Rede von
Johannes
Degener
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hauptziel des Antrags der SPDFraktion, Drucksache Nr. 1127, ist doch sicher, zu erreichen, daß so schnell als möglich ein Gesetzentwurf der Regierung als Grundlage für die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorgelegt wird. Es eilt mit der Errichtung dieser Bundesanstalt. Ich glaube, darüber dürfte im ganzen Hause Einigkeit bestehen.
Aber mit dem Absatz 1 ihres Antrages will die SPD-Fraktion etwas mehr; sie will schon jetzt die Regierung durch einen entsprechenden Beschluß des
Hauses zwingen, in diesem Gesetzentwurf Art und Form der Selbstverwaltung festzulegen. Das mag der einen oder anderen Fraktion des Hauses beim Lesen dieses Antrages noch nicht bewußt geworden sein. Wir glauben, das aus dem Wortlaut des Abs. 1 des Antrages folgern zu müssen. Nun sind wir der Meinung, daß kein zwingender Grund vorliegt, die Regierung in ihrer Arbeit bei der Aufstellung des Entwurfes so einzuengen. Sie soll die Freiheit haben, wie bei anderen Gesetzentwürfen in freier Aussprache mit den beteiligten Sozialpartnern über die Absichten des Entwurfes zu einem Ergebnis zu kommen. Ich bin der Ansicht, daß die Fraktionen in der Kürze der Zeit oder wegen der nicht richtigen Erkenntnis der Folgen des Abs. 1 des SPD-Antrages sich bisher über die Frage selbst noch nicht ausreichend unterhalten haben und zu keiner klaren Erkenntnis und Stellungnahme gekommen sind.
Der Sinn unseres Abänderungsantrages ist, erstens einmal klarzustellen, daß wir bereit sind, mitzuarbeiten, damit so schnell wie möglich ein Gesetzentwurf von der Regierung vorgelegt werden kann, zweitens die Frage nach Art und Form der Selbstverwaltung offenzulassen. Wir sind der Ansicht, daß diese Frage im Ausschuß zur Beratung gestellt werden muß, und zwar dann, wenn ein solcher Gesetzentwurf vorliegt. Ich glaube nicht, daß sich eine ergiebige, eine die Sache fördernde Aussprache über Art und Form der Selbstverwaltung hier im Plenum ermöglichen läßt. Aus diesem Grunde verzichte ich auch darauf, dasFür und Wider der alten Selbstverwaltung und der offenbar gewünschten neuen Art der Selbstverwaltung — unter Ausscheidung der Gebietskörperschaften, die früher darin vertreten waren — zu erörtern. Das muß eben Gegenstand einer Aussprache in den Ausschüssen sein.
Nun könnte man allerdings der Meinung sein, daß diese Aussprache über dieses Thema in den Ausschüssen auch leicht herbeigeführt werden kann, indem man einfach den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuß überweist. Wir sind aber in unserer Fraktion von diesem Gedanken abgekommen, weil wir glauben, daß dadurch eine beträchtliche Verzögerung eintreten könnte. Wir stehen vor den Parlamentsferien, und wenn dieser Antrag jetzt überwiesen wird, so wird er im Ausschuß nicht vor September zur Beratung gestellt werden können. Unter diesen Umständen erscheint es uns zweckmäßiger, dem Hause zu empfehlen, unseren Abänderungsantrag mit dem Abs. 1 anzunehmen, der die genannten Bedenken ausschaltet. Eine solche Fassung zwingt die Regierung auch, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich vorzulegen.
Zu Abs. 2 des Antrages der SPD-Fraktion sind wir der Auffassung: niemand denkt daran, die bisherige Übung ohne Not zu ändern. Wir halten diesen zweiten Absatz für überflüssig, wissen aber, daß beim Arbeitsministerium Bestrebungen im Gange sind, bis zur Wiedererrichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung noch einige Maßnahmen zur Verbesserung des bisherigen Zustandes zu treffen. Wir wollen also das, was bisher war, nicht ohne Not sanktionieren, obschon wir andererseits sagen: wenn es nicht anders geht, mag der Zustand aufrechterhalten bleiben.
Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Abänderungsantrag der CDU/CSU aus den genannten Gründen zuzustimmen, behalte mir aber vor, wenn sich hier noch eine Aussprache über Art und Form der Selbstverwaltung ergeben sollte, dazu Stellung zu nehmen.