Rede von
Dr.
Fritz
Oellers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat seine Ausführungen mit der Feststellung begonnen, der Rechtsausschuß habe einen verstaubten Entwurf aus der Mottenkiste herausgeholt und ein Gesetz geschaffen, das nicht praktisch werden könne. Hätte er meine Ausführungen mit etwas mehr Aufmerksamkeit verfolgt,
dann hätte er feststellen müssen, daß der Fall bereits praktisch ist;
denn ich habe mich mit absoluter Deutlichkeit dahingehend ausgedrückt, daß die Abgeordneten des Wirtschaftsrates, die bislang in der STEG sitzen, nunmehr durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages ersetzt werden müssen. Ich muß also erklären, daß es keine verstaubte Mottenkistenangelegenheit, sondern eine durchaus akute Frage ist.
Fernerhin: der Rechtsausschuß hat sich der Frage, wieweit man die Abgeordneten von der Haftung befreien solle, durchaus mit Sorgfalt angenommen. Ich gebe zu, daß hier nur die Haftung für Vorsatz ausgeschlossen ist und daß die Haftung für grobe Fahrlässigkeit tatsächlich im Sinne der Freistellung weiter gegeben wird. Wir waren uns aber darüber klar, daß es bei der labilen Rechtsprechung über die Frage von einfacher und grober Fahrlässigkeit einem ehrenamtlich arbeitenden Abgeordneten auch nicht zugemutet werden könne, sich nun der Jurisdiktion bei dieser labilen Lage hinsichtlich der Frage, ob er einfach oder grob fahrlässig gehandelt hat, zu unterziehen. Von dem Beamten unterscheidet den Abgeordneten ja immerhin die eine Tatsache, daß der Beamte kraft seines ihm bezahlten Amtes in einer solchen Tätigkeit für den Staat auftritt, während der Abgeordnete in einer absolut ehrenamtlichen Form sich dieser Aufgabe unterzieht. Das war dem Rechtsausschuß durchaus klar, und aus diesem Unterschied heraus glaubten wir, die Fahrlässigkeit überhaupt für Abgeordnete ausschließen zu sollen, die ehrenamtlich im Auftrage des Parlaments sich einer solch schwierigen Aufgabe zu unterziehen bereit sind.