Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; die Aussprache ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Es liegt vor die Drucksache Nr. 1177, Anordnung Nr. 38/50 über die Festsetzung von Getreidepreisen. Dazu wieder liegen einige Abänderungsanträge vor, die ich zur Abstimmung stellen werde, wenn wir zu den einzelnen Paragraphen kommen.
Vorher allerdings muß ich eine Feststellung machen, damit sichergestellt ist, daß der Abstimmung ein einheitlicher Text zugrunde liegt, weil sonst verschiedene Anträge nicht verständlich sind. Während der Drucklegung ist in § 1 Abs. 1 das Wort „Erzeugerhöchstpreise" eingefügt worden. Ursprünglich stand da das Wort „Erzeugerfestpreise". Es könnte sein, daß in den verschiedenen hier vorliegenden Texten unterschiedliche Begriffe enthalten sind. In der Drucksache, über die wir abstimmen, muß es also heißen: „Erzeugerfestpreise".
Damit ist aber der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, BP und DP, das Wort „Erzeugerfestpreise" einzusetzen, gegenstandslos geworden.
- Also es steht jetzt in dem Text, der mir vorliegt, „Erzeugerhöchstpreise"; in anderen Exemplaren steht „Festpreise".
— Die meisten Exemplare, wird mir eben gesagt, sind mit „Festpreise" herausgegeben worden. Das war während der Drucklegung auf Grund einer Mitteilung des Herrn Wirtschaftsministers geändert worden.
Ich möchte also, damit wir klarsehen, von dem Text mit „Erzeugerhöchstpreise" ausgehen. Dann ist es auch möglich, den Abänderungsantrag zur Abstimmung zu stellen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf § 1.
Dazu liegt der Abänderungsantrag der FDP, der CDU, der BP und der DP vor:
In § 1 Abs. 1 der Anordnung Nr. 38/50 über die Festsetzung von Getreidepreisen wird das Wort „Erzeugerhöchstpreise" durch das Wort „Erzeugerfestpreise" ersetzt.
Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.
Wer nunmehr für die durch die Annahme des Abänderungsantrages geänderte Fassung des § 1 der Anordnung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. § 1 ist in dieser abgeänderten Fassung angenommen.
Ich rufe auf § 2. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegen-
probe. — Das erste war die Mehrheit. Angenommen.
§ 3. Dazu liegt ein Abänderungsantrag Lübke vor:
In der Anordnung wird in § 3 Abs. 1 statt „DM 260 je 1000 kg" gesetzt „DM 240 je 1000 kg".
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; es ist also so beschlossen.
Wer nunmehr für § 3 mit der soeben beschlossenen Abänderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf die §§ 4, - 5, - 6, — 7, — 8. --
Abänderungsanträge liegen nicht vor. Wer also für die Annahme dieser Paragraphen in der Fassung der Vorlage ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Einleitung und Überschrift. — Wer dafür 1st, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Wer nunmehr der gesamten Anordnung zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. -
Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist die Zustimmung zu der Anordnung PR Nr. 38/50 über die Festsetzung von Getreidepreisen erteilt.
Dann liegt noch ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vor. Er ist vorhin von Herrn Abgeordneten Ollenhauer verlesen worden. Dazu hat Herr Abgeordneter Ollenhauer namentliche Abstimmung gefordert. Ich nehme an. daß der Antrag damit die Unterstützung von 50 Abgeordneten hat.
Meine Damen und Herren, nun besteht allerdings ein gewisser Unterschied der Übungen. Die Sache muß bei dieser Gelegenheit einmal klargestellt werden. Nach unserer Geschäftsordnung ist an sich, nachdem der Antrag von 50 Abgeordneten unterstützt wird, über diesen Antrag auf namentliche Abtimmung abzustimmen. Im früheren Reichstag ist es Brauch gewesen, bei vorliegender Unterstützung durch 50 Abgeordnete ohne weiteres zur namentlichen Abstimmung überzugehen.
— Also Sie wollen abstimmen über die Zulässigkeit des Antrags auf namentliche Abstimmung? -
Dann bitte ich diejenigen, die für namentliche Abstimmung sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Das letzte ist die Mehrheit. Der Antrag ist also abgelehnt.
— Meine Damen und Herren, ich glaube, etwas weniger geräuschvoll könnten wir leichter weiterkommen! Darf ich jetzt um Ihre Aufmerksamkeit bitten.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
- Das letzte ist die Mehrheit. Der Antrag ist also abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der KPD Nr. 1188 der Drucksachen ist durch die Abgabe der Regierungserklärung erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen .
Wird seitens des Bundeskabinetts das Wort zur Begründung gewünscht? — Eine Begründung wird nicht für erforderlich gehalten. Der Altestenrat schlägt Ihnen für die Aussprache 60 Minuten vor. Ich nehme Ihre Zustimmung dazu an.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dannemann.