Rede von
Hans
Ewers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf meinem Herrn Vorredner erwidern, daß bedauerlicherweise der Wortlaut der Überschrift dem juristischen Sprachgebrauch genau entspricht. Von „Freistellung" sprechen wir Juristen, wenn jemand, der irgendwo Schaden erleidet, sich an einen Dritten halten kann. Das ist der Sinn dieses Gesetzes. Es ist nicht so, daß die Gesellschaft, die Schaden leidet, keinen Anspruch hätte. Sie hat einen Anspruch, und zwar gegen den Abgeordneten; nur kann sich der Abgeordnete vom Bunde freistellen lassen. Die Tatsache, daß man diese sehr klare Sachlage bisher anscheinend nicht richtig beurteilt hat, und die weitere Tatsache, daß von dem Bundesjustizminister gegen den sachlichen Inhalt dieses Gesetzes, das für Abgeordnete zweifellos ein Vorrecht schaffen will, persönlich Bedenken erhoben worden sind, läßt es mir doch zweckmäßig erscheinen, da man derartige Fragen im Plenum schlecht erörtern kann, diese Angelegenheit nochmals an den Rechtsausschuß zu überweisen.
Ich bin der Ansicht, daß man mit diesem Gesetz in der breiten Öffentlichkeit, nachdem der Widerspruch erfolgt ist, wiederum eine gewisse Agitatation gegen uns alle hervorrufen könnte, die wir besser scheuten.
Ich beantrage daher, diese Vorlage noch einmal dem Rechtsausschuß zu überweisen.