Wird dieser Antrag mit der nötigen Stimmenzahl aus dem Hause unterstützt? Wer für namentliche Abstimmung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Eine überwältigende Einheit des Hauses.
Meine Damen und Herren! Da wir uns im Altestenrat noch nicht wieder —
— so hören Sie doch zu! — über die Wiederherstellung der alten Form des § 105, der namentlichen
Abstimmung, geeinigt haben, müssen wir also auf
die bisher geübte Form, nämlich den Namensaufruf,
zurückgreifen. Herr Schriftführer Abgeordneter
Dr. Zawadil, beginnen Sie bitte mit der ersten Seite.
— Ich bitte um Ruhe für den Herrn Schriftführer!
— Halt! Darf ich darauf aufmerksam machen, daß darüber abgestimmt wird, wer für den Antrag ist, gegen den Antrag oder wer sich enthält.
— Das ist der Abänderungsantrag Pelster.
— Das geht wohl! Weisen Sie mir bitte das Gegenteil aus der Geschäftsordnung nach!
Ich bitte nunmehr diejenigen Damen und Herren, die sich hier im Saal befinden und nicht aufgerufen worden sind, aufzustehen und ihre Namen zu sagen, damit sie noch ihre Stimme abgeben können.
Ist sonst noch jemand da, der nicht aufgerufen worden ist? — Ich erkläre nunmehr die namentliche Abstimmung für geschlossen und bitte die Herren Schriftführer, auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich habe die Einzelergebnisse*) der Abstimmung mitzuteilen: 76 Stimmen Ja, 134 Nein, 2 Enthaltungen. Das bedeutet, daß der Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Pelster zu § 1 abgelehnt worden ist.
Zugleich aber ergibt sich die Tatsache: diese drei Zahlen zusammen ergeben 212. Wir sind beschlußfähig!
Wir fahren in der Abstimmung fort.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu dem Abänderungsantrag, den ich vorzulesen gezwungen bin, dem § 1 einen neuen Abs. 1 hinzuzufügen:
Zuständiger Bundesminister ist für das Oberste Bundesgericht und für die ordentliche Gerichtsbarkeit der Bundesminister der Justiz, für das Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesminister des Innern, für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesminister der Finanzen, für das Gebiet der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der Bundesminister für Arbeit.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer nunmehr für § 1 in der Fassung des Ausschußantrags auf Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Zweifelsfrei mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nunmehr zu einem zweiten Abänderungsantrag des genannten Herrn Abgeordneten, und zwar zu § 2:
Für das Oberste Bundesgericht und für jedes obere Bundesgericht wird je ein Richterwahlausschuß gebildet, der aus Mitgliedern kraft Amts und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern kraft Wahl besteht.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte
*) Vergl. das endgültige Ergebnis Seite 2741
ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wer für § 2 in der Fassung des Ausschußantrags auf Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Wer für die §§ 3, — 4 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen eine kleine Minderheit bei Enthaltungen angenommen.
Zu § 5 liegt folgender Abänderungsantrag vor: Mitgliedschaft und Stellvertretung enden durch Neuwahl oder durch Verzicht, der schriftlich dem zuständigen Bundesminister zu erklären ist.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit zweifelsfreier Mehrheit durch alle Reihen des Hauses hindurch abgelehnt.
Wer nunmehr für § 5 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei wenigen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zu einem weiteren Abänderungsantrag, und zwar zu § 6:
1. Der zuständige Bundesminister verpflichtet die Mitglieder des Richterwahlausschusses und ihre Stellvertreter durch Handschlag auf gewissenhafte Pflichterfüllung.
2. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Genehmigung zur Aussage im gerichtlichen Verfahren erteilt der zuständige Bundesminister.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit zweifelsfreier Mehrheit abgelehnt.
Nunmehr bitte ich diejenigen, die für § 6 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 sind, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei wenigen Enthaltungen angenommen.
§ 7. Wer für die Fassung des § 7 nach der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Bei wenigen Enthaltungen mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Zu § 8 liegt ein Abänderungsantrag folgenden Wortlauts vor:
Der zuständige Bundesminister beruft den Richterwahlausschuß.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit zweifelsfreier Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr für § 8 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Mit zweifelsfreier Mehrheit bei einigen Enthaltungen angenommen.
Zu § 9 liegt folgender Abänderungsantrag vor:
Der zuständige Bundesminister oder sein Stellvertreter führt den Vorsitz. Er hat kein Stimmrecht.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit zweifelsfreier Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr für § 9 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 und weiter für die §§ 10, — 11, —12,-13,-14,-15--
— Ach, Pardon, nur bis 13! Also, wer für die §§ 9 bis 13 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe! — Mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich lasse nun auf Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff über § 14 getrennt abstimmen. Wer für § 14 in der Fassung der Drucksache Nr. 1088 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
—
Welchen Antrag haben Sie gestellt? — Zur Abstimmung Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff.