Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP, der ein Programm für die Betreuung der deutschen Jugend fordert, verlangt in 8 von 10 Punkten staatspolitische und kulturelle Maßnahmen für die wirtschaftlich gesicherte Jugend. Wir sind mit diesen Forderungen natürlich einverstanden, halten aber die Punkte 4 und 5, die einen freiwilligen Landdienst und einen Jugendhilfsdienst vorsehen, für die einzigen, die das entscheidende Problem, nämlich das Problem der wirtschaftlich nicht gesicherten Jugend, ansprechen. 500 000 junge Menschen sind ohne Beruf. Die geburtsstarken Jahrgänge bis 1954 werden diese Zahl um 300 000, die mehr aus der Schule zur Entlassung kommen, höchstwahrscheinlich vermehren. Sie rufen nach Organisationen, die sie aufzunehmen vermögen, zu ernster Arbeit führen, sie seelisch pflegen und beruflich fortbilden. Die Gemeinden und Städte, ganze Landstriche und weite Küstengebiete stehen angesichts des eng gewordenen Lebensraumes unter dem Druck dringend erwünschter Arbeiten, deren Ausführung auf normalem wirtschaftlichem Wege einfach nicht möglich ist.
Ein Arbeitsdienst, wie er in der vornationalsozialistischen Zeit bestand, käme für die zu lösenden Probleme nicht in Betracht, da seine Verwirklichung in den Bemühungen, die Arbeitslosigkeit zu verringern, nur ein Notbehelf wäre. Ein Pflichtdienst unter einem Stammpersonal, das nur auf Haltung und militärische Ordnung sieht, nicht aber auf Sinn und Zweck der Arbeit, ist ebenfalls unmöglich. Auch das Jugendaufbauwerk genügt nicht. Aber ein freiwilliger Jugenddienst könnte durch die Einschaltung weiter- Kreise und die Mitarbeit angesehener Persönlichkeiten, durch eine gute Auswahl der Arbeiten sowie durch die Übertragung weiterer wertvoller und passender Aufgaben sowie durch gewisse, den Freiwilligen für ihre Dienstleistungen einzuräumende Vorteile eine Lösung bedeuten.
Dieser freiwillige Jugenddienst müßte in fachlicher Hinsicht vielfältig gestaltet sein, so daß in ihm alle Jugendlichen im Falle unfreiwilliger Stellungslosigkeit eine Zuflucht finden, die ihnen die Sorgen abnähme und dazu noch Vorteile böte. Bei sinnvoller Auswahl der Arbeiten könnte in den Jugendlichen die Überzeugung geweckt werden, daß sie in diesem Dienst ihre Gegenwart und ihre eigene Zukunft sicherstellen und durch ihre Ertüchtigung eine ausreichende krisenfeste Versorgung im Alter erreichen würden. Dieser freiwillige Dienst müßte einen organischen Bestandteil der bestehenden Wirtschaftsordnung bilden. Besorgnisse um ausreichende Arbeitsgelegenheiten für einen solchen Dienst könnten kaum bestehen, da die Auswahl der einzelnen Vorhaben nicht mehr an die Voraussetzungen eines eng begrenzten Begriffes der „Zusätzlichkeit" gebunden ist. Dieser freiwillige Dienst würde die bisher für das Jugendaufbauwerk ausgewählten Arbeiten zu übernehmen haben und sie weiter fortentwickeln.
Wir würden es also als wünschenswert ansehen, daß der Antrag der FDP Maßnahmen auslöst, die vor allem das Problem der Jugendarbeitslosigkeit und Berufsnot der Jugend in der Form eines Jugenddienstes meistern.