Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe weiter mitzuteilen:
Der Deutsche Bundesrat hat unter dem 6. Oktober mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage den folgenden Gesetzen zugestimmt hat bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht stellt:
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund ,
Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei,
Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes.
Bei dem Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes und dem Gesetz über Personalausweise wird der Bundesrat keinen Einspruch einlegen.
Dem Gesetz über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 hat er nicht zugestimmt. Die Mitteilung ist als Drucksache Nr. 1438 verteilt. Der Ältestenrat hat die Angelegenheit dem Ausschuß für Verfassungsschutz und dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Prüfung der Frage übergeben, ob das Haus den Vermittlungsausschuß anrufen soll.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 5. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 115 der Fraktion der Bayernpartei betreffend Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder — Drucksache Nr. 1321 — beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1451.
Der Herr Bundesminister für Finanzen hat am 9. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betreffend Münzprägung — Drucksache Nr. 1383 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1454 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftspolitik hat am 6. Oktober 1950 darum gebeten, die beiden Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion der WAV betreffend Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifes für Kraftfahrtversicherungen - Drucksachen Nr. 1365 und 1369 — federführend ihm zu überweisen unter Mitberatung des Ausschusses für Verkehrswesen, da sich diese Anträge ausschließlich auf Verordnungen des Preisrechts beziehen. Die Anträge sind in der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Oktober 1950 nur dem Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen worden. Ist das Haus einverstanden, daß entsprechend dem Wunsche des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaftspolitik verfahren wird? — Kein Widerspruch.
Ich habe dann weiter mitzuteilen, daß die Sitzung des Unterausschusses für Verschollenheitsrecht erst im Anschluß an die dritte Lesung des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung stattfindet.
Mine Damen und Herren! Ich habe Sie um die Erlaubnis zu bitten, die Tagesordnung um einen Punkt zu vermehren. Ich habe Ihnen folgenden Brief zu verlesen:
Bonn, 12. Oktober 1950 Bundesrepublik Deutschland
Bundeskanzler
An den Herrn
Präsidenten des Deutschen Bundestages, Bonn, Bundeshaus.
Der Herr Bundespräsident hat den Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Robert Lehr am 11. Oktober 1950 zum Bundesminister des Innern ernannt. Ich bitte Sie, die Vereidigung des Herrn Bundesministers Dr. Lehr gemäß Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in der morgigen Sitzung des Bundestages vornehmen zu wollen.
Adenauer.
Das Haus ist damit einverstanden, daß die Tagesordnung durch die
Vereidigung des Bundesministers des Innern ergänzt wird.
Meine Damen und Herren, Art. 64 des Grundgesetzes lautet:
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Die Eidesformel hat folgenden Wortlaut:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister Dr. Lehr, sind Sie bereit, diesen Eid zu leisten?