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ID0107607700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 75. und 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juli 1950 2687 75. und 76. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juli 1950. 75. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 2688B, D, 2693B Zur Tagesordnung ....2688C Erklärung des Präsidenten Dr. Köhler zum Prager Abkommen zwischen der Ostzonenregierung und der Tschechoslowakei vom 23. Juni 1950 betr. Sudeten- und Karpatendeutsche 2688D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kurhessische Kupfer-Schiefer-Bergwerk in Sontra (Nr. 1027 der Drucksachen) . . . 2688C, 2689B Dr. Arndt (SPD), Interpellant . . . . 2689B Dr. Schalfejew, Staatssekretär für Wirtschaft ... 2690B Sabel (CDU) ...2691A Freidhof (SPD) ... 2692A Fisch (KPD) ... 2692C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2693C Dr. Leuchtgens (DRP) 2694B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Seeschiffahrt (Nr. 628 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1107 der Drucksachen) ... 2688C, 2694C Rademacher (FDP), Berichterstatter . 2694C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Kreditmaßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Nr. 954 der Drucksachen) 2696A Kurlbaum (SPD), Interpellant . . 2696B Storch, Bundesminister für Arbeit 2698A, 2704B Dr. Preusker (FDP) . . . . 2700B, 2707B Agatz (KPD) 2701C Dr. Nölting (SPD) 2702B, 2707D Scharnberg (CDU) 2705A Dr. Baade (SPD) 2705D Pelster (CDU) 2706C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Fortlan von Ausgleichszahlungen und Einführung einer Fettsteuer (Nr. 1008 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Preisausgleich für Brotgetreide und Dungemittel (Nr. 1083 der Drucksachen) 2708D) Kriedemann (SPD), Interpellant und Antragsteller 2709A, 2725C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2712B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2715D Dannemann (FDP) 2716C Tobaben (DP) 2718A Eickhoff (DP) 2718D Niebergall (KPD) 2719B Dr. Frey (CDU) 2720B, 2726C Wönner (SPD) 2721B Schmidt (Bayern) (WAV) 2724B Dr. Glasmeyer (Z) 2725A Kunze (CDU) 2725B Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2726D Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1068 der Drucksachen) 2727B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 2727B Dr. Laforet (CSU) 2730C Pelster (CDU) 2731B Zinn (SPD) 2731D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 2732C, 2733C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung . 2733D 76. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 2734A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1088 der Drucksachen) 2734B Zur Abstimmung: Sabel (CDU) 2734B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2735C Namentliche Abstimmung 2734B Zur Sache: Dr. von Merkatz (DP) . . . 2735D, 2736A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . . 2736A Dr. Laforet (CSU) 2736B Dr. Arndt (SPD) 2736B Zur Geschäftsordnung: Kunze (CDU) 2736C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 74 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 873 [berichtigt] der Drucksachen) 2736D Nuding (KPD), Antragsteller . . . 2737A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2737D Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2737D Nächste Sitzungen 2688D, 2738A Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung 2738 75. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über den handschriftlichen Änderungsantrag der Abgeordneten Pelster und Genossen zu § 1 Abs. 1 des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Drucksache Nr. 1088) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hohl.......... . Ja Dr. Holzapfel - Hoogen Nein Dr. Adenauer entschuldigt Hoppe Albers — Dr. Horlacher .... Nein Arndgen Ja Horn Ja Bauereisen Nein Huth ........... — Bauknecht enthalten Dr. Jaeger Nein Dr. Baur (Württemberg)... . — Junglas entschuldigt Bausch — Kahn entschuldigt Becker (Pirmasens) Ja Kaiser Ja Blank (Dortmund) Ja Karpf Ja Bodensteiner — Dr. Kather....... . — Frau Brauksiepe Ja Kemmer Ja Dr. von Brentano entschuldigt Kemper Ja Brese Ja Kern — Frau Dr. Brökelschen .... . krank Kiesinger........ . Nein Dr. Brönner Ja Dr. Kleindinst...... . Nein Brookmann Nein Dr. Köhler Nein Dr. Bucerius Nein Dr. Kopf entschuldigt Degener Ja Dr. Krone (Berlin) Frau Dietz........ . Ja Kühling Ja Dr. Dresbach.. . — Kuntscher Ja Eckstein Ja Kunze Ja Dr. Edert Nein Dr. Laforet Nein Dr. Ehlers — Dr. Dr. Lehr entschuldigt Ehren Ja Leibfried — Dr. Erhard — Lenz Ja Etzel (Duisburg)...... . — Leonhard — Etzenbach...... Ja Loibl Ja Even krank Lübke entschuldigt Feldmann — Lücke — Dr. Frey Nein Massoth Ja Fuchs — Mayer (Rheinland-Pfalz) ... Ja Fürst Fugger von Glött ... — Mehs Ja Funk — Mensing Ja Gengler — Morgenthaler..... . krank Gerns Ja Muckermann Ja Dr. Gerstenmaier entschuldigt Mühlenberg — Gibbert — Dr.Dr. Müller (Bonn) entschuldigt Giencke Ja Naegel Ja Glüsing — Neber Ja Gockeln entschuldigt Nellen Ja Dr. Götz — Neuburger entschuldigt Frau Dr. Gröwel krank Nickl Nein Günther Ja Frau Niggemeyer — Hagge entschuldigt Dr. Oesterle Frau Heiler — Dr. Orth — Heix entschuldigt Pelster Ja Dr. Henle — Pfender — Hilbert....... . Ja Dr. Pferdmenges Höfler Ja Dr. Povel — Name Abstimmung Name Abstimmung Frau Dr. Probst Ja Cramer — Dr. Pünder — Dannebom Ja Raestrup Ja Diel Nein Frau Dr. Rehling Ja Frau Döhring ....... . Ja Frau Rösch Nein Eichler — Rümmele Ja Ekstrand Nein Sabel Ja Erler entschuldigt Schäffer Fischer Nein Scharnberg . Ja Freidhof — Dr. Schatz Nein Freitag entschuldigt Schill — Geritzmann — Schmitt (Mainz) — Gleisner........ . — Schmitz Ja Görlinger........ . entschuldigt Schmücker — Graf...... . — Dr. Schröder (Düsseldorf). . Nein Dr. Greve......... Nein Schröter — Dr. Gülich krank Schüttler........ . Ja Happe — Schütz -- Heiland Nein Schuler — Hennig ......... . Nein Schulze-Pellengahr Ja Henßler Dr. Semler Ja Herbig Nein Dr. Serres........ . Ja Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Dr. Solleder...... . Nein Höhne Nein Spies Nein Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti ...... . Nein Imig Ja Stauch........ . Ja Jacóbi — Frau Dr. Steinbiss Ja Jacobs — Storch — Jahn — Strauß Nein Kalbfell entschuldigt Struve......... . entschuldigt Kalbitzer Nein Stücklen........ . Nein Frau Keilhack...... . Nein Dr. Tillmanns ....... . (Berlin) Keuning Ja Dr. Vogel — Kinat — Wacker........ . — Frau Kipp-Kaule Nein Wackerzapp..... . Nein Klabunde........ . entschuldigt 11eii1 Dr. Wahl — von Knoeringen ...... . entschuldigt Frau Dr. Weber (Essen).. . Nein Knothe — Dr. Weber (Koblenz)... . Nein Dr. Koch Ja Dr. Weiß — Frau Korspeter Nein Winkelheide....... . entschuldigt Frau Krahnstöver Nein Dr. Wuermeling Ja Kriedemann....... . Nein Kurlbaum........ . — SPD Lange Nein Frau Albertz...... . Nein Lausen Nein Nein Frau Albrecht ....... . krank Leddin (Berlin) — Löbe Altmaier Dr. Arndt Nein Lohmüller........ . — Arnholz Nein Ludwig — Dr. Baade — Dr. Lütkens...... . Dr. Bärsch Nein Maier (Freiburg)...... Nein — Baur (Augsburg) entschuldigt Marx Bazille Nein Matzner Nein Behrisch Nein Meitmann krank Bergmann Ja Mellies Nein Dr. Bergstraeßer — Dr. Menzel Berlin Nein Mertins Nein Bettgenhäuser krank Meyer (Hagen) ....... — entschuldigt Bielig — Meyer (Bremen) Birkelbach...... . Nein Frau Meyer-Laule Nein Blachstein Nein Mißmahl krank Dr. Bleiß Nein Dr. Mommer Nein Böhm entschuldigt Dr. Mücke........ . Nein Brandt (Berlin) Müller (Hessen)..... . — Dr. Brill Nein Müller (Worms) Nein Bromme entschuldigt Frau Nadig entschuldigt Brünen Nein Neumann (Berlin) Brunner...... — Dr. Nölting — Name Abstimmung 1 Name Abstimmung Nowack (Harburg) — Juncker — Ohlig Nein Dr. Kneipp Nein Ollenhauer Nein Kohl (Württemberg) Nein Paul (Württemberg) Nein Kühn Ja Peters — Langer Nein Pohle Nein Margulies — Priebe Nein Mayer (Stuttgart) Nein Reitzner entschuldigt Mende Nein Richter (Frankfurt) Ja Dr. Middelhauve entschuldigt Ritzel Nein Neumayer Nein Roth — Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Ruhnke — Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Nein Runge — Dr. Oellers entschuldigt Sander........ . entschuldigt Onnen Nein Sassnick Nein Dr. Pfleiderer Nein Frau Schanzenbach ..... . Nein Dr. Preiß Dr. Schmid (Tübingen) .... . — Dr. Preusker Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen). . Nein Rademacher Ja Dr. Schöne........ . — Rath — Schoettle ....... . Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . — Frau Schroeder (Berlin)... . (Berlin) Dr. Reif (Berlin) Dr. Schumacher ... . — Revenstorff — Seuffert Ja Rüdiger entschuldigt Stech Nein Dr. Schäfer ........ . Ja Steinhörster. . Nein Dr. Schneider Nein Stierle Nein Stahl -- Stopperich Nein Stegner Nein Striebeck Nein Dr. Trischler Ja Frau Strobel....... . Nein Dr. Wellhausen entschuldigt Dr. Suhr........ . (Berlin) Wildermuth....... . — Temmen — Wirths entschuldigt Tenhagen Nein Dr. Zawadil Ja Troppenz Nein Dr. Veit — DP Wagner — Wehner entschuldigt Ahrens Ja Weinhold........ Nein Bahlburg........ . Nein Welke — Weltner Nein Dr. von Campe krank Dr. Wenzel — Eickhoff Ja Wönner Nein Ewers entschuldigt Zinn Nein Farke entschuldigt Zühlke Nein Hellwege krank Frau Kalinke ....... . Ja Kuhlemann....... entschuldigt FDP Matthes Nein Dr. von Merkatz Nein _ Dr. Mühlenfeld...... . entschuldigt Dr. Atzenroth . Dr. Seebohm ... . — Dr. Becker (Hersfeld).... . Nein Tobaben Nein Dr. Blank (Oberhausen)... . Nein Walter......... . Ja — Blücher Wittenburg... entschuldigt Dannemann ....... . Nein Dr. Dehler — Dirscherl........ . entschuldigt BP Euler Nein FaBbender Nein Freiherr von Aretin... entschuldigt Freudenberg entschuldigt Aumer entschuldigt Dr. Friedrich.....,. . — Dr. Baumgartner. . entschuldigt Frühwald — Dr. Besold........ . entschuldigt Gaul Ja Dr.-Ing. Decker...... . Nein Dr. von Golitschek Ja Donhauser........ . entschuldigt Grundmann — Eichner.. . Nein Dr. Hammer Nein Dr. Etzel (Bamberg) ..... . entschuldigt Dr. Hasemann Ja Dr. Falkner....... . entschuldigt Dr. Dr. Höpker-Aschoff ... Ja Dr. Fink Nein Dr. Hoffmann ....... . Ja Freiherr von Fürstenberg .. . — Frau Hütter Nein Mayerhofer ...... . Nein Frau Dr. Ilk entschuldigt Parzinger entschuldigt Name Abstimmung Name Abstimmung Rahn.......... . entschuldigt Weickert Nein Dr. Seelos....... . entschuldigt Wittmann krank Volkholz ........ entschuldigt Wartner entschuldigt Zentrum Frau Arnold Nein KPD Dr. Bertram krank Agatz Nein Determann Ja Dr. Glasmeyer...... Nein Fisch Nein Dr. Hamacher ....... . Nein Gundelach....... Nein Harig Nein Krause......... Nein Pannenbecker....... . Nein Kohl (Stuttgart)...... . Nein Dr. Reismann Nein Müller (Hannover)..... . — Ribbeheger..... . Ja Müller (Offenbach)..... . Frau Wessel....... . Nein Niebergall Nein Nuding Nein Paul (Düsseldorf) ...... entschuldigt DRP Reimann........ . — Renner — Frommhold ....... . enthalten Rische — Goetzendorff entschuldigt Frau Thiele....... . Nein Hedler — Vesper Dr. Leuchtgens...... . entschuldigt Dr. Miessner Nein Paschek entschuldigt WAV Dr. Richter (Niedersachsen) .. . krank von Thadden....... . entschuldigt Fröhlich....... . -- Löfflad Nein SSW Loritz krank Dr. Ott — Clausen — Reindl... . Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein SRP Tichi — Wallner......... . entschuldigt Dr. Doris — Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen . . . . . . . . 212 Davon: Ja 76 Nein 134 Stimmenthaltung 2 Zusammen wie oben 212
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nach § 7 ist ein Mitglied des Richterwahlausschusses nur dann von der Mitwirkung bei der Wahl eines Richters ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung vorliegen d. h. wenn er mit der zu
    wählenden Person in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet worden ist, nicht mehr besteht. Der Rechtsausschuß hat sich dafür entschieden, nur diesen gesetzlichen Ausschließungsgrund bestehen zu lassen, eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit aber mit Rücksicht auf den Charakter des Richterwahlausschusses nicht zuzulassen. Der gesetzliche Ausschlußgrund bezieht sich auf die Mitglieder kraft Wahl und auf die Mitglieder kraft Amtes gleichermaßen, nicht aber auf den vorsitzenden Bundesminister. der ja kein Stimmrecht im Richterwahlausschuß hat. Hierbei wurde geprüft, ob die Ausdehnung des Ausschlußgrundes gemäß § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung verfassungsrechtlich 7u_ lässig ist. Der Ausschuß verneinte in seiner Mehrheit, daß dieser aus der Natur der Sache hervorgehende Ausschlußgrund eines Landesministers eine verfassungswidrige Beschränkung bedeuten kann. da der von der Mitwirkung ausgeschlossene Landesminister jederzeit ersetzbar ist.
    Im Gegensatz zu den vom Vertreter des Justizministeriums aufgezeigten technischen Schwierigkeiten war der Ausschuß der Meinung, daß die kontinuierliche Geschäftsführung durch das Bundesjustizministerium wahrzunehmen ist, obwohl es sich nicht unmittelbar an die einzelnen Landesminister wenden kann. Diese Kontinuität in der Geschäftsführung durch das Justizressort ergibt sich aus der Entscheidung des Rechtsausschusses für einen. aber nicht für eine Vielzahl von Richterwahlausschüssen.
    Bei der Frage des Vorsitzes wurde erörtert, ob der zuständige Ressortminister durch seinen Staatssekretär vertreten werden kann, wofür sich der Vertreter der Regierung aussprach, weil nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung sonst ein Minister den Vorsitz bekommen müsse, der nicht die nötige Sachkunde besitze und auch nicht das unmittelbare Interesse an den Dingen habe. Der Ausschuß stellte sich aber auf den Standpunkt, daß im Falle der Behinderung des zuständigen Ressortministers in aller Regel kein Termin angesetzt werden dürfe. Es wurde festgelegt, daß der zuständige Bundesminister nur von seinem Vertreter in der Bundesregierung im Vorsitz vertreten werden kann, aber ausdrücklich im Protokoll vermerkt, daß der


    (Dr. von Merkatz)

    Bundesminister seine Berater mitnehmen und auch zu Worte kommen lassen kann.
    Eine längere Debatte entspann sich über die Fassung des. § 11, namentlich im Hinblick darauf, ob, wie im Gesetzesvorschlag der sozialdemokratischen Fraktion, auch eine Fassung aufgenommen werden solle, daß der Vorgeschlagene die Gewähr dafür bietet, im Geiste des Grundgesetzes und mit sozialem Verständnis die ihm anvertraute rechtsprechende Gewalt auszuüben.
    Ferner wurde darüber diskutiert, ob für die Beschlußfassung über die Qualifikation das Wort „prüft" oder „befindet" gewählt werden soll. das sowohl den Prüfungs- als auch den Entscheidungsvorgang in sich begreift. Der Ausschuß entschied sich mit Mehrheit dafür, daß in § 11 der Ausdruck „prüft" verwandt werden soll und daß man für die Kennzeichnung der persönlichen Qualifikation das Zutreffen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für begrifflich umfassend genug erachten kann.
    Zur Vorbereitung der Entscheidung bestellt der Richterwahlausschuß gemäß § 10 des Ausschußvorschlags zwei seiner Mitglieder als Berichterstatter.
    Gemäß § 12 entscheidet der Richterwahlausschuß nach dem Prinzip der geheimen Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    Eingehende Erörterungen wurden bei der Fassung der §§ 13 und 14 angestellt. In § 13 ist der Rechtsgedanke des sozialdemokratischen Entwurfs verwertet worden, daß der zuständige Bundesminister mit seiner Zustimmung die Verpflichtung übernimmt, beim Bundespräsidenten die Ernennung des Gewählten zu beantragen.
    Über den Vorschlag des sozialdemokratischen Entwurfs hinausgehend wurde in § 14 die Bestimmung aufgenommen, daß der Bundespräsident den Gewählten zum Bundesrichter ernennt. Die Wahl des Präsens hat hier die Bedeutung von: ist verpflichtet, die Ernennung zu vollziehen. — Der Korreferent unterstrich die Tatsache, daß der sozialdemokratische Entwurf vor dem Bundespräsidenten haltmache; lediglich die Bindung des Bundesministers an seine erklärte Zustimmung sei beabsichtigt worden, und er warne davor, durch die Wiederholung einer Bestimmung des Grundgesetzes Konfliktstoff zwischen einem einfachen Gesetz und dem Grundgesetz zu schaffen. Das Verfassungsgericht werde entscheiden müssen, ob es sich bei Art. 69 nur um eine Zuständigkeitsbestimmung oder um mehr handle.
    Der Rechtsausschuß vertrat demgegenüber aber in seiner Mehrheit die Ansicht, daß der Bundespräsident kein materielles Prüfungsrecht habe. Nach dem Grundgesetz habe er eine Zuständigkeit nur so weit, als sie ihm ausdrücklich übertragen worden sei. Demgemäß könne eine sachliche Prüfung, wenn die formellen Voraussetzungen für die Ernennung gegeben seien, durch den Bundespräsidenten nicht mehr stattfinden.
    § 14 ist im Zusammenhang mit § i des Gesetzesvorschlags zu sehen, der den Gesamtinhalt des Richterwahlgesetzes zusammenfaßt, der später exemplifiziert wird. Deshalb war der Ausschuß der Ansicht, § 14 bestehen zu lassen, wenn man sich darüber klar ist, daß damit gesagt wird: Das Ernennen ist eine Pflicht.
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht stellt hiermit den Antrag:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    den Entwurf eines Richterwahlgesetzes in der
    Fassung der Drucksache Nr. 1088 zu genehmigen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Ich darf das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß der Ältestenrat sich ursprünglich der Hoffnung hingegeben hatte, es würde keine Aussprache stattfinden. Da sich nun bereits zwei Redner gemeldet haben, bitte ich im Namen des Altestenrates um die Zustimmung des Hauses, daß wir die Gesamtredezeit auf 40 Minuten festsetzen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen.
Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Dr. Laforet das Wort. 8 Minuten! Ich bitte, Ihre Ausführungen danach einzuteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Wir stehen vor der Bildung der oberen Bundesgerichte. Diese Bildung setzt voraus, daß, wenn man nicht eine Notlösung wählen will, wie sie beim Bundesfinanzhof erfolgt ist, ein Richterwahlgesetz erlassen werden muß; denn bei der Berufung der Richter muß nach Art. 95 und 96 des Grundgesetzes ein Richterwahlausschuß mitwirken.
    Der Rechtsausschuß ging bei seinem Entwurf von dem Gedanken aus, der sicherlich im Grundgesetz niedergelegt ist, daß jedes obere Bundesgericht selbständig ist und vom zuständigen Fachminister betreut wird. Strittig ist, ob für das Oberste Bundesgericht und die sämtlichen oberen Bundesgerichte ein gemeinsamer Richterwahlausschuß oder für jedes höchste Gericht ein besonderer Richterwahlausschuß bestellt werden soll.
    Auch nach dem vom Rechtsausschuß vorgelegten Entwurf kann nach den binden den Bestimmungen in Art. 96 des Grundgesetzes nur mit großer Einschränkung von einem gemeinsamen Richterwahlausschuß gesprochen werden; denn den Vorsitz führt für jedes obere Gericht, z. B. den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, der zuständige Bundesfachminister; es wechselt jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses, denn diese müssen sich zusammensetzen aus Mitgliedern kraft Amts und Mitgliedern kraft Wahl. Mitglieder kraft Amts sind die Landesminister, zu deren Geschäftsbereich die diesem oberen Bundesgericht im Instanzenzug untergeordneten Gerichte des Landes gehören, also die Fachminister. Aber nach dem Entwurf des Rechtsausschusses sollen die vom Bundestag gewählten Mitglieder die gleichen Männer und Frauen sein, und darüber sind die Meinungen verschieden.
    Im Rechtsausschuß ist für die von ihm vorgeschlagene Regelung geltend gemacht worden, daß nur diese Regelung dem Wortlaut des Grundgesetzes entspricht und daß nach den Gesetzgebungsverhandlungen im Parlamentarischen Rat nur ein gemeinsamer Richterwahlausschuß geschaffen werden soll, wenn er sich auch verschieden zusammensetzt. Auch Gründe der Vereinfachung sprechen für diese Regelung.
    Meine Damen und Herren! Bei der Berufung der Richter ist zu unterscheiden zwischen der förmlichen Ernennung durch den Bundespräsidenten und dem entscheidenden Vorschlag der Bundesregierung oder des für den Gegenstand zuständigen Bundesministeriums. Die Ernennung kommt nach Art. 60 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Bundespräsidenten als Pflicht zu. Das wird auch durch § 14 des Entwurfs klargestellt; ich darf auf das verweisen, was der


    (Dr, Laforet)

    Herr Referent Dr. von Merkatz dazu ausgeführt hat. In Art. 46 der Weimarer Verfassung war die Ernennung der Reichsbeamten dem Reichspräsidenten zugewiesen. Die sachliche Verantwortung kam den obersten Reichsbehörden zu, und zwar soweit dies bestimmt war, im Einvernehmen mit den Landesregierungen. Hier ist eine wesentliche Änderung eingetreten. Es ist die grundsätzliche Scheidung der Gewalten zugunsten der Legislative durchbrochen. Nach Art. 95 Abs. 3 und 96 Abs. 2 des Grundgesetzes entscheiden über die Berufung der Richter der oberen Bundesgerichte der Bundesjustizminister oder der zuständige Fachminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß. Der Richterwahlausschuß kann dem zuständigen Bundesminister keinen Herrn aufdrängen. Aber der Bundesminister kann beim Bundespräsidenten nur die Ernennung einer Persönlichkeit zum oberen Bundesrichter vorschlagen, die von der Mehrheit der Mitglieder des Richterwahlausschusses ausdrücklich gebilligt ist. Im Richterwahlausschuß wirkt nun neben den Vertretern der Länder der Bundestag durch von ihm gewählte Vertrauensmänner mit. Damit hat der Bundestag auch auf die Verwaltungsakte der Richterernennung mittelbar bestimmenden Einfluß. Somit trifft den Bundestag aber auch eine Verantwortung dafür, daß der Vorgeschlagene die für das hohe Richteramt zu fordernden sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Fraktionen werden bei ihren Vorschlägen für die Mitglieder des Richterwahlausschusses sich dieser Verantwortung des Bundestages bewußt sein müssen.
    Ich empfehle Ihnen, den Entwurf so anzunehmen, wie er vom Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht einstimmig beschlossen worden ist.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)