367A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 3367B Anfrage Nr. 115 der Fraktion der BP betr Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder (Nr. 1321 und 1451 der Drucksachen) 3367B Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betr. Münzprägung (Nrn. 1383 und 1454 der Drucksachen) 3367B Überweisung der Anträge der Fraktionen der SPD bzw. der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Nrn. 1365 und 1369 der Drucksachen) 3367B Schreiben des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1950 betr. Ernennung des Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Lehr zum Bundesminister des Innern 3367C Vereidigung des Bundesministers des Innern Dr. Dr. Lehr 3367C Erklärung der Fraktion der DP außerhalb der Tagesordnung betr. Flugblatt gegen den Wahlbetrug in der Ostzone 3368A Dr. Mühlenfeld (DP) 3368A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Kunstwerke (Nr. 1325 der Drucksachen) . . . . 3368B Dr. Koch (SPD), Interpellant . . . . 3368B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3369C Dr. Bertram (Z) 3370C Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nr. 1417 der Drucksachen) . 3371A Dr. Oellers (FDP), Antrag- steller 3371A, 3372A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3371C Erler (SPD) 3372D Ewers (DP) 3373A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 219) (Nr. 1401 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1448 der Drucksachen) 3373B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3373B Schoettle (SPD) 3374D, 3376D Dr. Leuchtgens (DRP) . . 3375B, 3378B Bausch (CDU) 3376A, 3378D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3378A Austritt der Abgeordneten Fröhlich, Ott, Tichi und Weickert aus der Fraktion der WAV und Bildung einer parlamentarischen Gruppe „Deutscher Gemeinschaftsblock der Heimatvertriebenen und Ent rechteten" 3375A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1424, 1354, 444, 248 der Drucksachen) 3379B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3379C, 3383C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3380B Storch, Bundesminister für Arbeit 3381C Degener (CDU) 3382B Frau Korspeter (SPD) 3383A Dr. Hammer (FDP) 3383A Frau Kalinke (DP) . . . . 3383C, 3384D Schoettle (SPD) 3384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 (Nr. 1288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11.Ausschuß) (Nr. 1395 der Drucksachen) 3385A Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 3385B Herbig (SPD) 3386A Zweite Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 180 der Drucksachen) 3387B Zur Geschäftsordnung: Brandt (SPD) 3387C Strauß (CSU) 3388A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1423 der Drucksachen) . 3388B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 3388B Günther (CDU) 3389D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . . 3390A Mensing (CDU) 3390C Dr. Horlacher (CSU) 3390D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) 3391A, 3396A Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3391B Zur Geschäftsordnung: Etzel (Duisburg) 3394B, D Dr. Wellhausen (FDF) . . . 3394C, 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1399, 1149 der Drucksachen) . . . 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung wegen Verächtlichmachung des Bundestages (Nr. 1405 der Drucksachen) 3395B Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 3395B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Eingaben gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann (Nr. 1406 der Drucksachen) 3396A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 3396A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3398A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Schwerbeschädigten-Betriebe (Nrn. 1449, 571 der Drucksachen) 3399A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3399A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge (Nr. 1271 der Drucksachen) 3399C Fischer (SPD), Antragsteller 3399C, 3404D Müller (Offenbach) (KPD) . . . . . 3402C Storch, Bundesminister für Arbeit 3403C Horn (CDU) 3404B Beratung es Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1411 der Drucksachen) . 3405A Nächste Sitzung . . . . 3405C Die Sitzung wird um 9.19 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den letzten Worten haben Sie, Herr Präsident, den ersten Teil meiner Ausführungen zur Geschäftsordnung vorweggenommen.

    (Zuruf von der Mitte: Schade!)

    Denn entweder wird darüber entschieden, ob der Antrag nächste Woche auf die Tagesordnung gesetzt wird — dann entfällt heute jede Beratung und jeder weitere Vorschlag zur Behandlung dieses Gesetzes —, oder es wird in die Beratung eingetreten, dann wird über den Umdruck Nr. 5, über den Änderungsantrag der SPD, gesprochen.
    Wir sind mit dem Vorschlag des Herrn Innenministers einverstanden, die Beratung der zweiten Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung in der kommenden Woche zu verschieben. Wir sind nicht damit einverstanden, daß jetzt über den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD zuerst abgestimmt wird. Wir sind auch mit seinem Inhalt nicht einverstanden. Um jetzt bei Ausführungen zur Geschäftsordnung zu bleiben, Herr Präsident, darf ich mich dazu vielleicht nachher äußern, wenn der Antrag zur Abstimmung gebracht werden sollte.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, es sind also zwei Anträge gestellt. Der erste Antrag war der Antrag der SPD, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und den Gegenstand einem Ausschuß zu überweisen. Die Überweisung an einen Ausschuß ist kein Antrag zur Geschäftsordnung, sondern ein Antrag zur sachlichen Behandlung eines Gesetzes. Über diesen Antrag kann ich also im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte nicht abstimmen lassen.
Es ist dann der zweite Antrag gestellt, den Punkt jetzt von der Tagesordnung abzusetzen und die Beratung in der nächsten Plenarsitzung vorzunehmen.
Ich lasse zunächst über den weitergehenden Antrag abstimmen, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Woche eine neue Beratung eintreten zu lassen. Ich glaube, eine wesentliche Abweichung gegenüber dem Antrag des Herrn Abgeordneten Strauß ist das eigentlich nicht. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Damit ist dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Ich glaube, wir überlassen es am besten dem Ältestenrat, die Behandlung dieses Gegenstandes in die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzungen einzugruppieren.
Ich rufe nunmehr Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse, (Nr. 1281 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1423 der Drucksachen). (Erste Beratung: 82., 86. Sitzung.)
Das Wort hat zur Berichterstattung Herr Abgeordneter Schill.
Schill (CDU) Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei meinem Bericht möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache Nr. 1281, und auf den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Drucksache Nr. 1423, zu lenken.
Der vorliegende Gesetzentwurf will der Deutschen Genossenschaftskasse diejenige Bedeutung verleihen, die sie seinerzeit nach dem Wunsche des Wirtschaftsrates und des Verwaltungsrates von vornherein erhalten sollte, jedoch infolge starker Einflußnahme der alliierten Stellen damals nicht erhalten konnte. Mit anderen Worten, die Deutsche Genossenschaftskasse soll, wie dies zuletzt für die ehemalige Deutsche Zentralgenossenschaftskasse ebenso galt, das Spitzenfinanzierungsinstitut nicht nur für landwirtschaftliche Genossenschaften sein, sondern ebenso für alle gewerblichen Genossenschaften, Verbrauchergenossenschaften, wohnungswirtschaftlichen und verkehrswirtschaftlichen Genossenschaften werden.
Ein gleichartiger Entwurf eines Änderungsgesetzes wurde bekanntlich im Juli 1949 dem Wirtschaftsrat vorgelegt, von ihm aber nicht mehr verabschiedet. Diese Verabschiedung soll nun auf der Bundesebene nachgeholt werden. Damit ist es zugleich erforderlich, daß das Gesetz des Wirtschaftsrates redaktionell und technisch auf die Verhältnisse des Bundes umgestellt und überdies in der durch das Änderungsgesetz sich ergebenden neuen Fassung auf die französische Zone erstreckt wird.
Das Gesetz war folgenden Ausschüssen dieses Hauses überwiesen worden: einmal dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführend, dann dem Ausschuß für Geld und Kredit sowie auch dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Diese Ausschüsse haben sich einzeln und in einer kombinierten Sitzung mit dem Gesetzentwurf befaßt und empfehlen dem Plenum die Annahme mit wenigen kleinen Änderungen. Diese Änderungen sind folgende, wobei ich nach der Reihenfolge der Ziffern des Gesetzentwurfs gehe.
a) In Art. I Ziffer 4 wird vorgeschlagen, daß in § 4 Abs. 3 Buchstabe b des bisherigen Gesetzes die Worte „Geschäfts- oder" gestrichen werden, so daß sich künftig am Kapital der Genossenschaftskasse auch juristische Personen außer den Genossenschaften selbst beteiligen können, deren Mitgliederkreis Genossenchaften umfaßt. Diese neue Fassung umreißt klar und einfach den Kreis der für eine Beteiligung zugelassenen juristischen Personen.
b) Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Anstalt wird in Art. I Ziffer 6 vorgeschlagen, daß § 8 Abs. 1 Buchstabe g des Gesetzes etwas anders gefaßt wird. Dieser soll künftig lauten:
zwei Vertretern der Eigentümer und Pächter der mit der Rentenbankgrundschuld belasteten Grundstücke, die vom Deutschen Bauernverband e. V. benannt werden.
Damit soll deutlich gemacht werden: im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse sind die vom Deutschen Bauernverband benannten beiden Mitglieder als die Repräsentanten der zur Aufbringung der Rentenbankgrundschuldzinsen, an denen auch die Genossenschaftskasse partizipiert, verpflichteten Landwirtschaft anzusehen.
Nebenbei ist zu bemerken, daß die Zahl der Vertreter der Landwirtschaft, also zwei, nach wie vor wohl als höchst maßvoll anzusehen ist, wenn man die Tatsache berücksichtigt, daß die Landwirtschaft auf dem erwähnten Wege 60 Millionen DM aus einer Sondersteuer zum Vermögen der Genossenschaftskasse beisteuert. Jedes Jahr fließen ungefähr 6 Millionen DM an Rentenbankzinsen der Deutschen Genossenschaftskasse zu.


(Schill)

c) In Art. I Ziffer 6 cc des Entwurfs soll § 8 Abs. i Buchstabe i des bisherigen Gesetzes eine neue Fassung erhalten, aus der nach dem Änderungsentwurf Buchstabe k wird. Hierdurch soll erreicht werden, daß sich unter den vier Vertretern des gewerblichen Genossenschaftswesens je ein Vertreter des genossenschaftlich organisierten Handwerks und Handels befinden muß. Damit ist den Wünschen dieser Berufsgruppen Rechnung getragen, ohne daß die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder erhöht wird oder irgend jemand zurückstehen müßte.
d) In Art. I Ziffer 6 d soll das Wort ,,Flüchtling" durch den in letzter Zeit statt dessen amtssprachlich eingeführten Ausdruck „Heimatvertriebener" ersetzt werden.
Ich komme nun zur Stellungnahme des Bundesrates. Der Bundesrat hat als Ergebnis seiner Ausschuß- und Plenarberatungen zwei Abänderungsvorschläge beschlossen. Er will erstens bei der Genehmigung der Anstaltssatzung mitwirken —ich verweise auf § i Abs. 3 Satz 2 — und zweitens die im Entwurf vorgesehene Befreiung eines Teils der aus den Rentenbankgrundschuldzinsen angesammeltem Sonderrücklagen von der Körperschaft-und Gewerbeertragsteuer von zehn auf fünf Jahre herabsetzen, wobei er eine eventuelle Verlängerung dieser jetzt abgekürzten Frist von vornherein für denkbar hält; ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 2.
Die Bundesregierung hat mit einer ausführlichen Begründung zu den Vorschlägen des Bundesrats Stellung genommen und ist der Meinung, daß es in diesen beiden Punkten bei der Fassung der Regierungsvorlage bleiben sollte. Die Bundesregierung führt aus, daß es sich bei der Satzungsgenehmigung um einen reinen Verwaltungsakt handele, bei dem eine Mitwirkung des Bundesrats nach dem Grundgesetz nicht zulässig erscheine.
In der Frage der Steuerbefreiung hält sie die Verkürzung von zehn auf fünf Jahre für untauglich, weil erstens die Befreiung der Sonderrücklage von der Vermögensteuer ebenfalls für zehn Jahre gilt, weil zweitens die allgemeine Steuerbefreiung der landwirtschaftlichen Rentenbank auch für einen zehnjährigen Zeitraum ausgesprochen ist, weil drittens die aus sämtlichen Ländern zusammenfließenden Sonderrücklagen gerechterweise in ihrem Ertrag nicht demjenigen Land steuerlich zugute kommen sollten, in dem die Genossenschaftskasse nun einmal zufällig ihren Sitz hat und weil viertens ein fünfjähriger Zeitraum den Zweck der Bestimmung, nämlich die Ermöglichung einer Sonderrücklage, geradezu illusorisch machen würde. Denn die Grundschuldzinsenanteile der Genossenschaftskasse fließen nun einmal allmählich, und nach fünf Jahren ist noch nicht genug zusammengekommen, um eine Steuererleichterung für die Anstalt wirklich fühlbar zu machen. Wegen der Einzelheiten der Begründung darf ich auf Drucksache Nr. 1281 hinweisen.
Die Ausschüsse haben sich den von der Bundesregierung vorgebrachten Argumenten nicht verschließen können. Sie empfehlen Ihnen insoweit die Beibehaltung der ursprünglichen Fassung von Art. I Ziffer 1 und 5 des Gesetzentwurfes.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen und darf der Überzeugung Ausdruck geben, daß das Gesetz in seiner nunmehrigen Fassung geeignet ist, die Deutsche Genossenschaftskasse im Hinblick
auf ihren Aufgabenbereich, ihre Organe und ihre finanzielle Sonderstellung zu einem starken Institut zu machen, das sie im Interesse aller Genossenschaften des Bundesgebietes sein muß. Ich darf Ihnen noch sagen, daß ich seit über 25 Jahren ehrenamtlich im Genossenschaftswesen tätig bin. Ich weiß, welche gewaltige Bedeutung das Genossenschaftswesen im Rahmen unserer Gesamtwirtschaft hat und in Zukunft vielleicht in noch stärkerem Maße haben wird. Ich weiß auch, welch großen Wert die Genossenschaftsidee zur Überbrückung der Verschiedenheiten der Berufsstände und Völker haben kann und vielleicht haben wird. Aber ich möchte hier ganz offen aussprechen, daß die Genossenschaftsidee nur dann eine fruchtbare Wirksamkeit erreichen wird, wenn die einzelnen Genossenschaftssparten nicht getrennt marschieren, sondern versuchen, dieser Idee in einer großen Einheit wirkungsvoll zu dienen. .Aus diesem Grunde und vielleicht als Vorbedingung haben wir auch die Deutsche Genossenschaftskasse als Spitzeninstitut aller dieser Verbände geschaffen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag des Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Für die Aussprache schlägt Ihnen der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vor. — Da sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich die Zustimmung des Hauses dazu fest. Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

    (Abg. Günther: Ich bitte ums Wort!)

    — Meine Damen und Herren, darf ich generell bemerken, daß es wünschenswert ist, wenn Wortmeldungen zu den einzelnen Punkten vorher hier eingehen. Es wirkt sehr merkwürdig, wenn ich jedesmal feststelle, daß keine Wortmeldungen vorliegen, und dann doch solche erfolgen. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Günther.