Meine Damen und Herren! § 105 der Geschäftsordnung sagt: Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden, wenn es 50 anwesende Mitglieder beantragen. Wird der Antrag von 50 Mitgliedern unterstützt? — Das ist der Fall. Wir haben über diesen Antrag nach bisherigem Brauch abzustimmen.
Sie mißverstehen mich offensichtlich. Wir haben über den A n t r a g auf namentliche Abstimmung abzustimmen.
- Meine Damen und Herren, ich weiß, daß hierzu eine Meinungsverschiedenheit besteht. Es gibt eine Reihe von Abgeordneten dieses Hauses, die der Meinung sind, daß, wenn 50 Mitglieder die namentliche Abstimmung verlangen, ohne weiteres namentlich abgestimmt werden m u ß.
Ein anderer Teil des Hauses ist der Meinung, daß die Zahl von 50 Mitgliedern lediglich notwendig ist, um eine Abstimmung über den Antrag auf namentliche Abstimmung herbeizuführen.
— Ich weiß, daß in der Praxis des alten Reichstages nach der ersteren Auffassung verfahren worden ist. In dies e m Hause ist aber bisher anders verfahren worden.
Ich sehe für meine Person keine Möglichkeit, von dieser Gewohnheit des Hauses abzugehen. Wenn davon abgegangen werden soll, dann müßte entweder eine authentische Interpretation des Paragraphen 105 der Geschäftsordnung nach § 119 erfolgen, oder der § 105 müßte neu und klarer gefaßt werden. Solange dies aber nicht der Fall ist, werde ich nach dem Gewohnheitsrecht verfahren, das sich bisher eingebürgert hat.
Wer dafür ist, daß namentlich abgestimmt wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist abgelehnt.
Wortmeldungen zu § 2 liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache über § 2 und lasse über den Antrag der Fraktion der SPD zu diesem § 2 abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Bisher ist nicht beantragt, daß nach den einzelnen Absätzen, die mit Buchstaben unterschieden sind, abgestimmt werden soll. Wird dieser Antrag gestellt?
— Nach der Geschäftsordnung ist das möglich. Nach der Geschäftsordnung kann sogar über Satzteile abgestimmt werden.
— Wir sind allerdings in der Abstimmung. Wenn das Haus darauf besteht, daß ich strikte vorgehen soll, wird dies geschehen. Ich glaube aber, daß es sich hier nicht um ein schuldhaftes Versäumnis handelt. Man sollte deshalb nicht strikt verfahren.
Ich lasse also nach den Absätzen abstimmen. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages zu § 2 litera a ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Herren Schriftführer und ich sind außerstande, festzustellen, welches die Mehrheit war. Wir müssen daher den Hammelsprung vornehmen.
Wer für den Abänderungsantrag zu Abs. 1 litera a ist, den bitte ich, durch die Tür rechts von mir, wer gegen den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, durch die Tür links von mir, und diejenigen, die sich enthalten wollen, durch die Tür in der Mitte den Saal zu betreten. Ich bitte, die Abstimmung so rasch wie möglich zu vollziehen.
Ich bitte, die Türen zu schließen.
Die Abstimmung beginnt. Ich bitte, die Abstimmungstüren zu öffnen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: 172 Mitglieder haben mit Nein gestimmt und 150 mit Ja. 4 Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über den Abänderungsantrag Ziffer 1 litera b abstimmen. Wer für Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist dieselbe Mehrheit wie vorhin. Auch dieser Antrag ist also abgelehnt.
Dann lasse ich über § 2 in der Fassung der zweiten Beratung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; § 2 ist angenommen.
Zu § 3 liegen keine Anträge und keine Wortmeldungen vor. Angenommen.
Ich rufe auf die §§ 4, — 5, — 6, — 7, — 8, —9, — 10, — 11, — 12, — 13. — Anträge zur Abänderung der Vorlage liegen nicht vor. Wer für diese Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit.
Die Paragraphen sind bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Zu § 14 liegt ein Abänderungsantrag der SPD vor. Dieser Antrag ist schon begründet worden. Wortmeldungen erfolgen nicht. Ich schließe die Aussprache. Wer für Annahme des Abänderungsantrages der SPD-Fraktion zu § 14 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Wer für § 14 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — § 14 ist mit Mehrheit angenommen.
Zu den §§ 15, 16, 17 und 18 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für Annahme dieser Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! —
— Die Paragraphen sind bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Ich rufe auf Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Schlußabstimmung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.